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Schaden & Leistungsfall melden

Private Haftpflicht­versicherung - Schaden melden

Melden Sie uns jeden Haftpflichtschaden zeitnah online, telefonisch oder über Ihren persönlichen Berater:

  1. Ob Kunde oder Geschädigter: Über unsere digitale Schadenmeldung können Sie Ihren Schaden schnell und einfach online melden und direkt alle benötigten Dokumente mit hochladen:

    Zur digitalen Schadenmeldung

    Als Kunde bei uns geht es mit Ihren Login-Daten für unser Kundenportal besonders schnell. Ihre dort hinterlegten Daten können einfach übernommen werden, und Sie müssen nur noch die Details zum Schaden angeben. Oder Sie melden Ihren Schaden direkt in unserem Kundenportal:

    Jetzt im Kundenportal anmelden
  2. Wir sind 24 Stunden über unsere kostenlose Hotline für Sie erreichbar. Rufen Sie uns so schnell wie möglich an, wenn ein Schaden entstanden ist und halten Sie, wenn möglich, Ihre Versicherungsnummer bereit:

    00800 81 82 7000

    24 Stunden

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Privat­haft­pflicht­versicherung im Schadenfall

Die meistgestellten Fragen zur Privathaftpflichtversicherung im Schadenfall beantworten wir Ihnen hier.

  • Die Privathaftpflichtversicherung der Württembergischen schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines von Ihnen verursachten Schadens. Melden Sie uns jeden Schaden zeitnah. Am schnellsten und unkompliziertesten geht das online über unsere digitale Schadenmeldung.

    Auch als Geschädigter können Sie den Schaden gerne über unsere digitale Schadenmeldung bei uns melden.

    Alternativ können Sie uns Ihren Schaden gerne telefonisch mitteilen:

    1. Rufen Sie uns so schnell wie möglich an, wenn ein Schaden entstanden ist. Die Telefonnummer finden Sie oben unter "Versicherungsfall telefonisch melden".
    2. Halten Sie, wenn möglich, Ihre Versicherungsnummer bereit.
    3. Schildern Sie uns genau, was passiert ist: Wer ist geschädigt? Was ist beschädigt? Wann, wie und wo?
    4. Sie erhalten von uns Hinweise zum weiteren Vorgehen. Gegebenenfalls beauftragen wir einen Gutachter.
    5. Wir kümmern uns um alles Weitere.
  • Ruhe bewahren, dokumentieren, anrufen.

    Wenn Sie einem anderem im privaten Umfeld einen Schaden zufügen, müssen Sie dafür geradestehen – so will es das Gesetz. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen. Damit wir Ihr Missgeschick möglichst schnell und unkompliziert abwickeln können, sollten Sie im Schadensfall folgendermaßen vorgehen:

    • Dokumentieren Sie den Schaden. Machen Sie Fotos beispielsweise von beschädigten Gegenständen und heben Sie (beziehungsweise der Geschädigte) diese unbedingt auf.
    • Tauschen Sie Kontaktdaten mit dem Geschädigten aus. Diese benötigen Sie für die Schadensmeldung. Notieren Sie auch Kontaktdaten möglicher Zeugen.
    • Kontaktieren Sie uns umgehend und schildern uns detailliert die Sachlage – auch, wenn Sie meinen, keine Schuld zu haben. Schicken Sie uns zudem mögliche Fotos oder Dokumente.
    • Machen Sie keinesfalls vorab Zugeständnisse oder leisten gar Schadensersatz-Zahlungen. Ob Sie wirklich haften, prüfen wir für Sie.
    • Leiten Sie alle Forderungen, Mahnungen oder Klagen, die an Sie gerichtet werden, umgehend an uns weiter.
    • Bei jeglichen Fragen gilt: Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen weiter.
  • Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie im Ernstfall und kommt für Schäden auf, die Sie und die mitversicherten Personen anderen zufügen. Wir prüfen den Anspruch sowie die Höhe des Schadens und wehren unberechtigte und zu hohe Forderungen ab – notfalls auch vor Gericht und auf unsere Kosten.

    Die Haftpflichtversicherung bietet Ihnen als Privatperson Schutz vor den finanziellen Folgen durch:

    • Personenschäden: Wir übernehmen Behandlungs- und Rehabilitationskosten, Lohnfortzahlung, Schmerzensgeld und Rechtsanwaltskosten.
    • Sachschäden: Wir zahlen die Reparaturkosten. Bei Totalschaden übernehmen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Darüber hinaus erstatten wir die Gutachter- und Rechtsanwaltskosten, eine eventuelle Wertminderung und den Nutzungsausfall.
    • Vermögensschäden: Wir erstatten Vermögenseinbußen, die weder Personen- noch Sachschäden sind.
  • Auch als Geschädigter in einem Schadensfall gilt es, sich richtig zu verhalten. Wichtig ist, dass beschädigte Gegenstände so lange aufgehoben werden bis der Schaden endgültig reguliert ist. Sofern noch vorhanden, sollten Sie auch die Quittungen über den Kauf der Gegenstände aufbewahren und bereithalten. Veranlassen Sie keine Reparatur ohne vorherige Rücksprache mit uns. Informieren Sie uns bitte gleich zu Beginn des Telefonats über Ihre Rolle im jeweiligen Schadensfall.

  • Minderjährige Kinder sind grundsätzlich über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Volljährige Kinder sind mitversichert, wenn Sie noch zur Schule gehen oder sich in der beruflichen Erstausbildung (Ausbildung, Studium etc.) befinden. Ebenso sind Kinder mitversichert, die in der Bundeswehr Freiwilligen Wehrdienst leisten oder ein Freiwilliges Soziales/Ökonomisches Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Generell erlischt die Mitversicherung, wenn Kinder heiraten oder einen Beruf ergreifen. Je nach dem von Ihnen oder Ihren Eltern gewählten Tarif können hier allerdings Abweichungen gelten - im Zweifel steht Ihnen Ihr persönlicher Berater bei allen Fragen zur Seite.

  • Einige besondere Risiken werden nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Für diese Fälle gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen – zum Beispiel die Tierhalterhaftpflicht für Hunde- und Pferdehalter, die Bauherrenhaftpflicht, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie die Gewässerschadenhaftpflicht.

  • Ja. Die Privathaftpflichtversicherung der Württembergischen greift auch bei Schadensfällen im Ausland.

  • Wir haben für jeden die maßgeschneiderte Privathaftpflichtversicherung. Ob für Singles, Paare, Familien, Alleinerziehende und deren Kinder oder Versicherungsnehmer ab 50 Jahren inklusive Lebenspartner.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Was ist eine Forderungsausfalldeckung (auch Ausfalldeckung genannt) und wann greift sie? Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über die Zusatzleistung in der privaten Haftpflichtversicherung.

  • Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.

  • In Mietverhältnissen können teure Schäden entstehen, die den Schutz der Privathaftpflichtversicherung wichtig machen. Erfahren Sie, was Mietsachschäden sind, wer haftet und was Ihre private Haftpflichtversicherung in diesem Zusammenhang leistet.

  • Sie kennen es: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt und schon ist das geliebte Smartphone kaputt. Ein teures Gerät, das schnell ersetzt werden muss. Doch kommt die Privathaftpflicht für die Kosten auf? Das erfahren Sie in unserem Ratgeber.

  • Welchen Versicherungsschutz bietet die Haftpflichtversicherung für die Mietwohnung? Ist die Versicherung wirklich sinnvoll? In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.

  • Wenn Sie etwas ausleihen oder mieten, kann schnell ein Schaden entstehen. Doch wer haftet für diesen Schaden? Springt eine Privathaftpflichtversicherung ein? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Absicherung von geliehenen Sachen.

  • Einen Schlüssel zu verlieren kann teuer werden - erst recht, wenn es sich nicht um den ganz privaten Schlüssel für das eigene Wohngebäude handelt, sondern einen, der Ihnen lediglich überlassen wurde. Wann leistet welche Versicherung?

  • Die vergessene, brennende Kerze oder das Nichtbeachten einer roten Fußgängerampel: Wer durch Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht, hat die bange Frage im Kopf: Zahlt mein Versicherer? In unserem Ratgeber finden Sie die Antwort.