Wohnmobil­versicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung ab 10,29 € im Monat

Berechnungsgrundlage: Kastenwagen/Reisemobil Citroen (3001) Pössl, 88 kW, Erstzulassung 25.06.2020, Fahrer VN und Partner - beide geb. 1970, private Nutzung, Fahrleistung bis 10.000 km/Jahr, überdachter Heim-Standplatz, Spurhalteassistent und/oder Notbremsassistent, Abstandstempomat, Abbiegeassistenzsystem, Rückfahrkamera und/oder 360 Grad Kamera, Lastschriftverfahren, Zulassung Stuttgart, SF25, Bruttobeitrag, jährliche Zahlweise.

Freiheit einfach genießen

Einfach losfahren und die Freiheit genießen und dabei noch Geld sparen, wenn man Fahrassistenzsysteme wie z.B. Rückfahrkamera im Wohnmobil hat.
Darüber hinaus ist auch eine Sondereinstufung bis SF4 möglich.

Wohnmobilversicherung: Ehepaar im Urlaub mit Wohnmobil

Ihre Vorteile

Das macht unsere Wohnmobil­versicherung so sinnvoll

Clevere Beitragsvorteile und absolut individueller Schutz: Wir denken die Versicherung für Ihren Urlaubsbegleiter ganzheitlich. Von Kfz-Haftpflicht, über die Teil- oder Vollkasko hinweg.

  • Beiträge sparen, wenn Ihr Wohnmobil gut untergebracht ist

    Beitragsvorteil bei überdachtem Heimstandplatz und GFK-Bedachung

  • Vorzelt oder Vorbau sind mitversichert

    Das Vorzelt oder der Vorbau sind bis 3.000 € von vorneherein mitversichert.

  • Zukunftssicher: Weil kein Reisender wie der andere ist

    Nachträgliche An- und Umbauten sind bis 10% des Kaufpreises abgedeckt. Das schafft Sicherheit, wenn sich Ihre Ansprüche an den Wohnwagen ändern.

Unsere Leistungen

Was ist in der Wohnmobil­versicherung abgedeckt?

Wir haben die günstige Versicherung, mit der Sie immer sicher an Ihrem Ziel ankommen. Ob kleiner Ausflug oder große Reise: Unsere Absicherung fährt mit.

  • Starke Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflicht

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Württembergischen schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die anderen mit Ihrem Fahrzeug zugefügt werden.

    100 Mio. € Deckungssumme, bis zu 15 Mio. € je Schadenfall

  • Sicher reisen mit dem Ausland-Schaden-Schutz

    Mit dem Ausland-Schaden-Schutz sind Sie im Urlaub immer sicher unterwegs. Wir stehen Ihnen bei Haftpflichtschäden im Urlaubsland bei.

    In der Kfz-Haftpflicht inklusive

  • Zusammenstoß mit Tieren

    Zusammenstoß mit Tieren aller Art ist bis zur Deckungssumme versichert.

    In der Teilkasko­versicherung inklusive

  • Großartiger Versicherungsschutz

    Großartiger Versicherungsschutz mit Bausteinen wie der Inhaltsversicherung, Fahrerschutzversicherung und Rabattschutz.

    Unsere Bausteine

  • Schäden durch Vandalismus voll abgesichert

    Die Vollkaskoversicherung steht Ihnen mit der vollen Versicherungssumme bei, wenn Vandalen Ihr Wohnmobil beschädigen.

    In der Vollkasko­versicherung inklusive

Der Premiumtarif unserer Versicherung für Wohnmobile

Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko? Wir finden die richtige Absicherung für Ihren Reisebegleiter auf Rädern.

Wohnmobil parkt in Haltebucht

Ein Beispiel

Das kann passieren

Ein mächtiger Sturm lässt die Äste eines Baumes herabfallen und beschädigt somit das Dach des Wohnmobils. Abgesehen vom Dach werden die dort angebrachte Satellitenschüssel, die Solaranlage und sogar das Vorzelt in Mitleidenschaft gezogen.

Hier übernimmt unsere Wohnmobilversicherung schon in der Teilkasko die Kosten für die Reparatur. Im vorliegenden Fall hatte der Kunde einen Selbstbehalt von 150 Euro vereinbart, den er selbst trägt. Die Schäden an seinem Vorzelt waren bis 3.000 Euro mitversichert, die nachträglich eingebaute Solaranlage aufgrund der 10 %-igen Vorsorgeversicherung ebenso.

Viele gute Gründe: Die Tarife erklärt

  • Vom Auto über das Motorrad bis zum fahrbaren "zweiten Zuhause": Wer ein Kraftfahrzeug betreibt, der braucht laut Gesetz eine Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Württembergischen schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die anderen mit Ihrem Fahrzeug zugefügt werden. Für Wohnmobil- und Wohnwagenfahrer ist besonders der Schutz vor Beschädigungen an anderen Fahrzeugen wichtig, die beim Rangieren auf dem Campingplatz entstehen können.

    • Insgesamt 100 Mio. € Deckungssumme
    • Bis zu 15 Mio. € Leistung pro Schadensfall je geschädigte Person
    • Ausland-Schaden-Schutz inklusive
    • Unbegrenzte "Mallorca-Police" inklusive: Die Haftpflichtversicherungen von Mietwagen anderer Länder übernehmen oft nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten. Wir schützen Sie mit der Mallorca-Police europaweit.
  • Die Teilkasko erweitert den Versicherungsschutz um die Sicherheit vor Schäden, die Ihrem Haus auf Rädern zugefügt werden können. Ein Auszug der wichtigsten Leistungen:

    • Bei Totalschäden durch Brand oder Totalentwendung innerhalb der ersten 24 Monate ersetzen wir Ihnen den Neu-, bzw. Kaufpreis
    • Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert
    • Gilt ebenso für Stürme, Hagel, Blitzschläge und Überschwemmung
    • Nachträgliche An- und Umbauten bis 10% des Kaufpreises beitragsfrei mitversichert
  • Die Vollkaskoversicherung setzt dem zusätzlichen Schutz Ihres Wohnwagens/-mobils die Krone auf. Ein paar der wichtigsten Leistungen, die unsere Vollkasko zusätzlich mitbringt:

    • Schäden durch Unfall und Vandalismus sind abgesichert
    • Schäden an Akkus aufgrund von Bedienungsfehlern, Unter- und Überspannung
    • GAP-Deckung bei geleasten und kreditfinanzierten Fahrzeugen
    • Bis zu 1.000 € für die Überführung von Neufahrzeugen nach Totalschaden
    • Eigenschadenversicherung in Höhe von 100.000 € (500 € Mindestselbstbehalt)

Sinnvolle Zusatzleistungen für Fahrzeug, Fahrer und Portemonnaie

  • Erst wenn der Grill am Zielort befeuert wird, ist man so richtig angekommen, oder? Unsere Inhaltsversicherung schützt Sie vor Beschädigungen an Mobiliar, Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen innerhalb des Wohnmobils. Außerdem sind Dinge wie der Grill, die Kühlbox oder mittransportierte Fahrräder damit abgesichert. Unsere Inhaltsversicherung gibt es in drei Varianten, die sich in der Höhe der Versicherungssumme und der Höchstentschädigung für bestimmte Sachen , wie z. B. PC, Laptop, Smartphones, Fahrräder, Pedelecs und sonstige Sportgeräte unterscheiden.

    Inhaltsversicherung bis 10.000 €: Höchstentschädigung für bestimmte Sachen in Höhe von max. 5.000 €

    Inhaltsversicherung bis 15.000 €: Höchstentschädigung für bestimmte Sachen in Höhe von max. 7.500 €

    Inhaltsversicherung bis 20.000 €: Höchstentschädigung für bestimmte Sachen in Höhe von max. 10.000 €

  • Werden Sie oder der berechtige Fahrer des Pkw bei einem Unfall verletzt, leistet die Fahrerschutzversicherung für den Personenschaden. Ersatzansprüche wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Unterhaltszahlungen werden genauso übernommen wie umfangreiche Pflegekosten für z. B. Hausnotruf oder Mahlzeitenservice.

  • Mit unserem Schutzbrief ist schnelle Hilfe, z. B. bei einem Unfall oder einer Panne, sichergestellt. Reparaturen vor Ort, Rücktransport des defekten Fahrzeuges aus dem In- und Ausland oder ein Mietwagen sind ebenso Bestandteil unserer Leistungen wie z. B. die Übernahme von Bergungs- und Übernachtungskosten, Krankenrücktransport und die Beschaffung von Ersatzdokumenten im Urlaubsland.

  • Unser besonderer Service: Bei einem Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden pro Jahr, erfolgt keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Junges Paar schaut Unterlagen mit einem Laptop an

Wie berechnen sich die Kosten für die Wohnmobil­versicherung?

Ihr persönlicher Berater ermittelt Ihren monatlichen Beitrag am besten bei einem Gespräch vor Ort. Viele der technischen Informationen können Sie Ihrem Kaufvertrag oder Fahrzeugbrief entnehmen. Um die Absicherung so umfassend wie möglich zu gestalten, sind folgende Informationen wichtig:

  • Merkmale wie Alter, Schadenfreiheitsklasse und Wohnort des Versicherungsnehmers
  • Die Aufbauform sowie der Aufbauhersteller, GFK-Bedachung
  • Der Kaufpreis, den Sie bei der Anschaffung gezahlt haben
  • Auch das Alter des Fahrzeugs sowie das Anschaffungsdatum sind für die Berechnung Ihres Beitrags wichtig
  • Zugehörige Fahrzeugteile und Zubehör sind wichtig, weil großzügige Ausstattung auch den notwendigen Versicherungsschutz erfordert
  • Eventuelle Umbauten sind ebenso von Bedeutung

Tipps für die Kostenberechnung

Wir belohnen Assistenzsysteme mit einem Nachlass auf Ihren monatlichen Beitrag.

Wohnmobilunfall

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

Bevor es um Versicherungen, Polizei und Schadenersatz geht, ist Ihre Sicherheit und Gesundheit wichtig. Zu den wichtigsten Verhaltensregeln nach einem Unfall gehört also:

  • Bewahren Sie die Ruhe und machen Sie sich bewusst, dass Sie und andere Involvierte (auch bei äußerlich unauffälligem Verhalten) unter Schock stehen könnten.
  • Sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie, falls notwendig, Erste Hilfe.

Erst, wenn keine Gefahr mehr für Leib und Leben besteht, kann mit der Aufarbeitung des Geschehens begonnen werden.

  • Dokumentieren Sie die Unfallstelle mit Fotografien, Skizzen und Notizen – Stift und Papier mitzuführen kann ein Segen sein!
  • Nehmen Sie Personalien von Zeugen und Unfallgegner auf.
  • Handelt es sich eindeutig nicht um einen Unfall in Bagatellhöhe, verständigen Sie die Polizei.
  • Melden Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer Versicherung: Ihr persönlicher Berater steht Ihnen zur Seite.

Häufige Fragen

Alles über Ihre Wohn­mobil­versicherung

  • Ihre Größe, Gewicht und Ausstattung führen zu einer Reihe von besonderen Anforderungen, denen eine Kfz-Versicherung für gewöhnliche Pkw gar nicht gerecht wird. Zum Beispiel sind Schäden an den großflächigen Fenstern von Wohnmobilen sehr viel aufwändiger und somit teurer zu reparieren als bei einem Auto. Die oft höheren Kaufpreise bewirken auch einen ganz anderen Absicherungsbedarf im Falle von Diebstahl oder Totalschaden. Viele weitere Gründe sprechen aus Sicht der Versicherer dafür, die beiden getrennt zu behandeln:

    • In der Regel ist das Wohnmobil ein Zweitwagen, es besteht also bereits eine Kfz-Versicherung für das Alltagsfahrzeug.
    • Es wird meist nur für Urlaubsreisen bewegt.
    • Wegen der geringeren Höchstgeschwindigkeit ereignen sich weniger Auffahrunfälle mit hohen Kosten für die Kfz Versicherung.
    • Ein sicherer Stellplatz ist vorhanden.
  • Saisonkennzeichen sind sinnvoll, wenn Sie zum Beispiel nur über die Sommermonate fahren möchten. Sie können den Saisonzeitraum frei wählen. Wir empfehlen einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten, damit der Schadenfreiheitsrabatt in jedem Jahr steigen kann.

  • Da solche Kraftfahrzeuge vor allem während der wärmeren Monate bewegt werden, lohnt sich in vielen Fällen die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen. Dieses ist für den gewählten Zeitraum gültig, zwischen zwei und elf zusammenhängenden Monaten innerhalb eines Kalenderjahres. Der Vorteil: Für die Zeit der Stilllegung zahlen Sie keine Kfz-Steuer und keine Kfz Versicherung.

    Ihr persönlicher Ansprechpartner der Württembergischen ermittelt Ihnen gerne einen individuellen Preis für das Saisonkennzeichen Ihres rollenden Urlaubsgaranten.

  • Ihre individuelle Schadenfreiheitsklasse ergibt sich aus der Zeit, in der Sie schadenfrei gefahren sind, also Ihre Versicherung nicht in Anspruch genommen haben. Je mehr Jahre Sie unfallfrei gefahren sind, desto höher wird die SF-Klasse und desto niedriger der Beitrag Ihrer Wohnmobilversicherung.

  • Wir stufen Ihren Camper gerne in eine bessere Schadenfreiheitsklasse ein, bis hin zu SF4. Ein paar Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

    • Sie besitzen seit mindestens drei Jahren einen Führerschein für Pkw oder Krafträder, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen. Dann ist nämlich eine Sondereinstufung in SF 1/2 möglich.

    Großartige Absicherung muss nicht teuer sein! Ihr Vertrag wird in die SF-Klasse eines bei uns versicherten Pkw, bis zu SF4, unter folgenden Voraussetzungen eingestuft:

    • Das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt der Sondereinstufung und während der Vertragslaufzeit auf Sie, Ihren Ehepartner/ eingetragenen Lebenspartner oder den mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner zugelassen.
    • Alle berechtigten Fahrer sind zum Zeitpunkt der Sondereinstufung und während der Vertragslaufzeit 23 Jahre oder älter.
    • Die SF-Klasse darf bei Beginn nicht höher sein, als die des Erstvertrages.
  • Ihr Wohnwagen ist mit unserer Wohnwagenversicherung optimal geschützt. Da es sich dabei um einen Anhänger handelt, kann der Wohnwagen nicht einfach über eine Wohnmobilversicherung abgesichert werden.

  • Das Eine hat einen Motor und fährt, das Andere wird gezogen: Für den Urlauber erfüllen die beiden Karossen zwar einen beinahe identischen Zweck, doch für den Versicherer liegt ein großer Unterschied vor. Ein Wohnwagen hat keinen Fahrer, weshalb beispielsweise keine Fahrerschutzversicherung für ihn abgeschlossen werden kann.

  • Neues Fahrzeug, neuer Versicherungsschutz: Wenn Sie Ihr gebrauchtes Wohnmobil gegen ein Neues wechseln, benötigen Sie auch erneuerten Versicherungsschutz. Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen gerne weiter.

  • Ihr Vorzelt ist mit bis zu 3.000 Euro mitversichert. Ihr Vorzelt ist abgesichert, wenn es aufgebaut und mit dem Wohnmobil verbunden oder sich fest verschlossen in dessen Inneren befindet.

  • Ihre Kfz-Versicherung der Württembergischen schützt Ihr mobiles Zuhause auch bei Schäden im Ausland innerhalb des Geltungsbereiches. Für noch mehr Sicherheit empfehlen wir die Fahrerschutzversicherung sowie unsere Mobilitätsschutz-Versicherung.

  • In der EU ist die grüne Versicherungskarte meistens nicht mehr nötig. In den folgenden Staaten muss sie jedoch unbedingt mitgeführt werden:

    • Balkanstaaten (außer Kosovo)
    • Türkei
    • Ukraine
    • Weißrussland
    • Russland

    Wir empfehlen, die grüne Karte stets bei Auslandsreisen mitzuführen.

  • Die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie, wie die Bezeichnung vermuten lässt, von Ihrem Versicherer. Ihr persönlicher Berater stellt Ihnen diese gerne für die Kfz-Zulassung aus.

    1. Einfach anrufen, persönlich vorbei kommen oder eine E-Mail schreiben
    2. Ihre eVB-Nummer erhalten
    3. Gemeinsam mit den anderen Dokumenten mit zur Zulassungsstelle bringen
  • Für die Absicherung von Mietwagen, auch Reisemobile, ist der Eigentümer verantwortlich. Planen Sie also, ein solches bei einem gewerblichen Anbieter zu mieten, lassen Sie sich vor Abschluss des Mietvertrags die Versicherungsunterlagen des Vermieters zeigen.

  • Diese Versicherung zahlt nicht bei vorsätzlich verursachten Schadenfällen.

  • Die Höhe der Kfz-Steuer ist hier vom zulässigen Gesamtgewicht sowie der Schadstoffeinstufung abhängig. Es gibt allerdings Höchstgrenzen für bestimmte Schadstoffklassen und Gesamtgewichte.

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