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Zukunft

Maximale Rente: Wie hoch ist die Höchstrente in Deutschland?

Die gesetzliche Rente ist eine Grundversorgung für die Zeit nach dem Beruf. In diesem Artikel beantworten wir die Frage, wie hoch sie maximal ausfällt - und können schon verraten: Sie reicht in den seltensten Fällen, den Lebensstandard zu halten.

Lesedauer: 10 Minuten

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland basiert auf dem sogenannten Generationenvertrag, einem solidarischen System
    • Eine Reihe von Faktoren nehmen Einfluss auf ihre individuelle Höhe - darunter die "Rentenpunkte" und der Rentenwert
    • Die maximale Rentenhöhe von über 3.500 € erreicht nur ein sehr kleiner Bruchteil der gesetzlich Versicherten
    • Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie die Rentenlücke im Alter verkleinern oder schließen

Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?Wie hoch ist die maximale Rente in Deutschland?Wie berechnet man seine eigene Rente?Möglichkeiten, die gesetzliche Rente zu erhöhenWarum die gesetzliche Rente allein oft nicht ausreichtVergleich: Andere RentensystemeBeratungQuellenHäufige Fragen

Definition: Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?

Im heutigen Rentensystem müssen wenige Arbeitnehmer die Rente von immer mehr werdenden Rentnern finanzieren. Die volle staatliche Rente gibt es erst mit 67 Jahren. Für alle, die 1947 oder später geboren sind, wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Die Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erhalten eine ungekürzte Regelaltersrente erst mit 67. Sie wird nur noch eine Grundversorgung im Alter darstellen.

Diese Faktoren nehmen Einfluss auf die Rentenhöhe

Die gesetzliche Rentenversicherung ist - so viel sei bei aller Kritik gesagt - eine große Errungenschaft des Sozialstaates. Ihr Hauptziel ist es, den Versicherten nach dem Ende ihres Berufslebens, bei verminderter Erwerbsfähigkeit oder im Todesfall finanzielle Leistungen zu gewähren.

  • Grundlegend basiert das System auf dem sogenannten Generationenvertrag. Dies bedeutet, dass die aktuell arbeitende Generation mit ihren Beiträgen die Renten der aktuellen Rentner finanziert. Im Gegenzug verlassen sich die Beitragszahler darauf, dass auch ihre Renten später von der dann folgenden Generation getragen werden. Es handelt sich also nicht um eine individuelle Ansparung, bei der jeder für seine eigene Rente spart, sondern um ein Umlageverfahren.
  • Die Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland. Die Beiträge werden je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern gezahlt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Bruttolohn. Neben den Arbeitnehmern sind auch bestimmte Selbstständige, wie z.B. selbständig tätige Erzieher, Hebammen und Entbindungspfleger sowie beispielsweise Erziehende während der Kindererziehungszeit oder pflegende Angehörige pflichtversichert.
  • Ein wesentlicher Aspekt ist der Rentenantritt. Um eine reguläre Altersrente zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: das Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters und das Vorliegen einer Mindestversicherungszeit, der sogenannten Wartezeit. Das reguläre Renteneintrittsalter wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer früher in Rente gehen möchte, muss unter Umständen Abschläge in Kauf nehmen.
  • Die Höhe der Rente hängt von der Anzahl der erworbenen Rentenpunkte ab, die sich wiederum nach der Höhe der gezahlten Beiträge und der Dauer der Versicherung richten. Ein Rentenpunkt entspricht dem Durchschnittseinkommen eines Jahres. Je mehr Rentenpunkte Sie sammeln, desto höher fällt die spätere Rente aus.

Zusammenfassend lässt sich die gesetzliche Rentenversicherung als ein solidarisches System beschreiben, das auf dem Prinzip des Umlageverfahrens beruht und die finanzielle Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall gewährleistet.

Wer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?

Pflichtversicherte müssen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Dazu gehören vor allem alle Arbeitnehmer, aber auch regelmäßig folgende Berufs- und Personengruppen:

  • Auszubildende
  • Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung
  • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • Menschen mit Behinderung
  • Personen im Wehrdienst sowie im Bundesfreiwilligendienst
  • Personen, die so genannte Entgeltersatzleistungen beziehen – zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld
  • Studenten, die nebenbei jobben (hier gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen)

Aber auch bestimmte Selbstständige können einer Pflichtversicherung unterliegen, z. B.:

  • Handwerker und Hausgewerbetreibende;
  • Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte;
  • Künstler und Publizisten;
  • Selbstständige mit einem Auftraggeber;
  • Seelotsen sowie Küstenschiffer und –fischer

Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.

Ein kurzer Blick in die Historie: Eine Säule der Sozialversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine der Säulen der Sozialversicherung, die auf Otto von Bismarck zurückgeht.

  • Mit dem „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ von 1889 begann in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Schon zuvor waren die Kranken- und Unfallversicherung eingeführt worden.
  • Reichskanzler Otto von Bismarck schuf damit ein soziales Netz, um die Lage der Arbeiterschaft in der Industrialisierung zu verbessern.

Beispielrechnung: Wie hoch ist die durchschnittliche, bzw. tatsächliche Rente in Deutschland?

Nehmen wir an, Sie haben ein Bruttoeinkommen von 2.600 €. Netto verfügen Sie somit über ca. 1.760 €. Die gesetzliche Altersrente beträgt damit...

Alter: Gesetzliche Altersrente1

...mit 67 Jahren

1.184 €

...mit 65 Jahren

1.052 €

...mit 63 Jahren

927 €

1 Rentenwerte abzüglich der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner und der Pflegeversicherung von ca. 12,5 %.

Durchschnittliche Versicherungsjahre von Männern und Frauen

Die meisten Arbeitnehmer erreichen keine 47 Versicherungsjahre. Die Gründe sind vielfältig: Lange Ausbildungszeiten, Familienpausen oder vorgezogene Rentenbeginne. Gerade die Familienpausen reißen mitunter große Lücken in die Altersvorsorge - insbesondere bei Frauen. Der Unterschied zwischen den Geschlechtern verdeutlicht die Lücke:

  • Männer kommen im Durchschnitt auf knapp über 40 Versicherungsjahre
  • Frauen nur auf rund 30 Versicherungsjahre

Wie hoch ist die gesetzliche Höchstrente in Deutschland?

Wie oben beschrieben, hängt die Höhe der individuellen Rente von den sogenannten Rentenpunkten ab. Kurz und bündig erklärt: Wer im Laufe seines Arbeitslebens mehr Rentenpunkte gesammelt hat, der erhält eine höhere Rente.

Um die gesetzliche Höchstrente zu erreichen, müssten Sie mindestens 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhalten haben. Da sich dieser Wert jährlich ändert, ist die Höchstgrenze also abhängig von Ihrem Arbeits- bzw. Renteneintritt. Wer seit 1980 durchgehend das maximale Einkommen erzielt und in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann bis 2025 87,56 Entgeltpunkte sammeln. Multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert ergibt sich:

87,56 Entgeltpunkte × 40,79 € = 3.572 € brutto monatlich.

Was bedeutet „maximale Rente“ in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Die maximale Anzahl an Rentenpunkten, die man in Deutschland erwerben kann, ist nicht pauschal für ein gesamtes Arbeitsleben festgelegt, sondern wird pro Jahr durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.

  • Jedes Jahr wird das durchschnittliche Bruttoeinkommen aller Versicherten ermittelt.
  • Verdienen Sie in einem Jahr genau dieses Durchschnittseinkommen, erhalten Sie dafür einen Rentenpunkt (auch Entgeltpunkt genannt).
  • Wenn Sie mehr verdienen, erhalten Sie mehr als einen Rentenpunkt.

Wie hoch ist die gesetzliche Höchstrente aktuell?

Allerdings gibt es eine Obergrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Wer mehr verdient, zahlt auf den darüber liegenden Betrag keine Rentenversicherungsbeiträge mehr. Dementsprechend können auch nur bis zu dieser Grenze Rentenpunkte gesammelt werden. Die maximale Anzahl an Rentenpunkten pro Jahr ergibt sich aus der Formel:

Durchschnittsentgelt aller Versicherten / Beitragsbemessungsgrenze​

Für das Jahr 2025 lag die Beitragsbemessungsgrenze beispielsweise bei 96.600 € und das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 50.493 €. Daraus ergibt sich eine maximale Anzahl von etwa 1,91 Rentenpunkten für dieses Jahr.

  • Laut der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Standardrente bundesweit zuletzt 1.835,55 € brutto (45 Arbeitsjahre x Rentenwert für 2025 von 40,79 €).
  • Bei der Standardrente wird angenommen, dass der Rentner 45 Jahre lang Beiträge für ein Durchschnittsentgelt gezahlt hat.
  • Mit dem Rentenwert für 2025 von 40,79 € liegt die Standardrente bei 1.835,55 €.

Wichtig zu beachten: Auf die vollen 45 Jahre Beitragszahlung kommen nur sehr wenige Personen. Sich allein auf die gesetzliche Rentenversicherung zu verlassen ist keine gute Idee - privat für das Alter vorzusorgen ist für den Großteil der arbeitenden Bevölkerung in Deutschland unverzichtbar.

Wie viele Menschen erhalten tatsächlich die Höchstrente?

Um die höchstmögliche Anzahl an Rentenpunkten über das gesamte Berufsleben zu erreichen, müsste man in jedem Jahr der Erwerbstätigkeit mindestens das Einkommen erzielen, das der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Dies ist in der Praxis sehr schwierig und nur für wenige Menschen realistisch erreichbar. Laut dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2023 haben beispielsweise nur 65 Senioren die maximal mögliche Rente von 3.572 € netto erhalten.

  • Eine Rente von über 3000 € erhielten 2023 nur ein Bruchteil der 16,4 Millionen Ruheständler in Westdeutschland: Bei den Männern waren es 14.284, bei den Frauen 773.
  • Eine Rente von über 3000 € erhielten anteilig ähnlich wenige Ostdeutsche wie Westdeutsche: Bei den Männern waren es 2933, bei den Frauen 283.

Wie hoch ist die gesetzliche netto Rente maximal?

In der Praxis erhalten nur sehr wenige Menschen die Höchstrente: Die Deutsche Rentenversicherung berichtet, dass bundesweit nur ein Bruchteil aller Rentner tatsächlich auf den Maximalbetrag kommt. Mit dem aktuellen Rentenwert von 1. Juli 2025 käme man nach 45 Versichertenjahren auf eine maximale Rente von 3.572 €.

Wie berechnet man seine eigene Rente?

Ihre künftige Rente zu berechnen ist auf den ersten Blick komplex, folgt aber einer klaren Formel der Deutschen Rentenversicherung. Diese Formel lautet:

Monatliche Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

So setzt sich die Formel zusammen

  • Entgeltpunkte (auch Rentenpunkte genannt): Dies ist der wichtigste Wert. Die Anzahl der Entgeltpunkte, die Sie über Ihr gesamtes Berufsleben sammeln, bestimmt maßgeblich die Höhe der spätere Renten. Verdienen Sie in einem Jahr das Durchschnittsgehalt aller Versicherten, erhalten Sie 1,0 Rentenpunkte. Bei einem höheren oder niedrigeren Einkommen ändert sich die Anzahl entsprechend. Formel:

Entgeltpunkte = Durchschnittsentgelt aller Versicherten / Ihr Bruttojahreseinkommen​

  • Zugangsfaktor: Dieser Faktor berücksichtigt, ob Sie früher oder später als die Regelaltersgrenze in Rente gehen.
  • Gehen Sie genau zur Regelaltersgrenze in Rente, beträgt der Zugangsfaktor 1,0.
  • Gehen Sie früher in Rente, wird Ihre Rente um 0,3% pro Monat gekürzt. Der Zugangsfaktor ist dann kleiner als 1,0.
  • Arbeiten Sie länger als bis zur Regelaltersgrenze, erhöht sich Ihre Rente um 0,5% pro Monat. Der Zugangsfaktor ist dann größer als 1,0.
  • Aktueller Rentenwert: Dieser Wert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt in € wert ist. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der bundeseinheitliche Rentenwert 40,79 €.
  • Rentenartfaktor: Dieser Faktor hängt von der Art der Rente ab, die Du beziehst. Für eine reguläre Altersrente beträgt er 1,0. Bei anderen Rentenarten, wie zum Beispiel einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, ist er entsprechend niedriger.

Unser Tipp: Mit dem Rentenrechner berechnen Sie die Höhe Ihrer eigene Rente am schnellsten, ganz ohne Kopfrechnen und Formeln.

Der Einfluss von Kindererziehungszeiten auf die Rentenhöhe

Kindererziehungszeiten erhöhen Ihre Rentenansprüche direkt. Sie werden so behandelt, als hätten Sie während dieser Zeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt. Die genaue Anrechnung hängt vom Geburtsdatum des Kindes ab:

  • Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden: Für die ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes werden Ihnen Rentenpunkte gutgeschrieben. Dies entspricht jeweils einem Rentenpunkt pro Jahr, also insgesamt drei Entgeltpunkten pro Kind.
  • Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden: Hier werden Ihnen Rentenpunkte für die ersten zweieinhalb Lebensjahre des Kindes angerechnet. Dies ergibt insgesamt 2,5 Entgeltpunkte pro Kind.

Drei Fakten zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Rente:

  1. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt Ihnen für jedes Jahr der Kindererziehungszeit ein fiktives Einkommen in Höhe des Durchschnittseinkommens aller Versicherten gut. Dies entspricht einem Rentenpunkt pro Jahr.
  2. Ein Rentenpunkt hat seit dem 1. Juli 2025 einen Wert von 40,79 € (bundeseinheitlich). Dies bedeutet, dass sich Ihre monatliche Rente für ein Kind, das ab 1992 geboren wurde, um etwa 122,37 € erhöhen kann.
  3. Die Anerkennung dieser Zeiten erfolgt nicht automatisch. Sie müssen sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, idealerweise im Rahmen einer Kontenklärung.

Zusätzlich zu den Erziehungszeiten gibt es die sogenannten Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, die bis zum 10. Geburtstag des Kindes andauern. Diese sind wichtig für die Erfüllung der Wartezeit, die Sie für bestimmte Rentenarten, wie die abschlagsfreie Rente mit 63, benötigen. Kindererziehungszeiten sind somit ein wesentlicher Baustein, um Lücken in Ihrem Rentenkonto zu schließen und Ihre Rentenansprüche zu stärken. Die Anrechnung kann immer nur einem Elternteil zugutekommen.

Möglichkeiten, die gesetzliche Rente zu erhöhen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, seine gesetzliche Rente zu erhöhen. Dazu gehören:

  • Freiwillige Beiträge wegen Ausbildung: Ihre Ausbildung, zu der auch ein Studium zählt, wird Ihnen mit maximal acht Jahren für Ihre gesetzliche Rente angerechnet. Hat Ihre Ausbildung jedoch länger gedauert, so können Sie bis zum 45. Lebensjahr einen Antrag stellen und für diese Zeit Beiträge freiwillig nachzahlen.
  • Ausgleichszahlungen bei frühzeitigem Renteneintritt: Sie wollen eher in Rente gehen, aber keine Abschläge dafür in Kauf nehmen? Sie können von der Rentenversicherung eine Rentenauskunft anfragen, welche Ihnen aufzeigt, mit welchen zusätzlichen Beiträgen Sie den Rentenabschlag ausgleichen können.
  • Länger arbeiten lohnt sich: Für jeden Monat, den Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten und keine Rente beziehen, erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 %.

Warum die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht

Länger arbeiten? Ausgleichszahlungen leisten? Freiwillige Beiträge nachzahlen? Die aufgezeigten Punkte machen deutlich, dass die gesetzliche Rente allein für die meisten Menschen nicht ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten.

  • Faktoren wie die Inflation,
  • steigende Lebenshaltungskosten
  • und die längere Lebenserwartung

führen dazu, dass das gesetzliche Rentenniveau für viele zu niedrig ist, dem im Arbeitsleben erlangten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Sich ausschließlich auf die gesetzliche Rentenversicherung zu verlassen, kann daher zu finanziellen Engpässen im Alter führen. Hier kommt die private Altersvorsorge ins Spiel.

Jetzt aktiv werden: Private Altersvorsorge ist so wichtig wie nie

Angesichts der begrenzten Möglichkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung ist es entscheidend, Ihren Ruhestand frühzeitig und aktiv selbst mitzugestalten. Private Altersvorsorge ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit, um die oft drastische Rentenlücke im Alter zu schließen und den Lebensstandard zu sichern, den Sie sich wünschen.

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie Ihre Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rente aufbauen können:

  • Private Rentenversicherung: Sie zahlen regelmäßig Beiträge ein und erhalten im Alter eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung.
  • Riester-Rente: Eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die besonders für Familien und Geringverdiener attraktiv sein kann.
  • Rürup-Rente (Basisrente): Eine flexible Altersvorsorge, die besonders für Selbstständige und Gutverdiener interessant ist, da die Beiträge steuerlich absetzbar sind.
  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge, oft durch Entgeltumwandlung.

Der Schlüssel zu einer ausreichenden Altersvorsorge liegt in einer frühzeitigen Planung und einer individuellen Strategie, die auf Ihre persönliche Situation, Ihre Ziele und Ihre Risikobereitschaft abgestimmt ist.

Vergleich: Andere Rentensysteme

Deutschland ist nicht das einzige Land, das bei der Finanzierung der Altersrente seiner Bürger vor Herausforderungen steht. An den Beispielen Niederlande und Dänemark zeigen wir zwei ganz ähnlich gestrickte, doch weniger fragile Versionen gesetzlicher Rentenversicherungen.

DeutschlandNiederlandeDänemark

System

Überwiegend Umlageverfahren per Generationenvertrag

Dreisäulensystem

Dreisäulensystem

Säulen

Gesetzliche, private, betriebliche Vorsorge (optional)

Staatliche Grundrente (AOW) + verpflichtende betriebliche Rente + private Vorsorge

Staatliche Grundrente (ATP) + verpflichtende betriebliche Rente + private Vorsorge

Finanzierung

Beiträge der Arbeitnehmer/Arbeitgeber (Lohn), staatlicher Zuschuss

Steuerfinanzierte Grundrente + kapitalgedeckte Betriebsrenten

Steuerfinanzierte Grundrente + kapitalgedeckte Betriebsrenten

Effekt

Abhängigkeit von Demografie, niedrige Nettoersatzquote

Ebenfalls merkliche Altersarmut, starke Stabilität

Hohe Rentenniveaus, starke Stabilität

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur privaten Rentenversicherung haben oder gerne eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Quellen

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen zur gesetzlichen Rente

Haben Sie noch Fragen zur maximalen gesetzlichen Rentenhöhe? Hier sammeln und beantworten wir sie.

  • Sie müssen eine Mindestversicherungszeit, die sogenannte Wartezeit, erfüllen. Für eine reguläre Altersrente beträgt diese Wartezeit fünf Jahre. Für bestimmte Rentenarten, wie die Altersrente für langjährig Versicherte, sind es 35 Jahre, und für besonders langjährig Versicherte sogar 45 Jahre.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden. Für das Jahr 2025 liegt diese bei 96.600 Euro. Wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Betrag keine Beiträge mehr. Dadurch ist auch die jährliche Anzahl der Rentenpunkte begrenzt.

  • Ja, ein vorzeitiger Renteneintritt ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Beispielsweise können langjährig Versicherte nach 35 Beitragsjahren früher in Rente gehen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall Abschläge von Ihrer Rente in Kauf nehmen. Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze wird Ihre Rente um 0,3 % gekürzt.

  • Der Generationenvertrag ist das Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Die aktuell arbeitende Generation finanziert mit ihren Beiträgen direkt die Renten der derzeitigen Ruheständler. Im Gegenzug verlassen sich die Beitragszahler darauf, dass auch ihre Rente später von der nachfolgenden Generation bezahlt wird.

  • Bestimmte Personen können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, um Rentenansprüche zu erwerben oder zu erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind, oder Personen, die eine lange Ausbildungszeit hatten und für diese Zeit Beiträge nachzahlen möchten.

  • Eine schnelle und einfache Definition: Die Rente ist eine wiederkehrende finanzielle Leistung, die in der Regel im Ruhestand gezahlt wird und der Sicherung des Lebensunterhalts dient, wenn jemand nicht mehr arbeiten geht.

    Es gibt verschiedene Arten von Renten, darunter die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge. Die gesetzliche Rente wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert und basiert auf dem Umlageverfahren.

    Es gibt noch andere gesetzliche "Renten", die in besonderen Fällen ausgezahlt werden, beispielsweise die Waisenrente, oder die Hinterbliebenenrente.

Gut zu wissen

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  • Das Versprechen: Rente bis ans Lebensende. Die Realität? Einige Experten raten von der privaten Rentenversicherung ab. Die Zinsen sanken jahrelang, erholen sich aktuell leicht. Lohnt sie sich für Sie? Und wenn ja, welches Rentenmodell?

  • Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie Ihre gesetzliche Rente aufbessern. Doch was ist dabei steuerlich zu beachten? Wir zeigen Ihnen, ob Sie Ihre Beiträge steuerlich geltend machen können und wie die Besteuerung im Rentenalter aussieht.

  • In den Medien wird oft davor gewarnt und das leider zu Recht: Durch die Rentenlücke werden in Zukunft viele Pensionäre mit weniger Geld auskommen müssen. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff und wie hoch ist die Lücke wirklich?

  • Ein Sprichwort behauptet, mancherorts liege das Geld förmlich auf der Straße. Dem ist natürlich nicht so, doch ein Investment in die ganz buchstäblich gemeinte Straße ist bei einem sogenannten alternativen Investment ein nicht so abwegiger Gedanke.

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