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Motorrad­versicherung

Beitrag: Zum Beispiel für 38,21 € im Monat

Spaß im Visier, Schutz im Gepäck

Mit dem Motorrad durch schöne Landschaften zu fahren, ist maximale Freiheit. Eine gute Absicherung ist dabei A und O. Unsere Motorradversicherung, von Kfz-Haftpflicht, über Teilkasko bis Vollkasko, bietet den passenden Schutz.

Ihre Vorteile

Warum ist eine Motorrad­versicherung sinnvoll?

Stets gut abgesichert in die neue Saison starten. Um mit Ihrem Motorrad so richtig auf Touren zu gehen, benötigen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt den Schaden, den Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen.

  • Flexibler Typentarif

    Egal ob Sie einen Tourer, eine Enduro, einen Chopper, einen Roller oder ein Naked Bike fahren – unsere fein definierte kW-Staffel begünstigt auch hochmotorisierte Motorräder. Wir haben für jeden Typ die passende Lösung mit jeder Menge Preisvorteilen.

  • Sicherheit wird belohnt

    Fahrerfahrung spiegelt sich auch in Ihrem Versicherungsbeitrag wieder. Noch besser: Mit ABS erhalten Sie zusätzlich zwischen 10 % und 20 % auf Ihre Versicherung.

  • Individuell erweiterbar

    Wählen Sie aus unseren beiden Produktlinien Premiumschutz und Kompaktschutz den Schutz, der am besten zu Ihnen und Ihrem Bedarf passt. Durch optionale Bausteine wie den Rabattschutz können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell erweitern.

  • Exklusive Einstufungsmöglichkeiten

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Ersteinstufung für das erste Motorrad bis SF 3 (Schadenfreiheitsklasse) möglich. Das Zweitmotorrad kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis SF 7 eingestuft werden.

  • Auch Ihr E-Motorrad ist abgesichert

    Wir bieten auch E-Motorrädern wegweisenden, modernen Versicherungsschutz. Damit sind Sie auch auf elektrifizierter Fahrt sicher unterwegs.

Checkliste: Voraussetzungen für die Motorradversicherung

Motorräder sind Kraftfahrzeuge und unterliegen damit klaren gesetzlichen Vorgaben. Dazu zählen unter anderem Führerscheinpflicht, Zulassung und regelmäßige technische Prüfungen.

    • Führerscheinpflicht: Für das Führen eines Motorrads ist der entsprechende Führerschein der Klasse A, A2 oder A1 erforderlich. Welche Klasse benötigt wird, hängt von Motorleistung, Hubraum und Bauart ab.
    • Mindestalter: Je nach Führerscheinklasse liegt das Mindestalter zwischen 16 und 24 Jahren.
    • Zulassung: Motorräder müssen zugelassen, versichert und mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein. Die dafür nötige eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrem Versicherer.
  • Damit ein Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf, muss es verkehrssicher sein und folgende Anforderungen erfüllen:

    • Funktionsfähige Bremsen (Vorderrad- und Hinterradbremse)
    • Straßenzulässige Bereifung
    • Beleuchtungsanlage inklusive Abblend- und Fernlicht, Bremslicht, Blinkern und Rückstrahlern
    • Rück- und Seitenspiegel
    • Auspuffanlage mit zugelassener Geräusch- und Abgasnorm
    • Gültige Hauptuntersuchung (HU) nach vorgeschriebenen Intervallen
  • Typische technische Eckdaten, die für die Versicherung relevant sind:

    • Hubraum (zum Beispiel 125 ccm, 600 ccm oder mehr)
    • Motorleistung in kW/PS
    • Bauart und Modell

Welche Motorräder versichern wir?

Ihr Zweirad ist garantiert auch darunter: Wir versichern so gut wie alle Motorradarten. Im Folgenden eine Übersicht der gängigsten Motorräder.

  • Chopper

    Chopper stehen für entspanntes Cruisen und kultige Retro-Optik. Sie zeichnen sich durch einen niedrigen Schwerpunkt und eine bequeme Sitzposition aus.

    • Langer Radstand, meist über 1.600 mm
    • Hubraum häufig zwischen 1.000 und 1.800 ccm
    • Charakteristischer V2-Motor
  • Cruiser

    Cruiser sind komfortorientierte Motorräder, ideal für längere Ausfahrten und gemütliche Touren. Sie verbinden klassische Linien mit moderner Technik.

    • Niedrige Sitzhöhe von ca. 65–70 cm
    • Hoher Drehmomentverlauf bei niedriger Drehzahl
    • Beliebt mit 750–1.500 ccm
  • Naked Bike

    Naked Bikes sind vielseitige Allrounder und besonders in der Stadt beliebt. Sie kombinieren Agilität mit sportlicher Fahrdynamik, verzichten jedoch auf eine Verkleidung.

    • Geringes Gewicht, oft unter 200 kg
    • Leistung von 50 bis über 150 PS
    • Aufrechte, komfortable Sitzposition
  • Supersportler (Sportbike)

    Supersportler sind für maximale Performance entwickelt. Ihre aerodynamische Verkleidung und die Sitzposition des Fahrers sind auf Höchsttempo ausgelegt.
    • Motorleistung häufig über 150 PS
    • Vollverkleidung für optimale Aerodynamik
    • Aggressive, nach vorne geneigte Sitzhaltung
  • Enduro

    Enduros sind geländetaugliche Motorräder und eignen sich sowohl für die Straße als auch für Offroad-Passagen. Ihre robuste Bauweise macht sie zum idealen Begleiter für Abenteuer.

    • Große Federwege (ca. 200–250 mm)
    • Stollenreifen für Traktion im Gelände
    • Geringes Gewicht, meist 120–160 kg
  • Tourer

    Tourer sind auf Langstreckenkomfort ausgelegt und bieten viel Platz sowie gute Wind- und Wetterschutz-Eigenschaften.

    • Großzügige Sitzbank und ergonomische Sitzhaltung
    • Häufig mit Koffern und Windschild ausgestattet
    • Leistungsstarke Motoren ab ca. 1.000 ccm
  • Supermoto

    Supermotos bieten extreme Wendigkeit und sind perfekt für enge Kurven und Stadtverkehr. Ursprünglich aus dem Motorsport entstanden, kombinieren sie Enduro-Elemente mit Straßenreifen.

    • 17-Zoll-Räder mit Straßenbereifung
    • Sehr geringes Gewicht (ca. 120 kg)
    • Hohe Sitzposition
  • Leichtkraftrad (125er)

    125er sind beliebt bei Fahranfängern und Pendlern. Sie verbinden niedrige Kosten mit hoher Alltagstauglichkeit.

    • Hubraum bis 125 ccm
    • Maximal 15 PS
    • Führerschein A1 oder B196
  • Cafe Racer

    Cafe Racer kombinieren Retro-Charme mit sportlicher Linienführung. Sie sind puristisch aufgebaut und auf eine gestreckte Sitzposition ausgelegt.

    • Schlanke Bauform
    • Minimalistische Verkleidung
    • Charakteristische „Low Bars“

Unsere Kooperationspartner

Vorteile bei Motorrädern, Zubehör und Co.

Von exklusiven Partnern profitieren

Fair, kundenorientiert und TOP-Service: Wir sind ausgezeichnet

  • eKomi Kunden­auszeichnung in der Schadenabwicklung

    4,7 von 5 Sternen

    16906 Bewertungen

Unsere Leistungen

Was ist mit der Motorrad­versicherung abgedeckt?

Starke Absicherung für Ihr Kraftrad: Unsere Versicherung für Motorräder bietet einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Sie können zwischen unseren verschiedenen Tarifen wählen und mit passenden Bausteinen ergänzen – wie es für Sie passt.

  • Hohe Deckungssumme

    Schutz bis zu 100 Mio. €

  • Rabatt dank ABS

    Bis zu 20 % auf Ihren Beitrag

  • In der Vollkasko: Neupreis- und Kaufpreisentschädigung

    Bis zu 24 Monate im Premiumschutz

  • In der Haftpflicht: Auslandsschadenschutz

    Im Premiumschutz enthalten

  • In der Teilkasko: Motorradbekleidungsschutz

    Im Premiumschutz enthalten, im Kompaktschutz optional

  • In der Teilkasko: Transport- und Gepäckschutz

    Im Premiumschutz enthalten

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

Premium oder Kompakt-Tarif?

Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung: Was steckt in Ihrer Motorradversicherung?

Eine Motorradversicherung besteht aus zwei Bausteinen: der gesetzlich verpflichtenden Haftpflichtversicherung und der freiwilligen Kasko-Versicherung, die wiederum aus Teilkasko- und Vollkaskoversicherung besteht.

  • Die Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die Sie mit Ihrem Motorrad anderen zufügen. Die Versicherungssumme – also der maximale Betrag, mit dem die Versicherung Ihnen nach einem Schaden zur Seite stünde – beträgt 100 Mio. €, davon maximal 15 Mio. € je geschädigter Person bei Personenschäden. Die Haftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen von

    • Personenschäden
    • Sachschäden
    • Vermögensschäden

    Die Kfz-Haftpflicht ist der gesetzlich notwendige Grundschutz. Alle Motorräder, die im Straßenverkehr gefahren werden, brauchen sie.

  • Mit der Teilkaskoversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Motorrad und dessen Diebstahl abgesichert – sofern Sie diese nicht selbst verursacht haben. Die Teilkaskoversicherung deckt zum Beispiel folgende Schäden ab:

    • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
    • Sturm
    • Hagel
    • Blitzschlag
    • Überschwemmung
    • Glasschäden

    Die Teilkasko ist für alle, die ihr Motorrad mit mehr als nur dem Grundschutz der Haftpflicht schützen wollen, also vor allem wenn das Bike einen gewissen Wert hat.

  • Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz.

    • Sie enthält alle Leistungen des Teilkaskoschutzes,
    • übernimmt zudem Kosten für Unfallschäden am eigenen Motorrad
    • Und kommt für die finanziellen Folgen von Vandalismus auf.

    Die Vollkaskoversicherung setzt dem Versicherungsschutz die sprichwörtliche Krone auf. Neue, hochwertige Bikes sollten definitiv mit der Vollkasko abgesichert werden. Der Unterscheidung zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko haben wir - aus Perspektive der Autoversicherung - einen eigenen Ratgeber gewidmet.

Zusatzbausteine für Ihre Sicherheit

Mit unserem Schutzbrief und dem Rabattschutz ist schnelle Hilfe garantiert und wir sorgen dafür, dass Ihre Schadenfreiheitsklasse stabil bleibt.

  • Mit unserem Kfz-Schutzbrief ist schnelle Hilfe bei einem Unfall oder einer Panne sichergestellt. Darin enthalten sind u. a. die Reparatur vor Ort, der Rücktransport des defekten Fahrzeugs im In- und Ausland oder ein Mietwagen.

  • Bei einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden pro Jahr erfolgt mit dem Rabattschutz keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Der Baustein kann nur in Verbindung mit dem Premiumschutz abgeschlossen werden.

Was kostet eine Motorradversicherung?

Der Versicherungsbeitrag wird individuell anhand verschiedener Merkmale berechnet. Wichtige Faktoren, die die Kosten beeinflussen:

  • Fahrzeugdaten: Hubraum, Motorleistung, Fahrzeugtyp und -alter.
  • Fahrererfahrung: Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) spielt eine große Rolle. Fahranfänger mit SF 0 zahlen einen hohen Beitrag.
  • Wohnort: Die regionale Einstufung beeinflusst den Preis der Versicherung.
  • Versicherungsart: Eine reine Haftpflichtversicherung ist günstiger, aber deckt nur Schäden an Dritten ab. Kaskoversicherungen (Teil- und Vollkasko) bieten Schutz für das eigene Motorrad, sind aber teurer.
  • Selbstbeteiligung: Bei Kaskoversicherungen kann eine höhere Selbstbeteiligung den Versicherungsbeitrag senken.
  • Laufzeit und Zahlungsweise: Saisonkennzeichen oder eine jährliche Zahlung können Kosten sparen.

Des Weiteren werden subjektive Merkmale betrachtet, wie z. B. ob das Motorrad in der Garage oder auf der Straße geparkt wird oder ob es über ein ABS-System verfügt.

Schaden- und Leistungsbeispiele: Motorradversicherung

Wie hilft die Motorradversicherung im Ernstfall? Unsere Schaden- und Leistungsbeispiele geben einen Einblick, inklusive den finanziellen Schäden.

  • Kfz-Haftpflicht: Auffahrunfall an der Ampel

    Ein Moment der Unaufmerksamkeit genügt und der Schaden ist passiert: Sie übersehen beim Anfahren ein stoppendes Auto und verursachen einen Blechschaden an dessen Heck.

    Was die Motorrad-Haftpflicht übernimmt

    Beispiel: Gesamtschaden ca. 3.150 €

    • Werkstattkosten: 2.500 €
    • Mietwagenkosten: 350 €
    • Wertminderung: 200 €
    • Sachverständigenkosten: 100 €

    Weitere Leistungen: Auch Personenschäden oder Schmerzensgeldforderungen des Geschädigten sind bis zur vereinbarten Deckungssumme abgedeckt. Die Versicherung prüft zudem, ob die Forderungen berechtigt sind, und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab (Passiver Rechtsschutz)

  • Teilkasko: Diebstahl des Motorrads

    Ihr sicher abgestelltes Motorrad (z. B. Baujahr 2023, Neupreis 18.500 €) wird über Nacht entwendet. Am folgenden Morgen ist der Schreck groß.

    Was die Teilkasko ersetzt

    Beispiel: Entschädigung ca. 17.500 €

    • Wiederbeschaffungswert: 17.000 €
    • Zusätzlich ersetztes Zubehör: 500 €

    Wichtig zu wissen: Bei einem Neufahrzeug mit entsprechender Neupreisentschädigung in den ersten 12-24 Monaten würde sogar der ursprüngliche Kaufpreis ersetzt, nicht nur der Wiederbeschaffungswert. Sie müssen die notwendigen Belege (Kaufvertrag, Schlüssel, Diebstahlanzeige) vorlegen. Die Selbstbeteiligung (falls vereinbart) wird abgezogen.

  • Vollkasko: Rutsch auf nasser Fahrbahn

    Auf regennasser Fahrbahn verlieren Sie in einer Kurve die Kontrolle und stürzen. Glücklicherweise geschieht Ihnen selbst nichts. Das Motorrad ist jedoch stark beschädigt.

    Was die Vollkasko übernimmt

    Beispiel: Reparaturkosten ca. 4.600 €

    • Werkstattkosten: 3.200 €
    • Transportkosten/Bergung: 450 €
    • Sachverständigenkosten: 450 €
    • Fiktive Mehrwertsteuer: 500 €
      (Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn der Schaden tatsächlich repariert wird. Bei fiktiver Abrechnung, z. B. bei einem Totalschaden oder wenn Sie selbst reparieren, wird sie vom reinen Netto-Betrag abgezogen)

Häufige Fragen

Vorbereitet für die Spritztour

Bevor Sie zur Spritztour aufbrechen, finden Sie hier unsere Antworten auf Ihre häufigsten Fragen.

  • Zweiräder mit einem Hubraum von 51 bis 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW gelten als Leichtkrafträder. Auch deren Versicherungsbeitrag wird individuell anhand verschiedener Merkmale berechnet:

    • Fahrzeugart
    • Fahrzeugalter
    • Wohnort
    • und Schadenfreiheit des Versicherungsnehmers
    • Anzahl der Fahrer und deren Alter

    Darüber hinaus wird betrachtet, ob das Motorrad auf der Straße oder in der Garage geparkt wird und ob es über ein ABS-System verfügt. Möchten Sie Ihren Versicherungsbeitrag reduzieren, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.

  • Ja, Saisonkennzeichen sind möglich. Sie sparen Beiträge, da das Motorrad nur im Zulassungszeitraum versichert ist. Außerhalb der Saison besteht Ruheversicherung.

  • Ihre SF-Klasse steigt mit jedem unfallfreien Jahr. Das bedeutet:

    • Geringerer Beitrag
    • Rückstufung nach einem selbst verursachten Schaden
    • Separate SF-Klasse zum Auto
  • Das hängt ganz von Ihren Wünschen ab. Wählen Sie eine Selbstbeteiligung, die zu Ihrem Budget passt:

    • Niedrig = höhere Beiträge, weniger eigenes Risiko
    • Höher = günstigere Beiträge, mehr Eigenanteil im Schadenfall
  • Die Motorradversicherung greift im Schadenfall nicht nur beim Versicherungsnehmer. Es sind der Halter, der Eigentümer, der Fahrer und in entsprechenden Fällen auch der Sozius (Beifahrer) mitversichert. Dabei sind Rahmenbedingungen zu den jeweiligen Verhältnissen zu beachten.

  • Starke Leistungen müssen nicht automatisch teuer sein! Profitieren Sie von unseren attraktiven Einstufungsmöglichkeiten.

    • Einstufung des ersten Motorrads unter bestimmten Voraussetzung mit SF 3 möglich.
    • Einstufung des Zweit-Motorrads unter bestimmten Voraussetzungen bis SF 7 möglich.

    Bei der Einstufung handelt es sich um die sogenannte Schadensfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse. Sie ergibt sich aus der Zeit, in der Sie schadenfrei gefahren sind, also Ihre Versicherung nicht in Anspruch genommen haben. Je mehr Jahre Sie unfallfrei gefahren sind, desto höher wird die SF-Klasse und desto niedriger der Beitrag Ihrer Motorradversicherung. Fahranfänger oder Personen, die noch nie zuvor ein Fahrzeug auf sich versichert haben, starten in der Regel mit der Klasse 0. Jedoch sind die Einstufungsmöglichkeiten von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, sodass auch höhere SF-Klassen gewährt werden können.

  • Bei der Übergabe einer Motorradversicherung ist es für den Versicherungsnehmer möglich, seine Schadenfreiheit (SF) zu übertragen. Dadurch können Sie einen niedrigeren Versicherungsbeitrag erhalten. Eine Übergabe der SF ist nur an Familienangehörige möglich und die Anerkennung der SF-Klasse findet nicht 1:1 statt. Die SF-Klassen können nur dann übernommen werden, wenn das Motorrad regelmäßig zur Nutzung überlassen wurde. Auch das Führerscheindatum findet bei der Berechnung Anwendung. Möchte zum Beispiel ein Vater seinem Sohn die SF-Klasse 10 übertragen, aber dieser hat erst vier Jahre lang seinen Führerschein, so können maximal vier schadenfreie Jahre übertragen werden, wenn der Sohn das Motorrad nachweislich regelmäßig gefahren ist.

  • Eine Motorradversicherung kann zum vereinbarten Vertragsablauf, mit einem Monat Kündigungsfrist, gekündigt werden. Läuft Ihre Versicherung z. B. zum 31. Dezember eines Jahres ab und Sie kündigen zum 30. November, gilt der Vertrag zum Ablaufdatum als beendet. Auch im Fall einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall kann der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Je nach Anbieter können Fristen und Bedingungen variieren.

  • Die eVB-Nummer ist eine elektronische Versicherungsbestätigung. Sie gilt in Deutschland als Nachweis für eine bestehende gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für ein Fahrzeug. Die eVB-Nummer wird von Ihrer Versicherung ausgestellt und bei der An- und Ummeldung eines Motorrads bei der Kfz-Zulassung benötigt. Sie besteht insgesamt aus sieben Zeichen (jeweils Zahlen und Großbuchstaben). Wie Sie als Kundin oder Kunde der Württembergischen Versicherung Ihre eVB-Nummer erhalten, erfahren Sie auf unserer Service-Seite Kfz-Unterlagen anfordern.

  • Ja, der Helm ist in der Kaskoversicherung im Rahmen der versicherten Gefahren mitversichert. Wird der Helm jedoch bei einem Unfall beschädigt, wird dieser nur bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung entschädigt.

  • Die Motorradbekleidung ist bei der Württembergischen im Premiumschutz der Kaskoversicherung bis 2.000 € (Selbstbehalt je Schaden 150 €) mitversichert. Im Kompaktschutz können Sie den „Motorrad-Bekleidungs-Schutz“ als optionalen Baustein dazu wählen.

  • Ihr Versicherungsschutz ist abhängig von Ihrer Tarifauswahl. Sollten Sie sich nur für eine Haftpflichtversicherung entscheiden, sind Schäden an Ihrem eigenen Kraftrad generell nicht abgesichert.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Warten auf freie Termine, schwierige Formulare, Hin- und Her: Der Gang zur Zulassungsstelle kann ein Spießrutenlauf sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle so schlau wie möglich gestalten.

  • Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten - bei Kündigung, Wechsel und Neuabschluss Ihrer Autoversicherung.

  • Die Schadenfreiheitsklasse belohnt unfallfreies Fahren. Hier erfahren Sie alles Wichtige über Einstufung, Rückstufung und die Übertragung von SF-Rabatten.

  • Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, um ein Kraftfahrzeug zuzulassen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte dazu - und natürlich wie Sie die eVB-Nummer erhalten.

Für Motorradclubs

Clubvereinbarung - mit Beitrags­rückerstattung

Sie sind Mitglied oder Vorstand in einem Motorradclub? Für Motorradclubs sind wir der richtige Partner – denn mit uns erhalten Sie die Clubvereinbarung – mit Beitragsrückerstattung.

  • Die Clubvereinbarung wird zwischen dem Club und uns geschlossen.
  • Sie beinhaltet eine prozentuale Rückerstattung für die Club- beziehungsweise Vereinskasse aus den bezahlten Versicherungsbeiträgen bei gutem Schadensverlauf.
  • Die Auszahlung erfolgt ab zehn beziehungsweise 20 bei uns versicherten Motorrädern je nach Clubgröße und Vereinbarung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann klicken Sie jetzt auf "Berater finden" und kontaktieren Sie Ihren Berater von der Württembergischen Versicherung.

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