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Fahrerschutz­versicherung

Beitrag: Für 29,95 € im Jahr

Für ein sicheres Gefühl am Steuer

Nach Unfällen kommen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für die Schäden Dritter und den Schaden an Ihrem Fahrzeug auf. Unsere Fahrerschutzversicherung schützt Sie als Fahrer im Fall eines Personenschadens.

Ihre Vorteile

Warum ist die Fahrer­schutz­versicherung sinnvoll?

Die Fahrerschutzversicherung leistet bei Unfällen, bei denen der Fahrer einen Personenschaden erleidet und sichert ihn finanziell ab. Der Fahrer kann seine Schadenersatzansprüche gegenüber der Fahrerschutzversicherung geltend machen.

  • Absicherung für den Mensch - nicht das Fahrzeug

    Unser Fahrerschutz ist personenbezogen. Egal ob eigenes Auto, Carsharing oder das Auto eines Freundes, bei uns sind Sie versichert. Das ist gerade für Personen, die mehrere Fahrzeuge oder häufig Carsharing-Services nutzen absolut sinnvoll.

  • Wir stehen Ihnen finanziell zur Seite

    Falls doch einmal etwas passiert, leisten wir für Ersatzansprüche - und das beispielsweise bis hin zu den Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen nach einem schweren Unfall.

  • Schutz in so gut wie jedem Fall

    Wir leisten auch, wenn der Unfall ganz oder teilweise mitverschuldet wurde oder der Schädiger nicht auffindbar, beziehungsweise mittellos ist.

  • Unabhängig von der Kfz-Versicherung

    Die Fahrerschutzversicherung können Sie abschließen, auch wenn Sie keine Kfz-Versicherung bei uns haben. So sind Sie flexibel in der Wahl Ihres Versicherungsanbieters.

  • Schnelle Auszahlung und Vorschüsse

    Sobald wir unsere Zahlungspflicht feststellen, überweisen wir den Betrag innerhalb von zwei Wochen. Steht die Höhe der Zahlung nicht innerhalb eines Monats nach der Schadenanzeige fest, können Sie einen angemessenen Vorschuss verlangen.

  • EU-weiter Schutz und in vielen europäischen Ländern

    Der Versicherungsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und im Vatikanstaat.

Für wen ist die Fahrerschutzversicherung sinnvoll?

Die Fahrerschutzversicherung schützt Sie als Fahrer, unabhängig davon, ob Ihnen das Auto gehört oder nicht. Die Versicherung ist daher ideal für:

  • Junge Leute und Studierende, die kein eigenes Auto besitzen und häufig eine höhere Unfallgefahr haben
  • Personen mit mehreren Fahrzeugen z. B. Besitzer von Oldtimern oder Youngtimern
  • Personen, die häufig Mietwägen oder Pkw-Sharingmodelle wie Share Now, Stadtmobil oder Miles nutzen
  • Fahrer und Fahrerinnen von Dienstwägen
  • Fahrer und Fahrerinnen, die gewerblich Fahrten mit einem Pkw oder Lieferwagen (z. B. Diakonie, Wisag) durchführen
  • Selbstständige, da die keine Entgeltfortzahlung erhalten

Nicht versichert sind jedoch Kurier- und Postdienste bzw. Dienste zur Warenauslieferung.

Unsere Leistungen

Diese Leistungen sind in Ihrem Fahrer­schutz enthalten

Finanzieller Schutz für den Fahrer infolge eines Unfalls: Die Fahrerschutzversicherung steht Ihnen zur Seite. Eine hohe Deckungssumme und Kostenübernahmen für wichtige Leistungen im Ernstfall sind hier das A und O.

  • 1 Mio. € Deckungssumme

  • Ersatz von Verdienstausfall

  • Schmerzensgeld bei schweren Verletzungen

    Ab drei Tagen Krankenhausaufenthalt

  • Hinterbliebenenrente im Todesfall

  • Kostenübernahme für Reha und Pflege

    Hausnotruf, Mahlzeiten- und Medikamentenservice etc.

  • Finanzierung von behindertengerechtem Umbau

  • Für Fahrer von Autos, Wohnmobilen und Lieferwagen

    Bis 3,5 t

Insassenversicherung, Fahrerschutz-Baustein oder Unfall­versicherung: Unter­schiede und Gemein­sam­keiten

Ob Fahrerschutz-Baustein, Unfall- oder Insassenversicherung – jede Variante hat ihren Zweck. Hier finden Sie die Unterschiede im Überblick.

  • Der Baustein Fahrer-Schutz ist fahrzeuggebunden und kann nur in Verbindung einer Kfz-Versicherung bei Ihrer Württembergischen abgeschlossen werden. Die Fahrerschutzversicherung hingegen versichert den Fahrer eines Pkw, ohne dass eine Kfz-Versicherung bei der Württembergischen bestehen muss.

    Haben Sie Ihr Auto sowieso bei uns versichert, ist der Einschluss des Bausteins in den bestehenden Vertrag eine sinnvolle Ergänzung. Besteht Ihre Autoversicherung bei einem anderen Versicherer, so empfehlen wir Ihnen unsere Fahrerschutzversicherung als wertvolle Zusatzversicherung.

  • Die private Unfallversicherung gilt unabhängig von der Unfallursache und nicht nur im Straßenverkehr. Sie zahlt eine vorher vereinbarte Summe oder Rente bei Invalidität oder Tod, ersetzt aber keine konkreten finanziellen Schäden wie Verdienstausfall. Während die Unfallversicherung generell Schutz für Unfälle bietet, sichert die Fahrerschutzversicherung deutlich preiswerter gezielt Fahrer im Straßenverkehr ab.

  • Eine Insassenversicherung bietet Schutz für alle Insassen eines Autos (=Fahrer und Mitfahrende), oft in Form von pauschalen Zahlungen bei Invalidität oder Tod. Eine Insassenversicherung ist in der Regel nicht notwendig, da eine Kfz-Haftpflicht und die gesetzliche oder private Krankenversicherung die gleichen Kosten übernehmen. Daher bieten wir auch keine Insassenversicherung an.

Leistungsbeispiele: Fahrerschutzversicherung

In diesen Fällen können Sie sich als Fahrer auf Ihre Versicherung verlassen

Unsere Schadens- und Leistungsbeispiele verdeutlichen, warum eine Fahrerschutzversicherung eine wichtige Absicherung von Autofahrern ist.

  • Schwerer Unfall mit Carsharing-Auto

    Frank kommt aufgrund eines Fahrfehlers mit einem Auto von Share Now von der Fahrbahn ab und das Fahrzeug überschlägt sich. Die Folgen: mehrere Wochen im Krankenhaus sowie ein Jahr Verdienstausfall. Die Fahrerschutzversicherung zahlt für Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Reisekosten 73.000 €.

  • Unfall mit dem Auto der Eltern

    Maxine ist mit dem Auto ihres Vaters unterwegs und prallt bei Regen gegen eine Leitplanke. Sie verletzt sich schwer am Bein. Dank der Fahrerschutzversicherung erhält sie 5.000 € Schmerzensgeld für ihren Krankenhausaufenthalt und 3.000 € monatlich für drei Monate Verdienstausfall.

  • Wildunfall mit Dienstwagen

    Sabrina weicht mit ihrem Dienstwagen einem Wildtier aus und prallt gegen einen Baum. Sie erleidet Rückenverletzungen und braucht eine mehrmonatige Reha. Die Fahrerschutzversicherung übernimmt 18.000 € Reha-Kosten und zahlt 8.000 € Schmerzensgeld.

Häufige Fragen

Noch Fragen zum Fahrerschutz?

Sie haben Fragen, die Ihnen auf der Zunge brennen? Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zum Versicherungsschutz für Fahrer. Sollte Ihre Frage nicht darunter sein, wenden Sie sich ganz einfach an Ihre Agentur vor Ort.

  • Unsere Fahrerschutzversicherung kostet 29,95 € im Jahr und steht Ihnen rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche mit ihrem leistungsstarken Schutz zur Seite. Sie ist damit so etwas wie eine Unfallversicherung für Autofahrer - und in jeder Hinsicht wichtig und sinnvoll.

  • Wurden Sie bei einem Unfall verletzt, haben Sie gerade dann, wenn Sie Unfallverursacher sind, Anspruch auf die Leistungen der Fahrerschutzversicherung. Tragen Dritte die Schuld, so kommt deren Kfz-Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden auf, die Ihnen und an Ihrem Fahrzeug entstanden sind.

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Sach- und Personenschäden auf, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Werden Sie selbst bei einem Unfall verletzt, können Sie nur eine Leistung für Ihren Personenschaden erhalten, wenn für Sie eine Fahrerschutzversicherung vereinbart ist. Durch Ersatzleistungen, beispielsweise bei Verdienstausfall, vermeiden Sie finanzielle Engpässe und können sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Diese Absicherung steht Ihnen zur Seite, wenn Sie bei einem Unfall verletzt werden. Das ist besonders wichtig, wenn Sie selbst der Unfallverursacher sind, der Verursacher keine Versicherung hat oder nicht auffindbar ist.

  • Geraten Sie unverschuldet in einen Pkw-Unfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des "Unfallgegners" für Schäden, besonders Personenschäden, auf. Hier bleibt Ihr Fahrerschutz also außen vor.

    Außerdem leisten wir nur wenn keine Leistungen durch Dritte (z. B. andere Haftpflichtversicherungen, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Arbeitgeber) erfolgen.

  • Es besteht unter anderem kein Versicherungsschutz für

    • Schäden, die nicht unmittelbar beim Lenken entstehen
    • Unfälle, die entstehen, während der Fahrer eine Straftat ausübt
    • krankhafte Störungen durch psychische Reaktionen
    • Schäden an Bandscheiben Versicherungsschutz besteht aber, wenn ein versichertes Unfallereignis zu mehr als 50 % Grund für diese Schädigung war
    • Ansprüche Dritter (andere VR, Arbeitgeber, Dienstherrn, Sozialversicherungsträger) gegen uns
    • Schäden durch die Beteiligung an genehmigten Rennen und Übungsfahrten

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten - bei Kündigung, Wechsel und Neuabschluss Ihrer Autoversicherung.

  • Warten auf freie Termine, schwierige Formulare, Hin- und Her: Der Gang zur Zulassungsstelle kann ein Spießrutenlauf sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle so schlau wie möglich gestalten.

  • Vor der Fahrfreude kommt der Bürokratieaufwand: Bei einem Halterwechsel sind Sie verpflichtet, das Auto umzumelden. Doch keine Sorge – hier erfahren Sie alle notwendigen Informationen für eine schnelle und reibungslose Ummeldung.

  • Ein zweites Auto ist in vielen Fällen ein Segen. Sei es, weil die Familie ohne zweites Fahrzeug kaum zu managen ist, weil die Kinder selbst ein Auto haben möchten oder der Partner den Job wechselt und pendeln muss. Mehr dazu in diesem Artikel.

  • Sie möchten dem Nachwuchs Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen, damit er günstig losdüsen kann? Die gute Nachricht: Das geht - sollte aber wohlüberlegt sein.

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Infos zum Fahrer­schutz und Beding­ungen

Aktuelle Versicherungsbedingungen

Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.

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