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Wohnmobil­versicherung

Beitrag: Ab 13,60 € im Monat

Freiheit einfach genießen

Einfach losfahren, die Freiheit genießen und dabei noch Geld sparen, wenn man Fahrassistenzsysteme wie z. B. eine Rückfahrkamera im Wohnmobil hat. Sondereinstufungen bis SF4 sind möglich!

Ihre Vorteile

Das macht unsere Wohnmobil­versicherung so sinnvoll

Wer mit dem Wohnmobil auf Reise geht, der braucht eine gute Versicherung - im Ausland gilt das gleich doppelt. Wir denken die Versicherung für Ihren Urlaubsbegleiter ganzheitlich.

  • Die Haftpflicht für das Wohnmobil ist Pflicht

    Ihr Wohnmobil, ob kleiner Kastenwagen oder großer Luxusliner, ist ein Kraftfahrzeug - und die müssen in Deutschland mit einer Kfz-Haftpflicht abgesichert werden.

  • Vorzelt oder Vorbau sind mitversichert

    Das Vorzelt oder der Vorbau sind bis 3.000 € von vorneherein mitversichert.

  • Weil keine Reise wie die andere ist, versichern wir auch An- & Umbauten

    Nachträgliche An- und Umbauten sind bis 10 % des Kaufpreises abgedeckt. Das schafft Sicherheit, wenn sich Ihre Ansprüche an das Wohnmobil ändern.

  • Sinnvolle Zusatzbausteine für alle, die noch mehr Sicherheit wollen

    Mit unseren optionalen Bausteinen wie der Inhaltsversicherung, Fahrerschutzversicherung und Rabattschutz können Sie Ihr Wohnmobil ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen versichern.

  • Mit guter Unterbringung und Assistenzsystemen Beiträge sparen

    Sie genießen einen Beitragsvorteil bei überdachtem Heimstandplatz und GFK-Bedachung. Wir belohnen außerdem Assistenzsysteme mit einem Nachlass auf Ihren monatlichen Beitrag.

Fair, kundenorientiert und TOP-Service: Wir sind ausgezeichnet

  • eKomi Kunden­auszeichnung in der Schadenabwicklung

    4,7 von 5 Sternen

Checkliste: Wann kommt die Wohn­mobil­ver­sich­erung in Frage?

Die Wohnmobilversicherung ist eine spezialisierte Kfz-Versicherung für die besonderen Ansprüche von Urlaubern. Mit unserer smarten Checkliste ermitteln Sie, ob sie richtig für Ihr Reisemobil ist.

  1. Ein Wohnmobil ist kein Wohnwagen: Wohnwagen werden an ein Zugfahrzeug angehängt, haben keinen eigenen Antrieb und können über unsere Wohnwagenversicherung abgesichert werden.
  2. Ihr Fahrzeug ist als Wohnmobil zugelassen: Nicht jeder Van, auch nicht solche, die per Eigenregie umgebaut werden, ist grundsätzlich ein Wohnmobil. Oder ist Ihr Fahrzeug ein Klassiker auf Rädern? Für Oldtimer-Wohnmobile haben wir eine eigene Absicherung.
  3. Das Wohnmobil wird nicht gewerblich genutzt: Das Fahrzeug wird ausschließlich für Ihre privaten Urlaubsreisen genutzt.

Versicherbare Wohnmobile

Welche Wohnmobil-Arten lassen sich bei uns versichern?

Cooler Camper, luxuriöser Liner oder der familiäre Alkoven: So gut wie alle Aufbauformen und Varianten lassen sich bei Ihrer Württembergischen absichern. Bei einer persönlichen Beratung erfahren Sie alles über den Schutz für Ihr "WoMo".

Alkoven: Das geräumige FamilienmobilKastenwagen / Van: Favorit bei Gen Z und MillenialsPickup mit Wohnkabine: Aufsetzen und losLiner: Luxus vorausTeilintegriertes Wohnmobil: Fahrerkabine als Teil der InneneinrichtungVollintegriertes Wohnmobil: Nahtloser Übergang zwischen Fahr- und WohnraumExpeditionsfahrzeuge: On- und offroad zuhause

Familien schätzen das Wohnmobil mit Alkoven besonders. Der geräumige Schlafraum über der Fahrerkabine schafft extra viel Raum für viele Mitreisende.

Der Trendsetter von früher meldet sich eindrucksvoll und in vielen Fällen sogar überraschend günstig zurück. Kompakte Form und Wendigkeit machen ihn zum idealen Urlaubsbegleiter.

Diese kompakte Lösung macht Spaß: Die Wohnkabine lässt sich auf dem Campingplatz abstellen und der Pickup kann als gewöhnliches Auto im Urlaubsort verwendet werden.

Der Liner stellt die absolute Oberklasse der Wohnmobile dar. Er bietet oft sogar eine integrierte Garage für einen Kleinwagen, damit Ausflüge vor Ort unternommen werden können.

Hier lassen sich meist die Vordersitze drehen und zur familiären Sitzgruppe umformen.

Vollintegrierte Wohnmobile bieten zwischen Führerhaus und Wohnraum alles, was das Urlauberherz begehrt.

Expeditionsfahrzeuge stehen für Abenteurer abseits ausgetretener Pfade. Bei diesen besonderen Fahrzeugen und Ihren individuellen Ansprüchen behalten wir uns eine Einzelfallprüfung vor - bei der Beratung erfahren Sie mehr.

Unsere Leistungen

Was ist in der Wohnmobil­versicherung abgedeckt?

Wir haben die günstige Versicherung, mit der Sie immer sicher an Ihrem Ziel ankommen. Ob kleiner Ausflug oder große Reise: Unsere Absicherung fährt mit.

  • Starke Versicherungs­summe

    In der Kfz-Haftpflicht

  • Außerhalb Deutschlands sicher reisen

    In der Kfz-Haftpflicht

  • Unbegrenzte Mallorca-Police inklusive

    In der Kfz-Haftpflicht

  • Schutz bei Totalschaden, Brand, Totalentwendung

    In der Teilkaskoversicherung

  • Schäden durch Vandalismus voll abgesichert

    In der Vollkaskoversicherung

Der Premiumtarif unserer Versich­erung für Wohn­mobile

Kfz-Haftpflicht, Teil- & Vollkasko: Die richtige Absicherung für Ihren Reisebegleiter

Sinnvolle Zusatz­leistung­en für Fahr­zeug, Fahrer und Porte­monnaie

Mit diesen Zusatzbausteinen runden wir den Schutz für Wohnmobile vollends ab.

  • Erst wenn der Grill am Zielort befeuert wird, ist man so richtig angekommen, oder? Unsere Inhaltsversicherung schützt Sie vor Beschädigungen an Mobiliar, Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen innerhalb des Wohnmobils. Außerdem sind Dinge wie der Grill, die Kühlbox oder mittransportierte Fahrräder damit abgesichert. Unsere Inhaltsversicherung gibt es in drei Varianten, die sich in der Höhe der Versicherungssumme und der Höchstentschädigung für bestimmte Sachen, wie z. B. PC, Laptop, Smartphones, Fahrräder, Pedelecs und sonstige Sportgeräte unterscheiden.

    • Inhaltsversicherung bis 10.000 €: Höchstentschädigung für bestimmte Sachen in Höhe von max. 5.000 €
    • Inhaltsversicherung bis 15.000 €: Höchstentschädigung für bestimmte Sachen in Höhe von max. 7.500 €
    • Inhaltsversicherung bis 20.000 €: Höchstentschädigung für bestimmte Sachen in Höhe von max. 10.000 €
  • Werden Sie oder der berechtige Fahrer des Pkw bei einem Unfall verletzt, leistet die Fahrerschutzversicherung für den Personenschaden. Ersatzansprüche wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Unterhaltszahlungen werden genauso übernommen wie umfangreiche Pflegekosten für z. B. Hausnotruf oder Mahlzeitenservice.

  • Mit unserem Kfz-Schutzbrief ist schnelle Hilfe, z. B. bei einem Unfall oder einer Panne, sichergestellt. Reparaturen vor Ort, Rücktransport des defekten Fahrzeuges aus dem In- und Ausland oder ein Mietwagen sind ebenso Bestandteil unserer Leistungen wie z. B. die Übernahme von Bergungs- und Übernachtungskosten, Krankenrücktransport und die Beschaffung von Ersatzdokumenten im Urlaubsland.

  • Unser besonderer Service: Bei einem Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden pro Jahr, erfolgt keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Wie berechnen sich die Kosten für die Wohn­mobil­versicherung?

Ihr persönlicher Berater ermittelt Ihren monatlichen Beitrag am besten bei einem Gespräch vor Ort. Viele der technischen Informationen können Sie Ihrem Kaufvertrag oder Fahrzeugbrief entnehmen.

Um die Absicherung so umfassend wie möglich zu gestalten, sind folgende Informationen wichtig:

  • Merkmale wie Alter, Schadenfreiheitsklasse und Wohnort des Versicherungsnehmers
  • Die Aufbauform sowie der Aufbauhersteller, GFK-Bedachung
  • Der Kaufpreis, den Sie bei der Anschaffung gezahlt haben
  • Auch das Alter des Fahrzeugs sowie das Anschaffungsdatum sind für die Berechnung Ihres Beitrags wichtig
  • Zugehörige Fahrzeugteile und Zubehör sind wichtig, weil großzügige Ausstattung auch den notwendigen Versicherungsschutz erfordert
  • Eventuelle Umbauten sind ebenso von Bedeutung

Schaden- und Leistungs­beis­piele: Wohn­mobil-Ver­sicher­ung

Sturm, Ungeschick oder einfach Pech?

Die Wohnmobilversicherung steht Ihnen mit starken Leistungen zur Seite. Hier finden Sie ein paar Beispiele.

  • Ein Ast schlägt beinahe die Scheibe ein

    Der Sturmschaden

    Ein Sturm wirft einen dicken Ast auf das geparkte Wohnmobil und beschädigt die Frontscheibe. Die Teilkasko zahlt für den Austausch der Scheibe.

  • Es kracht auf dem Campingplatz

    Die Berührung beim Rangieren

    Beim Ausparken übersieht ein Wohnmobilfahrer ein parkendes Auto und verursacht einen Blechschaden. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt die Reparaturkosten des beschädigten Fahrzeugs.

  • Ärger auf der Heimreise

    Kollision mit Keiler

    Ein Wildschwein bricht plötzlich aus der Böschung, der Zusammenstoß lässt sich nicht mehr vermeiden. Die Vollkasko kommt für die beschädigte Fahrzeugfront auf.

Häufige Fragen

Alles über Ihre Wohn­mobil­versicherung

Vorteile, Leistungen, Zusatzbausteine: Hier beantworten wir Ihre Fragen rund um die Versicherung für Ihren rollenden Urlaubsbegleiter.

  • Ihre Größe, Gewicht und Ausstattung führen zu einer Reihe von besonderen Anforderungen, denen eine Kfz-Versicherung für gewöhnliche Pkw gar nicht gerecht wird. Zum Beispiel sind Schäden an den großflächigen Fenstern von Wohnmobilen sehr viel aufwändiger und somit teurer zu reparieren als bei einem Auto. Die oft höheren Kaufpreise bewirken auch einen ganz anderen Absicherungsbedarf im Falle von Diebstahl oder Totalschaden.

    Für Ihr Wohnmobil gibt es, ganz ähnlich wie beim Auto, auch die Teilkaskoversicherung sowie die Vollkaskoversicherung.

    Viele weitere Gründe sprechen aus Sicht der Versicherer dafür, die beiden getrennt zu behandeln:

    • In der Regel ist das Wohnmobil ein Zweitwagen, es besteht also bereits eine Kfz-Versicherung für das Alltagsfahrzeug.
    • Es wird meist nur für Urlaubsreisen bewegt.
    • Wegen der geringeren Höchstgeschwindigkeit ereignen sich weniger Auffahrunfälle mit hohen Kosten für die Kfz Versicherung.
    • Ein sicherer Stellplatz ist vorhanden.
  • Saisonkennzeichen sind sinnvoll, wenn Sie zum Beispiel nur über die Sommermonate fahren möchten. Sie können den Saisonzeitraum frei wählen. Wir empfehlen einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten, damit der Schadenfreiheitsrabatt in jedem Jahr steigen kann.

  • Da solche Kraftfahrzeuge vor allem während der wärmeren Monate bewegt werden, lohnt sich in vielen Fällen die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen. Dieses ist für den gewählten Zeitraum gültig, zwischen zwei und elf zusammenhängenden Monaten innerhalb eines Kalenderjahres. Der Vorteil: Für die Zeit der Stilllegung zahlen Sie keine Kfz-Steuer und keine Kfz Versicherung.

    Ihr persönlicher Ansprechpartner der Württembergischen ermittelt Ihnen gerne einen individuellen Preis für das Saisonkennzeichen Ihres rollenden Urlaubsgaranten.

  • Ihre individuelle Schadenfreiheitsklasse ergibt sich aus der Zeit, in der Sie schadenfrei gefahren sind, also Ihre Versicherung nicht in Anspruch genommen haben. Je mehr Jahre Sie unfallfrei gefahren sind, desto höher wird die SF-Klasse und desto niedriger der Beitrag Ihrer Wohnmobilversicherung.

  • Eine Wohnmobil-Haftpflichtversicherung gibt es bei uns beispielsweise schon ab 13,60 € 1 im Monat.

    Wir haben noch Optionen, diesen Beitrag zu verkleinern.

    • Wir belohnen Assistenzsysteme: Ihr monatlicher Beitrag reduziert sich, wenn wichtige Assistenzsysteme in Ihrem Wohnmobil verbaut sind.
    • Sicherer Unterstand reduziert den Beitrag: Steht Ihr Wohnmobil unter einem überdachtem Heimstandplatz und hat eine GFK-Bedachung, profitieren Sie von einem Beitragsvorteil.
    • Per Saisonzulassung sparen: Am günstigsten wird es, wenn Sie Ihr Wohnmobil nur während der Sommermonate zulassen.
  • Bevor es um Versicherungen, Polizei und Schadenersatz geht, ist Ihre Sicherheit und Gesundheit wichtig. Zu den wichtigsten Verhaltensregeln nach einem Unfall gehört also:

    • Bewahren Sie die Ruhe und machen Sie sich bewusst, dass Sie und andere Involvierte (auch bei äußerlich unauffälligem Verhalten) unter Schock stehen könnten.
    • Sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie, falls notwendig, Erste Hilfe.

    Erst, wenn keine Gefahr mehr für Leib und Leben besteht, kann mit der Aufarbeitung des Geschehens begonnen werden.

    • Dokumentieren Sie die Unfallstelle mit Fotografien, Skizzen und Notizen – Stift und Papier mitzuführen kann ein Segen sein!
    • Nehmen Sie Personalien von Zeugen und Unfallgegner auf.
    • Handelt es sich eindeutig nicht um einen Unfall in Bagatellhöhe, verständigen Sie die Polizei.
    • Melden Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer Versicherung: Ihr persönlicher Berater steht Ihnen zur Seite.
  • Wir stufen Ihren Camper gerne in eine bessere Schadenfreiheitsklasse ein, bis hin zu SF4. Ein paar Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

    • Sie besitzen seit mindestens drei Jahren einen Führerschein für Pkw oder Krafträder, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen. Dann ist nämlich eine Sondereinstufung in SF 1/2 möglich.

    Großartige Absicherung muss nicht teuer sein! Ihr Vertrag wird in die SF-Klasse eines bei uns versicherten Pkw, bis zu SF4, unter folgenden Voraussetzungen eingestuft:

    • Das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt der Sondereinstufung und während der Vertragslaufzeit auf Sie, Ihren Ehepartner/ eingetragenen Lebenspartner oder den mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner zugelassen.
    • Alle berechtigten Fahrer sind zum Zeitpunkt der Sondereinstufung und während der Vertragslaufzeit 23 Jahre oder älter.
    • Die SF-Klasse darf bei Beginn nicht höher sein, als die des Erstvertrages.
  • Ihr Wohnwagen ist mit unserer Wohnwagenversicherung optimal geschützt. Da es sich dabei um einen Anhänger handelt, kann der Wohnwagen nicht einfach über eine Wohnmobilversicherung abgesichert werden.

  • Das Eine hat einen Motor und fährt, das Andere wird gezogen: Für den Urlauber erfüllen die beiden Karossen zwar einen beinahe identischen Zweck, doch für den Versicherer liegt ein großer Unterschied vor. Ein Wohnwagen hat keinen Fahrer, weshalb beispielsweise keine Fahrerschutzversicherung für ihn abgeschlossen werden kann.

  • Neues Fahrzeug, neuer Versicherungsschutz: Wenn Sie Ihr gebrauchtes Wohnmobil gegen ein Neues wechseln, benötigen Sie auch erneuerten Versicherungsschutz. Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen gerne weiter.

  • Ihr Vorzelt ist mit bis zu 3.000 € mitversichert. Ihr Vorzelt ist abgesichert, wenn es aufgebaut und mit dem Wohnmobil verbunden oder sich fest verschlossen in dessen Inneren befindet.

  • Ihre Kfz-Versicherung der Württembergischen schützt Ihr mobiles Zuhause auch bei Schäden im Ausland innerhalb des Geltungsbereiches. Für noch mehr Sicherheit empfehlen wir die Fahrerschutzversicherung sowie unsere Mobilitätsschutz-Versicherung.

  • In der EU ist die internationale Versicherungskarte (früher grüne Versicherungskarte) meistens nicht mehr nötig. In den folgenden Staaten muss sie jedoch unbedingt mitgeführt werden:

    • Balkanstaaten (außer Kosovo)
    • Türkei
    • Ukraine

    Wir empfehlen, die grüne Karte stets bei Auslandsreisen mitzuführen. Seit Januar 2025 ist dies auch digital möglich.

  • Die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie, wie die Bezeichnung vermuten lässt, von Ihrem Versicherer. Ihr persönlicher Berater stellt Ihnen diese gerne für die Kfz-Zulassung aus.

    1. Einfach anrufen, persönlich vorbei kommen oder eine E-Mail schreiben
    2. Ihre eVB-Nummer erhalten
    3. Gemeinsam mit den anderen Dokumenten mit zur Zulassungsstelle bringen
  • Für die Absicherung von Mietwagen, auch Reisemobile, ist der Eigentümer verantwortlich. Planen Sie also, ein solches bei einem gewerblichen Anbieter zu mieten, lassen Sie sich vor Abschluss des Mietvertrags die Versicherungsunterlagen des Vermieters zeigen.

  • Diese Versicherung zahlt nicht bei vorsätzlich verursachten Schadenfällen.

  • Die Höhe der Kfz-Steuer ist hier vom zulässigen Gesamtgewicht sowie der Schadstoffeinstufung abhängig. Es gibt allerdings Höchstgrenzen für bestimmte Schadstoffklassen und Gesamtgewichte.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten - bei Kündigung, Wechsel und Neuabschluss Ihrer Autoversicherung.

  • Warten auf freie Termine, schwierige Formulare, Hin- und Her: Der Gang zur Zulassungsstelle kann ein Spießrutenlauf sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle so schlau wie möglich gestalten.

  • Die Schadenfreiheitsklasse belohnt unfallfreies Fahren. Hier erfahren Sie alles Wichtige über Einstufung, Rückstufung und die Übertragung von SF-Rabatten.

  • Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, um ein Kraftfahrzeug zuzulassen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte dazu - und natürlich wie Sie die eVB-Nummer erhalten.

  • HSN, TSN und ESN: Was bedeuten eigentlich die Kürzel in den Fahrzeugpapieren? Wir zeigen Ihnen, was die Schlüsselnummern bedeuten, wofür Sie diese benötigen und wo Sie diese finden.

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