E-Roller- & E-Bike-Versicherung

Ab 29,90 € / Jahr

Dieser Preis ist gültig für eine Haftpflichtversicherung. Der Preis der Versicherung ist abhängig von Dauer und Leistungsumfang Ihres gewählten Tarifs.

Ihr Beitrag zur Verkehrswende

Ihr E-Bike, S-Pedelec oder Ihren E-Roller können Sie ohne amtliche Zulassung fahren. Es genügt ein Versicherungskennzeichen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung, optional erweiterbar mit einer Teilkaskoversicherung. Damit sind Sie sicher unterwegs.

E-Roller- & E-Bike-Versicherung: Junger mann parkt seinen E-Motorroller
Frau fährt E-Bike

Ihre Vorteile

Darum ist eine E-Bike- und E-Roller-Versicherung sinnvoll

Wie gewohnt von A nach B kommen und gleichzeitig die Umwelt schonen – elektrobetriebene Fahrzeuge machen es möglich! Unsere Versicherung für Ihr elektrisches Zweirad ist flexibel und - dank taggenauer Beitragsberechnung - preisgünstig.

  • Sparen beim Fahren

    Wenn Sie mit Ihrem E-Roller/E-Bike/S-Pedelec unterwegs sind, sammeln Sie Erfahrung im Straßenverkehr. Wir rechnen Ihnen bis zu zwei Jahre auf Ihre Schadenfreiheitsklasse beim ersten Auto oder Motorrad an, wenn Ihr E-Fahrzeug bei uns versichert war.

  • Schutz erweiterbar

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für E-Roller, S-Pedelecs und E-Bikes gesetzlich vorgeschrieben. Damit sind Schäden abgesichert, die Sie anderen Personen und Sachen zufügen. Wer umfassenderen Versicherungsschutz möchte, kann eine Teilkasko ergänzen.

  • Taggenaue Abrechnung

    Das Versicherungskennzeichen müssen Sie jedes Jahr aufs Neue beantragen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug aber kein volles Jahr nutzen wollen, müssen Sie es auch nicht für ein volles Jahr versichern. Bei uns können Sie flexibel zu jedem Tag einsteigen.

Unsere Leistungen

Das deckt die Versicherung für E-Bikes und E-Roller ab

Roller und Fahrräder mit Elektro-Motor bis 4 kW und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sind versicherungspflichtig. Wer mobil sein und dabei trotzdem die Umwelt schonen möchte, ist in Sachen Versicherungsschutz bei uns genau richtig!

  • Personen- und Sachschäden

    Mit der Haftpflichtversicherung ist Ihr elektrisches Zweirad bei Sach- und Personenschäden abgesichert. Die Versicherungssummen betragen je Schadenereignis 100 Mio. € für Personen- und Sachschäden und maximal 15 Mio. € pro geschädigte Person.

    Bis zu 100 Mio. €

  • Brand und Explosion

    Gerät Ihr Elektrofahrrad oder Elektroroller in Brand oder wird bei einer Explosion beschädigt, sind Sie mit der Teilkasko abgesichert. Nicht als Brand gelten Schmor- oder Sengschäden - daher sind sie im Versicherungsschutz nicht enthalten.

    Bei Teilkasko inklusive

  • Entwendung, Diebstahl und Raub

    Die Teilkasko schützt Sie vor dem finanziellen Schaden von Diebstahl und Raub, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Schloss gesichert hatten. Akku oder Batterie Ihres Zweirads muss separat aufbewahrt oder durch ein zusätzliches Schloss gesichert sein.

    Bei Teilkasko inklusive

  • Naturgewalten

    Sturm, Hagel, Überschwemmung & Co.: Mit der Teilkaskoversicherung sind Ihre elektrischen Zweiräder gegen verschiedene Naturgewalten versichert.

    Bei Teilkasko inklusive

  • Zusammenstoß mit Tieren

    Der Zusammenstoß Ihres fahrenden Elektrofahrrads oder Elektrorollers mit Tieren aller Art ist in der Teilkaskoversicherung der E-Roller- und E-Biker-Versicherung versichert.

    Bei Teilkasko inklusive

  • Glasschäden

    In der Teilkasko unserer E-Bike-Versicherung sind Bruchschäden an der Verglasung Ihres Fahrzeugs abgesichert. Dazu gehören Glas- und Kunststoffscheiben, Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.

    Bei Teilkasko inklusive

  • Kurzschluss

    Mit unserer Versicherung sind alle Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs, die unmittelbar durch einen Kurzschluss verursacht werden, abgesichert. Folgeschäden an den angeschlossenen Aggregaten wie am Anlasser sind bis zu 1.500 € mitversichert.

    Bei Teilkasko inklusive

  • Tierbiss

    Schäden, die durch Tierbisse von z. B. einem Marder verursacht werden sind in der Teilkaskoversicherung versichert. Folgeschäden wie die Beschädigung des Kühlsystems sind bis zu 3.000 € mitversichert.

    Bei Teilkasko inklusive

Übersicht elektrische Kleinkrafträder

Diese E-Fahrzeuge können Sie bei uns versichern

Für folgende elektrische Kleinkrafträder erhalten Sie bei uns Ihr benötigtes Versicherungskennzeichen. Auch für E-Scooter und Elektro- und Hybridautos haben wir die passende Absicherung für Sie.

  • Pedelecs werden durch die eigene Muskeltraft angetrieben, ein elektrischer Motor unterstützt dabei. Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) unterstützen bis zu 45 km/h und gelten als Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Um ein S-Pedelec fahren zu dürfen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen.

  • Sobald Ihr Bike ohne eigenes Treten eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreicht, gilt es nicht mehr als Fahrrad, sondern als ein Kraftfahrzeug. Um ein solches E-Bike fahren zu dürfen, benötigen Sie eine entsprechende Fahrerlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.

  • Elektrische Motorroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h dürfen mit entsprechendem Führerschein der Klasse AM ab 16 Jahren gefahren werden. Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen benötigten Sie ein Versicherungskennzeichen, welches Sie durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung bei uns erhalten.

Häufige Fragen

Wissen, wie’s rollt

Versicherungspflicht – ja oder nein? E-Scooter, S-Pedelec oder E-Bike? Für viele ist das Elektrobike oder der Elektroroller das erste Fahrzeug mit elektrischem Antrieb und es gibt mehr Frage- als Ausrufezeichen. Das wollen wir ändern.

  • Folgende elektrisch unterstützten Zweiräder gelten als Kraftfahrzeug und müssen daher mindestens mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert sein:

    • Fahrräder mit E-Motor (bis zu 4 kW) mit einer Motorleistung bis 500 W Nenndauerleistung und einer Motorunterstützung bis 45 km/h (S-Pedelecs)
    • E-Roller/E-Scooter/Gopeds mit EG-Betriebserlaubnis, E-Motor bis zu 4 kW und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

  • Das hängt von der Art Ihres Fahrrads bzw. Bikes ab. Ein Pedelec – umgangssprachlich häufig auch E-Bike genannt – unterstützt nur bis 25 km/h mit dem Motor und nur dann, wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt. Pedelecs gelten als Fahrräder: Sie brauchen daher keinen Führerschein und sind nicht verpflichtet eine Pedelec-Versicherung abzuschließen. Eine Hausratversicherung mit dem Baustein Fahrradversicherung: FahrradPlus gegen beispielsweise Diebstahl ist jedoch empfohlen. Im Gegensatz zu Pedelecs sind S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h elektrisch unterstützen, versicherungspflichtig. Auch „echte“ E-Bikes, d. h. Zweiräder, deren Motor läuft, ohne dass der Fahrer in die Pedale tritt, gelten als Kraftfahrzeuge und sind daher versicherungspflichtig. Für S-Pedelecs und E-Bikes ist darüber hinaus auch ein Führerschein notwendig.

  • Der Beitrag für die E-Bike-Versicherung ist davon abhängig, ob Sie sich für eine Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung entscheiden. Die Haftpflicht für E-Bikes erhalten Sie ab 29,90 € im Jahr, die Teilkasko ab 89,90 € im Jahr. Darüber hinaus beeinflusst die Versicherungsdauer den Preis – je später im Jahr Sie einsteigen, desto günstiger ist der Beitrag für Ihre E-Bike-Versicherung.

  • Der Versicherungsbeitrag für elektrische Roller ist davon abhängig, ob Sie sich für eine Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung entscheiden. Die Haftpflicht für Elektroroller erhalten Sie ab 29,90 € im Jahr, die Teilkasko ab 89,90 € im Jahr. Darüber hinaus beeinflusst die Versicherungsdauer den Preis – je später im Jahr Sie einsteigen, desto günstiger ist der Beitrag.

  • Mit der Haftpflichtversicherung sind Schäden am eigenen Fahrzeug nicht abgedeckt. Mit der Teilkaskoversicherung sind Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen Unfall verursacht wurden, nicht versichert. Darüber hinaus sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Schäden, die die vereinbarte Versicherungssumme überschreiten, nicht abgedeckt.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Mann mit dem Pedelec unterwegs macht eine Pause

    Sie kennen sicherlich jemand aus Ihrem Bekanntenkreis der ein Elektrofahrrad fährt. Aber fährt der- oder diejenige E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec? Wir erklären Ihnen die Unterschiede und räumen mit dem gängigsten Missverständnis auf.

  • Mann repariert Fahrrad

    Das beste Fahrradschloss ist nur so stark wie die Vorsicht seines Besitzers groß ist: Hier sammeln wir hilfreiche Tipps zum Diebstahlschutz für Ihr Fahrrad und alles, was im Fall der Fälle zu tun ist.

Zwei Menschen fahren mit ihren Farrädern über eine Brücke

FahrradPlus

Absicherung für Fahrräder und Pedelecs

Elektrische Fahrräder und Pedelecs ohne Versicherungspflicht sind am besten mit unserem Baustein FahrradPlus abgesichert. Sie können den Baustein in Ihre Hausratversicherung integrieren und sind somit bei Diebstahl oder defektem Akku abgesichert.

Zur Fahrradversicherung: FahrradPlus

Beitragstabelle 2024

So günstig ist der Fahrspaß

Der Tabelle können Sie den Beitrag jeweils mit Beginn zum Ersten eines Monats entnehmen. Sie möchten nicht genau zu Monatsbeginn starten? Kontaktieren Sie Ihren Berater oder entnehmen Sie den Betrag aus der Tabelle Zeitbeiträge im Download-Bereich.

Vertrags­beginn1Haftpflichtversicherung E-Roller / E-Bike2Teilkasko E-Roller / E-Bike3

1. März

29,90 €

89,80 €

1. April

27,42 €

82,33 €

1. Mai

24,92 €

74,84 €

1. Juni

22,43 €

67,35 €

1. Juli

19,93 €

59,87 €

1. August

17,45 €

52,39 €

1. September

14,96 €

44,91 €

1. Oktober

12,46 €

37,41 €

1Alle Beiträge inklusive 19 % Versicherungssteuer.

2Mit 100 Mio. € Pauschaldeckung.

3Mit 150 € Selbstbehalt.

Downloads

Mit dem Strom fahren

Weitere Informationen

Aktuelle Kraftfahrtbedingungen für die E-Roller/E-Bike-Versicherung

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen (VKZ)

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