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Eine Zahnstaffel begrenzt die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren. Doch warum ist das so und wie hoch sind diese Leistungsbegrenzungen? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Lesedauer: 6 Minuten
Eine Zahnstaffel – auch als Leistungsstaffel, Summenbegrenzung oder Erstattungsstaffel bezeichnet – ist eine vertraglich festgelegte Obergrenze für die Erstattung zahnärztlicher Leistungen innerhalb der ersten Versicherungsjahre.
Vereinfacht ausgedrückt: Sie begrenzt die maximale Summe, die Ihre Zahnzusatzversicherung in den ersten 1 bis 5 Jahren nach Vertragsbeginn für zahnmedizinische Behandlungen erstattet.
Diese Obergrenze steigt von Jahr zu Jahr an. Ein typisches Beispiel für eine Zahnstaffel könnte wie folgt aussehen:
Mit dieser Summenbegrenzung kann je nach Tarif der Rechnungsbetrag oder der Erstattungsbetrag gemeint sein.
Die genauen Summen, die Dauer der Staffelung und ob die Beträge kumulativ oder pro Jahr gelten, sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und in den jeweiligen Tarifbedingungen genau aufgeführt.
Der Hauptgrund für die Existenz der Zahnstaffel ist der Schutz des Versichertenkollektivs und der langfristigen Beitragsstabilität. Sie dient als eine Art Schutzmechanismus, um das Risiko einer sogenannten "Sofortinanspruchnahme" zu minimieren.
Das Prinzip jeder Versicherung beruht auf Solidarität und Risikostreuung. Alle Mitglieder zahlen Beiträge in einen gemeinsamen Topf ein, aus dem die Kosten für Leistungsfälle finanziert werden. Ohne eine Zahnstaffel bestünde das Risiko, dass Personen, die bereits ahnen, dass eine teure Behandlung bald notwendig ist, eine Zahnzusatzversicherung nur für diesen Fall abschließen und den Vertrag kurz danach wieder kündigen. Dieses Verhalten würde das Versichertenkollektiv belasten und langfristig zu höheren Beiträgen für alle führen.
Bei der Zahnzusatzversicherung der Württembergischen gibt es eine Zahnstaffel. In den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn kann Zahnersatz nur bis zu einer festen Höhe1 erstattet werden.
Zahnersatz75 (ZZ75) | Zahnersatz90 (ZZ90) | Zahnersatz100 (ZZ100) | |
---|---|---|---|
Im ersten Kalenderjahr | 800 € | 1.500 € | 1.500 € |
In den ersten zwei Kalenderjahren | 1.600 € | 3.000 € | 3.000 € |
In den ersten drei Kalenderjahren | 2.400 € | 4.500 € | 4.500 € |
In den ersten vier Kalenderjahren | 3.200 € | 6.000 € | 6.000 € |
Maximale Leistungshöhe | |
Im ersten Versicherungsjahr | 150 € |
Im zweiten Versicherungsjahr | 300 € |
Im dritten Versicherungsjahr | 450 € |
Ab dem vierten Versicherungsjahr | X |
Markus hat seit zwei Jahren eine Zahnzusatzversicherung (ZZ90) bei der Württembergischen Versicherung. Er reicht eine Rechnung für ein Zahnimplantat in Höhe von 3.500 € ein. Laut seinem Versicherungsvertrag werden ihm für Zahnersatzmaßnahmen 90 % erstattet.
Wenn der Zustand der Zähne bei Vertragsabschluss bereits besonders schlecht ist, haben Versicherer vier Möglichkeiten:
Die Änderung der Zahnstaffel ist die kundenfreundlichste Variante, denn alle Zähne (auch die sanierungsbedürftigen) sind mitversichert und und es fallen auch über die gesamte Vertragslaufzeit keine höheren Beiträge an. Die Württembergische ändert die Zahnstaffel, indem sie je nach Zustand der Zähne die vier Stufen um 50 % oder 100 % verlängert.
Nach dem zuvor genannten Beispiel sehen die Staffeln dann wie folgt aus:
Welche Staffel für Sie gilt, ist abhängig von der Anzahl der fehlenden Zähne und dem bereits vorhandenen Zahnersatz. Für eine individuelle Beratung, wenden Sie sich bitte an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort.
Die Zahnstaffel gilt in den meisten Fällen für folgende Leistungen:
Routineuntersuchungen, Prophylaxe-Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung (PZR) oder einfache Zahnbehandlungen wie Kompositfüllungen sind in der Regel von der Zahnstaffel ausgenommen. Für diese Leistungen besteht meist sofortiger, voller Versicherungsschutz bis zur vertraglich vereinbarten Höchstgrenze pro Jahr.
Ein entscheidender Aspekt, den man beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beachten sollte, ist: Gilt die Zahnstaffel nach Kalender- oder nach Versicherungsjahr?
Eine Zahnstaffel nach Kalenderjahr ist in den meisten Fällen vorteilhafter. Insbesondere, wenn Sie den Vertrag gegen Ende des Jahres abschließen, da Sie die Zahnstaffel dann schneller durchlaufen.
Ja, es gibt einige Tarife, die auf eine Zahnstaffel verzichten. Diese Tarife bieten in der Regel sofortigen und unbegrenzten Versicherungsschutz für die vereinbarten Leistungen. Sie sind oft teurer als Tarife mit einer Staffelung, da der Versicherer ein höheres Risiko trägt, und lohnen sich daher meist nicht.
Übrigens: Bei Unfällen entfällt die Zahnstaffel in der Regel.
Ein Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherungsunternehmens ist in der Regel unkompliziert. In den meisten Fällen wird Ihre bisherige Versicherungszeit auf die Zahnstaffel des neuen Tarifs angerechnet. Das bedeutet, dass die Staffelung nicht wieder von vorne beginnt, sondern Sie dort fortfahren, wo Sie aufgehört haben. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber einem Anbieterwechsel, bei dem die Zahnstaffel in der Regel neu startet. Eine Ausnahme kann es geben, wenn der neue Versicherer eine Anrechnung der Vorversicherungszeit anbietet.
Oft werden die Begriffe Zahnstaffel und Wartezeit verwechselt, obwohl sie eine völlig unterschiedliche Funktion haben.
Einfach gesagt: Die Wartezeit regelt den Zeitpunkt, ab dem Sie Leistungen erhalten, während die Zahnstaffel die Höhe der Erstattung in den Anfangsjahren begrenzt.
Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Nein, die Zahnstaffel ist ein fester Bestandteil vieler Tarife. Sie können sie nicht umgehen.
Ja, die Zahnstaffel gilt auch bei Zahnzusatzversicherungen für Kinder.
Nein, in der Regel sind Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung (PZR) oder Fissurenversiegelungen von der Zahnstaffel ausgenommen. Sie können diese Leistungen meist sofort und bis zur vertraglich vereinbarten jährlichen Höchstgrenze in Anspruch nehmen.
In den meisten Fällen wird die bereits absolvierte Zeit angerechnet, sodass die Zahnstaffel nicht von Neuem beginnt. Dies ist ein entscheidender Vorteil, wenn Sie innerhalb Ihres Versicherungsunternehmens den Tarif wechseln. Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter beginnt sie jedoch in der Regel wieder von vorne.
Die Zahnzusatzversicherung der Württembergischen Versicherung erhalten Sie ab 10,75 € pro Monat (ZahnSchutz Kompakt, Erwachsener 30 Jahre alt). Die Kosten hängen vor allem vom Leistungsumfang, dem Alter des Versicherten und dessen Gesundheitszustand ab. Nähere Informationen dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Die Kosten einer Zahnzusatzversicherung.
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Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
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