Existenz

Gefälligkeits­schäden: Wann zahlt die Haftpflicht?

Wer kommt für den Schaden bei einem Freundschaftsdienst auf? Sind Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflicht mitversichert? Das erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Lesedauer: 4 Minuten

  • Gefälligkeitsschäden - Wann zahlt die Haftpflicht?: Eine Familie packt Umzugskartons

Was ist ein Gefällig­keits­schaden?

Definition Gefälligkeit

Der Duden definiert eine Gefälligkeit als „kleiner, aus Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft erwiesener Dienst“. Umgangssprachlich wird es häufig auch als Freundschaftsdienst bezeichnet. Was eine Gefälligkeit kennzeichnet, ist, dass sie freiwillig und unentgeltlich stattfindet. Es ist irrelevant ob Sie dabei einem Freund einen Gefallen tun oder einem Fremden.

Das Wichtigste auf dieser Seite:

Zahlt die Haftpflicht bei Gefälligkeitsschäden?Haftung bei GefälligkeitsschädenSchadenbeispieleSchaden meldenHäufige Fragen

Zahlt die private Haftpflicht bei einem Gefälligkeits­schaden?

Eine private Haftpflicht übernimmt generell Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie versehentlich Dritten zufügen. Gefälligkeitsschäden sind in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Die meisten Versicherer haben dies in ihren Versicherungsbedingungen festgehalten. Achten Sie bei Abschluss Ihrer Versicherung auf den Einschluss von Gefälligkeitsschäden. Auch bei der Württembergischen sind Sie hier in allen Deckungslinien abgesichert.

Wann zahlt die Privathaftpflicht nicht?

Auch wenn in Ihren Versicherungsbedingungen Gefälligkeitsschäden enthalten sind, gibt es Fälle, in denen der Versicherer einen Schaden nicht übernimmt.

Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei…

  • vorsätzlich verursachten Schäden.
  • Schäden, die Sie einem Familienmitglied zugefügt haben, das über die gleiche Haftpflichtversicherung abgesichert ist.

Die Haftung bei Gefälligkeits­schäden

Wenn Sie bei einem Freundschaftsdienst oder bei der Nachbarschaftshilfe durch Fahrlässigkeit einen Schaden verursachen, sind Sie normalerweise nicht verantwortlich dafür. Das nennt man juristisch einen "stillschweigenden Haftungsausschluss". Wenn Sie jedoch eine Privathaftpflicht abgeschlossen haben, geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass Sie auf diesen Haftungsausschluss verzichten (BGH-Urteil vom 26. April 2016, Az. IV ZR 467/15). Das heißt: Sie haften für den Gefälligkeitsschaden und Ihre Haftpflicht übernimmt den Schaden.

Übrigens: Seit diesem Urteil ist es nicht mehr notwendig, eine sogenannte Gefälligkeits-Klausel (den Einschluss von Gefälligkeitsschäden) in den Versicherungsbedingungen stehen zu haben. Viele Versicherer haben die Klausel dennoch in ihren Bedingungen gelassen.

Beispiele für Gefälligkeits­schäden

Wenn Freunde, Familie und Bekannte um einen Gefallen bitten, ist es für die meisten Menschen selbstverständlich zur Hilfe zu eilen. Wir zeigen Ihnen Beispiele, was dabei schief gehen kann und welche Gefälligkeitsschäden entstehen können:

  • Umzugshelferin: Linda hilft ihrem Kumpel beim Einzug in seine neue Eigentumswohnung. Als sie eine Umzugskiste in den dritten Stock trägt, kommt sie ins Stolpern und lässt die Kiste fallen. Das darin enthaltene Geschirrset geht dabei zu Bruch. Der entstandene Schaden von 800 € wird von ihrer Privathaftpflichtversicherung übernommen.
  • Nachbarschaftsdienst: Während seine Nachbarn im Urlaub sind, kümmert sich Manuel um die Pflanzen in ihrer Wohnung. Beim Gießen der Blumen stößt er versehentlich eine alte Porzellanvase um. Den Schaden von 1.500 € zahlt Manuels private Haftpflichtversicherung.
  • Möbelpacker: Klaus sieht auf dem Parkplatz eines Möbelhauses, wie sich ein Fremder beim Einladen seines gekauften Schranks schwer tut. Er hilft ihm daher beim Beladen des Fahrzeugs. Dabei fällt ihm versehentlich die Spiegelfront des Schranks herunter. Den entstandenen Schaden von 400 € übernimmt die private Haftpflicht von Klaus.

Wie melde ich einen Gefälligkeits­schaden?

Wenn Sie einen Schaden bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung der Württembergischen melden müssen, dann können Sie sich entweder bei unserer kostenlosen Schadenhotline melden oder Sie können unsere digitale Schadenmeldung nutzen.

Unsere Schadenhotline:
00800 81 82 7000
24 Stunden

Offene Fragen? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.

Häufige Fragen

Antworten von Ihrem Versicherer

Bei offenen Fragen stehen wir an Ihrer Seite. Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Versicherung und dem Thema Gefälligkeit.

  • Eine Privathaftpflicht zahlt üblicherweise den Zeitwert eines beschädigten Gegenstands. Der Premiumschutz der Württembergischen leistet jedoch bei vielen beschädigten oder zerstörten Sachen eine Neuwertentschädigung bis 10.000 €, wenn diese nicht älter als 24 Monate alt sind.

  • Natürlich können Sie der geschädigten Person den entstandenen Schaden auch selbst zahlen.

  • Dokumentieren Sie den Schaden gut und melden Sie sich bei Ihrem Versicherer.

  • Wenn Sie Freunden und Bekannten einen Freundschaftsdienst erweisen und beispielsweise beim Umzug helfen, sollten Sie besonders vorsichtig vorgehen. Das Problem ist häufig schließlich nicht nur der finanzielle Schaden, sondern auch das unangenehme Gefühl einen vielleicht liebgewonnen Gegenstand beschädigt oder zerstört zu haben.

  • Grundsätzlich sind Sie für Schäden, die Sie bei einem Freundschaftsdienst verursachen, nicht haftbar. Juristisch gesprochen wurde ein „stillschweigender Haftungsausschluss“ vereinbart. Der BGH hat jedoch in einem Urteil festgehalten, dass Sie auf diesen Haftungsausschluss verzichten, wenn Sie eine Privathaftpflicht abgeschlossen haben (Urteil vom 26. April 2016, Az. IV ZR 467/15). Das heißt, in dem Fall kommt Ihre Versicherung für den Schaden auf.

  • Ja, Sie können die Kosten für Ihre Privathaftpflicht von der Steuer absetzen.

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