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Gesundheit

Zahn­zusatz­versicherung kündigen: Gründe, Kündigungs­fristen und Vorgehens­weise

Wer die Kündigung seiner Zahnzusatzversicherung plant, sollte nichts überstürzen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die ordentliche und außerordentliche Kündigung, worauf Sie achten müssen und warum ein Wechsel oft sinnvoller ist.

Lesedauer: 6 Minuten

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Kündigung sollte nie übereilt erfolgen, da sonst neue Wartezeiten, eine erneute Gesundheitsprüfung und der Verlust von Altersrückstellungen drohen könnten.
    • Grundsätzlich wird zwischen der ordentlichen Kündigung (in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres) und der außerordentlichen Kündigung (zum Beispiel ein Monat nach einer Beitragserhöhung) unterschieden.
    • Oft ist statt einer Kündigung ein interner Tarifwechsel (Leistungsanpassung) sinnvoller, um den Schutz lückenlos zu erhalten.

Ist die Kündigung einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Die Überlegung, die Zahnzusatzversicherung zu kündigen, resultiert oft aus dem Wunsch, monatliche Fixkosten einzusparen oder von besseren Leistungen zu profitieren. Diese Entscheidung kann jedoch mit finanziellen Risiken verbunden sein, die den kurzfristigen Spareffekt oft übersteigen. Überprüfen Sie deshalb vor einer Kündigung, ob eine Zahnzusatzversicherung nicht doch sinnvoll ist.

Was sind Gründe für eine Kündigung?

Es gibt Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, die Zahnzusatzversicherung zu kündigen:

Was sind keine guten Gründe für eine Kündigung?

Eine Kündigung der Zahnzusatzversicherung wird oft aus den falschen Motiven ausgesprochen und später bereut.

  • Finanzielle Engpässe: In schwierigen Lebensphasen müssen Fixkosten reduziert werden – das ist verständlich. Sprechen Sie in einem solchen Fall am besten mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin. Ein interner Tarifwechsel kann Kosten sparen.
  • "Ich habe gesunde Zähne": Dies ist der gefährlichste Trugschluss. Eine Zahnzusatzversicherung ist eine Risikoabsicherung für die Zukunft. Zahnersatzbedarf entsteht oft plötzlich durch Unfälle oder schleichend durch Alterungsprozesse.
  • Fehlende Inanspruchnahme: Nur weil man die Versicherung zwei Jahre nicht genutzt hat (außer für Prophylaxe), bedeutet das nicht, dass sie wertlos ist. Sie schützt vor den finanziellen Kosten bei großen Eingriffen.

Was sind mögliche Stolperfallen bei einer Kündigung?

Wer seine Zahnzusatzversicherung kündigen möchte, sollte die folgenden Risiken kennen:

  • Neue Wartezeiten und Zahnstaffel: Bei einigen Versicherern gibt es Wartezeiten von meist drei bis acht Monaten. Diese beginnen bei einem Versicherungswechsel von vorne, ebenso wie die Zahnstaffel. Übrigens: Unsere Zahnzusatzversicherung ist ohne Wartezeit.
  • Erneute Gesundheitsprüfung: Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen in der Regel Gesundheitsfragen beantwortet werden. Wer älter geworden ist oder bereits Zahnlücken hat, bekommt beim neuen Anbieter eventuell schlechtere Konditionen oder wird sogar abgelehnt.
  • Laufende Behandlungen: Während einer laufenden Behandlung sollten Sie auf gar keinen Fall kündigen. Der Versicherer zahlt nur bis zum Vertragsende und der neue Versicherer übernimmt in der Regel keine bereits begonnenen oder angeratenen Behandlungen.
  • Verlust von Altersrückstellungen: Manche Versicherer bilden Rückstellungen, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Bei einer Kündigung verfällt dieses Kapital meist. Die Zahnzusatzversicherung der Württembergischen verzichtet auf Alterungsrückstellungen, die den Beitrag verteuern würden. Unsere Tarife haben Altersgruppen: Wenn Sie die nächste Altersstufe erreichen, zahlen sie den nächst höheren Beitrag.

Welche Kündigungsarten und Kündigungsfristen gibt es?

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung kann ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen erfolgen.

  • Kündigungsfrist: In der Regel beträgt die Kündigungsfrist einer Zahnzusatzversicherung drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Prüfen Sie, ob Ihr Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht (Ende: 31.12.) oder am Tag des Vertragsabschlusses begann.
  • Mindestlaufzeit: Viele Verträge haben eine Mindestlaufzeit von zwei Versicherungsjahren. Vor Ablauf dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung meist ausgeschlossen.
  • Widerruf: Nach Abschluss haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. In dieser Zeit können Sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

Außerordentliche Kündigung

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen im gleichen Umfang zu verbessern. Das gleiche gilt bei Änderungen der Versicherungsbedingungen (AGB) zu Ihren Ungunsten.

  • Kündigungsfrist beim Sonderkündigungsrecht: Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung. Der Vertrag endet dann zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam geworden wäre.
  • Sonderkündigung nach Schadensfall: Nach der Regulierung eines Schadens- bzw. Leistungsfalls haben Sie bei einer Zahnzusatzversicherung kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung.

Wie kann man seine Zahnzusatzversicherung kündigen?

Eine Kündigung muss schriftlich beim Versicherer eingehen. Dabei sollten Sie die Kündigungsfristen beachten.

Die Kündigung können Sie per

  • Post,
  • Fax oder
  • E-Mail

verschicken.

Welche Informationen müssen enthalten sein?

Damit die Kündigung der Zahnzusatzversicherung wirksam wird, muss das Schreiben folgende Daten enthalten:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  2. Versicherungsnummer
  3. Zeitpunkt der Kündigung (z. B. "zum nächstmöglichen Zeitpunkt")
  4. Bitte um eine schriftliche Bestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunkts
  5. Datum und händische Unterschrift (bei Post/Fax)

Alternativen zur Kündigung

Tarif wechseln

Statt die Zahnzusatzversicherung zu kündigen, kann ein interner Tarifwechsel sinnvoll sein. Unsere Beraterinnen und Berater informieren Sie gerne über die verschiedenen Wechselmöglichkeiten.

  • Ihnen sind die Kosten zu hoch? Dann kommt für Sie vielleicht ein Wechsel in eine niedrigere Tariflinie in Betracht. Dadurch können Sie Kosten sparen, ohne dass Ihre Zahngesundheit beeinträchtigt wird.
  • Die Leistungen sind Ihnen nicht ausreichend? Sie können auch in eine höhere Tariflinie wechseln, um von besseren Leistungen zu profitieren. Beachten Sie jedoch, dass bei einem Wechsel in einen Tarif mit höheren Leistungen in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist.

Versicherer wechseln

Wenn Sie Ihren Versicherer wechseln möchten, sollten Sie zunächst den neuen Tarif abschließen und erst dann den alten kündigen. Beachten Sie bitte, dass Ihr neuer Versicherer in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung durchführt.

Wechsel zur Württembergischen Zahnzusatzversicherung

Wenn Sie über einen Wechsel nachdenken, bietet die Württembergische Versicherung exzellente Optionen, die in unabhängigen Tests (z. B. Stiftung Warentest) regelmäßig Bestnoten erzielen. Wir bieten Ihnen folgende Vorteile:

  • Ausgezeichnet und empfohlen

    Die Stiftung Warentest hat unsere Zahnzusatzversicherung Premium mit einer Note von 0,5 als Testsieger ausgezeichnet. Auch Finanztip empfiehlt unsere Versicherung mit „sehr guten Leistungen“ und betitelt sie als „Leistungssieger“.

  • Maßgeschneiderte Leistungspakete

    Ihnen stehen drei verschiedene Pakete zur Auswahl, die sich in der Höhe der Leistungen für zum Beispiel Zahnersatz und Zahnprophylaxe unterscheiden: Kompakt, Komfort und Premium. Wählen Sie den Schutz, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

  • Sofortiger Schutz ohne Wartezeit

    Viele Tarife können erst nach einer Wartezeit von einigen Monaten genutzt werden. Unsere Zahnzusatzversicherung ist ohne Wartezeit und Sie können sofort von den Leistungen profitieren. Die Behandlung darf bei Vertragsabschluss jedoch noch nicht angeraten oder geplant sein bzw. begonnen haben.

  • Vorbeugender Schutz für Ihre Zähne

    Vorsorgen ist besser als Nachsorgen. Deshalb übernehmen wir in allen Paketen auch Kosten für Zahnprophylaxe wie beispielsweise die professionelle Zahnreinigung.

  • Weltweiter Versicherungsschutz

    Ob Portugal, Vietnam oder Panama - auch im Urlaub im Ausland sind Ihre Zähne abgesichert: Der Versicherungsschutz unserer Zahnzusatzversicherung gilt weltweit.

Kündigungsbeispiele: Welche Folgen hat die Kündigung einer Zahn­zusatz­versicherung?

Die Theorie ist das eine, die Praxis das andere. Um die Auswirkungen der Kündigung einer Zahnzusatzversicherung zu verdeutlichen, schauen wir uns nun einige konkrete Szenarien an.

  • Szenario 1: Der Kunde befindet sich mitten in einer Behandlung

    Situation: Der Zahnarzt hat bereits einen Heil- und Kostenplan erstellt und die ersten Abdrücke für eine Brücke genommen. Der Kunde findet einen günstigeren Tarif und möchte seine aktuelle Zahnzusatzversicherung kündigen.

    Folge: Ein fataler Fehler. Der neue Versicherer wird die Kosten für die bereits begonnene Behandlung ausschließen („Anschlussbehandlung”). Der alte Versicherer leistet nur für die Schritte, die bis zum Vertragsende durchgeführt wurden.

    Fazit: Niemals während einer laufenden Behandlung kündigen!

  • Szenario 2: Der Kunde hat eine Beitrags­erhöhung erhalten

    Situation: Der Monatsbeitrag steigt von 25 € auf 32 €. Der Kunde nutzt sein Sonderkündigungsrecht.

    Folge: Er kann sofort zu einem Anbieter mit günstigeren Preisen wechseln. Er muss jedoch prüfen, ob die Leistungen wirklich identisch sind und ob sich der Wechsel wirklich lohnt.

    Fazit: Ein Preisvergleich ist Pflicht, aber ein Vergleich der Leistungen und des Services ebenso.

  • Szenario 3: Wechsel von einem Tarif mit Alters­rückstellungen

    • Situation: Ein 50-jähriger Kunde kündigt seinen alten Tarif mit Altersrückstellungen, um in einen neuen Tarif (ohne Altersrückstellungen) zu wechseln.
    • Folge: Bei Kündigung gehen die Altersrückstellungen verloren.
    • Fazit: Eine Kündigung lohnt sich im höheren Alter in diesem Fall meist nicht.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Quellen

Häufige Fragen

Unsere Antworten zu Kündigung, Wechsel und Co.

Die häufigsten Fragen und unsere Antworten finden Sie hier. Sollten Sie noch Fragen zu unserer Zahnzusatzversicherung haben, helfen Ihnen gerne unsere Beraterinnen und Berater weiter.

  • Ja, allerdings gibt es hierfür kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Es gelten die ordentlichen Fristen. Sie können jedoch auch mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin über einen Wechsel in einen niedrigeren Tarif oder eine vorübergehende Beitragsfreistellung sprechen.

  • Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln, beginnt die Wartezeit in der Regel von vorn. Einige Versicherer verzichten jedoch generell auf Wartezeiten, darunter die Württembergische Versicherung.

  • Die Württembergische Krankenversicherung verzichtet in allen Tariflinien der Zahnzusatzversicherung auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.

  • Die Württembergische Krankenversicherung verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht, d. h., nur Sie als Kunde haben das Recht, den Vertrag zu beenden.

  • Bei uns finden Sie maßgeschneiderte ZahnSchutz-Pakete zu einem preiswerten Monatsbeitrag, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.

    Beispielpreise für einen Erwachsenen 30 Jahre alt:

    • Kompakt: Einsteiger-Schutz ab 10,75 € monatlich
    • Komfort: Top-Schutz zum Bestpreis ab 15,34 € monatlich
    • Premium: Maximal-Schutz auf Premiumniveau ab 23,89 € monatlich

    Die Kosten einer Zahnzusatzversicherung richten sich nach den gewünschten Leistungen und Ihrem Gesundheitszustand. Außerdem ist Ihr Beitrag an das Risiko Ihrer Altersgruppe angepasst. So können Kinder beispielsweise ab 10,68 € (ZahnSchutz Kompakt) abgesichert werden. Wir verzichten auf Alterungsrückstellungen, die den Beitrag verteuern würden. Wenn Sie die nächste Altersstufe erreichen, zahlen Sie den nächsthöheren Beitrag.

Gut zu wissen

Wissenswertes für Ihre Zahngesundheit

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Sicher sein beginnt mit einem "Hallo"

Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?

Privatpatient beim Zahnarzt mit dem Testsieger von Stiftung Warentest

Zeigen Sie Ihr schönstes Lächeln – auch wenn Ihre Zähne nicht wie in der Werbung glänzen. Viel wichtiger als die perfekt aussehenden Zähne ist doch deren Gesundheit. Dafür können Sie mit unserer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sorgen.

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