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Die gesetzliche Rente ist höchstens noch eine Grundversorgung, von der im Alter niemand mehr leben kann. Bei einem vorgezogenen Ruhestand wird die Versorgungslücke sogar noch größer. Der Gesetzgeber fördert daher die betriebliche Altersversorgung. Jeder Arbeitnehmer darf Teile seines Gehalts, bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG), in Beiträge für eine Betriebsrente umwandeln. Im Jahr 2021 sind dies bis zu 284 Euro monatlich.
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Vielfältige und top-geratete Produkte
Das Prinzip ist einfach: Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Entgelts für eine Betriebsrente verwendet wird. Damit sparen Sie Steuern und Sozialabgaben und bauen sich gleichzeitig eine Altersversorgung auf.
100 EUR in die Altersvorsorge investieren – nur 50 EUR selbst bezahlen. Und zusätzlich 15 EUR vom Arbeitgeber erhalten. Insgesamt fließen 115 EUR in die Altersvorsorge.
Beispiel: Arbeitnehmer, 30 Jahre, verdient 2.800 EUR brutto im Monat (Steuerklasse 1, keine Kinder)
bisher: ohne Entgeltumwandlung | neu: mit Entgeltumwandlung | ||
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Bruttogehalt | 2.800 EUR | 2.800 EUR | |
./. mtl. Beitrag für eine Betriebsrente | - 100 EUR | 115 EUR Gesamtbeitrag | |
Steuerbrutto | 2.800 EUR | 2.700 EUR | |
./. Steuern | - 372 EUR | - 346 EUR | |
./. Sozialabgaben | - 566 EUR | - 546 EUR | |
Nettoeinkommen | 1.862 EUR | 1.808 EUR | 54 EUR Nettoaufwand |
Nettoaufwand | 54 EUR |
Beispiel über unser Fondsprodukt:
Fondsgebundener Tarif Genius (FRH) der Württembergischen Lebensversicherung. Beitrag: 115 EUR mtl. Die Altersrente erhöht sich jedes Jahr um voraussichtlich 0,33 %, sie wird lebenslang, mindestens jedoch 24 Jahre lang gezahlt, Beginn 01.12.2021; Rentenbeginn mit 67 Jahren.
Garantierente/Garantiekapital | 145 EUR mtl. oder | 51.060 EUR einmalig |
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Gesamtrente/Gesamtkapital | 442 EUR mtl. oder | 118.835 EUR einmalig |
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Steuerlich (§ 3 Nr. 63 EStG) werden die Direktversicherung und die Pensionskasse gefördert:
8 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung können steuerfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskasse investiert werden. In 2021 sind dies 6.816 Euro. Parallel gezahlte pauschal versteuerte Beiträge (§40 b EStG) werden angerechnet, d.h. reduzieren den maximal möglichen Beitrag.
Die Beiträge in Höhe von 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze sind außerdem sozialversicherungsfrei. Darüber hinaus gehende Beiträge sind sozialversicherungspflichtig.
Die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis finanziert schon einen Teil der Beiträge. So erhalten Sie für wenig Nettoaufwand viel Vorsorge.
Bei Entgeltumwandlung spart der Arbeitgeber in der Regel Sozialversicherungsbeiträge. Diese Ersparnis investiert der Arbeitgeber in die Altersvorsorge des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber zahlt dabei 15% des Entgeltumwandlungsbetrages dazu. Er muss dabei aber nicht mehr als seine tatsächliche Ersparnis weitergeben (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Die Leistungen aus Direktversicherung oder Pensionskasse sind gemäß § 22 Nr. 5 EStG mit Ihrem individuellen Steuersatz als Rentner zu versteuern. Ihr Vorteil: Dieser ist meist deutlich niedriger als Ihr aktueller Steuersatz.
Die fälligen Versicherungsleistungen unterliegen, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.
Ihre in der Direktversicherung / Pensionskasse mit Entgeltumwandlung erreichten Betriebsrentenansprüche bleiben Ihnen auch bei vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten. Sie können die Versicherung oder die darin angesammelten Mittel zu Ihrem nächsten Arbeitgeber mitnehmen („Portabilität“ der betrieblichen Versorgung). Sie können sie aber auch selbst übernehmen und auf Wunsch mit privaten Beiträgen fortführen.
Sie können die bisher über Entgeltumwandlung finanzierte Versorgung mit privaten Mitteln weiterzahlen oder beitragsfrei stellen.
Im Falle einer Beitragsfreistellung kann der Vertrag innerhalb von 3 Jahren wieder aufgenommen und fortgeführt werden (bei Vertragsabschlüssen vor 2005: 2 Jahre).
Die erreichte Versorgung bleibt Ihnen erhalten und wird in der Ansparphase nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) angerechnet. Sie können die bisher über Entgeltumwandlung finanzierte Versorgung mit privaten Mitteln weiterzahlen oder beitragsfrei stellen.
Im Falle einer Beitragsfreistellung kann ein Vertrag innerhalb von 3 Jahren wieder aufgenommen und fortgeführt werden (bei Vertragsabschlüssen vor 2005: 2 Jahre).
Die zugesagten Leistungen können Sie zum vereinbarten Rentenbeginn (im Regelfall 65 oder 67 Jahre) in Anspruch nehmen. Ferner können Sie den Rentenbeginn bis zu 5 Jahre vorverlegen oder bis zu 15 Jahre aufschieben. Bei der Direktversicherung können Sie dies in der Regel frei entscheiden. Bei der Pensionskasse ist bei gewünschter Vorverlegung ein Nachweis über Bezug der gesetzlichen Altersrente notwendig.
Anstelle einer Rente können Sie sich auch für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheiden.
Ist eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart, so sind die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen für die Leistungen der Hinterbliebenenversorgung von Beginn der Versicherung an unwiderruflich bezugsberechtigt. Als versorgungsberechtigte Hinterbliebene kommen Ehegatten, Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, unter bestimmten Voraussetzungen auch Lebensgefährten sowie Kinder im Sinne der Kindergeldregelungen in Betracht.
Sind zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person keine Hinterbliebenen im vorgenannten Sinne vorhanden, sind ihre Erben unwiderruflich für die Zahlung eines Sterbegeldes bezugsberechtigt.
Das Sterbegeld ist begrenzt auf den steuerlich anerkannten Höchstbetrag der gewöhnlichen Beerdigungskosten. Zur Zeit sind dies einmalig 8.000 Euro.
Ein Produkt der Württembergischen Lebensversicherung AG