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Gesundheit

Zahnersatz: Möglichkeiten, Kosten und Erstattung durch die Versicherung

Zahnersatz schließt Zahnlücken und stellt die Kaufunktion wieder her. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Arten es gibt, was diese kosten und wie eine Zahnzusatzversicherung Ihren Eigenanteil reduzieren kann.

Lesedauer: 10 Minuten

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Zahnersatz dient dazu, fehlende Zähne oder stark zerstörte Zahnsubstanz wiederherzustellen. Man unterscheidet zwischen festsitzendem Zahnersatz, zum Beispiel Zahnimplantaten, und herausnehmbarem Zahnersatz, zum Beispiel Prothesen.
    • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Zahnersatz nur die Regelversorgung. Wer modernere oder ästhetischere Lösungen für seine Zähne möchte, muss meist einen hohen Eigenanteil zahlen.
    • Eine private Zahnzusatzversicherung schließt diese finanzielle Lücke. Mit unserem ZahnSchutz Premium reduziert sich Ihr persönlicher Eigenanteil beim Zahnersatz auf 0 %!

Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist Zahnersatz?Welche Arten von Zahnersatz gibt es?Was kostet Zahnersatz?Wie kann man bei Zahnersatz Kosten sparen?Zahnersatz Kostenübernahme und KostenerstattungDie Zahnzusatzversicherung der WürttembergischenBehandlungsablauf und Einreichung der KostenHäufige Fragen

Definition: Was ist Zahnersatz?

Zahnersatz – ein Begriff, der bei vielen Menschen zunächst ein Unbehagen auslöst, aber gleichzeitig eine entscheidende Rolle für die Zahngesundheit, die Lebensqualität und das allgemeine Wohlbefinden spielt. Im zahnmedizinischen Kontext bezeichnet Zahnersatz alle Maßnahmen und prothetischen Versorgungen, die fehlende Zähne oder stark zerstörte Zahnsubstanz ersetzen oder wiederherstellen.

Dabei geht es nicht nur um die Wiederherstellung der Kaufunktion, sondern auch um die Ästhetik und die Sprachfunktion. Unbehandelter Zahnverlust kann weitreichende Folgen haben: Die umliegenden Zähne können in die Lücke kippen, der gegenüberliegende Zahn kann herauswachsen, und es kann zu einer Überlastung des Kiefergelenks kommen. Zudem bildet sich der Kieferknochen an der Stelle eines fehlenden Zahns ohne die natürliche Belastung zurück. Qualitativ hochwertiger Zahnersatz ist somit eine wichtige Investition in die langfristige Mundgesundheit und die Vermeidung von Folgeproblemen.

Ursachen für Zahnverlust

Es gibt viele Gründe, warum Zähne verloren gehen. Die häufigsten Ursachen sind:

  • Zahnkaries (vor allem bei jüngeren Menschen der Hauptgrund)
  • Parodontitis (vor allem im mittleren und höheren Lebensalter der Hauptgrund)

Diese Faktoren erhöhen das Risiko für Zahnverlust zusätzlich:

  • Soziale und wirtschaftliche Umstände (z. B. geringes Einkommen oder wenig Zugang zu Bildung)
  • Rauchen
  • Allgemeine Krankheiten (z. B. Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
  • Seltene Besuche beim Zahnarzt zur Vorsorge

Wie häufig wird Zahnersatz benötigt?

Die Mundgesundheit in Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verbessert. War früher Zahnlosigkeit im hohen Alter fast schon „normal“, ist eine vollständige Zahnlosigkeit heute die Ausnahme. Laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie des Instituts der Deutschen Zahnärzte zeigen sich folgende Tendenzen:

  • Jüngere Erwachsene (35–44 Jahre): Bei den jüngeren Erwachsenen benötigen 38,5 % noch keinen Zahnersatz, da sie noch alle Zähne haben. Vollständiger Zahnverlust spielt in dieser Altersgruppe keine Rolle.
  • Jüngere Senioren (65–74 Jahre): Lediglich 5 % der jüngeren Senioren sind vollständig zahnlos. Dies ist ein deutlicher Rückgang: Der Anteil hat sich seit 2014 mehr als halbiert – damals waren noch 12,4 % vollständig zahnlos. Doch ein komplett vollständiges Gebiss ist in diesem Alter auch ungewöhnlich: 1,1 % der jüngeren Senioren haben noch alle Zähne. Knapp die Hälfte hat mindestens einen festsitzenden Zahnersatz in Form einer Zahnbrücke oder eines Zahnimplantats.

Welche Arten von Zahnersatz gibt es?

Die moderne Zahnmedizin bietet eine breite Palette an Zahnersatz-Möglichkeiten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz. Die Entscheidung für eine bestimmte Art des Zahnersatzes wird vom Zahnarzt in Absprache mit dem Patienten getroffen und hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab.

Die Wahl des Zahnersatzes hängt ab von:

  • Umfang des Zahnverlusts: Fehlt nur ein Zahn, mehrere Zähne oder liegt eine vollständige Zahnlosigkeit vor?
  • Zustand der verbleibenden Zähne: Können Nachbarzähne als Pfeiler für eine Zahnbrücke dienen?
  • Kieferknochenangebot: Ist ausreichend Knochen für das Setzen von Zahnimplantaten vorhanden?
  • Gesundheitszustand des Patienten: Liegen Erkrankungen vor, die gegen bestimmte Behandlungen (z. B. Operation bei Implantaten) sprechen?
  • Ästhetische Ansprüche: Wie natürlich soll der Ersatz aussehen?
  • Finanzielle Möglichkeiten: Wie hoch dürfen die Kosten sein?

Festsitzender Zahnersatz

Festsitzender Zahnersatz bietet den höchsten Tragekomfort und die beste Ästhetik, da er fest im Mund verankert ist und sich anfühlt wie die eigenen Zähne.

Zahnimplantate

Zahnimplantate gelten als die modernste und hochwertigste Form des Zahnersatzes. Sie sind künstliche Zahnwurzeln, meist aus Titan oder Keramik, die operativ in den Kieferknochen eingebracht werden.

  • Die Vorteile von Zahnimplantaten sind der Erhalt des Kieferknochens durch natürliche Belastung, sehr hohe Ästhetik und Tragekomfort. Außerdem ist kein Beschleifen gesunder Nachbarzähne notwendig.
  • Die zwei größten Nachteile von Zahnimplantaten sind die hohen Kosten und die Notwendigkeit eines chirurgischen Eingriffs.

Zahnkronen

Eine Zahnkrone wird notwendig, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist (z. B. durch Karies, einen Unfall oder nach einer Wurzelbehandlung), dass eine Füllung oder ein Inlay nicht mehr ausreicht. Die Krone ummantelt den Zahnstumpf vollständig und stellt die ursprüngliche Form, Funktion und Stabilität wieder her.

  • Die Vorteile von Zahnkronen sind der Schutz und die Stabilisierung des geschädigten Zahns sowie die Wiederherstellung der Kaufunktion.
  • Allerdings müssen die Zähne für den Einsatz der Krone in der Regel beschliffen werden. Das ist der größte Nachteil von Zahnkronen.

Zahnbrücken

Eine Zahnbrücke ersetzt einen oder mehrere fehlende Zähne, indem sie an den Nachbarzähnen (sogenannten Ankerzähnen) befestigt wird. Die Ankerzähne werden dafür beschliffen und mit Kronen versehen, an denen das Brückenzwischenglied (der ersetzte Zahn) befestigt ist.

  • Die Vorteile von Zahnbrücken sind neben den geringen Kosten vor allem die schnelle Wiederherstellung der Funktion und die hohe Stabilität.
  • Der Einsatz von Zahnbrücken hat jedoch auch Nachteile. Die gesunden Nachbarzähne müssen beschliffen werden und werden stärker beansprucht.

Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothesen)

Herausnehmbarer Zahnersatz, in Form von Prothesen, kommt oft bei großem Zahnverlust oder einer vollständigen Zahnlosigkeit zum Einsatz.

Prothesen können je nach Umfang des Zahnverlusts als Teilprothesen oder Vollprothesen (Gebiss) gestaltet sein.

  • Teilprothese: Ersetzt mehrere Zähne in einem Kiefer, wenn festsitzender Zahnersatz nicht möglich oder gewünscht ist. Sie wird meist mit Klammern oder hochwertigeren Teleskopkronen an den Restzähnen befestigt.
  • Vollprothese: Ersetzt alle Zähne eines Kiefers. Sie hält in der Regel durch Saugkraft im Oberkiefer und liegt durch Muskelkoordination im Unterkiefer. Der Tragekomfort und die Kaukraft sind oft geringer als bei festsitzendem Zahnersatz.
  • Implantatgetragene Prothesen: Kombinieren die Vorteile von Implantaten und Prothesen. Die Prothese wird auf wenigen Implantaten befestigt (z. B. mit Stegen oder Druckknöpfen) und bietet dadurch deutlich mehr Halt und Stabilität als eine klassische Vollprothese.

Was kostet Zahnersatz?

Zahnersatz ist in der Regel kostspielig. Die tatsächlichen Kosten können je nach Art des Zahnersatzes stark variieren: Sie reichen von 700 € für eine Vollkeramikkrone bis zu mehreren Tausend Euro für Implantate.

Kostenfaktoren

Die hohen Kosten resultieren aus einer Vielzahl von Faktoren:

  1. Materialwahl: Keramik (Vollkeramik) ist deutlich teurer als Metall (z. B. Nicht-Edelmetall-Legierungen). Ästhetisch anspruchsvolle Materialien treiben den Preis in die Höhe.
  2. Labor- und Fertigungskosten: Hochwertige Labore in Deutschland, die präzisen, ästhetisch anspruchsvollen Zahnersatz herstellen, sind teurer als Importlabore aus dem Ausland. Die Qualität der handwerklichen Arbeit ist hier entscheidend für die Langlebigkeit.
  3. Zahnärztliches Honorar: Der Aufwand für Planung, Vorbehandlung (z. B. Parodontitis), chirurgische Eingriffe (z. B. Knochenaufbau) und die eigentliche prothetische Versorgung fließt in das Honorar des Zahnarztes ein.
  4. Komplexität des Falls: Je schwieriger die Ausgangssituation (z. B. wenig Knochen, schwierige Bissverhältnisse), desto aufwendiger und teurer ist die Behandlung. Ein Knochenaufbau bei Implantaten kann die Kosten signifikant erhöhen.
  5. Regelversorgung: Wählt der Patient eine Versorgung, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse hinausgeht (z. B. ein Implantat anstelle einer Brücke), steigen die Kosten und damit der Eigenanteil.

Beispielkosten für Zahn­implan­tate, Zahn­kronen, Zahn­brücken und Pro­the­sen in einer Tabelle

Die folgende Tabelle gibt ungefähre Beispielkosten für die verschiedenen Zahnersatz-Möglichkeiten in Deutschland an. Es handelt sich um Gesamtkosten pro Versorgung, bevor die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Zahnzusatzversicherung abgezogen wird.

Art des ZahnersatzesGeschätzte Gesamtkosten (pro Einheit/Versorgung)1

Implantat mit Metallkeramikkrone

2.000 € - 3.500 €

Vollverblendete Metallkeramikbrücke

1.500 € - 3.000 €

Goldbrücke

2.000 € - 3.000 €

Vollkeramikkrone

700 € bis 1.000 €

All-on-4-Implantat

Ab ca. 13.000 €

Implantatbrücke

3.500 € - 4.200 €

Herausnehmbare Prothese auf 4 Implantaten

8.000 € - 12.000 €

Vollprothese Unter- und Oberkiefer

1.000 € - 1.800 €

1 Diese Schätzungen können je nach Region, Zahnarzt und Laborkosten abweichen.

Wie kann man bei Zahnersatz Kosten sparen?

Die hohen Kosten für Zahnersatz können eine finanzielle Herausforderung darstellen. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, den Eigenanteil zu reduzieren:

  • Regelversorgung wählen: Die Wahl der von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) definierten Regelversorgung (z. B. eine einfache Metall-Brücke im nicht-sichtbaren Bereich) ist die kostengünstigste Option.
  • Zweitmeinung einholen: Bei teuren oder komplexen Behandlungen ist es ratsam, einen zweiten Heil- und Kostenplan von einem anderen Zahnarzt einzuholen.
  • Private Zahnzusatzversicherung: Die effektivste Methode, um die Kosten massiv zu senken, ist der Abschluss einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung. Diese übernimmt je nach Tarif einen Großteil oder sogar den gesamten Eigenanteil, der nach Abzug des GKV-Festzuschusses verbleibt.

Zahnersatz Kosten­übernahme und Kosten­erstattung: Gesetz­liche Kranken­versicherung im Ver­gleich zur Zahn­zusatz­versicherung

Zahnersatz ist meist sehr kostspielig. Insbesondere langhaltender und ästhetischer Zahnersatz kann teuer werden und die gesetzliche Krankenkasse kommt nicht für alle Kosten auf.

Das leistet die gesetz­liche Kranken­kasse bei Zahn­ersatz

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet für Zahnersatz einen befundorientierten Festzuschuss. Das bedeutet:

  • Festzuschuss: Die Höhe des Zuschusses richtet sich nicht nach der tatsächlich gewählten Versorgung (Implantat, Keramikkrone etc.), sondern nach der medizinisch notwendigen Regelversorgung für den jeweiligen Befund.
  • Regelversorgung: Dies ist die zweckmäßigste, wirtschaftlichste und ausreichende Therapieform. Bei einem fehlenden Zahn im Seitenzahnbereich ist dies beispielsweise eine Nicht-Edelmetall-Brücke.
  • Prozentsatz: Seit Oktober 2020 beträgt der Festzuschuss 60 % der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung.

Wie hoch ist der Eigen­anteil?

Der Eigenanteil des Patienten entsteht aus zwei Komponenten:

  • Differenz zur Regelversorgung: Wählt der Patient eine von der Regelversorgung abweichende, höherwertige Versorgung (z. B. ein Implantat statt einer Brücke oder eine Vollkeramikkrone statt einer Metallkrone), trägt er die Mehrkosten dafür selbst.
  • Verbleibender Anteil der Regelversorgung: Der Patient trägt grundsätzlich 40 % der Kosten der Regelversorgung selbst (abzüglich Bonus).

Das leistet eine private Zahn­zusatz­versich­erung bei Zahn­ersatz

Eine private Zahnzusatzversicherung schließt die oft große finanzielle Lücke, die der GKV-Festzuschuss hinterlässt. Sie ist die effektivste Maßnahme gegen hohe Zahnersatz-Kosten.

Wichtig bei Zahnersatz:

  • Leistungsumfang: Je nach Tarif übernimmt eine Zahnzusatzversicherung einen vertraglich definierten Prozentsatz (z. B. 75 %, 90 % oder 100 %) des Eigenanteils für Zahnersatz.
  • Zahnstaffel: Die Erstattungshöhe ist in den ersten Versicherungsjahren oft begrenzt.
  • Wartezeiten: Einige Tarife sehen Wartezeiten vor (z. B. sechs bis acht Monate), bevor Leistungen für Zahnersatz in Anspruch genommen werden können.
  • Art des Zahnersatzes: Werden auch aufwendige Behandlungen wie Knochenaufbau bei Implantaten oder hochästhetische Materialien übernommen?

Die Zahnzusatz­versicherung der Württem­bergi­schen

Die Württembergische Versicherung bietet verschiedene Zahnzusatztarife an, um den individuellen Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden. Hierbei liegt der Fokus auf der Reduzierung des Eigenanteils und der Ermöglichung einer qualitativ hochwertigen Versorgung.

Unsere drei ZahnSchutz-Pakete bieten folgende prozentuale Erstattung der Kosten bei Zahnersatz an:

  • ZahnSchutz Kompakt (ZZ75+ZZB): 75 % Erstattung bei Zahnersatz
  • ZahnSchutz Komfort (ZZ90+ZZB): 90 % Erstattung bei Zahnersatz
  • ZahnSchutz Premium (ZZ100+ZZBPlus): 100 % Erstattung bei Zahnersatz

Bei ZahnSchutz Kompakt und ZahnSchutz Komfort erhöht sich der Erstattungsprozentsatz einer Zahnersatzmaßnahme um 5 %, sofern die zugehörigen Laborarbeiten durch ein mit der Württembergischen Krankenversicherung kooperierendes Dentallabor durchgeführt wurden.

Außerdem profitieren Kundinnen und Kunden der Württembergischen Zahnzusatzversicherung von folgenden Leistungen:

  • Zahnarzthonorar: Wir leisten auch für zahnärztliche Honorare, die über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinausgehen.
  • Keine Wartezeit: Die Tarife der Württembergischen verzichten auf eine Wartezeit, sodass der Versicherungsschutz für Zahnersatz sofort gilt (wobei anfängliche Leistungsbegrenzungen, die sogenannte Zahnstaffel, bestehen bleiben).
  • Schmerzlindernde Maßnahmen: Für eine entspannte Behandlung bietet unser ZahnSchutz Premium die Erstattung (bis zu 200 €) von schmerzlindernden Maßnahmen wie Hypnose oder Narkose an. Diese Verfahren können insbesondere bei chirurgischen Eingriffen helfen, die Angst zu reduzieren.

Beispielrechnung für die Erstattung

Mit unseren ZahnSchutz-Paketen reduziert sich Ihr Eigenanteil bei Zahnersatzmaßnahmen deutlich.

Implantat mit MetallkeramikkroneVollverblendete MetallkeramikbrückeVollkeramikkrone

Rechnungsbetrag

3.500 €

3.000 €

600 €

Anteil, den die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt

570 €

492 €

230 €

Eigenanteil ohne private Absicherung

2.930 €

2.508 €

370 €

Eigenanteil mit ZahnSchutz Kompakt

875 €

750 €

150 €

Eigenanteil mit ZahnSchutz Komfort

350 €

300 €

60 €

Eigenanteil mit ZahnSchutz Premium

0 €

0 €

0 €

Behandlungs­ablauf und Ein­reich­ung der Kosten

Unabhängig vom gewählten Zahnersatz (Implantate, Brücken etc.) ist der Ablauf für die Kostenklärung und Erstattung standardisiert:

  1. Diagnose und Planung: Der Zahnarzt stellt den Befund fest und schlägt die notwendige Behandlung vor.
  2. Heil- und Kostenplan (HKP): Der Zahnarzt erstellt einen detaillierten HKP, in dem sowohl die Regelversorgung als auch die tatsächlich geplante (höherwertige) Versorgung inklusive der veranschlagten Kosten aufgeführt sind.
  3. Einreichung bei der GKV: Der Patient reicht den HKP bei seiner gesetzlichen Krankenkasse ein. Die GKV prüft den Plan und bestätigt die Höhe des befundorientierten Festzuschusses.
  4. Einreichung bei der Zahnzusatzversicherung: Nachdem der Festzuschuss der GKV feststeht, reicht der Patient den genehmigten HKP bei der privaten Zahnzusatzversicherung ein. Die Versicherung prüft die Leistungspflicht und informiert den Patienten über die voraussichtliche Erstattungshöhe.
  5. Behandlungsbeginn: Nach Genehmigung durch beide Versicherungen beginnt die Behandlung.
  6. Rechnungseinreichung: Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient die Gesamtrechnung. Er reicht diese zunächst bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein, um den Festzuschuss zu erhalten. Anschließend reicht er die Originalrechnung sowie die Abrechnung der GKV bei der privaten Zahnzusatzversicherung ein.

Tipp: Bei der Württembergischen Versicherung können Sie Ihre Zahnarztrechnung ganz einfach über das Kundenportal einreichen. Dabei profitieren Sie in der Regel von einer Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Quellen

Häufige Fragen

Zahnersatz und Versicherung: Wissenswertes

In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die am häufigsten von unseren Kundinnen und Kunden gestellten Fragen zu Zahnersatz.

  • Nein. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt keinen Anteil an den Implantatkosten selbst, sondern nur den Festzuschuss für die Regelversorgung, die bei diesem Befund normalerweise anfallen würde (z. B. eine Brücke). Das Implantat ist eine andersartige Versorgung. Die Differenzkosten müssen Patienten ohne private Zahnzusatzversicherung komplett selbst tragen.

  • Die Regelversorgung ist die von der GKV definierte, medizinisch notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Standardtherapie für einen bestimmten Befund. Sie dient als Basis für die Berechnung des Festzuschusses. Wählt der Patient eine von der Regelversorgung abweichende Lösung (z. B. Vollkeramik statt Metallkeramik), muss er die Mehrkosten als Eigenanteil übernehmen.

  • Die Härtefallregelung beim Zahnersatz ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland. Sie soll sicherstellen, dass Menschen mit geringem Einkommen die medizinisch notwendige Standardversorgung mit Zahnersatz (die sogenannte Regelversorgung) erhalten können, ohne finanziell unzumutbar belastet zu werden.

    Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Brutto-Monatseinkommen unter den festgelegten Grenzen. Dazu zählen auch Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder BAföG.

  • Wenn Ihr Einkommen nur geringfügig über der festgelegten Grenze für die Härtefallregelung bei Zahnersatz liegt, können Sie unter Umständen einen erhöhten Zuschuss von der Krankenkasse erhalten. Dieser beträgt jedoch nicht 100 Prozent. Das nennt sich "gleitende Härtefallregelung".

  • Die Zahnstaffel (oder Summenbegrenzung) ist eine vertragliche Klausel in privaten Zahnzusatzversicherungen. Sie begrenzt in den ersten Versicherungsjahren die maximale Erstattungssumme für bestimmte Leistungen wie Zahnersatz (z. B. max. 1.000 € im ersten Jahr, 2.000 € in den ersten zwei Jahren). Sie dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft und entfällt in der Regel nach den ersten 4–5 Jahren.

  • In den meisten Tarifen können fehlende Zähne, für die die Behandlung noch nicht begonnen hat, mitversichert werden. Oft ist dies jedoch mit einem Beitragszuschlag oder einer Verlängerung der anfänglichen Leistungsbegrenzung (Zahnstaffel) verbunden. Behandlungen, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits begonnen oder angeraten waren, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

  • Ja, beim Abschluss müssen Sie einige Gesundheitsfragen beantworten. Dazu gehört auch die Frage nach fehlenden Zähnen.

Gut zu wissen

Wissenswertes für Ihre Zahngesundheit

  • Eine private Zahnzusatzversicherung ist nicht nur eine optimale Absicherung, sondern ermöglicht auch den Zugang zu hochwertigen und modernen Behandlungsformen, die weit über die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen.

  • Sie sind auf der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung? Dann sind Sie hier richtig. Wir vergleichen für Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse mit unserer Zahnzusatzversicherung sowie die Leistungen unserer drei ZahnSchutz-Pakete.

  • Mangelnde Mundhygiene und unbehandelte Zahnprobleme können weitreichende Folgen haben und eine umfassende Zahnsanierung notwendig machen. Doch was genau ist das und welche Rolle spielt die Zahnzusatzversicherung? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.

  • Was kostet eine Zahnzusatzversicherung monatlich und wovon hängen die Kosten ab? Alle Infos zu Beiträgen, Leistungen und Preis-Tipps finden Sie in unserem Ratgeber.

  • Zahnzusatzversicherungen sind sinnvoll für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und selbst Seniorinnen und Senioren. Wer eine Zahnbehandlung oder sogar Zahnersatz benötigt, der schützt sich mit einer Zahnzusatzversicherung vor den mitunter hohen Kosten.

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