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Wer die Kündigung seiner Zahnzusatzversicherung plant, sollte nichts überstürzen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die ordentliche und außerordentliche Kündigung, worauf Sie achten müssen und warum ein Wechsel oft sinnvoller ist.
Lesedauer: 6 Minuten
Die Überlegung, die Zahnzusatzversicherung zu kündigen, resultiert oft aus dem Wunsch, monatliche Fixkosten einzusparen oder von besseren Leistungen zu profitieren. Diese Entscheidung kann jedoch mit finanziellen Risiken verbunden sein, die den kurzfristigen Spareffekt oft übersteigen. Überprüfen Sie deshalb vor einer Kündigung, ob eine Zahnzusatzversicherung nicht doch sinnvoll ist.
Es gibt Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, die Zahnzusatzversicherung zu kündigen:
Eine Kündigung der Zahnzusatzversicherung wird oft aus den falschen Motiven ausgesprochen und später bereut.
Wer seine Zahnzusatzversicherung kündigen möchte, sollte die folgenden Risiken kennen:
Eine ordentliche Kündigung kann ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen erfolgen.
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen im gleichen Umfang zu verbessern. Das gleiche gilt bei Änderungen der Versicherungsbedingungen (AGB) zu Ihren Ungunsten.
Eine Kündigung muss schriftlich beim Versicherer eingehen. Dabei sollten Sie die Kündigungsfristen beachten.
Die Kündigung können Sie per
verschicken.
Damit die Kündigung der Zahnzusatzversicherung wirksam wird, muss das Schreiben folgende Daten enthalten:
Statt die Zahnzusatzversicherung zu kündigen, kann ein interner Tarifwechsel sinnvoll sein. Unsere Beraterinnen und Berater informieren Sie gerne über die verschiedenen Wechselmöglichkeiten.
Wenn Sie Ihren Versicherer wechseln möchten, sollten Sie zunächst den neuen Tarif abschließen und erst dann den alten kündigen. Beachten Sie bitte, dass Ihr neuer Versicherer in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung durchführt.
Wenn Sie über einen Wechsel nachdenken, bietet die Württembergische Versicherung exzellente Optionen, die in unabhängigen Tests (z. B. Stiftung Warentest) regelmäßig Bestnoten erzielen. Wir bieten Ihnen folgende Vorteile:
Die Stiftung Warentest hat unsere Zahnzusatzversicherung Premium mit einer Note von 0,5 als Testsieger ausgezeichnet. Auch Finanztip empfiehlt unsere Versicherung mit „sehr guten Leistungen“ und betitelt sie als „Leistungssieger“.
Ihnen stehen drei verschiedene Pakete zur Auswahl, die sich in der Höhe der Leistungen für zum Beispiel Zahnersatz und Zahnprophylaxe unterscheiden: Kompakt, Komfort und Premium. Wählen Sie den Schutz, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Viele Tarife können erst nach einer Wartezeit von einigen Monaten genutzt werden. Unsere Zahnzusatzversicherung ist ohne Wartezeit und Sie können sofort von den Leistungen profitieren. Die Behandlung darf bei Vertragsabschluss jedoch noch nicht angeraten oder geplant sein bzw. begonnen haben.
Vorsorgen ist besser als Nachsorgen. Deshalb übernehmen wir in allen Paketen auch Kosten für Zahnprophylaxe wie beispielsweise die professionelle Zahnreinigung.
Ob Portugal, Vietnam oder Panama - auch im Urlaub im Ausland sind Ihre Zähne abgesichert: Der Versicherungsschutz unserer Zahnzusatzversicherung gilt weltweit.
Ob digitale Sprechstunde, Gesundheits-App oder vergünstigter Zahnersatz-Service: Wir bieten eine Vielzahl an Service- und Zusatzleistungen für unsere Krankenversicherten. Ihre Gesundheit ist uns einfach mehr wert – überzeugen Sie sich selbst.
Die Theorie ist das eine, die Praxis das andere. Um die Auswirkungen der Kündigung einer Zahnzusatzversicherung zu verdeutlichen, schauen wir uns nun einige konkrete Szenarien an.
Situation: Der Zahnarzt hat bereits einen Heil- und Kostenplan erstellt und die ersten Abdrücke für eine Brücke genommen. Der Kunde findet einen günstigeren Tarif und möchte seine aktuelle Zahnzusatzversicherung kündigen.
Folge: Ein fataler Fehler. Der neue Versicherer wird die Kosten für die bereits begonnene Behandlung ausschließen („Anschlussbehandlung”). Der alte Versicherer leistet nur für die Schritte, die bis zum Vertragsende durchgeführt wurden.
Fazit: Niemals während einer laufenden Behandlung kündigen!
Situation: Der Monatsbeitrag steigt von 25 € auf 32 €. Der Kunde nutzt sein Sonderkündigungsrecht.
Folge: Er kann sofort zu einem Anbieter mit günstigeren Preisen wechseln. Er muss jedoch prüfen, ob die Leistungen wirklich identisch sind und ob sich der Wechsel wirklich lohnt.
Fazit: Ein Preisvergleich ist Pflicht, aber ein Vergleich der Leistungen und des Services ebenso.
Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Ja, allerdings gibt es hierfür kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Es gelten die ordentlichen Fristen. Sie können jedoch auch mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin über einen Wechsel in einen niedrigeren Tarif oder eine vorübergehende Beitragsfreistellung sprechen.
Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln, beginnt die Wartezeit in der Regel von vorn. Einige Versicherer verzichten jedoch generell auf Wartezeiten, darunter die Württembergische Versicherung.
Die Württembergische Krankenversicherung verzichtet in allen Tariflinien der Zahnzusatzversicherung auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.
Die Württembergische Krankenversicherung verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht, d. h., nur Sie als Kunde haben das Recht, den Vertrag zu beenden.
Bei uns finden Sie maßgeschneiderte ZahnSchutz-Pakete zu einem preiswerten Monatsbeitrag, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.
Beispielpreise für einen Erwachsenen 30 Jahre alt:
Die Kosten einer Zahnzusatzversicherung richten sich nach den gewünschten Leistungen und Ihrem Gesundheitszustand. Außerdem ist Ihr Beitrag an das Risiko Ihrer Altersgruppe angepasst. So können Kinder beispielsweise ab 10,68 € (ZahnSchutz Kompakt) abgesichert werden. Wir verzichten auf Alterungsrückstellungen, die den Beitrag verteuern würden. Wenn Sie die nächste Altersstufe erreichen, zahlen Sie den nächsthöheren Beitrag.
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Auf dieser Seite erfahren Sie, ob und - wenn ja - ab wann sich eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind lohnt. Abschließen lässt sie sich früh, aber ist sie wirklich sinnvoll für den Nachwuchs?
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Zeigen Sie Ihr schönstes Lächeln – auch wenn Ihre Zähne nicht wie in der Werbung glänzen. Viel wichtiger als die perfekt aussehenden Zähne ist doch deren Gesundheit. Dafür können Sie mit unserer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sorgen.
Zahnzusatzversicherung