Unsere Auslandsreisekrankenversicherung.

Was ist eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Eine private Auslandsreisekrankenversicherung schützt vor Krankheitskosten auf Reisen im Ausland und übernimmt die Kosten für einen Rücktransport, sofern dieser medizinisch notwendig ist. In vielen Ländern sind die Behandlungskosten höher als in Deutschland und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt maximal die Kosten für medizinische Behandlungen, die auch in Deutschland entstanden wären. Ein Auslandskrankenschutz ist daher für jeden, der ins Ausland reist, unverzichtbar.
Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Entspannt ins Ausland mit diesen Leistungen
Ihre Vorteile bei der Württembergischen
- Kostenloser 24-Stunden-Notruf-Service nach Deutschland
- Reise-Notruf-Service-App mit allen wichtigen Informationen und Telefonnummern für den Krankheitsfall im Ausland
- Ausgezeichneter Schutz mit besten Leistungen
- Einfache & schnelle Abrechnung der entstandenen Kosten mit der kostenlosen Rechnungs-App der Württembergischen – Rechnung einfach abfotografieren und digital einreichen
Welche Kosten übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung?
Unsere Auslandsreisekrankenversicherung leistet bei allen Auslandsreisen bis zu sechs Wochen (42 Tage) für:
- Ärztliche Behandlungen bei einem Arzt/Zahnarzt Ihrer Wahl
- Notwendige Arznei-, Verband- und Heilmittel
- Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus einschließlich notwendiger Operationen
- Medizinisch notwendiger Transport im Notfall zum Arzt oder ins Krankenhaus im Urlaubsland
- Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport nach Deutschland
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Füllungen in einfacher Ausführung
- Beim Familien-Schutz übernehmen wir zudem die Kosten der Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus für versicherte Kinder bis zwölf Jahre und die Kinderbetreuung während eines Krankenhausaufenthalts der Eltern
- Der Schutz ist weltweit gültig
- Kostenloser rund um die Uhr Notruf-Service nach Deutschland
Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt nicht für
- Ambulante und stationäre Auslandsbehandlungen chronischer Erkrankungen
- Kosten für eine Geburt im Ausland (ausgenommen sind Früh- oder Fehlgeburten)
Denken Sie einmalig an die Absicherung – der Versicherungsschutz gilt für ein Jahr für Auslandsreisen bis zu sechs Wochen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht einen Monat vor Ablauf kündigen.
Jahresbeitrag für Einzel-Personen bei bis zu sechs Wochen (Tarif RK)
Alter | Jahresbeitrag |
---|---|
bis 70 Jahre: | 10,20 EUR |
ab 71 Jahre: | 24,30 EUR |
Jahresbeitrag für die Auslandsreisekrankenversicherung für Familien (Tarif RKF)
Alter | Jahresbeitrag |
---|---|
bis 70 Jahre: | 18,70 EUR |
ab 71 Jahre: | +14,10 EUR * |
* für jede Person ab diesem Alter
-> Jetzt berechnen und online abschließen
Aktuelle Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung
Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Sorglos in den Urlaub mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung
Individuell für Sie: Ihre Auslandsreisekrankenversicherung
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Fragen und Antworten zur Auslandsreisekrankenversicherung
Benötige ich eine Auslandsreisekrankenversicherung für die EU?
Was muss ich bei Auslandsreisen in die USA und Kuba beachten?
Ich bin gesetzlich oder privat versichert – warum ist eine Auslandsreisekrankenversicherung trotzdem sinnvoll?
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) bezahlt einen Teil von medizinischen Behandlungen und nur innerhalb der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Sie leistet nur für die im Urlaubsland übliche Versorgung bei dort zugelassenen Ärzten. Den dort üblichen Eigenanteil müssen Patienten selbst tragen. Für Rücktransporte, auch wenn Kranke absehbar nicht selbst zurückreisen können oder für eine Operation nach Deutschland transportiert werden müssen, kommt die GKV nie auf.
Was deckt die Auslandsreisekrankenversicherung ab?
- Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen
- Kosten für alle notwendigen Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
- alle finanziellen Aufwendungen für Krankentransporte zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus im Ausland
- Kosten für den Notarzt im Ausland
- Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport
- Bei Tod im Ausland: die Bestattungskosten, alternativ die Kosten für die Überführung des Leichnams
- Kosten für Zahnbehandlungen bei akuten Schmerzen
- Notwendige Reparaturen am Zahnersatz
Die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt nicht für
- Ambulante und stationäre Auslandsbehandlungen chronischer Erkrankungen
- Kosten für eine Geburt im Ausland
Wie ist die Versicherungsdauer? Wie lang und oft kann ich mich Ausland aufhalten?
Sie haben insgesamt bis zu 6 Wochen Versicherungsschutz im Ausland. Die Anzahl der Auslandsaufenthalte im Jahr sind unbegrenzt. Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf eines Jahres automatisch um ein weiteres Jahr.
Wie schließe ich die Auslandsreisekrankenversicherung ab? Ist das auch kurzfristig möglich?
Die Auslandsreisekrankenversicherung kann man auf dem schnellsten Weg online abschließen. Sie können sich zwischen Einzelperson,- oder Familientarif entscheiden.
Die Auslandsreisekrankenversicherung kann auch noch am Tag vor der Abreise abgeschlossen werden. Mit ihr können Sie beruhigt auf Reisen gehen. Sie genießen weltweit medizinische Versorgung und sind bestens abgesichert. Im Falle eines Rücktransportes müssen Sie sich keine Sorgen um die Kosten machen.
Was ist bei einer Erkrankung im Ausland zu beachten?
Die ausgestellten Belege sollten die im Inland üblichen folgenden Angaben enthalten:
- Name der behandelten Person
- Diagnose
- Behandlungsdaten
Bitte beachten Sie außerdem:
- Arztrechnungen müssen zusätzlich die ärztlichen Einzelleistungen enthalten
- Medikamente müssen ärztlich verordnet sein
Und sollten Sie einmal medizinisch-organisatorische Hilfe während eines Auslandsaufenthalte benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren 24-Stunden-Notruf-Service, den Sie unter "Hotlines + Kontakt" oder "Schaden melden" finden.
Was muss ich bei Vorerkrankungen oder während einer Schwangerschaft beachten und wann erhalte ich keine Leistung?
Besteht eine Schwangerschaft, dann sind Untersuchungen und Behandlungen deswegen sowie bei Schwangerschaftsabbruch und Entbindung von der Erstattung ausgenommen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schwangerschaftsbeschwerden, Früh- oder Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche.
Wie mache ich meine Leistungen geltend?
an uns, falls ein Rücktransport notwendig wird. Zur Kostenabrechnung schicken Sie alle Rechnungen im Original an uns. Bitte geben Sie Name und Wohnsitz des Versicherten, die Krankheitsbezeichnung sowie Reiseziel und Reisedauer mit an.
Haben Sie weitere Fragen zur Auslandsreisekrankenversicherung?
Ein Produkt der Württembergische Krankenversicherung AG