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Anhänger-Versicherung

Schutz für Anhänger: privat und gewerblich

Mit der Anhänger-Versicherung sind Sie im Straßenverkehr optimal abgesichert. Vom Haftpflichtschutz bis zur Absicherung gegen Diebstahl oder Naturgefahren – unsere Leistungen bieten Ihnen und Ihrem Anhänger umfassenden Schutz.

Ihre Vorteile

Darum ist eine Anhänger-Versicherung sinnvoll

Die Anhänger-Versicherung bietet einen umfassenden Schutz für Anhängerbesitzer. Ob auf nationalen Straßen oder bei Fahrten ins Ausland – die Versicherung sorgt dafür, dass Sie und Ihr Anhänger rundum abgesichert sind.

  • Umfassende Leistungen

    Die Versicherung deckt Schäden an Ihrem Anhänger ab sowie Schäden, die durch den Anhänger selbst verursacht werden oder die beim Be- und Entladen entstehen.

  • Absicherung in Europa und darüber hinaus

    Die Anhänger-Versicherung bietet Schutz in den geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

  • Versicherungsschutz für Ihre Bedürfnisse

    Ob Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung: Bei uns können Sie Ihren Anhänger so absichern, wie Sie es möchten. Wählen Sie einfach den Versicherungsschutz, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

Fair, kundenorientiert und TOP-Service: Wir sind ausgezeichnet

  • eKomi Kunden­auszeichnung in der Schadenabwicklung

    4,7 von 5 Sternen

Welche Anhänger und Auflieger sind versicherbar?

Um von der Anhänger-Versicherung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des versicherten Anhängers erfüllt sein.

Darauf sollten Sie achten:

  • Versicherbar sind Anhänger und Auflieger, die zur privaten Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung bestimmt sind, vorausgesetzt, sie sind in Deutschland zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
  • Der Versicherungsschutz umfasst sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger, unabhängig von ihrem Gewicht.
  • Wichtig ist, dass der Anhänger nicht für den Transport von Gefahrgut verwendet wird, da diese spezielle Art der Nutzung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
  • Darüber hinaus muss der Anhänger ordnungsgemäß registriert und mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein.

Unsere Leistungen

Das deckt die Anhänger-Versicherung ab

Die Anhänger-Versicherung bietet umfassenden Schutz für verschiedenste Schadensfälle, von Haftpflichtansprüchen über Diebstahl bis hin zu Naturereignissen. Hier erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Leistungen, die Ihren Anhänger absichern.

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    Kfz-Haftpflicht: 100  Mio. € pauschal, 15  Mio. € je Person

  • Brand und Explosion

    In der Teilkaskoversicherung

  • Entwendung

    In der Teilkaskoversicherung

  • Naturgewalten

    In der Teilkaskoversicherung

  • Zusammenstoß mit Tieren und Tierbiss

    In der Teilkaskoversicherung

  • Vandalismus

    In der Vollkaskoversicherung

  • Schäden am eigenen Fahrzeug

    In der Vollkaskoversicherung

Schaden- und Leistungsbeispiele: Anhänger-Versicherung

In diesen Fällen können Sie auf uns zählen

Wann greift die Anhänger- und Auflieger-Versicherung? Das können Sie in unseren Leistungsbeispielen herausfinden.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung

    Schaden beim Umparken

    Lena hat den Anhänger auf ihrem Hof abgestellt. Eines Tages rollt der Anhänger unkontrolliert los, kracht gegen ein anderes Fahrzeug und verursacht einen Sachschaden. Die Anhänger-Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs.

  • Teilkaskoversicherung

    Diebstahl des Anhängers

    Der Anhänger von Tom wird während der Nacht von seinem privaten Grundstück entwendet. Er meldet den Schaden der Polizei. Da der Anhänger ordnungsgemäß gesichert und abgeschlossen war, greift die Teilkasko und ersetzt den entstandenen finanziellen Verlust bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

  • Vollkaskoversicherung

    Vandalismus

    Ricos abgestellter Anhänger wird von Unbekannten beschädigt: Reifen werden zerstochen und die Seitenwände mit Graffiti besprüht. Die Vollkaskoversicherung greift und übernimmt die Kosten für die Reparatur sowie die Entfernung der Schmierereien, damit der Anhänger schnell wieder einsatzbereit ist.

Häufige Fragen

Unsere Antworten auf die Fragen zur Anhänger-Versicherung

Sollten Sie nicht die passende Antwort finden, wenden Sie sich gerne an unsere Beraterinnen und Berater.

  • Die Kosten einer Anhänger-Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Typ des Anhängers, dessen Gewicht und dem geplanten Einsatzbereich (privat oder gewerblich).

  • Nicht versichert sind insbesondere Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstehen. Auch Schäden, die durch den Transport von Gefahrgut verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Anhänger, die nicht ordnungsgemäß zugelassen oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sind.

  • Grundsätzlich übernimmt die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs den Schaden, der durch den Anhänger verursacht wird, solange dieser angehängt ist. Wenn sich der Anhänger jedoch vom Zugfahrzeug löst und in Bewegung bleibt, greift die Anhänger-Versicherung für Schäden, die dadurch entstehen. Bei bestimmten Situationen, wie beim Abstellen des Anhängers, kann die Anhänger-Versicherung ebenfalls zur Leistung herangezogen werden.

  • Eine Versicherungspflicht besteht grundsätzlich für Anhänger, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden und eine Zulassung erfordern. Hierzu zählen sowohl private als auch gewerblich genutzte Anhänger, die an einem Kraftfahrzeug angehängt werden.

  • Insbesondere Hänger, die in der Forst- und Landwirtschaft oder zu Sportzwecken genutzt werden, benötigen keinen extra Versicherungsschutz. Dies können Sie an einem grünen Kennzeichen erkennen. Beispielsweise folgende Anhänger sind in der Regel über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs mitversichert:

    • Spezialanhänger für Segelfahrzeuge
    • Pferdeanhänger
    • Anhänger der Forst- und Landwirtschaft
    • Bootstrailer
    • Fahrzeugtrailer für Sportfahrzeuge ohne Zulassung

  • Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2002 müssen Pkw-Anhänger haftpflichtversichert sein. Eine Kaskoversicherung ist optional. Ohne Versicherungsschutz darf der Anhänger nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

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