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Können Privatversicherte eine Zahnzusatzversicherung abschließen und ist das überhaupt sinnvoll? In unserem Ratgeber informieren wir Sie über die Möglichkeiten, Ihre Zahngesundheit als Privatversicherter umfassend abzusichern.
Lesedauer: 6 Minuten
Zunächst müssen zwei Begriffe sauber voneinander getrennt werden, die im Alltag oft synonym verwendet werden, aber völlig unterschiedliche Bedeutungen haben: der Begriff „Privatversicherter” und der Status als „Privatpatient”.
Privatversicherte sind Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV), die häufig auch als Krankenvollversicherung bezeichnet wird.
Sie sind nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, beispielsweise weil sie
Der Umfang des Versicherungsschutzes ist abhängig vom gewählten Tarif.
Der Begriff „Privatpatient“ bezeichnet den Abrechnungsstatus bei einem Arzt oder Zahnarzt. Privatpatienten sind Personen, die die Rechnung für die Behandlung zunächst selbst erhalten und begleichen (Kostenerstattungsprinzip). Das können sein:
Für Privatpatienten und Privatversicherte gilt das Kostenerstattungsprinzip:
Die gesetzliche Krankenkasse hingegen arbeitet nach dem Sachleistungsprinzip: Versicherte zeigen ihre Versichertenkarte vor und die Abrechnung erfolgt im Hintergrund. Leistungen, die über den Umfang der GKV hinausgehen, müssen privat bezahlt oder durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Mitglieder einer privaten Krankenvollversicherung können keine private Zahnzusatzversicherung (ZZV) abschließen. Für sie ist der Abschluss allerdings auch nicht notwendig. Zusatzleistungen, zum Beispiel für Zahnbehandlungen (Zahnreinigung, Fissurenversiegelung) oder Zahnersatz, sind bereits in der privaten Krankenvollversicherung enthalten.
Nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Die GKV übernimmt lediglich die Regelversorgung für Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen. Mit einer Zahnzusatzversicherung erhalten sie den Status eines Privatpatienten. Dadurch werden Leistungen übernommen, die über die der GKV hinausgehen. So erhalten gesetzlich Versicherte Zugang zu modernen und hochwertigen Behandlungen – ohne dabei finanziell übermäßig belastet zu werden.
Da Privatversicherte keine Zahnzusatzversicherung abschließen können, ist es für sie besonders wichtig, ihren bestehenden Versicherungsschutz genau zu kennen und gezielt auf mögliche Kosten zu achten.
Damit sie vor unerwarteten Kosten geschützt sind, sollten Privatversicherte vor jeder größeren Behandlung diese drei Schritte beachten:
Bei größeren Eingriffen wie Zahnersatz, (z. B. Zahnkronen, Zahnbrücken oder Zahnimplantate) muss der Zahnarzt vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen.
Zahnärzte rechnen ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Der Steigerungsfaktor erlaubt es ihnen, die Behandlung abhängig vom tatsächlichen Aufwand und Schwierigkeitsgrad adäquat abzurechnen. Achten Sie darauf, dass Ihr Zahnarzt im Heil- und Kostenplan (HKP) einen Steigerungsfaktor veranschlagt, der Ihrer tatsächlichen Behandlung entspricht. Achten Sie außerdem darauf, bis zu welchem Steigerungsfaktor Ihre private Krankenvollversicherung die Kosten übernimmt.
Wenn Ihr Zahnarzt (z. B. ein Spezialist für Implantologie) höhere Sätze verlangt, als Ihre Versicherung übernimmt, müssen Sie die Differenz selbst zahlen.
Werfen Sie einen Blick in die Versicherungsbedingungen Ihrer privaten Krankenvollversicherung. Wählen Sie einen Tarif, der Ihren Bedürfnissen nach Absicherung entspricht.
Ein guter PKV-Tarif sollte folgende Zahnleistungen abdecken, die in der GKV oft fehlen:
Die private Krankenvollversicherung der Württembergischen bietet Ihnen beispielsweise die Möglichkeit zwischen drei Tariflinien zu wählen: Kompakt, Komfort oder Premium. Diese Tariflinien bieten unter anderem folgende Leistungen:
| Kompakt | Komfort | Premium | |
|---|---|---|---|
Zahnbehandlung | 100 % | 100 % | 100 % |
Zahnprophylaxe | 100 % bis 300 € jährlich | 100 % bis 400 € jährlich | 100 % bis 500 € jährlich |
Zahnersatz | 60 % Keramikverblendungen bis zum letzten Zahn | 75 % Keramikverblendungen bis zum letzten Zahn | 90 % Keramikverblendungen bis zum letzten Zahn |
Die Antwort hängt davon ab, ob Sie beihilfeberechtigt sind oder Heilfürsorge erhalten.
Die meisten Beamten (z. B. Lehrer und Verwaltungsangestellte) sind privat krankenversichert und erhalten Beihilfe vom Dienstherrn, die in der Regel 50 bis 80 % der Krankheitskosten abdeckt. Damit benötigen sie, wie privat Versicherte ohne Beihilfe, keine private Zahnzusatzversicherung. Die Leistungen sind über die Beihilfe und die PKV bereits abgedeckt.
Bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Polizisten im aktiven Dienst, Justizvollzugsbeamte oder Soldaten, erhalten häufig freie Heilfürsorge. Das bedeutet, dass der Dienstherr die Krankenkosten übernimmt.
Das Problem: Die Leistungen der Heilfürsorge im Zahnbereich orientieren sich häufig am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hochwertiger Zahnersatz, Zahnimplantate oder moderne Kompositfüllungen werden häufig nicht vollständig übernommen. Für Heilfürsorgeberechtigte kann daher der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Viele Versicherer bieten für diese Personengruppe spezielle Tarife an (oft „Anwartschaftsversicherung kombiniert mit Zahnzusatz”).
Wenn Sie als Vollversicherter feststellen, dass Ihr Zahnschutz unzureichend ist, haben Sie folgende Optionen:
Sie haben das Recht, in einen anderen Tarif Ihres aktuellen Versicherers zu wechseln. Fragen Sie nach einem Tarif mit besseren Zahnleistungen (z. B. Wechsel von „Kompakt" zu „Komfort").
Achtung: Für die Mehrleistungen kann der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen und einen Risikozuschlag erheben. Ihre bisher gebildeten Altersrückstellungen bleiben jedoch erhalten.
Sie können in einen Tarif mit höherem Selbstbehalt wechseln, um die monatliche Prämie zu senken. Die gesparte Prämie legen Sie auf ein separates „Zahn-Konto". So bilden Sie Ihre eigene Rücklage für Zahnersatz.
Manche privaten Krankenversicherer bieten ihren eigenen Bestandskunden spezielle Ergänzungsbausteine an. Fragen Sie explizit bei Ihrem Versicherer nach.
Ein kompletter Wechsel der PKV zu einem anderen Anbieter ist zwar theoretisch möglich, aber oft wirtschaftlich nachteilig, da Sie in der Regel Teile Ihrer Altersrückstellungen verlieren und sich einer neuen Gesundheitsprüfung unterziehen müssen. Dies lohnt sich meist nur in jungen Jahren und bei sehr guter Gesundheit.
Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
In der Regel muss sie gekündigt werden, da die Geschäftsgrundlage (GKV-Mitgliedschaft) entfällt.
Stiftung Warentest hat die Zahnzusatzversicherung Premium der Württembergischen Versicherung mit einer Note von 0,5 als Testsieger ausgezeichnet. Auch Finanztip empfiehlt die Zahnzusatzversicherung der Württembergischen als „Leistungssieger".
Ihr Vorteil bei unserer Zahnzusatzversicherung:
Bei uns sind Sie flexibel: Wir bieten Ihnen drei verschiedene Pakete an, die sich in der Höhe der Erstattung unterscheiden: Kompakt, Komfort, Premium. Welches das Beste für Sie ist, hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Kontaktieren Sie uns und wir finden gemeinsam den passenden Schutz für Sie.
Sie können zwischen unseren ZahnSchutz-Paketen wechseln und so Ihren Versicherungsschutz anpassen. Möchten Sie in einen Tarif mit höheren Leistungen wechseln, ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Dazu wenden Sie sich bitte mit Ihrem Wechselwunsch an Ihren Berater vor Ort.
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Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Zeigen Sie Ihr schönstes Lächeln – auch wenn Ihre Zähne nicht wie in der Werbung glänzen. Viel wichtiger als die perfekt aussehenden Zähne ist doch deren Gesundheit. Dafür können Sie mit unserer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sorgen.
Zahnzusatzversicherung