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Sorglos zusammen wohnen und Dinge locker nehmen: Wir stehen Paaren und Ehepartnern mit starkem Schutz in Sachen privater Haftpflicht zur Seite - mit einer Versicherungssumme von bis zu 100 Millionen €.
Ausziehen, gemeinsam die Welt zu erobern - oder einfach nur zusammenziehen? Die Haftpflichtversicherung für Paare und Ehepartner gibt in jeder Situation wichtigen Rückhalt. Egal um welche Art von Paar oder Lebenspartnerschaft es sich handelt.
Im Fall der Fälle kommen wir mit bis zu 50 Mio. € pauschal für die finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, bei max. 15 Mio. € je geschädigter Person. Mit unserem PremiumPlus-Baustein sind Sie sogar bis zu 100 Mio. € abgesichert.
Hochzeit, Kind, Jobwechsel: Bestimmte neue Lebenssituationen sind bis zu 12 Monate lang mitversichert, ohne dass Sie es uns mitteilen müssen.
Haben Sie beide schon eine private Haftpflichtversicherung, unabhängig voneinander? Sie können diese unkompliziert zusammenlegen und von unserem starken Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren.
Egal ob zu Hause oder auf Reisen: Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit. So sind Sie auch im Hotelzimmer oder bei Ausflügen im Ausland bestens abgesichert.
Versicherung, gedacht für Pärchen und Ehepartner: Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden am Eigentum anderer - und das preiswert und umfassend.
Verlangt jemand Schadenersatz von Ihnen, prüfen wir, ob und in welchem Umfang Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind. Unbegründete Ansprüche wehren wir für Sie ab – auch vor Gericht.
Haftpflichtversicherung im Testvergleich: Die Privathaftpflichtversicherung für Familien wurde als „hervorragend“ bewertet.
Wir schützen Sie mit umfangreichen Leistungen vor den großen und kleinen Gefahren des Alltags, beruflich oder privat. Die hier erwähnten Leistungen sind Auszüge, es gelten die für Ihren Vertrag zutreffenden Bedingungen.
In allen Produktlinien enthalten
In allen Produktlinien enthalten
In allen Produktlinien enthalten
In allen Produktlinien enthalten
Im Komfort- und Premiumschutz enthalten
Im Premiumschutz enthalten
Mit unserem PremiumPlus-Baustein können Sie unsere Tariflinie Premium um weitere Top-Leistungen erweitern. Sie profitieren dann unter anderem von:
Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen, eventuell doppelt bestehende Haftpflichtversicherungen zusammenzulegen. Sobald Sie eine feste Beziehung oder Lebenspartnerschaft eingehen, empfiehlt sich unsere Haftpflichtversicherung für Paare. Wir empfehlen eine gemeinsame Absicherung für Paare, wenn eine gemeinsame Wohnung bezogen wird.
Die Geburt des ersten eigenen Kindes ist mit Sicherheit einer der schönsten Momente im Leben. Wer denkt schon ausgerechnet jetzt an den Versicherungsschutz? Aus diesem Grund gibt es unser Passt-sich-an-Prinzip: Neue Lebenslagen sind bis zu 12 Monate lang mitversichert, ohne dass Sie es uns melden müssen.
Sollten Sie bereits Kinder haben oder einer der beiden Partner seinen Nachwuchs in die neue Beziehung mitbringen, ist unsere Haftpflichtversicherung für Familien die passende Absicherung für Sie.
Ob Lebenspartner oder Ehepartner: Unsere Privat-Haftpflichtversicherung für Paare ist optimaler Schutz für Zwei. Eine Heirat ändert zunächst einmal nichts an Ihrem Versicherungsschutz. Mit dem ersten Kind sollte allerdings eine Haftpflichtversicherung für Familien folgen: Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen gerne.
In solchen Momenten denkt wohl niemand zuallererst an den Versicherungsschutz. Aus diesem Grund hat Ihre Württembergische vorgesorgt: Dank unseres Passt-sich-an-Prinzips ist der geschiedene Partner für die Dauer von 12 Monaten weiter versichert und hat Zeit, sich um seinen eigenen Versicherungsschutz zu kümmern.
In diesem denkbar schlimmsten Fall entfällt der Versicherungsschutz natürlich nicht einfach. Auch hier greift unser Passt-sich-an-Prinzip und schützt den hinterbliebenen Partner für ein ganzes Jahr weiter.
Nicht versichert sind beispielsweise Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden. Auch sind Schäden, die von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sind, kein Fall für die Privat- Haftpflichtversicherung.
Für Paare ist der Abschluss einer Privathaftpflicht sehr sinnvoll. Sie ist eine relativ kostengünstige Versicherung und bietet einen umfassenden Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Ja, die private Haftpflichtversicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit. Es ist egal, ob Sie einen Schaden leicht oder grob fahrlässig verursacht haben. Vorsätzlich verursachte Schäden werden nicht übernommen.
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Doch kann die Versicherung bei der Steuer geltend gemacht werden? Wir zeigen Ihnen, welche Haftpflichtversicherungen Sie unter welchen Voraussetzungen ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen.
In einigen Bereichen gibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Doch wie schaut es bei der Privathaftpflichtversicherung aus? Ist sie Pflicht oder freiwillig? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.
Wer kommt für den Schaden bei einem Freundschaftsdienst auf? Sind Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflicht mitversichert? Das erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Was ist eine Forderungsausfalldeckung (auch Ausfalldeckung genannt) und wann greift sie? Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über die Zusatzleistung in der privaten Haftpflichtversicherung.
Welche Regeln und Empfehlungen gibt es für den Versicherungsschutz einer Drohne? Reicht die private Haftpflicht oder sollte es eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung sein? Wir stellen Ihnen die wichtigsten Informationen zur Verfügung.
Welchen Versicherungsschutz bietet die Haftpflichtversicherung für die Mietwohnung? Ist die Versicherung wirklich sinnvoll? In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.
In Mietverhältnissen können teure Schäden entstehen, die den Schutz der Privathaftpflichtversicherung wichtig machen. Erfahren Sie, was Mietsachschäden sind, wer haftet und was Ihre private Haftpflichtversicherung in diesem Zusammenhang leistet.
„Was passiert, wenn wir Schadenersatz voneinander verlangen, aber im selben Vertrag sind?“ Wir räumen mit ein paar Mythen über die Haftpflichtversicherung auf und erklären wichtige Begriffe.
| Mythen und Begriffe | Erklärung |
|---|---|
Die Haftpflichtversicherung für gleichgeschlechtliche Paare | Ein Mythos, der sich hartnäckig hält, ist wohl jener über die Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren in der Versicherung. Das ist mit 100-prozentiger Sicherheit nicht so. Unser Schutz gilt für alle Paare und Partner. Die sexuelle Orientierung spielt keine Rolle bei der Absicherung Ihrer Haftpflicht. Für Ihre Württembergische zählt immer Ihre aktuelle Lebenssituation. Ob Single, Paar, Partner, Alleinerziehende oder mit einer ganzen Familie: Wir haben Ihre Absicherung. |
Schadenersatzansprüche des Paares untereinander | Eine Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie Anderen zufügen. Das bedeutet, dass zwischen den beiden Partnern kein Anspruch auf Schadenersatzleistungen besteht. Wenn Sie also durch ein kleines Missgeschick einen Schaden am Eigentum Ihres Partners anrichten, ist dies kein Fall für die Haftpflichtversicherung für Paare. Eine Erweiterung dieses Versicherungsschutzes ist über den Zusatzbaustein PremiumPlus möglich. |
Gefälligkeitshandlungen | Wenn Sie einem Freund oder Bekannten unentgeltlich z. B. bei einem Umzug helfen, ist das eine Gefälligkeitshandlung. Entsteht dabei ein Schaden, berufen wir uns nicht auf einen Haftungsverzicht und leisten bis zur Versicherungssumme. |
Forderungsausfalldeckung | Ein Forderungsausfall ist besonders ärgerlich. Sollten Sie einen Schaden durch eine dritte Person erleiden, haben Sie das Recht auf Wiedergutmachung – beispielsweise durch Schmerzensgeld. Sollte der Verursacher jedoch keine Haftpflichtversicherung besitzen und die Kosten auch nicht aus eigener Tasche begleichen können, schützt Sie unsere Privat-Haftpflichtversicherung. |
Schmerzensgeld | Das Schmerzensgeld ist ein Anspruch auf Schadenersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, nach deutschem Recht zusätzlich mit einer Sühnefunktion. |
Regress | Unter Regress wird die Rückforderung verstanden, die eine Versicherung nach der Regulierung eines Schadenfalles stellen kann. Regressansprüche fallen in Bezug auf die Haftpflichtversicherung für Paare meist an, wenn ein Personenschaden untereinander angerichtet wird und sich die Krankenkasse des Geschädigten bei dessen Lebenspartner mit Geldforderungen meldet. |
Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?
Individuelle Absicherung