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Mit der Anhänger-Versicherung sind Sie im Straßenverkehr optimal abgesichert. Vom Haftpflichtschutz bis zur Absicherung gegen Diebstahl oder Naturgefahren – unsere Leistungen bieten Ihnen und Ihrem Anhänger umfassenden Schutz.
Die Anhänger-Versicherung bietet einen umfassenden Schutz für Anhängerbesitzer. Ob auf nationalen Straßen oder bei Fahrten ins Ausland – die Versicherung sorgt dafür, dass Sie und Ihr Anhänger rundum abgesichert sind.
Die Versicherung deckt Schäden an Ihrem Anhänger ab sowie Schäden, die durch den Anhänger selbst verursacht werden oder die beim Be- und Entladen entstehen.
Die Anhänger-Versicherung bietet Schutz in den geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Ob Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung: Bei uns können Sie Ihren Anhänger so absichern, wie Sie es möchten. Wählen Sie einfach den Versicherungsschutz, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
Um von der Anhänger-Versicherung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des versicherten Anhängers erfüllt sein.
Darauf sollten Sie achten:
Die Anhänger-Versicherung bietet umfassenden Schutz für verschiedenste Schadensfälle, von Haftpflichtansprüchen über Diebstahl bis hin zu Naturereignissen. Hier erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Leistungen, die Ihren Anhänger absichern.
Kfz-Haftpflicht: 100 Mio. € pauschal, 15 Mio. € je Person
In der Teilkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung
In der Vollkaskoversicherung
In der Vollkaskoversicherung
Wann greift die Anhänger- und Auflieger-Versicherung? Das können Sie in unseren Leistungsbeispielen herausfinden.
Die Kosten einer Anhänger-Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Typ des Anhängers, dessen Gewicht und dem geplanten Einsatzbereich (privat oder gewerblich).
Nicht versichert sind insbesondere Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstehen. Auch Schäden, die durch den Transport von Gefahrgut verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Anhänger, die nicht ordnungsgemäß zugelassen oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sind.
Grundsätzlich übernimmt die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs den Schaden, der durch den Anhänger verursacht wird, solange dieser angehängt ist. Wenn sich der Anhänger jedoch vom Zugfahrzeug löst und in Bewegung bleibt, greift die Anhänger-Versicherung für Schäden, die dadurch entstehen. Bei bestimmten Situationen, wie beim Abstellen des Anhängers, kann die Anhänger-Versicherung ebenfalls zur Leistung herangezogen werden.
Eine Versicherungspflicht besteht grundsätzlich für Anhänger, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden und eine Zulassung erfordern. Hierzu zählen sowohl private als auch gewerblich genutzte Anhänger, die an einem Kraftfahrzeug angehängt werden.
Insbesondere Hänger, die in der Forst- und Landwirtschaft oder zu Sportzwecken genutzt werden, benötigen keinen extra Versicherungsschutz. Dies können Sie an einem grünen Kennzeichen erkennen. Beispielsweise folgende Anhänger sind in der Regel über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs mitversichert:
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2002 müssen Pkw-Anhänger haftpflichtversichert sein. Eine Kaskoversicherung ist optional. Ohne Versicherungsschutz darf der Anhänger nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedes Auto braucht. Mehr noch: Sie ist für jedes Fahrzeug, das auf der Straße gefahren werden soll, gesetzlich vorgeschrieben. Auto, Krafträder, Traktor und mehr.
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