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Beitrag: Für 29,95 € im Jahr
Nach Unfällen kommen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für die Schäden Dritter und den Schaden an Ihrem Fahrzeug auf. Unsere Fahrerschutzversicherung schützt Sie als Fahrer im Fall eines Personenschadens.
Die Fahrerschutzversicherung leistet bei Unfällen, bei denen der Fahrer einen Personenschaden erleidet und sichert ihn finanziell ab. Der Fahrer kann seine Schadenersatzansprüche gegenüber der Fahrerschutzversicherung geltend machen.
Unser Fahrerschutz ist personenbezogen. Egal ob eigenes Auto, Carsharing oder das Auto eines Freundes, bei uns sind Sie versichert. Das ist gerade für Personen, die mehrere Fahrzeuge oder häufig Carsharing-Services nutzen absolut sinnvoll.
Falls doch einmal etwas passiert, leisten wir für Ersatzansprüche - und das beispielsweise bis hin zu den Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen nach einem schweren Unfall.
Wir leisten auch, wenn der Unfall ganz oder teilweise mitverschuldet wurde oder der Schädiger nicht auffindbar, beziehungsweise mittellos ist.
Die Fahrerschutzversicherung können Sie abschließen, auch wenn Sie keine Kfz-Versicherung bei uns haben. So sind Sie flexibel in der Wahl Ihres Versicherungsanbieters.
Sobald wir unsere Zahlungspflicht feststellen, überweisen wir den Betrag innerhalb von zwei Wochen. Steht die Höhe der Zahlung nicht innerhalb eines Monats nach der Schadenanzeige fest, können Sie einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und im Vatikanstaat.
Die Fahrerschutzversicherung schützt Sie als Fahrer, unabhängig davon, ob Ihnen das Auto gehört oder nicht. Die Versicherung ist daher ideal für:
Nicht versichert sind jedoch Kurier- und Postdienste bzw. Dienste zur Warenauslieferung.
Finanzieller Schutz für den Fahrer infolge eines Unfalls: Die Fahrerschutzversicherung steht Ihnen zur Seite. Eine hohe Deckungssumme und Kostenübernahmen für wichtige Leistungen im Ernstfall sind hier das A und O.
Ab drei Tagen Krankenhausaufenthalt
Hausnotruf, Mahlzeiten- und Medikamentenservice etc.
Bis 3,5 t
Ob Fahrerschutz-Baustein, Unfall- oder Insassenversicherung – jede Variante hat ihren Zweck. Hier finden Sie die Unterschiede im Überblick.
Der Baustein Fahrer-Schutz ist fahrzeuggebunden und kann nur in Verbindung einer Kfz-Versicherung bei Ihrer Württembergischen abgeschlossen werden. Die Fahrerschutzversicherung hingegen versichert den Fahrer eines Pkw, ohne dass eine Kfz-Versicherung bei der Württembergischen bestehen muss.
Haben Sie Ihr Auto sowieso bei uns versichert, ist der Einschluss des Bausteins in den bestehenden Vertrag eine sinnvolle Ergänzung. Besteht Ihre Autoversicherung bei einem anderen Versicherer, so empfehlen wir Ihnen unsere Fahrerschutzversicherung als wertvolle Zusatzversicherung.
Die private Unfallversicherung gilt unabhängig von der Unfallursache und nicht nur im Straßenverkehr. Sie zahlt eine vorher vereinbarte Summe oder Rente bei Invalidität oder Tod, ersetzt aber keine konkreten finanziellen Schäden wie Verdienstausfall. Während die Unfallversicherung generell Schutz für Unfälle bietet, sichert die Fahrerschutzversicherung deutlich preiswerter gezielt Fahrer im Straßenverkehr ab.
Eine Insassenversicherung bietet Schutz für alle Insassen eines Autos (=Fahrer und Mitfahrende), oft in Form von pauschalen Zahlungen bei Invalidität oder Tod. Eine Insassenversicherung ist in der Regel nicht notwendig, da eine Kfz-Haftpflicht und die gesetzliche oder private Krankenversicherung die gleichen Kosten übernehmen. Daher bieten wir auch keine Insassenversicherung an.
Unsere Schadens- und Leistungsbeispiele verdeutlichen, warum eine Fahrerschutzversicherung eine wichtige Absicherung von Autofahrern ist.
Unsere Fahrerschutzversicherung kostet 29,95 € im Jahr und steht Ihnen rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche mit ihrem leistungsstarken Schutz zur Seite. Sie ist damit so etwas wie eine Unfallversicherung für Autofahrer - und in jeder Hinsicht wichtig und sinnvoll.
Wurden Sie bei einem Unfall verletzt, haben Sie gerade dann, wenn Sie Unfallverursacher sind, Anspruch auf die Leistungen der Fahrerschutzversicherung. Tragen Dritte die Schuld, so kommt deren Kfz-Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden auf, die Ihnen und an Ihrem Fahrzeug entstanden sind.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Sach- und Personenschäden auf, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Werden Sie selbst bei einem Unfall verletzt, können Sie nur eine Leistung für Ihren Personenschaden erhalten, wenn für Sie eine Fahrerschutzversicherung vereinbart ist. Durch Ersatzleistungen, beispielsweise bei Verdienstausfall, vermeiden Sie finanzielle Engpässe und können sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Diese Absicherung steht Ihnen zur Seite, wenn Sie bei einem Unfall verletzt werden. Das ist besonders wichtig, wenn Sie selbst der Unfallverursacher sind, der Verursacher keine Versicherung hat oder nicht auffindbar ist.
Geraten Sie unverschuldet in einen Pkw-Unfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des "Unfallgegners" für Schäden, besonders Personenschäden, auf. Hier bleibt Ihr Fahrerschutz also außen vor.
Außerdem leisten wir nur wenn keine Leistungen durch Dritte (z. B. andere Haftpflichtversicherungen, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Arbeitgeber) erfolgen.
Es besteht unter anderem kein Versicherungsschutz für
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten - bei Kündigung, Wechsel und Neuabschluss Ihrer Autoversicherung.
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Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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