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Schaden & Leistungsfall melden

Kfz-Versicherung - Schaden im In- und Ausland melden

Melden Sie uns jeden Schaden sofort nach einem Unfall online, telefonisch oder über Ihren persönlichen Berater:

  1. Über unsere digitale Schadenmeldung können Sie Ihren Schaden schnell und einfach online melden, alle benötigten Dokumente mit hochladen und direkt eine Reparatur in einer Werkstatt beauftragen:

    Zur digitalen Schadenmeldung

    Besonders schnell geht es mit Ihren Login-Daten für unser Kundenportal. Ihre dort hinterlegten Daten können einfach übernommen werden und Sie müssen nur noch die Details zum Schaden angeben. Oder Sie melden Ihren Schaden direkt in unserem Kundenportal:

    Jetzt im Kundenportal anmelden
  2. Wir sind 24 Stunden über unsere kostenlose Hotline oder Festnetznummer für Sie erreichbar. Wir nehmen Ihren Schaden auf und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.

    Unsere kostenlose Hotline

    00800 81 82 2000

    24 Stunden

    Unsere Festnetznummer

    +49 711 662 721912

    24 Stunden

Weitere Services

Unsere Glaspartnersuche

Suchen Sie sich bei einem Glasschaden einfach eine Werkstatt über unsere Glaspartnersuche aus und vereinbaren Sie direkt einen Reparaturtermin. Unser Glaspartner rechnet dann direkt mit uns ab.

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In guten Händen

Ausgezeichnet und von Kunden empfohlen

  • eKomi Kunden­auszeichnung in der Schadenabwicklung.

    4,7 von 5 Sternen

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung im Schadenfall

Die meistgestellten Fragen zur Kfz-Versicherung im Schadenfall beantworten wir Ihnen hier.

  • Melden Sie uns jeden Schaden zeitnah. Für eine erste Einschätzung steht Ihnen auch gerne Ihr persönlicher Berater zur Seite.

    So einfach geht's:

    1. Rufen Sie uns einfach sofort nach dem Unfall an und schildern Sie den Schadenhergang. Wir nehmen Ihren Schaden auf und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.
    2. Bereits kurze Zeit später holt unsere Partnerwerkstatt Ihr Fahrzeug zur Reparatur ab und stellt Ihnen bei Bedarf ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Bei Reparatur in unserer Partnerwerkstatt ist die Abholung des Fahrzeugs inklusive.
    3. Ihr Fahrzeug wird in einen TÜV- und DEKRA-zertifizierten Fachbetrieb gefahren, dort mit Originalteilen repariert und rundum gereinigt.
    4. Der Bringservice stellt Ihnen Ihr Fahrzeug direkt vor die Tür und nimmt den Ersatzwagen wieder mit.
  • 1. Unfallstelle absichern
    Schalten Sie die Warnblinker ein – bei Dunkelheit auch das Standlicht. Legen Sie Ihre Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle ab, um zu verhindern, dass weitere Fahrzeuge involviert werden. Das Warndreieck sollte etwa 50 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt sein. Auf der Autobahn gelten 250 Meter.

    2. Verletzte versorgen und Rettungsdienst alarmieren
    Gibt es Verletzte, bergen Sie die Personen aus dem Fahrzeug und leisten Sie Erste Hilfe. Rufen Sie umgehend 110 oder 112 an und nennen Sie dem Rettungsdienst:

    • Ihren Namen
    • den Unfallort
    • die Anzahl der Verletzten

    3. Unfallhergang dokumentieren

    • Lassen Sie sich die Ausweispapiere des Unfallgegners geben.
    • Notieren Sie sich das Kennzeichen, die Anschrift des Fahrzeughalters, seinen Versicherer und seine Vertragsnummer, den genauen Unfallort und den Zeitpunkt des Unfalls.
    • Machen Sie Fotos vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen.
    • Notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen.
    • Setzen Sie einen Unfallbericht auf, den alle Beteiligten noch am Unfallort unterschreiben.

    • Bei unserem Schadenservice+ fallen keine zusätzlichen Kosten für Sie an.
    • Zudem enthält das Paket eine sechsjährige Garantie auf alle Reparaturarbeiten und den Eintritt in die Herstellergarantie.
    • Wir rechnen mit der Partnerwerkstatt direkt ab, so dass Sie die Reparaturkosten nicht vorstrecken müssen.
    • Haben Sie bei einem Unfall ein anderes Fahrzeug beschädigt, erhält der Geschädigte denselben Service.
  • Nach telefonischer Schadenmeldung erhalten Sie unsere Schadennummer und können jetzt mit Hilfe von EasyClaim schnell und einfach die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug ermitteln. Und so funktioniert’s:

    • Öffnen Sie den Link den wir Ihnen per E-Mail oder SMS zusenden.
    • Machen Sie eine Fotoaufnahme von Ihrer Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) und des Kilometerstandes.
    • Fotografieren Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Vorteil: Schon aufgenommene Bilder können Sie verwenden.
    • Beschreiben Sie bitte kurz den Schadenhergang.
    • Jetzt nur noch die Daten versenden und innerhalb von zwei Stunden haben wir die Reparaturkosten berechnet. Diese zahlen wir Ihnen auf Wunsch gerne sofort aus.
  • Gerne können Sie auch als Geschädigter unsere digitale Schadenmeldung. Alternativ erreichen Sie uns auch über unsere 24 Stunden Hotlines.

  • Falls der Unfallgegner nicht versichert ist oder sich die Versicherung auf die Schnelle nicht herausfinden lässt, wenden Sie sich an den Verein für Verkehrsopferhilfe:

    Verkehrsopferhilfe e. V.
    Wilhelmstr. 43 / 43 G
    10117 Berlin

    Telefon: +49 30 20 20 5858
    Telefax: +49 30 20 20 5722
    E-Mail: voh@verkehrsopferhilfe.de

    Verweigert der Unfallgegner jegliche Auskunft zu seiner Versicherung, notieren Sie sich das Kennzeichen und wenden Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer, der für Sie täglich rund um die Uhr erreichbar ist.

    Kostenlose Service-Nummer: 0800 250 2600

    Service-Nummer vom Ausland aus: +49 (40) 300 330 300.

  • Prüfen Sie nach einem Unfall, ob Sie noch andere Versicherungs-Policen haben, die im Ernstfall in die Bresche springen. Das kann eine Kasko-, Insassen-Unfallversicherung oder auch die Rechtschutzversicherung sein. Diese sollten Sie ebenfalls über den Unfall in Kenntnis setzen.

  • Im Falle eines Glasschadens haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie melden den Glasschaden telefonisch unserem Kraftfahrt-Schadensservice unter 00800-81822000. Wir suchen den für Sie nächstliegenden Glaspartnerbetrieb aus und sorgen dafür, dass sich dieser umgehend mit Ihnen in Verbindung setzt.
    • Sie können aber auch einen Glaspartnerbetrieb mit unserer Glaspartnersuche online auswählen und direkt einen Termin vereinbaren. Dann müssen Sie uns den Schaden nicht mehr melden.

    Die Vorteile, wenn Sie sich für unsere Glaspartnerbetriebe entscheiden:

    • Bei unseren Glaspartnerbetrieben sind Sie in den besten Händen - ganz gleich, ob der Glasschaden repariert oder die Scheibe durch Originalteile in Herstellerqualität ersetzt werden muss.
    • Wir verzichten darauf, die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung abzuziehen, wenn Sie die Scheibe reparieren lassen.
    • Wir ersetzen kostenfrei Ihre Feinstaubplakette bei ausgetauschter Scheibe.
    • Während Ihre Scheibe ausgetauscht wird, erhalten Sie von uns ein kostenloses Ersatzfahrzeug - dies gilt nicht für den Anbieter Carglass.
    • Sie haben die Möglichkeit, einen mobilen Service bei Ihnen vor Ort in Anspruch zu nehmen, ausgenommen ist der Anbieter ATU.
    • Wir bieten Ihnen einen Hol- und Bringservice, ausgenommen ist Carglass.

    Wichtiger Hinweis:

    Haben Sie einen Tarif mit Schadenservice+, muss der Schaden in einem Glaspartnerbetrieb behoben werden, damit Ihnen der Schaden in voller Höhe erstattet wird.

    • Warten Sie einige Zeit am Unfallort auf den Fahrzeugbesitzer.
    • Kann der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nicht ausfindig gemacht werden, sprechen Sie mögliche Zeugen an, die gegebenenfalls Ihre Bemühungen bestätigen können. Ein Zettel an der Windschutzscheibe genügt nicht!
    • Müssen Sie den Unfallort frühzeitig verlassen und vom Besitzer ist bis zu diesem Zeitpunkt immer noch weit und breit nichts zu sehen, sind Sie verpflichtet, die Polizei hinzuzuziehen.
    • Auch uns sollten Sie den Schaden schnellstmöglich melden.
  • Ein Kratzer im Lack, eine Delle im Blech, eine Beule in der Stoßstange – Bagatellschäden entstehen schnell. Ob es sich dabei tatsächlich nur um einen kleinen Schaden handelt, lässt sich jedoch auf die Schnelle oft nicht sagen. Deshalb geben wir Ihnen die wichtigsten Schritte mit auf den Weg, damit es keine bösen Überraschungen gibt:

    • Schreiben Sie sich unbedingt die Personalien und das Kennzeichen des Unfallgegners auf.
    • Dokumentieren Sie so genau wie möglich den Schaden und Unfallhergang.
    • Machen Sie Fotos vom Schaden.
    • Rufen Sie uns umgehend an und teilen Sie uns die wichtigsten Informationen mit.
  • Hagelschauer treten oft ohne Vorwarnung auf und verursachen teils verheerende Schäden. So schnell und unbürokratisch sieht unsere Hilfe aus:

    • Sie melden den Hagelschaden telefonisch unserem Kraftfahrt-Schadensservice unter der Hotline 00800-81822000 und geben unter anderem an, ob Ihr Fahrzeug noch fahrtüchtig ist und wie wir Sie tagsüber kontaktieren können.
    • Zur Feststellung der Schadenhöhe beauftragen wir einen Kfz-Sachverständigen, der mit Ihnen einen Besichtigungstermin vereinbart. Bei flächendeckenden Schadenereignissen organisieren wir für Sie und weitere betroffene Kunden Sammelbesichtigungen. Für einen genauen Termin melden wir uns nochmal bei Ihnen.
    • Zudem besprechen wir mit Ihnen den gewünschten Abrechnungsweg. Eine besonders zügige Bearbeitung garantieren wir Ihnen bei der Abrechnung auf Gutachtenbasis. Falls Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten, vermitteln wir Sie gerne an eine unserer TÜV- und DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Die sogenannte Mallorca-Police übernimmt Haftpflichtschäden, die Sie mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursachen. Wann und warum Sie diese Mietwagen-Police benötigen, erfahren Sie hier.

  • Unfall- und Pannenhilfe für Ihr Fahrzeug: Ein Schutzbrief ergänzt Ihre Kfz-Versicherung um wichtige Leistungen wenn es mal kracht oder Ihr Auto stehenbleibt.

  • Die Kfz-Typklasse gibt die Unfall- und Schadenbilanz eines Fahrzeugmodells in Deutschland wieder und wird jährlich vom GdV festgelegt. Die Einstufung des Autos hat Einfluss auf den Beitrag der Kfz-Versicherung.

  • Die Schadenfreiheitsklasse belohnt unfallfreies Fahren. Hier erfahren Sie alles Wichtige über Einstufung, Rückstufung und die Übertragung von SF-Rabatten.

  • Vor der Fahrfreude kommt der Bürokratieaufwand: Bei einem Halterwechsel sind Sie verpflichtet, das Auto umzumelden. Doch keine Sorge – hier erfahren Sie alle notwendigen Informationen für eine schnelle und reibungslose Ummeldung.

  • Unfallversicherung ist nicht gleich Unfallversicherung. Die Frage sollte nämlich lauten: Was leistet die gesetzliche und was leistet die private Unfallversicherung im Ausland? Wir nehmen den Versicherungsschutz unter die Lupe.