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Moped­versicherung

Beitrag: Ab 69,90 € im Jahr

Mit Sicherheit mehr Fahrspaß

Flink von A nach B: Mopeds sind bei Jung und Alt beliebt. Damit die Freude bei einem Schaden nicht getrübt wird, sollten Sie Ihr Fahrzeug mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht- sowie der freiwilligen Teilkaskoversicherung absichern.

Ihre Vorteile

Warum ist eine Moped­versicherung sinnvoll?

Um Ihr Moped im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, welche Sie mit dem Erwerb Ihres Kennzeichens abschließen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und bezahlt den Schaden, den Sie anderen zufügen.

  • Sparen beim Fahren

    Erfahrung sammeln lohnt sich: Wir rechnen Ihnen bis zu zwei Jahre auf Ihre Schadenfreiheitsklasse beim ersten Auto oder Motorrad an. Berücksichtigen können wir nur schadenfreie Jahre, die mit einem bei uns versicherten Moped gesammelt wurden.

  • Schutz erweiterbar

    Erweitern Sie Ihre Kfz-Haftpflicht fürs Moped um eine Teilkaskoversicherung: Diebstahl, Schäden durch Kurzschluss oder der Zusammenstoß mit Tieren aller Art sind dadurch mitversichert.

  • Taggenaue Beitragsberechnung

    Wir rechnen auf den Tag genau ab: Der Beitrag für Ihr Versicherungsjahr hängt von Ihrem Vertragsbeginn ab – egal ob Sie zum Monatsbeginn oder zur Monatsmitte einsteigen wollen.

Checkliste: Wann kommt die Mopedversicherung in Frage?

Die Mopedversicherung ist die richtige Absicherung für leicht motorisierte Zweiräder im Alltag. Mit dieser kurzen Checkliste prüfen Sie, ob unser Schutz zu Ihrem Fahrzeug - und Ihrer geplanten Nutzung - passt.

  1. Hubraum und Höchstgeschwindigkeit entsprechen dem eines Mopeds
    Versichert werden Kleinkrafträder wie Mopeds, Roller oder Mokicks mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. (Wenn das Fahrzeug vor einem bestimmten Datum zugelassen wurde, kann es Ausnahmen geben)
  2. Das Fahrzeug wird privat genutzt
    Die Mopedversicherung eignet sich für private Fahrten, etwa im Alltag oder in der Freizeit. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht vorgesehen.
  3. Fahrer sind bekannt und berechtigt
    Das Moped wird nur von berechtigten Fahrern genutzt, die über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen.

Trifft alles auf Sie zu? Dann ist die Mopedversicherung eine einfache und günstige Lösung, um mobil und gesetzlich abgesichert unterwegs zu sein.

Fair, kundenorientiert und TOP-Service: Wir sind ausgezeichnet

  • eKomi Kunden­auszeichnung in der Schadenabwicklung

    4,7 von 5 Sternen

    16906 Bewertungen

Mofa, Moped & Co.: Diese Klein­kraft­räder können Sie bei uns versichern

Für Kleinkrafträder wie Mofas und Mokicks mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen. Doch was sind eigentlich die Unterschiede der Kleinkrafträder?

  • Mofa

    Es gibt zwei Arten von Mofas: Leichtmofas, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, und Mofas mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h.

    Es ist kein Führerschein im herkömmlichen Sinne erforderlich, sondern lediglich eine Betriebserlaubnis. Diese kann ab 15 Jahren mit ein paar wenigen Theorie- und Praxisstunden sowie einer Theorieprüfung erlangt werden.

  • Moped

    Der wesentliche Unterschied zwischen Mofa und Moped liegt in der Fahrgeschwindigkeit: Mopeds fahren bis zu 45 km/h schnell. Ein Moped darf mit dem Führerschein der Klasse AM in Deutschland ab 15 Jahren gefahren werden und bedarf einer Mopedversicherung.

    Vorsicht: Die Fahrerlaubnis ab 15 gilt nicht im Ausland!

  • Mokick

    Stellt man ein Moped und ein Mokick nebeneinander, so fällt auf: Beim Mokick fehlen die Pedale. Stattdessen haben Mokicks Fußrasten, zum Start muss der Kickstarter mit dem Fuß betätigt werden. Darüber hinaus sind sich Moped und Mokick sehr ähnlich: Beide erreichen bis zu 45 km/h und der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und den Führerschein der Klasse AM besitzen.

  • Roller

    Roller haben im Gegensatz zu Moped, Mofa und Mokick weder Fußraster noch Pedale. Stattdessen werden die Füße auf einem Durchstieg platziert. Motorroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h dürfen mit entsprechendem Führerschein der Klasse AM ab 15 Jahren und einer Rollerversicherung gefahren werden.

    Ihre elektrifizierten Verwandten sind bei uns mit der E-Roller-Versicherung abgesichert.

Unsere Leistungen

Welche Schäden sind mit der Moped­versicherung abgedeckt?

Mopeds und Roller haben in Deutschland längst Kultstatus erreicht. Und wer ein günstiges Fortbewegungsmittel bevorzugt, ist mit einem Moped einfach besser mobil! Mit unseren Versicherungen währt der Fahrspaß noch länger.

  • Europaweiter Schutz

    Auch im europäischen Ausland sicher

  • Personen- und Sachschäden

    Bis zu 100 Mio. €

  • Brand und Explosion

    Bei Teilkasko inklusive

  • Entwendung, Raub, Diebstahl

    Bei Teilkasko inklusive

  • Naturgewalten

    Bei Teilkasko inklusive

  • Zusammenstoß mit Tieren

    Bei Teilkasko inklusive

  • Tierbiss

    Bei Teilkasko inklusive

  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung

    Bei Teilkasko inklusive

  • Glasbruch

    Bei Teilkasko inklusive

Schaden- und Leistungs­bei­spiele: Moped­versich­erung

Wie hilft die Mopedversicherung im Ernstfall? Unsere Schaden- und Leistungsbeispiele geben einen Einblick, inklusive den finanziellen Schäden.

  • Kfz-Haftpflicht: Auffahrunfall an der Ampel

    Ein Moment der Unaufmerksamkeit genügt und der Schaden ist passiert: Sie übersehen ein bremsendes Auto und verursachen einen Blechschaden an dessen Stoßstange. Was die Moped-Haftpflicht übernimmt:

    • Beispiel: Gesamtschaden ca. 1.850 €
    • Werkstattkosten (Reparatur Pkw): 1.500 €
    • Mietwagenkosten des Geschädigten: 250 €
    • Sachverständigenkosten: 100 €

    Weitere Leistungen: Auch Personenschäden oder Schmerzensgeldforderungen des Geschädigten sind bis zur gesetzlichen oder vereinbarten Deckungssumme abgedeckt.

  • Teilkasko: Diebstahl des Mopeds

    Ihr sicher abgestelltes Moped wird über Nacht entwendet. Am folgenden Morgen ist der Schreck groß. Was die Teilkasko ersetzt:

    • Beispiel: Gesamtschaden ca. 2.150 €
    • Wiederbeschaffungswert: 2.000 €
    • Zusätzlich ersetztes Zubehör (z. B. hochwertiges Topcase): 150 €

    Wichtig zu wissen: Bei einem Neufahrzeug mit entsprechender Neupreisentschädigung in den ersten Monaten würde sogar der ursprüngliche Kaufpreis ersetzt. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 € wird abgezogen.

  • Teilkasko: Glasbruch durch Steinschlag oder Vandalismus

    Während der Fahrt schleudert ein vorausfahrendes Fahrzeug einen Stein hoch, der den Scheinwerfer und das Windschutzschild Ihres Mopeds zertrümmert. Was die Teilkasko ersetzt:

    • Beispiel: Gesamtschaden ca. 450 €
    • Ersatz des Frontscheinwerfers: 250 €
    • Neue Windschutzscheibe inkl. Montage: 200 €

    Wichtig zu wissen: Die Teilkasko kommt für Bruchschäden an der Verglasung auf. Dazu zählen bei Mopeds neben Scheinwerfern und Windschildern oft auch die Spiegelgläser und Blinkerabdeckungen. Auch hier wird eine etwaige Selbstbeteiligung vom Erstattungsbetrag abgezogen.

Das kostet die Roller- und Moped­versicherung

Unsere Versicherung für Roller, Mopeds und Mofas verspricht volle Flexibilität: Wählen Sie zwischen Haftpflicht und Teilkasko und legen Sie den Starttermin einfach so wie es Ihnen passt.

Vertrags­beginnHaftpflicht­ver­sicherung1Haftpflicht­ver­sicherung inkl. Teilkasko1

1. März

69,90 €

129,80 €

1. April

64,08 €

118,99 €

1. Mai

58,25 €

108,17 €

1. Juni

52,43 €

97,35 €

1. Juli

46,60 €

86,54 €

1. August

40,78 €

75,72 €

1. Sep­tember

34,95 €

64,90 €

1. Okto­ber

29,13 €

54,08 €

Grün, schwarz, blau: Alles über das Moped-Kennzeichen

Mopeds haben kein "normales" Nummernschild, sondern ein Versicherungskennzeichen aus Blech. Dieses erhalten Sie direkt beim Versicherer - bspw. Ihrer Agentur der Württembergischen - und kaufen es nicht eigens vorher, wie bei der Kfz-Zulassung.

Wie beantrage ich ein Moped-Kenn­zeichen?

Das Versicherungskennzeichen für Ihr Moped erhalten Sie direkt bei uns:

  1. Ihre Agentur vor Ort besuchen
  2. Beitrag bezahlen
  3. Versicherungsschein mitnehmen
  4. Zuhause das Kennzeichen befestigen und losfahren

Häufige Fragen

Versicherung für Mopeds, Mofas und Roller leicht erklärt

Der 1. März ist für Mopedfahrer ein besonderes Datum, denn diesem Tag beginnt die neue Mopedsaison. Wer durchstarten möchte, aber noch offene Fragen hat, findet hier die Antworten.

  • Haftpflicht oder Teilkasko? Der Preis Ihrer Mopedversicherung ist abhängig von Ihrem gewählten Tarif und der Laufzeit. Die Versicherung läuft stets bis Ende Februar, das Startdatum können Sie frei festlegen. So liegt der Versicherungsbeitrag zwischen 10 € und 129,80 €.

  • Anders als bei den meisten Kfz-Versicherungen läuft die Versicherung von Mofas, Rollern und Co. nicht am Anfang des Jahres an, sondern startet mit der Mopedsaison am 01. März. Von da an können Sie Ihr Fahrzeug versichern lassen. Sie können aber auch erst später damit anfangen. Bei uns profitieren Sie dabei von taggenauen Abrechnungen und können an jedem beliebigen Tag damit starten.

  • Mit der Haftpflichtversicherung sind keine Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug versichert. Mit der Teilkaskoversicherung sind keine Schäden an Ihrem Fahrzeug versichert, die durch einen Unfall verursacht wurden. Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Schäden, die die Versicherungssumme überschreiten, sind nicht abgedeckt.

  • Mit unserer Moped-/Rollerversicherung können Sie zweirädrige Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas oder Roller versichern. Sie sind höher motorisiert oder elektrisch unterwegs? Kein Problem, wir bieten auch Versicherungen für Motorräder, E-Roller und E-Bikes oder E-Scooter an.

  • Sie sind ähnlich wie bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für Ihr Kleinkraftrad abzuschließen. Der Abschluss einer ergänzenden Teilkaskoversicherung ist freiwillig. Sie müssen Ihre Versicherung jedes Jahr zum Beginn der neuen Mopedsaison am 01. März neu abschließen, sie läuft dann bis Ende Februar des Folgejahres.

  • Das Fahren ohne gültige Versicherung ist eine Straftat (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz) und kann drastische Konsequenzen nach sich ziehen. Darunter:

    • Geld- oder Freiheitsstrafen
    • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Das Kennzeichen dient als Nachweis für Ihren Versicherungsschutz. Nach Abschluss Ihrer Versicherung erhalten Sie Ihr Kennzeichen, welches jährlich ausgetauscht werden muss. Ob ein Moped ein gültiges Versicherungskennzeichen hat, lässt sich leicht an der Farbe erkennen: Die Farbe ändert sich jährlich und wechselt zwischen grün, schwarz und blau.

  • Die "Moped-Saison" beginnt jedes Jahr am 01. März und endet am letzten Februartag des folgenden Jahres. Ihr Kennzeichen ist ab dem Kaufzeitpunkt also bis Ende des nächsten Februars gültig.

    Unser Tipp: Bei uns profitieren Sie von taggenauer Abrechnung und zahlen nur, solange Sie auch wirklich fahren.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

Downloads

Informationen zu Moped, Roller und Co.

Aktuelle Kraftfahrtbedingungen für die Mopedversicherung

Die hier dargestellten Bedingungen (AKB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.

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