Zum Inhalt springen

Hundehaftpflicht

Sicherheit für alle Felle

Mit unserer Hundehaftpflichtversicherung sind Vierbeiner und Besitzer immer sicher unterwegs. Der Versicherungsschutz geht bei wichtigen Leistungen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus. Für optimalen Schutz in allen Fällen - für alle Felle.

Ihre Vorteile

Darum ist die Hunde­haftpflicht­versicherung sinnvoll

Als Hundehalter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Sollte der süße Blick Ihres Lieblings einmal nicht ausreichen, einen Schaden wiedergutzumachen, steht Ihnen unsere Versicherung für die Hundehaftpflicht zur Seite.

  • Verlässlich an Ihrer Seite

    Wir wehren unbegründete Ansprüche gegen Sie ab – auch vor Gericht. Bei berechtigten Forderungen leisten wir Schadenersatz.

  • Finanzieller Schutz für Ihren Bello und Sie

    Wir versichern Sie mit bis zu 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, begrenzt auf max. 15 Mio. € je Person.

  • Dieser Schutz gilt weltweit

    Gehen Sie mit Ihrem Vierbeiner auf Reisen, schützt Sie unsere Versicherung auch dort: Unser Tarif gilt weltweit bis zu fünf Jahre. In Europa sogar ohne zeitliche Begrenzung.

  • Weil der Hund zur Familie gehört

    Ihre Angehörigen, die mit Ihnen im Haushalt leben, sind ebenfalls mitversichert. Das gilt sogar für den Nachbar, der aus Freundlichkeit ab und zu mit dem Hund Gassi geht.

  • Stets die beste Absicherung

    Unsere Hundehaftpflichtversicherung bietet Ihnen dank Update- und Markt-Garantie stets die beste Absicherung: Ihr Vertrag wird automatisch auf die neuesten Bedingungen angepasst und garantiert gleichzeitig marktführende Konditionen.

Für wen ist die Hundehaftpflicht sinnvoll und für wen vorgeschrieben?

In den meisten Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung für einige oder alle Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben, in anderen ist sie freiwillig. Hier zeigen wir Ihnen, wo welche Regelung gilt.

  • Sie ist absolute Pflicht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Für gefährliche Hunde ist sie Pflicht in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen.
  • Keine Pflicht besteht lediglich in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Sonderfall Bayern: Hier können Behörden einen Versicherungsnachweis verlangen.

Übrigens: Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist jederzeit freiwillig und in keinem Bundesland in Deutschland vorgeschrieben.

Unsere Leistungen

Diese Leistungen und Schäden deckt die Hundehaft­pflicht­versicherung ab

Ob sie in Ihrem Bundesland verpflichtend ist oder nicht: Mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung gehen Sie – und Ihr Hund – auf Nummer sicher. Unsere Haftpflichtversicherung für Hundehalter stärkt Ihnen mit tollen Leistungen den Rücken, wenn es wirklich darauf ankommt.

  • Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden

    Bis 50 Mio. €

  • Kosten für Tierpension

    Bis 10.000 €

  • Tierarztkosten

    Bis 10.000 €

  • Rettungs- und Bergungskosten

    Bis 10.000 €

  • Wettbewerbe und Hundeschule

  • Mitversicherung von Welpen

    Bis 18 Monate

  • Forderungsausfalldeckung

Schutz, so viel Hundehalter wollen

Die wichtigsten Leistungen der Versicherung für die Hundehaftpflicht auf einen Blick.

Leistungsbeispiele: Hunde­haftpflicht

Auch der liebste Hund kann einen Schaden anrichten

Wie unsere Beispiele zeigen, genügt oft schon ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit. Doch mit der Hundehaftpflichtversicherung der Württembergischen sind Sie abgesichert.

  • Schäden an der Mietwohnung

    Maxi ist nur für einen Moment aus dem Haus und ihr Bello kratzt vor lauter Sehnsucht nach ihr an der Tür und den Wänden. Maxis Vermieter ist nicht begeistert von den Kratzspuren an Tür und Wand und fordert Schadenersatz für die Reparatur.

  • Verletzte Passantin

    Laura lässt ihren Rocky im Park von der Leine. Eine zufällig vorbeigehende Frau wird Opfer der Freude von Rocky, als der an ihr hochspringt. Sie erschrickt, stürzt und bricht sich den Arm. Die Dame fordert Schadenersatz für den Krankenhausaufenthalt und ihren Verdienstausfall.

  • Hund ohne Herrchen

    Ein fremder Hund tollt zunächst friedlich mit Familie Müllers Hund Balu im Wald herum, doch plötzlich beißt er zu. Der Halter ist nirgends ausfindig zu machen und kann nicht belangt werden. Wir stehen Familie Müller in diesem Fall mit bis zu 10.000 € für die Tierarztkosten ihres Hundes zur Seite.

  • Zerstörte Schultasche

    Während Freunde bei Sohn Timo zu Besuch sind, entdeckt der Hund ein großartiges Spielzeug: die neue Schultasche von Kumpel Leo. Er beißt und kaut auf dem Rucksack herum und zerstört ihn dabei. Da die Tasche noch keine 24 Monate alt ist, entschädigen wir sogar den Neuwert von 360 €.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Gibt es eine Wartezeit?

Hundebesitzer stellen sich viele Fragen, wenn es um die Absicherung Ihres Vierbeiners geht. Wir beantworten sie.

  • In einigen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer gesetzlich vorgeschrieben. Allen Haltern, die das nicht betrifft, ist sie trotzdem absolut empfohlen: Für Schäden durch Ihren Hund haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen – auch ohne dass Sie eine Schuld trifft. Die richtige Versicherung schützt nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern schafft auch noch ein gutes Gefühl.

  • Wichtiger Schutz für Ihren vierbeinigen Liebling ist schon für wenig Geld zu haben. So setzt sich Ihr Versicherungsbeitrag für die Hundehaftpflichtversicherung zusammen:

    • Höhe Ihrer Versicherungssumme
      Bei Ihrer Württembergischen entscheiden Sie sich ganz einfach zwischen 10, 20 oder 50 Mio. € Versicherungssumme. Je nach Ihrer Wahl ändert sich auch Ihr Versicherungsbeitrag.
    • Die Anzahl Ihrer Hunde
      Der zweite Hund kostet nicht einfach das Doppelte an Versicherungsbeiträgen, er wirkt sich dennoch auf Ihre Beiträge aus. Pro versichertem Hund ändert sich Ihr Gesamtbeitrag um eine bestimmte Summe.
  • Gerade Personenschäden können teuer werden – und Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen für Ihren Hund und die Dinge, die er anstellt. Wir empfehlen daher eine hohe Versicherungssumme, die wirklich vor allen Eventualitäten schützt. Darum gibt es unsere Hundehaftpflicht mit 10, 20 und 50 Mio. € Versicherungssumme.

  • Ein Anruf genügt und wir stehen Ihnen zur Seite. Melden Sie sich bei einem Schaden einfach bei Ihrem persönlichen Berater oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular.

  • Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Vierbeiner bei anderen anrichtet. Unsere Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist, obwohl bestimmte Leistungen weit greifen, keine Hunde-Krankenversicherung oder gar eine Hunde-OP-Versicherung. Außerdem sind Schäden an Ihrem eigenen Eigentum ausgeschlossen. Wir helfen schnell und unkompliziert bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Anderen durch Ihren Vierbeiner entstehen.

  • Sie können diese Versicherung bis zu drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrages kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn wir die Beiträge anpassen und sich die Leistungen in diesem Zuge nicht verändern sowie nach einer Schadenzahlung.

  • Nein, der Versicherungsschutz besteht ab dem im Vertrag vereinbarten Beginn.

  • Als Hundehalter haften Sie mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen für die Taten Ihres vierbeinigen Begleiters. Das hält § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fest.

  • Abhängig von Ihrem Bundesland werden einige Rassen als gefährlich eingestuft und in die Liste der gefährlichen Rassen aufgenommen. Die meisten Bundesländer schreiben eine Haftpflichtversicherung für solche Tiere vor. Informieren Sie sich hier rechtzeitig – am besten noch vor der Anschaffung des Hundes – über die Regelung in Ihrem Bundesland.

  • In der Regel müssen Kampfhundbesitzer volljährig sein, das Tier melden, ihre Eignung als Halter durch ein polizeiliches Führungszeugnis und/oder andere Dokumente belegen und eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Vielerorts bestehen Maulkorb- und Leinenpflichten, sowie andere Auflagen, etwa bezüglich der Aufstellung von Warnschildern und einem geeigneten Wohnraum für das Tier.

  • Ein Negativzeugnis kann Ihnen mancherorts für bestimmte Listenhunde von den Behörden ausgestellt werden. Es bezeugt, dass ein Listenhund laut behördlich durchgeführtem Wesenstest nicht aggressiv oder gefährlich ist.

  • Für anhaltenden Versicherungsschutz sollten Sie uns neue Lebensumstände und neue Risiken mitteilen. Vor allem, wenn sich die Anzahl Ihrer Hunde ändert.

  • Kurz gesagt: Das ganze Hundeleben ist ein sinnvoller Zeitraum, den Schutz dieser Versicherung zu genießen. Am besten ab dem Moment, in dem der kleine Strolch seine Pfoten zum ersten Mal aus dem Körbchen in Ihre Wohnung setzt.

  • Die Welpen Ihres eigenen Hundes sind bis zu 18 Monate lang durch den Schutz der Mutter mitversichert. Die Hunde und deren Welpen anderer Personen sind nicht in Ihrem Versicherungsumfang enthalten. Beim nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Hunde sind Sie über die private Haftpflichtversicherung geschützt.

  • Der Versicherungsschutz unserer Hundehalterhaftpflicht gilt ausschließlich für Ihre eigenen Tiere – beim nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Hunde sind Sie über die private Haftpflichtversicherung geschützt. Allerdings sollten Tierheime eine betriebliche Haftpflichtversicherung für solche Fälle besitzen.

  • Ja, die Hundehaftpflichtversicherung kann unter "sonstige Vorsorgeaufwendungen" als Sonderbeitrag von der Steuer abgesetzt werden. Details dazu erfahren Sie auch in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung absetzen.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.

  • Welchen Versicherungsschutz bietet die Haftpflichtversicherung für die Mietwohnung? Ist die Versicherung wirklich sinnvoll? In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.

  • In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

  • Nicht nur Versicherer sind sich einig, auch unabhängige Experten: Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder besitzen. Wir zeigen Ihnen von welchen Leistungen Sie profitieren und welche Risiken ohne Versicherung auf Sie zukommen könnten.

  • Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.

  • In Mietverhältnissen können teure Schäden entstehen, die den Schutz der Privathaftpflichtversicherung wichtig machen. Erfahren Sie, was Mietsachschäden sind, wer haftet und was Ihre private Haftpflichtversicherung in diesem Zusammenhang leistet.

  • Was ist eine Forderungsausfalldeckung (auch Ausfalldeckung genannt) und wann greift sie? Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über die Zusatzleistung in der privaten Haftpflichtversicherung.

  • Wenn Sie etwas ausleihen oder mieten, kann schnell ein Schaden entstehen. Doch wer haftet für diesen Schaden? Springt eine Privathaftpflichtversicherung ein? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Absicherung von geliehenen Sachen.

Sicher sein beginnt mit einem Hallo

Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?

Das haben sich Andere angesehen

Rundum Schutz für Sie

Versicherung finden

Unsere Services

Direkt zu unseren Services und Kontaktmöglichkeiten