Zum Inhalt springen
Gesundheit

Was ist eine Zahnstaffel: Bedeutung und Funktion

Eine Zahnstaffel begrenzt die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren. Doch warum ist das so und wie hoch sind diese Leistungsbegrenzungen? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Lesedauer: 6 Minuten

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Zahnstaffel begrenzt die Erstattungshöhe einer Zahnzusatzversicherung in den ersten Versicherungsjahren.
    • Die Leistungsbegrenzung schützt das Versicherungskollektiv und damit auch die Beitragsstabilität aller Versicherten.
    • Eine Zahnzusatzversicherung ohne Zahnstaffel ist meist unverhältnismäßig teuer und lohnt sich daher nicht.

Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist eine Zahnstaffel?Warum gibt es eine Zahnstaffel bei der Zahnzusatzversicherung?Wie funktioniert die Zahnstaffel der Württembergischen Versicherung?Auf welche Leistungen bezieht sich die Zahnstaffel?Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Zahnstaffel?Was passiert mit der Zahnstaffel bei Tarifwechsel?Der Unterschied zwischen Zahnstaffel und WartezeitHäufige Fragen

Definition: Was ist eine Zahnstaffel?

Eine Zahnstaffel – auch als Leistungsstaffel, Summenbegrenzung oder Erstattungsstaffel bezeichnet – ist eine vertraglich festgelegte Obergrenze für die Erstattung zahnärztlicher Leistungen innerhalb der ersten Versicherungsjahre.

Vereinfacht ausgedrückt: Sie begrenzt die maximale Summe, die Ihre Zahnzusatzversicherung in den ersten 1 bis 5 Jahren nach Vertragsbeginn für zahnmedizinische Behandlungen erstattet.

Diese Obergrenze steigt von Jahr zu Jahr an. Ein typisches Beispiel für eine Zahnstaffel könnte wie folgt aussehen:

Beispiel für eine Zahnstaffel:

  • 1.000 € in den ersten 12 Monaten
  • 2.000 € in den ersten 24 Monaten
  • 3.000 € in den ersten 36 Monaten
  • 4.000 € in den ersten 48 Monaten

Mit dieser Summenbegrenzung kann je nach Tarif der Rechnungsbetrag oder der Erstattungsbetrag gemeint sein.

Die genauen Summen, die Dauer der Staffelung und ob die Beträge kumulativ oder pro Jahr gelten, sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und in den jeweiligen Tarifbedingungen genau aufgeführt.

Warum gibt es eine Zahnstaffel bei der Zahnzusatzversicherung?

Der Hauptgrund für die Existenz der Zahnstaffel ist der Schutz des Versichertenkollektivs und der langfristigen Beitragsstabilität. Sie dient als eine Art Schutzmechanismus, um das Risiko einer sogenannten "Sofortinanspruchnahme" zu minimieren.

Solidarität und Risikostreuung

Das Prinzip jeder Versicherung beruht auf Solidarität und Risikostreuung. Alle Mitglieder zahlen Beiträge in einen gemeinsamen Topf ein, aus dem die Kosten für Leistungsfälle finanziert werden. Ohne eine Zahnstaffel bestünde das Risiko, dass Personen, die bereits ahnen, dass eine teure Behandlung bald notwendig ist, eine Zahnzusatzversicherung nur für diesen Fall abschließen und den Vertrag kurz danach wieder kündigen. Dieses Verhalten würde das Versichertenkollektiv belasten und langfristig zu höheren Beiträgen für alle führen.

Wie funktioniert die Zahnstaffel der Württem­bergi­schen Versicherung?

Bei der Zahnzusatzversicherung der Württembergischen gibt es eine Zahnstaffel. In den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn kann Zahnersatz nur bis zu einer festen Höhe1 erstattet werden.

Leistungsbegrenzungen bei Zahnersatz

Zahnersatz75 (ZZ75)Zahnersatz90 (ZZ90)Zahnersatz100 (ZZ100)

Im ersten Kalenderjahr

800 €

1.500 €

1.500 €

In den ersten zwei Kalenderjahren

1.600 €

3.000 €

3.000 €

In den ersten drei Kalenderjahren

2.400 €

4.500 €

4.500 €

In den ersten vier Kalenderjahren

3.200 €

6.000 €

6.000 €

Leistungsbegrenzungen für kieferorthopädische Behandlungen (Zahnbehandlungstarife)

Maximale Leistungshöhe

Im ersten Versicherungsjahr

150 €

Im zweiten Versicherungsjahr

300 €

Im dritten Versicherungsjahr

450 €

Ab dem vierten Versicherungsjahr

X

Beispielrechnung für die Erstattung mit einer Zahnstaffel:

Markus hat seit zwei Jahren eine Zahnzusatzversicherung (ZZ90) bei der Württembergischen Versicherung. Er reicht eine Rechnung für ein Zahnimplantat in Höhe von 3.500 € ein. Laut seinem Versicherungsvertrag werden ihm für Zahnersatzmaßnahmen 90 % erstattet.

  • 90 % vom Rechnungsbetrag in Höhe von 3.500 € sind: 3.150 €
  • Bei einer Zahnstaffel mit einer Leistungsbegrenzung von 3.000 € in den ersten 24 Monaten muss Markus somit 150 € selbst zahlen.

Zahnstaffelverlängerung: Was ist das?

Wenn der Zustand der Zähne bei Vertragsabschluss bereits besonders schlecht ist, haben Versicherer vier Möglichkeiten:

  • Ablehnung des Antrags
  • Ausschluss der sanierungsbedürftigen Zähne
  • Höhere Beiträge
  • Änderung der Zahnstaffel

Die Änderung der Zahnstaffel ist die kundenfreundlichste Variante, denn alle Zähne (auch die sanierungsbedürftigen) sind mitversichert und und es fallen auch über die gesamte Vertragslaufzeit keine höheren Beiträge an. Die Württembergische ändert die Zahnstaffel, indem sie je nach Zustand der Zähne die vier Stufen um 50 % oder 100 % verlängert.

Nach dem zuvor genannten Beispiel sehen die Staffeln dann wie folgt aus:

72er-Staffel

  • 1.000 € in den ersten 18 Monaten
  • 2.000 € in den ersten 36 Monaten
  • 3.000 € in den ersten 54 Monaten
  • 4.000 € in den ersten 72 Monaten

96er-Staffel

  • 1.000 € in den ersten 24 Monaten
  • 2.000 € in den ersten 48 Monaten
  • 3.000 € in den ersten 72 Monaten
  • 4.000 € in den ersten 96 Monaten

Welche Staffel für Sie gilt, ist abhängig von der Anzahl der fehlenden Zähne und dem bereits vorhandenen Zahnersatz. Für eine individuelle Beratung, wenden Sie sich bitte an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort.

Auf welche Leistungen bezieht sich die Zahnstaffel?

Die Zahnstaffel gilt in den meisten Fällen für folgende Leistungen:

Routineuntersuchungen, Prophylaxe-Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung (PZR) oder einfache Zahnbehandlungen wie Kompositfüllungen sind in der Regel von der Zahnstaffel ausgenommen. Für diese Leistungen besteht meist sofortiger, voller Versicherungsschutz bis zur vertraglich vereinbarten Höchstgrenze pro Jahr.

Versicherungsjahr vs. Kalenderjahr: Was gilt es zu beachten?

Ein entscheidender Aspekt, den man beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beachten sollte, ist: Gilt die Zahnstaffel nach Kalender- oder nach Versicherungsjahr?

  • Kalenderjahr: Die Summenbegrenzung bezieht sich auf das Kalenderjahr (01. Januar bis 31. Dezember). Wenn Sie Ihren Vertrag im November abschließen, gilt die Zahnstaffel nur bis zum 31. Dezember. Ab dem 01. Januar beginnt das zweite Jahr der Staffelung.
  • Versicherungsjahr: Die Summenbegrenzung gilt ab dem Datum des Vertragsabschlusses für zwölf Monate. Schließen Sie den Vertrag am 15.03. ab, läuft das erste Versicherungsjahr bis zum 14.03. des Folgejahres.

Eine Zahnstaffel nach Kalenderjahr ist in den meisten Fällen vorteilhafter. Insbesondere, wenn Sie den Vertrag gegen Ende des Jahres abschließen, da Sie die Zahnstaffel dann schneller durchlaufen.

Gibt es Zahnzu­satzver­sicherun­gen ohne Zahnstaffel?

Ja, es gibt einige Tarife, die auf eine Zahnstaffel verzichten. Diese Tarife bieten in der Regel sofortigen und unbegrenzten Versicherungsschutz für die vereinbarten Leistungen. Sie sind oft teurer als Tarife mit einer Staffelung, da der Versicherer ein höheres Risiko trägt, und lohnen sich daher meist nicht.

Übrigens: Bei Unfällen entfällt die Zahnstaffel in der Regel.

Was passiert mit der Zahnstaffel bei Tarifwechsel?

Ein Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherungsunternehmens ist in der Regel unkompliziert. In den meisten Fällen wird Ihre bisherige Versicherungszeit auf die Zahnstaffel des neuen Tarifs angerechnet. Das bedeutet, dass die Staffelung nicht wieder von vorne beginnt, sondern Sie dort fortfahren, wo Sie aufgehört haben. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber einem Anbieterwechsel, bei dem die Zahnstaffel in der Regel neu startet. Eine Ausnahme kann es geben, wenn der neue Versicherer eine Anrechnung der Vorversicherungszeit anbietet.

Der Unterschied zwischen Zahnstaffel und Wartezeit

Oft werden die Begriffe Zahnstaffel und Wartezeit verwechselt, obwohl sie eine völlig unterschiedliche Funktion haben.

  • Wartezeit: Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem Sie keinerlei Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen können. Sie beträgt bei Zahnzusatzversicherungen in der Regel drei bis acht Monate. Nach Ablauf der Wartezeit haben Sie Anspruch auf Leistungen – allerdings nur im Rahmen der Zahnstaffel. Viele moderne Tarife bieten inzwischen eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit an, was bedeutet, dass der Versicherungsschutz sofort beginnt. Auch die Zahnzusatzversicherung der Württembergischen ist ohne Wartezeit.
  • Zahnstaffel: Die Zahnstaffel begrenzt die Höhe der Leistungen in den ersten Jahren. Sie beginnt nach Ablauf der Wartezeit oder, falls keine Wartezeit besteht, direkt mit dem Versicherungsbeginn.

Einfach gesagt: Die Wartezeit regelt den Zeitpunkt, ab dem Sie Leistungen erhalten, während die Zahnstaffel die Höhe der Erstattung in den Anfangsjahren begrenzt.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Unsere Antworten auf Ihre Fragen zur Zahnstaffel

Sollten Fragen offen bleiben, wenden Sie sich gerne an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort.

  • Nein, die Zahnstaffel ist ein fester Bestandteil vieler Tarife. Sie können sie nicht umgehen.

  • Ja, die Zahnstaffel gilt auch bei Zahnzusatzversicherungen für Kinder.

  • Nein, in der Regel sind Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung (PZR) oder Fissurenversiegelungen von der Zahnstaffel ausgenommen. Sie können diese Leistungen meist sofort und bis zur vertraglich vereinbarten jährlichen Höchstgrenze in Anspruch nehmen.

  • In den meisten Fällen wird die bereits absolvierte Zeit angerechnet, sodass die Zahnstaffel nicht von Neuem beginnt. Dies ist ein entscheidender Vorteil, wenn Sie innerhalb Ihres Versicherungsunternehmens den Tarif wechseln. Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter beginnt sie jedoch in der Regel wieder von vorne.

  • Die Zahnzusatzversicherung der Württembergischen Versicherung erhalten Sie ab 10,75 € pro Monat (ZahnSchutz Kompakt, Erwachsener 30 Jahre alt). Die Kosten hängen vor allem vom Leistungsumfang, dem Alter des Versicherten und dessen Gesundheitszustand ab. Nähere Informationen dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Die Kosten einer Zahnzusatz­versicherung.

Gut zu wissen

Wissenswertes für Ihre Zahngesundheit

  • Mangelnde Mundhygiene und unbehandelte Zahnprobleme können weitreichende Folgen haben und eine umfassende Zahnsanierung notwendig machen. Doch was genau ist das und welche Rolle spielt die Zahnzusatzversicherung? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.

  • Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, der muss (zumindest bei den meisten Anbietern) Gesundheitsfragen beantworten. Es gibt allerdings Tarife, die darauf verzichten. Hier erfahren Sie alles über dieses Thema.

  • Es gibt Versicherungen, die auch die Kosten für eine bereits laufende, angeratene oder geplante Behandlung übernehmen. Ob sich das für Kunden und Patienten wirklich lohnt, erfahren Sie auf dieser Seite.

  • Ist der Abschluss einer Versicherung noch möglich, obwohl die Zahnbehandlung bereits angeraten ist oder begonnen hat? Erfahren Sie hier, wann ein Abschluss möglich ist und was Sie tun können, wenn es bereits zu spät ist.

Sicher sein beginnt mit einem Hallo

Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?

Privatpatient beim Zahnarzt mit dem Testsieger von Stiftung Warentest

Zeigen Sie Ihr schönstes Lächeln – auch wenn Ihre Zähne nicht wie in der Werbung glänzen. Viel wichtiger als die perfekt aussehenden Zähne ist doch deren Gesundheit. Dafür können Sie mit unserer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sorgen.

Zahnzusatz­versicherung

Unsere Services

Direkt zu unseren Services und Kontaktmöglichkeiten