Existenz

Sind Schäden an geliehenen, beweglichen Sachen durch die Haftpflicht versichert?

Wenn Sie etwas ausleihen oder mieten, kann schnell ein Schaden entstehen. Doch wer haftet für diesen Schaden? Springt eine Privathaftpflichtversicherung ein? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Absicherung von geliehenen Sachen.

Lesedauer: 5 Minuten

  • Sind Schäden an geliehenen, beweglichen Sachen durch die Haftpflicht versichert?: Frau mit Kamera

Haftpflichtversicherung für geliehene Sachen

Schutz für den Ausleihenden und Verleiher

Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie anderen Personen versehentlich einen Schaden zufügen. Doch gilt das auch für geliehene, gemietete und geleaste Dinge? Solche Schäden können durch die private Haftpflichtversicherung mitversichert sein. Doch nicht jeder Versicherer und jeder Tarif bieten den Versicherungsschutz für geliehene Gegenstände an.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

DefinitionenVersicherungsschutz bei kaputten GegenständenVersicherungsschutz bei verlorenen GegenständenGeliehene und gemietete AutosHäufige Fragen

Was sind laut Definition geliehene, gemietete und geleaste Sachen?

  • Unter geliehenen Sachen versteht man Gegenstände, die Ihnen für einen bestimmten Zeitraum von einem Dritten kostenlos zur Nutzung überlassen werden.
  • Bei gemieteten Sachen handelt es sich um Dinge, für die Sie für die Nutzung innerhalb eines festgelegten Zeitraums eine Miete bezahlen, wie beispielsweise eine gemietete Bohrmaschine aus dem Baumarkt.
  • Geleaste Sachen sind Gegenstände, die zwar wie bei der Miete für einen gewissen Zeitraum einer Person überlassen werden, mit deren Nutzung jedoch Aufgaben einhergehen, die über die reine Gebrauchsüberlassung des Leasing-Gegenstandes hinausgehen. Der Leasingnehmer übernimmt so beispielsweise meist Wartungs- oder Instandsetzungsleistungen.

Private Haftpflicht: Zahlt die Versicherung, wenn geliehene Sachen kaputtgehen?

Kaputte geliehene, gemietete und geleaste bewegliche Dinge von anderen Personen können in der privaten Haftpflicht mitversichert sein, müssen es aber nicht. Daher ist ein Blick in die individuellen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherungen wichtig. Bei der Württembergischen Versicherung sind geliehene Gegenstände, die Sie versehentlich beschädigen, in den Produktlinien Komfort und Premium mitversichert. Die Versicherung kommt für den Zeitwert des Gegenstands auf, eine Neuwertentschädigung gibt es in unserem Premiumschutz (bis 10.000 €, wenn die beschädigte Sache nicht älter als 24 Monate ist).

Beispiel: Max borgt sich von seinem Nachbarn dessen neuen Mähroboter aus. Er möchte das automatische Mähen auf seinem Gartengrundstück auch ausprobieren. Beim Ausladen aus dem Auto rutscht Max der Roboter jedoch aus Versehen aus den Händen und der Mähroboter fällt auf den Asphalt. Für den entstandenen Schaden von 1.000 € haftet Max. Seine Privathaftpflichtversicherung springt in diesem Fall ein und zahlt die Kosten der Reparatur.

Abgrenzung zu Mietsachschäden an Wohnräumen

Im Gegensatz zu Schäden an geliehenen beweglichen Sachen sind Mietsachschäden an Wohnräumen Schäden, die durch den Mieter an einer Mietwohnung oder einem Mietobjekt verursacht wurden. Mietsachschäden sind bei den meisten Versicherern mitversichert. Bei der Württembergischen Versicherung sind Sie in allen Produktlinien bei Mietsachschäden an Wohnräumen abgesichert.

Schäden am Eigentum

Vorsicht: Wenn Sie beispielsweise Ihr eigenes Handy beschädigen oder zerstören und das als Versicherungsfall über die Haftpflichtversicherung eines Bekannten oder Freundes melden möchten, ist das Versicherungsbetrug.

Nähere Informationen zu Haftpflichtschäden bei Handys finden Sie übrigens in unserem Ratgeber „Zahlt die Haftpflicht bei kaputtem Handy?“.

Private Haftpflicht: Zahlt die Versicherung, wenn geliehene Sachen verloren gehen?

Verlorene geliehene, gemietete und geleaste bewegliche Gegenstände können in der Privathaftpflichtversicherung abgesichert sein, müssen es aber nicht. Das ist abhängig vom Versicherer und dem Versicherungstarif. Daher sollten Sie einen Blick in die individuellen Versicherungsbedingungen ihrer privaten Haftpflichtversicherung werfen. Bei der Württembergischen sind geliehene Dinge, die Sie versehentlich verlieren, in der Produktlinie Premium versichert.

Beispiel: Carolin borgt sich von ihrer Freundin eine teure Spiegelreflexkamera, um mit ihrer Familie im Urlaub ein Fotoshooting am Meer zu machen. Das Shooting verläuft einwandfrei, es entstehen sehr schöne Familienportraits. Zuhause wieder angekommen, stellt Carolin erschrocken fest, dass sie die Kamera in der Ferienwohnung vergessen haben muss. Leider ist die Kamera unauffindbar. Für den entstandenen Schaden von ca. 1.500 € muss Carolin aufkommen. Doch Glück gehabt. Carolin hat eine private Haftpflichtversicherung, die das Abhandenkommen geliehener und gemieteter Gegenstände mitversichert. Die Versicherung übernimmt daher den entstandenen Schaden.

Sonderfall Schlüsselverlust

Ein Sonderfall ist der Schlüsselverlust. Das Abhandenkommen fremder privater Schlüssel (dazu gehören Schlüssel zur Mietwohnung) ist in den meisten privaten Haftpflichtversicherungen mitversichert. Bei der Württembergische sind Sie in allen Produktlinien bei Schlüsselverlust abgesichert.

Schäden an geliehenen oder gemieteten Autos. Zahlt die Versicherung?

Wenn Sie Ihren Pkw an Freunde verleihen und dabei ein Schaden entsteht, sichert Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt alle Schäden, die anderen Personen und fremdem Eigentum mit Ihrem Fahrzeug zugefügt werden. Schäden am eigenen Auto sind mit einer Vollkasko versichert.

Bei gemieteten Autos im Ausland übernimmt die Mallorca-Police die Kosten für Haftpflichtschäden. Sie sollten sich jedoch bestenfalls mit einer Vollkasko absichern, sonst können Ihnen bei einem Unfall hohe Kosten entstehen.

Die Vorteile der Württembergischen Privathaftpflicht

Die private Haftpflicht ist für jeden sinnvoll. Sie leistet finanziellen Ersatz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Bei geliehenen, gemieteten oder geleasten Sachen steht die Württembergische mit starken Leistungen an Ihrer Seite. Sie können den für Sie passenden Schutz wählen:

KompaktKomfortPremium

Geliehene und gemietete bewegliche Sachen

200.000 €

Miet­sach­schäden an Räumen und Gebäuden

500.000 €

5 Mio. €

Schlüssel­verlust

5.000 €
(nur private Schlüssel)

200.000 €

Neu­wert­ent­schädigung (bis 10.000 €, wenn die beschädigte Sache nicht älter als 24 Monate ist)

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zu Leistungen, Schäden und Co.

Wer das Eigentum anderer Personen beschädigt, hat meist nicht nur mit seinem schlechten Gewissen sondern auch mit den daraus entstehenden Kosten zu kämpfen. Eine Privathaftpflicht kann hier helfen.

  • Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung der geliehenen Sache. Auch sind folgende geliehene, gemietete oder geleaste Dinge nicht versichert:

    • Kraftfahrzeuge und Anhänger
    • bestimmte Wasserfahrzeuge
    • Luftfahrzeuge
  • Werden Sachen nicht zu privaten, sondern zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken geliehen, sind Schäden an diesen Sachen über die private Haftpflicht nicht versichert.

  • Auch Fahrräder zählen zu den beweglichen Gegenständen, die als gemietete, geliehene oder geleaste Sachen versichert sind. Beschädigen Sie das Fahrrad, dann sind Sie in unseren Produktlinien Komfort und Premium versichert, in Premium ist auch das Abhandenkommen des Fahrrads versichert.

  • Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht Pflicht. Sie ist aber sehr sinnvoll. Neben dem umfangreichen Versicherungsschutz ist die Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar und eine Privathaftpflicht hat nur geringe Kosten.

Gut zu wissen

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Sicher sein beginnt mit einem Hallo

Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?

Familien schaut einem Kind beim Fussball jonglieren zu
Damit kleine Missgeschicke nicht zur großen Sache werden

Ob Single, Paar oder Familie: Eine private Haftpflichtversicherung ist für alle sinnvoll. Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen kleiner und großer Missgeschicke – für die Sie sonst mit Ihrem privaten Vermögen gerade stehen müssen.

Private Haftpflicht­versicherung