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Gesundheit

Gibt es eine Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte?

Können Privatversicherte eine Zahnzusatzversicherung abschließen und ist das überhaupt sinnvoll? In unserem Ratgeber informieren wir Sie über die Möglichkeiten, Ihre Zahngesundheit als Privatversicherter umfassend abzusichern.

Lesedauer: 6 Minuten

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Eine private Krankenvollversicherung bietet bereits umfangreiche Leistungen im Bereich Zahn, weshalb ein zusätzlicher Abschluss nicht möglich ist.
    • Privatversicherte sollten bei der Tarifwahl auf Zahnleistungen achten, die ihren Bedürfnissen entsprechen.
    • Für gesetzlich Krankenversicherte ist der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung sinnvoll.

Was ist der Unterschied zwischen Privatversicherten und Privatpatienten?

Zunächst müssen zwei Begriffe sauber voneinander getrennt werden, die im Alltag oft synonym verwendet werden, aber völlig unterschiedliche Bedeutungen haben: der Begriff „Privatversicherter” und der Status als „Privatpatient”.

  • Definition: Der „Privatversicherte“

    Privatversicherte sind Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV), die häufig auch als Krankenvollversicherung bezeichnet wird.

    Sie sind nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, beispielsweise weil sie

    • Selbstständige,
    • Beamte oder
    • gut verdienende Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sind.

    Der Umfang des Versicherungsschutzes ist abhängig vom gewählten Tarif.

  • Definition: Status „Privatpatient“

    Der Begriff „Privatpatient“ bezeichnet den Abrechnungsstatus bei einem Arzt oder Zahnarzt. Privatpatienten sind Personen, die die Rechnung für die Behandlung zunächst selbst erhalten und begleichen (Kostenerstattungsprinzip). Das können sein:

    • Privatversicherte
    • Beamte mit Beihilfeanspruch
    • Gesetzlich Versicherte, die bspw. eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben und für diese spezifische Leistung wie ein Privatpatient behandelt werden („Status Privatpatient“)
    • Selbstzahler ohne Versicherungsschutz für die spezifische Leistung

Wie erfolgt die Kostenerstattung für Privatpatienten und Privatversicherte?

Für Privatpatienten und Privatversicherte gilt das Kostenerstattungsprinzip:

  • Der Zahnarzt erstellt die Rechnung nicht nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (BEMA) wie bei Kassenpatienten, sondern nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
  • Diese Gebührenordnung erlaubt es dem Zahnarzt, jeden Behandlungsschritt einzeln abzurechnen und mit einem sogenannten „Steigerungsfaktor” zu versehen, der den Schwierigkeitsgrad der Behandlung widerspiegelt.
  • Als Privatversicherter reichen Sie diese Rechnung bei Ihrer Versicherung ein. Diese prüft dann, ob die abgerechneten Ziffern im vertraglich vereinbarten Umfang erstattungsfähig sind.

Die gesetzliche Krankenkasse hingegen arbeitet nach dem Sachleistungsprinzip: Versicherte zeigen ihre Versichertenkarte vor und die Abrechnung erfolgt im Hintergrund. Leistungen, die über den Umfang der GKV hinausgehen, müssen privat bezahlt oder durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Ist es möglich, als Privatversicherter eine Zahn­zusatz­versicherung abzuschließen?

Mitglieder einer privaten Krankenvollversicherung können keine private Zahnzusatzversicherung (ZZV) abschließen. Für sie ist der Abschluss allerdings auch nicht notwendig. Zusatzleistungen, zum Beispiel für Zahnbehandlungen (Zahnreinigung, Fissurenversiegelung) oder Zahnersatz, sind bereits in der privaten Krankenvollversicherung enthalten.

Nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Die GKV übernimmt lediglich die Regelversorgung für Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen. Mit einer Zahnzusatzversicherung erhalten sie den Status eines Privatpatienten. Dadurch werden Leistungen übernommen, die über die der GKV hinausgehen. So erhalten gesetzlich Versicherte Zugang zu modernen und hochwertigen Behandlungen – ohne dabei finanziell übermäßig belastet zu werden.

Leistungen: Worauf sollten Privatversicherte bei Zahnbehandlungen achten?

Da Privatversicherte keine Zahnzusatzversicherung abschließen können, ist es für sie besonders wichtig, ihren bestehenden Versicherungsschutz genau zu kennen und gezielt auf mögliche Kosten zu achten.

Tipps für Privatversicherte

Damit sie vor unerwarteten Kosten geschützt sind, sollten Privatversicherte vor jeder größeren Behandlung diese drei Schritte beachten:

1. Heil- und Kostenplan einreichen

Bei größeren Eingriffen wie Zahnersatz, (z. B. Zahnkronen, Zahnbrücken oder Zahnimplantate) muss der Zahnarzt vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen.

  • Reichen Sie diesen vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
  • Die Versicherung prüft den Plan und gibt Ihnen eine schriftliche Zusage, welche Kosten zu wie viel Prozent übernommen werden.
  • So sehen Sie Ihren genauen Eigenanteil schwarz auf weiß.

2. Steigerungsfaktor beachten

Zahnärzte rechnen ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Der Steigerungsfaktor erlaubt es ihnen, die Behandlung abhängig vom tatsächlichen Aufwand und Schwierigkeitsgrad adäquat abzurechnen. Achten Sie darauf, dass Ihr Zahnarzt im Heil- und Kostenplan (HKP) einen Steigerungsfaktor veranschlagt, der Ihrer tatsächlichen Behandlung entspricht. Achten Sie außerdem darauf, bis zu welchem Steigerungsfaktor Ihre private Krankenvollversicherung die Kosten übernimmt.

Wenn Ihr Zahnarzt (z. B. ein Spezialist für Implantologie) höhere Sätze verlangt, als Ihre Versicherung übernimmt, müssen Sie die Differenz selbst zahlen.

3. Vertragsbedingungen prüfen und Leistungen vergleichen

Werfen Sie einen Blick in die Versicherungsbedingungen Ihrer privaten Krankenvollversicherung. Wählen Sie einen Tarif, der Ihren Bedürfnissen nach Absicherung entspricht.

Ein guter PKV-Tarif sollte folgende Zahnleistungen abdecken, die in der GKV oft fehlen:

  • Zahnprophylaxe: Erstattung der Kosten für regelmäßige professionelle Zahnreinigungen (PZR) ein- bis zweimal pro Jahr oder bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
  • Zahnersatz: Übernahme der Kosten für hochwertigen Zahnersatz wie Implantate, möglichst ohne Mengenbegrenzung, häufig mit einem prozentualen Eigenanteil.
  • Inlays und Onlays: Erstattung hochwertiger Einlagefüllungen aus Keramik oder Gold.
  • Wurzelbehandlungen: Kostenübernahme auch für Behandlungen, die von der GKV nicht als „erhaltungswürdig“ eingestuft würden.

Die Zahn-Leistungen der privaten Kranken­voll­versicherung der Württembergischen

Die private Krankenvollversicherung der Württembergischen bietet Ihnen beispielsweise die Möglichkeit zwischen drei Tariflinien zu wählen: Kompakt, Komfort oder Premium. Diese Tariflinien bieten unter anderem folgende Leistungen:

KompaktKomfortPremium

Zahn­behandlung

100 %

100 %

100 %

Zahn­prophylaxe

100 % bis 300 € jährlich

100 % bis 400 € jährlich

100 % bis 500 € jährlich

Zahn­ersatz

60 % Keramik­verblendungen bis zum letzten Zahn

75 % Keramik­verblendungen bis zum letzten Zahn

90 % Keramik­verblendungen bis zum letzten Zahn

Gibt es eine Zahnzusatzversicherung für Beamte und ist diese sinnvoll?

Die Antwort hängt davon ab, ob Sie beihilfeberechtigt sind oder Heilfürsorge erhalten.

Beihilfeberechtigte Beamte

Die meisten Beamten (z. B. Lehrer und Verwaltungsangestellte) sind privat krankenversichert und erhalten Beihilfe vom Dienstherrn, die in der Regel 50 bis 80 % der Krankheitskosten abdeckt. Damit benötigen sie, wie privat Versicherte ohne Beihilfe, keine private Zahnzusatzversicherung. Die Leistungen sind über die Beihilfe und die PKV bereits abgedeckt.

Heilfürsorgeberechtigte

Bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Polizisten im aktiven Dienst, Justizvollzugsbeamte oder Soldaten, erhalten häufig freie Heilfürsorge. Das bedeutet, dass der Dienstherr die Krankenkosten übernimmt.

Das Problem: Die Leistungen der Heilfürsorge im Zahnbereich orientieren sich häufig am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hochwertiger Zahnersatz, Zahnimplantate oder moderne Kompositfüllungen werden häufig nicht vollständig übernommen. Für Heilfürsorgeberechtigte kann daher der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Viele Versicherer bieten für diese Personengruppe spezielle Tarife an (oft „Anwartschaftsversicherung kombiniert mit Zahnzusatz”).

Welche Alternativen haben Privatversicherte?

Wenn Sie als Vollversicherter feststellen, dass Ihr Zahnschutz unzureichend ist, haben Sie folgende Optionen:

1. Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft

Sie haben das Recht, in einen anderen Tarif Ihres aktuellen Versicherers zu wechseln. Fragen Sie nach einem Tarif mit besseren Zahnleistungen (z. B. Wechsel von „Kompakt" zu „Komfort").

Achtung: Für die Mehrleistungen kann der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen und einen Risikozuschlag erheben. Ihre bisher gebildeten Altersrückstellungen bleiben jedoch erhalten.

2. Selbstbehalt erhöhen, Prämie sparen

Sie können in einen Tarif mit höherem Selbstbehalt wechseln, um die monatliche Prämie zu senken. Die gesparte Prämie legen Sie auf ein separates „Zahn-Konto". So bilden Sie Ihre eigene Rücklage für Zahnersatz.

3. Zusatztarife des eigenen Versicherers

Manche privaten Krankenversicherer bieten ihren eigenen Bestandskunden spezielle Ergänzungsbausteine an. Fragen Sie explizit bei Ihrem Versicherer nach.

4. Anbieterwechsel

Ein kompletter Wechsel der PKV zu einem anderen Anbieter ist zwar theoretisch möglich, aber oft wirtschaftlich nachteilig, da Sie in der Regel Teile Ihrer Altersrückstellungen verlieren und sich einer neuen Gesundheitsprüfung unterziehen müssen. Dies lohnt sich meist nur in jungen Jahren und bei sehr guter Gesundheit.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Quellen

Häufige Fragen

Ihre Fragen, unsere Antworten

Bei offenen Fragen zur Zahnzusatzversicherung der Württembergischen wenden Sie sich gerne an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort.

  • In der Regel muss sie gekündigt werden, da die Geschäftsgrundlage (GKV-Mitgliedschaft) entfällt.

  • Stiftung Warentest hat die Zahnzusatzversicherung Premium der Württembergischen Versicherung mit einer Note von 0,5 als Testsieger ausgezeichnet. Auch Finanztip empfiehlt die Zahnzusatzversicherung der Württembergischen als „Leistungssieger".

    Ihr Vorteil bei unserer Zahnzusatzversicherung:

    Bei uns sind Sie flexibel: Wir bieten Ihnen drei verschiedene Pakete an, die sich in der Höhe der Erstattung unterscheiden: Kompakt, Komfort, Premium. Welches das Beste für Sie ist, hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Kontaktieren Sie uns und wir finden gemeinsam den passenden Schutz für Sie.

  • Sie können zwischen unseren ZahnSchutz-Paketen wechseln und so Ihren Versicherungsschutz anpassen. Möchten Sie in einen Tarif mit höheren Leistungen wechseln, ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Dazu wenden Sie sich bitte mit Ihrem Wechselwunsch an Ihren Berater vor Ort.

Gut zu wissen

Wissenswertes für Ihre Zahngesundheit

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