Zum Inhalt springen

Schaden & Leistungsfall melden

Hausrat oder Gebäude - Schaden melden

Melden Sie uns jeden Schaden zeitnah online, telefonisch oder über Ihren persönlichen Berater:

  1. Über unsere digitale Schadenmeldung können Sie Ihren Schaden schnell und einfach online melden und direkt alle benötigten Dokumente mit hochladen:

    Zur digitalen Schadenmeldung

    Besonders schnell geht es mit Ihren Login-Daten für unser Kundenportal. Ihre dort hinterlegten Daten können einfach übernommen werden, und Sie müssen nur noch die Details zum Schaden angeben. Oder Sie melden Ihren Schaden direkt in unserem Kundenportal:

    Jetzt im Kundenportal anmelden
  2. Wir sind 24 Stunden über unsere kostenlose Hotline für Sie erreichbar. Wir nehmen Ihren Schaden auf und informieren Sie über die nächsten Schritte:

    Hausrat- und Wohngebäudeschaden

    00800 81 82 4000

    24 Stunden

  3. Möchten Sie einen Hausrat Schutzbrief oder Wohngebäude Schutzbrief Schaden melden? Wir sind 24 Stunden über unsere kostenlose Hotline für Sie erreichbar. Wir nehmen Ihren Schaden auf und informieren Sie über die nächsten Schritte:

    00800 81 82 5000

    24 Stunden

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zur Hausrat- oder Wohn­gebäude­versicherung im Schadenfall

Die meistgestellten Fragen zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung im Schadenfall beantworten wir Ihnen hier.

  • Bei Einbruch, Unwetterschäden und vielen weiteren Schäden sind wir für Sie da. Melden Sie sich dafür zeitnah bei uns.

    Am schnellsten und unkompliziertesten geht das online über unsere Digitale Schadenmeldung. Gerne steht Ihnen auch Ihr persönlicher Berater zur Seite.

    Sie können uns Ihren Schaden auch telefonisch melden:

    1. Rufen Sie uns so schnell wie möglich an, wenn ein Schaden entstanden ist. Die Telefonnummer finden Sie oben unter "Versicherungsfall telefonisch melden".
    2. Schildern Sie uns genau, was wann und wie passiert ist.
    3. Wir nehmen Ihren Schaden auf und informieren Sie über die nächsten Schritte.
    4. Bei Bedarf besichtigen wir Ihren Schaden vor Ort.
    5. Wir sorgen dafür, dass Sie bald wieder zur Tagesordnung übergehen können.
  • Mit Unwetterschäden sind Sturm- und Hagelschäden, Hochwasser- und Überschwemmungsschäden gemeint. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten:

    • Fotografieren Sie die Schäden.
    • Versuchen Sie zu vermeiden, dass es zu weiteren Schäden kommt. Das heißt, dichten Sie etwa zerbrochene Fensterscheiben mit Folie ab.
    • Melden Sie sich bei uns.
    • Unterbrechen Sie bei Wasserschäden die Stromzufuhr betroffener elektrischer Anlagen und Geräte (Hauptschalter am Sicherungskasten).
    • Pumpen Sie eingedrungenes Wasser sofort ab. Bei größeren Mengen unterstützt Sie die Feuerwehr.
    • Entfernen Sie Möbel und Einrichtungsgegenstände oder lagern Sie diese hoch, damit sie kein weiteres Wasser ziehen können. Schützen Sie auch Holztüren vor Wasser, hängen Sie diese beispielsweise aus.
    • Sorgen Sie bei einem Wasserschaden für ausreichend Belüftung. Bei durchfeuchtetem Estrich und Mauerwerk lassen wir den Schaden in der Regel von einer von uns beauftragten, qualifizierten Trocknungsfirma besichtigen.
    • Falls ein Selbstbehalt vereinbart wurde, kann der Betrag von unseren Zahlungen abgezogen werden.
    • Unterschreiben Sie keine pauschalen Angebote von Handwerkerleistungen, sondern sprechen Sie vorher mit uns.
  • Warten Sie damit, nach einem Einbruch sofort das Chaos zu beseitigen. Berücksichtigen Sie stattdessen zunächst folgende Punkte:

    • Machen Sie Fotos von den beschädigten Einrichtungsgegenständen und den Spuren, die die Einbrecher hinterlassen haben.
    • Melden Sie den Einbruch bei der Polizei und erstatten Sie Anzeige.
    • Melden Sie sich bei uns.
    • Fragen Sie uns unter anderem, ob beziehungsweise wann Sie das Chaos beseitigen dürfen.
    • Erstellen Sie eine detaillierte Liste aller gestohlenen oder beschädigten Gegenstände und schicken Sie diese uns.
    • Lassen Sie Kreditkarten, Bankkonten und Mobiltelefone beziehungsweise Handynummern sperren.
    • Wenn Laptops oder Computer gestohlen wurden, ändern Sie Ihre Zugangsdaten.
    • Lassen Sie Ihre Schlösser austauschen und beschädigte Sicherungen erneuern.
    • Sorgen Sie künftig mit Alarmanlagen und anderen Maßnahmen präventiv für Sicherheit.
  • Legen Sie – am besten mit Fotos, Quittungen und Belegen – eine detaillierte Liste aller Gegenstände an, die gestohlen wurden oder die beschädigt sind.

    Warum Belege wichtig sind? Sie beweisen, dass Sie Besitzer dieser Gegenstände waren, und helfen, die Höhe des Schadens zu ermitteln.

    TIPP: Legen Sie vorsorglich eine Inventarliste an. Sie hilft Ihnen im Schadenfall.

  • Mit der Wohngebäudeversicherung schützen Sie Ihr eigenes Haus vor Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Natur- (z.B. Sturm und Hagel) oder Elementarschadenereignissen (z.B. Überschwemmung). Im Schadensfall bekommen Sie den Geldbetrag erstattet, der für die Wiederherstellung bzw. den Wiederaufbau Ihres Hauses erforderlich ist.

  • Die Hausratversicherung der Württembergischen kommt für Schäden nach Einbruch, Raub oder Vandalismus, nach Sturm, Hagel und anderen Elementarereignissen wie Überschwemmung auf sowie für Schäden nach einem Brand, einer Explosion oder nach einem Blitzeinschlag. Im Schadensfall erhalten Sie den Betrag, den Sie für eine Neuanschaffung gleichwertiger Dinge benötigen.

  • Ein Schutzbrief für Hausrat oder Wohngebäude kann ergänzend zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Auf unserer Wissenseite Haus- & Wohnungsschutzbrief: Wofür braucht man das? haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst. Gerne steht Ihnen auch Ihr persönlicher Berater bei Fragen zur Seite.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Das beste Fahrradschloss ist nur so stark wie die Vorsicht seines Besitzers groß ist: Hier sammeln wir hilfreiche Tipps zum Diebstahlschutz für Ihr Fahrrad und alles, was im Fall der Fälle zu tun ist.

  • Hausratversicherung? Wohngebäudeversicherung? Oder doch die Haftpflichtversicherung? Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden? Wir sagen es Ihnen: Es kommt drauf an. In unserem Ratgeber erfahren Sie die Details.

  • Überhitzte Elektrogeräte oder umherfliegende Funken: Ein Sengschaden kann schnell passieren. Doch nicht jede Versicherung kommt für den Schaden auf. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  • Vorstellen mag es sich niemand, aber darauf vorbereitet sollten Sie sein: Hochwasserkatastrophen und Überschwemmungen durch Niederschläge treten immer häufiger auf. Deswegen geben wir Ihnen wichtige Informationen zum Hochwasserschutz an die Hand.

  • Wer sein Eigentum liebt, der sichert es mit zusätzlichem Schutz ab. Das geht am besten mit einem Hausrat- oder Wohngebäudeschutzbrief. Hier erfahren Sie, was es mit dieser wichtigen Ergänzung des Versicherungsschutzes auf sich hat.

  • Kann die Hausratversicherung steuerlich geltend gemacht werden? Können diese Versicherungsbeiträge als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden? Das erfahren Sie in unseren Ratgeber.