Grundfähigkeits­versicherung

ab 33 € mtl.

Berechnungsgrundlage: Altenpflegerin, Eintrittsalter 30, Endalter 65, 1.000 € Grundfähigkeitsrente. Die Überschussbeteiligung ist bereits in Form von Beitragsverrechnung abgezogen.

Unentbehrlich wie Ihre Fähigkeiten

Ihre Arbeitskraft ist Ihre Existenzgrundlage. Die Grundfähigkeitsversicherung schützt Sie vor den schweren finanziellen Folgen des Verlusts grundlegender körperlicher Fähigkeiten.

Grundfähigkeitsversicherung: Pfleger hantiert mit einem Tropf
Koch bei der Salatzubereitung

Ihre Vorteile

Darum ist eine Grund­fähigkeits­versicherung sinnvoll

Ob Pflegekraft oder Koch: Mit der Versicherung für Grundfähigkeiten bieten wir all jenen einen optimalen Versicherungsschutz, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zurückgreifen können oder möchten.

  • Zugänglich für Jedermann

    Diese Absicherung ist ideal für alle, die in der BU-Versicherung nicht oder nur mit hohen Beiträgen versichert werden. Wir bieten fast allen Berufen Schutz, nach individueller Prüfung auch bei leichtgradigen Vorerkrankungen.

  • Klare Leistungsauslöser

    Es ist klar geregelt wann Sie eine Leistung erhalten. So definieren wir den Gebrauch der Hände beispielsweise über die Fähigkeit, eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss mit einer Hand verschließen und wieder öffnen zu können.

  • Unabhängig von Berufs- oder Erwerbsfähigkeit

    Auch wenn Sie trotz Beeinträchtigung in der Lage sind weiterzuarbeiten, erhalten Sie die monatliche Grundfähigkeitsrente. Die Leistung ist nicht an eine Berufs- oder Erwerbsfähigkeit gebunden.

  • Schneller Service

    Wir sind für Sie da, wenn es drauf ankommt: Wir prüfen Ihren Leistungsanspruch in der Regel innerhalb von maximal zehn Tagen.

Unsere Leistungen

Welche Leistungen deckt die Grundfähigkeits­versicherung ab?

Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Treppensteigen und der Gebrauch der Hände: Wir sichern das ab, was Ihre Arbeitskraft und somit Ihre Existenz sichert.

  • Monatliche Grundfähigkeitsrente

    Die monatliche Rente wird Ihnen ausgezahlt, solange die Beeinträchtigung anhält. Bei dauerhaftem Verlust erhalten Sie die Grundfähigkeitsrente bis zu dem von Ihnen vereinbarten Versicherungsende.

  • Ab Verlust einer Fähigkeit

    Der Verlust einer einzigen Grundfähigkeit ist schlimm genug. Ihre volle vereinbarte monatliche Rente wird ausbezahlt, wenn bereits eine der sieben Fähigkeiten für mindestens sechs Monate verloren geht.

    Sechs Monate Prognosezeitraum

  • Nachversicherungsoption

    Zu bestimmten Anlässen können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz einfach und ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen lassen. Dazu gehört beispielsweise die Hochzeit, die Geburt der eigenen Kinder oder eine Steigerung Ihres Einkommens.

  • BU-Wechseloption

    Sie können bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums sowie bei Antritt eines Jobs nach Ausbildung oder Studium ganz ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen in die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln. Dies gilt nur bei Abschluss der Versicherung vor dem 18. Lebensjahr.

    Bis zum 30. Geburtstag

  • Verlängerungsoption

    Wenn die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung erhöht wird, können Sie eine Verlängerung Ihrer Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung beantragen.

  • Früher Einstieg für Kinder

    Wir versichern Kinder bereits ab dem 7. Lebensjahr vor den finanziellen Folgen bei Verlust einer der sieben Grundfähigkeiten ab. Auch berufstätige Eltern werden finanziell entlastet, wenn sie sich im Ernstfall um ihr Kind kümmern.

Übersicht der versicherten Grundfähigkeiten bei der Württembergischen

Was ist in der Grund­fähigkeits­versicherung genau versichert?

Ohne, oder mit eingeschränkten, Grundfähigkeiten ist der Alltag schwer zu bestreiten. Im schlimmsten Fall sind Betroffene sogar auf Pflege angewiesen. Wir haben den sinnvollen Schutz für das, was Ihren Alltag und Ihre tägliche Arbeit möglich macht. Die sieben Grundfähigkeiten, die wir mit unserem günstigen Tarif abdecken, lassen sich in drei Bereiche unterteilen:

  • Sinne: Sehen, Hören, Sprechen
  • Mobilität: Gehen, Treppensteigen, Stehen
  • Motorik: Gebrauch der Hände

Häufige Fragen

Wir springen ein, wenn Ihr Körper Sie im Stich lässt

Sie haben Fragen, die Ihnen auf der Zunge brennen? Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an Ihren Berater vor Ort.

  • Ein Versicherungsschutz für die Grundfähigkeiten Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Treppensteigen, Stehen und den Gebrauch der Hände. Bei Verlust oder Einschränkung einer einzigen dieser Fähigkeiten besteht Ihre Leistung in der monatlichen Zahlung einer vorher vereinbarten Rente.

  • Die Höhe Ihres monatlichen Beitrags hängt von ein paar verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise Ihr Alter, der Gesundheitszustand und der aktuell ausgeübte Beruf. Bei einem gemeinsamen Gespräch ermittelt Ihr Berater einen individuellen monatlichen Beitrag zur Absicherung Ihrer wichtigsten Fähigkeiten.

  • Der Prognosezeitraum ist der Zeitraum, in dem die Beeinträchtigung oder der Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten voraussichtlich mindestens ununterbrochen besteht bzw. bereits ununterbrochen bestanden hat. Wir haben einen Prognosezeitraum von sechs Monaten.

  • Die Grundfähigkeitsversicherung leistet nicht bei Verlust oder Einschränkungen, die über die sieben definierten Fähigkeiten hinaus gehen:

    • Sehen
    • Hören
    • Sprechen
    • Gehen
    • Treppensteigen
    • Stehen
    • Gebrauch der Hände

  • Sie erhalten Ihre vereinbarte Grundfähigkeitsrente, wenn schon eine einzige Ihrer Grundfähigkeiten durch einen Unfall, eine Krankheit oder eine Körperverletzung eingeschränkt wird. Ihre Württembergische kümmert sich binnen zehn Tagen um die Prüfung und Leistung Ihrer Ansprüche.

  • Diese Absicherung ist ideal für alle, deren Tätigkeit in der BU-Versicherung nicht oder nur mit hohen Beiträgen versichert wird. Daher gibt es nur sehr wenige Berufe, die wir nicht versichern. Dazu gehören zum Beispiel Sprengmeister, Profisportler und Berufe wie Wachleute, die das Tragen von Waffen einschließen.

  • Ja. Auch wenn Sie trotz weiter bestehender Beeinträchtigung an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder eine neue Arbeit aufnehmen, unterstützen wir weiter.

  • Ihnen steht frei, im Gespräch mit Ihrem persönlichen Berater einen Zeitpunkt auszuwählen, der das Ende einer eventuellen Rentenzahlung bedeutet. Wir empfehlen jedoch, mindestens das derzeitige Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung auszuwählen. Damit schließen Sie die entstehende Lücke zwischen eventuell entfallendem Einkommen und Ihren Lebenshaltungs- bzw. sogar Pflegekosten.

    • Grundfähigkeitsversicherung
      Die Absicherung der Grundfähigkeiten leistet finanzielle Hilfe, wenn eine der versicherten Grundfähigkeiten verloren geht. Dabei ist irrelevant, ob Betroffene hinterher noch einem Beruf nachgehen können. Beispielsweise könnte jemand, der aufgrund einer Knieverletzung nicht mehr Treppensteigen kann, weiterhin an einem Schreibtisch arbeiten. Trotzdem erhält er seine versprochene Rente in vollem Umfang. Die Versicherung gilt häufig als Alternative für die BU-Versicherung.
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
      Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert immer die aktuelle berufliche Tätigkeit ab. Heißt: Sobald der spezifische Beruf der versicherten Person zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann, erhält sie die volle, vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Es besteht immer ein Bezug zur aktuellen Tätigkeit der Person.
    • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
      Diese Versicherung leistet, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben. Der Anbieter kann den Versicherten einfach auf eine andere Tätigkeit verweisen, die dieser noch ausüben könnte, ganz egal, ob diese Tätigkeit seiner Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entspricht. Wir bieten keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung an und verzichten bei unseren Versicherungen generell auf die Option der "abstrakten Verweisung".

  • Üben Sie einen Beruf aus, den Sie ohne eine der Grundfähigkeiten nicht mehr richtig ausüben können? Dann ist diese Versicherung für Sie sinnvoll, denn Ihre Arbeitskraft ist Ihre Existenzgrundlage. Hier finden Sie einige Beispiele, bei denen eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll ist:

    • Anna, die Altenpflegerin
      Anna arbeitet in der Pflege. Von ihren Händen hängen manchmal ganze Leben ab. Leider erkrankt sie an einer chronisch entzündlichen rheumatischen Erkrankung mit fortschreitender Zerstörung der Gelenkstrukturen. Dies führt zu einer Versteifung der Fingergelenke, so dass es ihr nicht mehr möglich ist, den Schraubverschluss einer Flasche zu öffnen und wieder zuzudrehen.
    • Daniel, der Personal Trainer
      Als Personal Trainer bringt Daniel jeden Tag vollen Körpereinsatz für seine Kunden. Sein Beruf hängt in hohem Maße von seiner körperlichen Gesundheit ab. Mehrere schwere Infekte hatten leider eine chronische Entzündung der Atemwege zur Folge, weshalb er heute keine zwölf Treppenstufen mehr bewältigen kann, ohne in Atemnot zu geraten und Pausen zu machen.
    • Max, der Koch
      Beim Anrichten von Speisen blüht Max so richtig auf. Er ist stolz auf sein Augenmaß und seine Fingerfertigkeit. Die Teller, die seine Küche verlassen, sind regelrechte Kunstwerke. Im Verlauf einer MS-Erkrankung kommt es zu Muskelschwächen und Spastiken der Beine, so dass er nun nicht mehr in der Lage ist, zehn Minuten am Stück frei zu stehen.

Gut zu wissen

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Versicherungsbedingungen

Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertrags­abschluss erhalten haben.

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