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Gesundheit

Die Zahnzusatzversicherung steuerlich geltend machen

Ihre Ausgaben für die private Zahnzusatzversicherung zählen zu den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" und können steuerlich geltend gemacht werden - es gibt jedoch ein großes Aber.

Lesedauer: 7 Minuten

  • Das Wichtigste in Kürze

    • Die Kosten für eine private Zahnzusatzversicherung lassen sich grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.
    • Der absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen ist bei den meisten allerdings bereits ausgeschöpft.

Ist die private Zahn­zusatz­versicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge vieler Versicherungen lassen sich steuerlich geltend machen. Die private Zahnzusatzversicherung (ZZV) gehört zwar dazu, wird allerdings selten tatsächlich berücksichtigt. Der Grund: Der absetzbare Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen, zu welchen der private Zahnschutz zählt, wird in vielen Fällen schon von den Beiträgen für die Sozialversicherung ausgeschöpft. Es gibt jedoch Szenarien und Personengruppen, für die es sich lohnen kann, die ZZV in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.

Hinweis zu Beginn: Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung

Nur eine professionelle Steuerberaterin oder ein professioneller Steuerberater darf rechtsverbindliche Auskünfte zu steuerlichen Auswirkungen geben. Dieser Artikel soll den Besuchern unserer Webseite transparente, hilfreiche und lesenswerte Informationen aus der Versicherungs- & Finanzwelt bereitstellen. So spricht er beispielsweise bewusst vom "von der Steuer absetzen", statt das fachlich richtige "ansetzen" zu verwenden. Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar und kann diese auch nicht ersetzen.

In welcher Höhe ist eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Wie in der Einleitung bereits angedeutet: Die absetzbaren Beiträge sind gedeckelt und werden meist schon durch die Aufwendungen für die Sozialversicherung erreicht. Der steuerlich absetzbare Höchst­betrag liegt (beides Stand 2026) bei jährlich 1.900 € für sozial­versicherungs­pflichtige Arbeit­nehmer, Rentner und Beihilfe­berechtigte sowie 2.800 € für Selbst­ständige und Freiberufler.

Tipp: Sollten Sie sich unsicher über die Höhe Ihrer Pflichtversicherungsbeiträge sein, finden Sie die Antwort übrigens auf Ihrer Lohnsteuerkarte.

  • Angestellte

    Gültiger Höchstbetrag: 1.900 €

    Liegen die Versicherungsbeiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung unter 1.900 €/Jahr, können Angestellte auch die private Zahnzusatzversicherung von der Einkommenssteuer absetzen. Meist ist die Absetzungsgrenze aber mit den Beiträgen für die genannten Versicherungen bereits erreicht.

  • Rentner

    Gültiger Höchstbetrag: 1.900 €

    Auch Rentner sind kranken- und pflegeversichert. Für sie gilt dieselbe Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen von 1.900 €, sie können aber, wie alle anderen auch, ihre gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in unbegrenzter Höhe in der Steuer geltend machen.

  • Studierende

    Gültiger Höchstbetrag: 1.900 €

    Studierende zahlen verhältnismäßig niedrige Versicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Daher können Studierende ihre private Zahnzusatzversicherung noch am ehesten absetzen. Ihr Höchstbetrag bei Vorsorgeaufwendungen wird oft nicht erreicht, sodass der Betrag mit den Aufwendungen für die Zahnversicherung „aufgefüllt“ werden kann.

  • Beamte

    Gültiger Höchstbetrag: 1.900 €

    Liegen die jährlichen Versicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegepflichtversicherung unter der Absetzungsgrenze von 1.900 €, können Beamte auch sonstige Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Oft sind Beamte allerdings zusätzlich privat krankenversichert und setzen eher die Beiträge für die private Krankenversicherung ab als jene für den privaten Zahnschutz.

  • Selbstständige

    Gültiger Höchstbetrag: 2.800 €

    Selbstständige können 2.800 € für Vorsorgeaufwendungen angeben und damit mehr als Arbeitnehmer, Studierende oder Beamte. Selbstständige können nicht auf den Arbeitgeberanteil in der Sozialversicherung bauen und auch keine weiteren Versorgungswerke, wie etwa die Beamtenbeihilfe, leisten für ihre Vorsorge. Sie zahlen ihre Versicherung selbst und haben daher eine höhere Absetzungsgrenze.

  • Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften

    Gültiger Höchstbetrag: 3.800 € / 4.700 € / 5.600 €

    Gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften haben einen entscheidenden Vorteil: Ihr Höchstbetrag kann sich erhöhen, je nach beruflicher Situation.

    • Sind beide Ehepartner sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, gilt ein Höchstbetrag von 3.800 €.
    • Ist ein Ehepartner selbstständig und der andere sozialversicherungspflichtig angestellt, gilt ein Höchstbetrag von 4.700 €.
    • Sind beide Ehepartner selbstständig, genießen Sie einen Höchstbetrag von 5.600 €.

Auch niedrige Bruttoeinkommen "sprengen" schon den Höchstbetrag

Schon ein relativ niedriges Einkommen reicht aus, um über die Grenze zu kommen. Ein stark vereinfachtes Beispiel:

  • Ein Verkäufer (angestellt, ledig) erhält ein Einstiegsgehalt von 1.500 € brutto monatlich.
  • Davon führt er rund 160 € monatlich als Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ab.
  • Das sind jährlich 1.920 €, womit die Höchstgrenze von 1.900 € bereits um 20 € überschritten ist.

Für wen ist die Angabe der ZZV in der Steuererklärung sinnvoll?

Wie unsere große Tabelle über diesem Absatz aufführt, profitieren nur wenige Personengruppen davon, die Beiträge für die ZZV steuerlich geltend zu machen. Namentlich sind es:

  • Sozialversicherungspflichtige Angestellte mit niedrigem Bruttojahreseinkommen, welche die Höchstgrenze von 1.900 € für Vorsorgeaufwendungen nicht erreichen.
  • Studierende, die aufgrund ihrer niedrigen Sozialversicherungsbeiträge noch "Platz" für weitere Vorsorgeaufwendungen haben könnten.
  • Gemeinsam veranlagte Ehepartner in bestimmten beruflichen Konstellationen, deren Höchstbeitrag sich erhöht.

Welche Zahnbehandlungen kann man von der Steuer absetzen?

Die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung lassen sich genauso absetzen wie Krankheitskosten. Diese zählen in der Steuererklärung zu den "außer­gewöhnlichen Belastungen". Kosten für Zahnersatz und Zahn­behandlungen sind also genauso absetzbar wie beispielsweise Ausgaben für Medikamente. Ein privater Zahntarif übernimmt nicht in jedem Tarif die kompletten Kosten für zahnärztliche Behandlungen. Den Eigenanteil, der Ihnen dann bleibt, können Sie in der Steuererklärung geltend machen.

Voraussetzung: Die Behandlungen waren medizinisch notwendig

Krankheitskosten können nur abgesetzt werden, wenn sie medizinisch notwendig waren und die sogenannte "zumutbare Belastung" überschreiten. Wie hoch diese Belastungsgrenze ist, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder ab. Einige Finanzbehörden, wie beispielsweise die Finanzämter in Bayern, betreiben einen Online-Rechner für die zumutbare Belastung.

Dokumente aufheben: Nachweise für die Behandlungen

Als Nachweis für Zuzahlungen zu:

...genügt die Rechnung. Heben Sie Rezepte und die Belege in jedem Fall auf, denn nicht nur die Behandlungs- und Materialkosten sind absetzbar. Auch im Rahmen der Behandlung verschriebene Medikamente und eventuell notwendig gewordene spätere Reparaturen am Zahnersatz können dazu gezählt werden.

Tipp: Achten Sie darauf, die gesamten Kosten (auch für langwierige Behandlungen) in einem Kalenderjahr zu entrichten und nicht auf zwei Jahre zu verteilen. Damit steigen die Chancen, dass die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich angerechnet werden.

Wie und wo trage ich meine Zahnzusatzversicherung in die Steuererklärung ein?

Wer seine ZZV tatsächlich von der Steuer absetzen möchte, der fragt sich mit Sicherheit, wo genau er die "Vorsorgeaufwendungen" findet. Wir erinnern noch einmal an den eingangs gegebenen Hinweis, dass wir als Versicherung nicht steuerberatend tätig sind - aber nennen Ihnen gerne ohne rechtliche Verbindlichkeit die Stellen, an denen Sie die richtigen Zeilen und Felder für die Eintragung entdecken.

  • Gesetzlich Versicherte nutzen das Feld „Über die Basis­absicherung hinausgehende Beiträge zu Kranken­versicherungen (z.B. für Wahl­leistungen, Zusatz­versicherung) abzüglich erstatteter Beiträge“ auf der ersten Seite der Steuererklärung, um die Kosten ihrer Zahnversicherung abzusetzen.
  • Wer das Programm ELSTER© nutzt, findet die Anlage Vorsorge­aufwand in der Einkommen­steuer­erklärung. Dort gibt es den Bereich „Wahl­leistungen und Zusatz­versicherungen“.

Tipp: Sie können sich alle Dokumente auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums bequem herunterladen.

Fristen und Termine einhalten

Legen Sie die ausgefüllte Anlage dem Mantel­bogen der Steuer­erklärung bei und reichen Sie alles zusammen fristgerecht beim Finanzamt ein. Üblicherweise endet die Frist zur Abgabe der Steuer­erklärung am 31.07. des Folgejahres. Wenn Sie die Hilfe eines Steuer­beraters oder der Lohnsteuer­hilfe in Anspruch nehmen, haben Sie üblicherweise bis zum übernächsten Jahr Zeit für die Abgabe Ihrer Steuererklärung.

Ob steuerlich absetzbar oder nicht: Zahnschutz spart Geld

Ob Sie zu den wenigen Personengruppen gehören, die ihre Höchstgrenze der Vorsorgeaufwendungen schon ausschöpfen, oder nicht: Eine private Zahnzusatzversicherung ist in jeder Hinsicht sinnvoll - unabhängig von der Größe Ihres Geldbeutels. Das wichtigste Argument lautet noch immer: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch im Bereich der Zahngesundheit begrenzt.

Wer sparen möchte, schließt früh ab

So gut wie alle (Zahnzusatz-) Versicherungen berechnen die Beiträge, die sie von ihren Kunden verlangen, auf Basis Ihres individuellen Risikos sowie der Wahrscheinlichkeit, dass Sie tatsächlich erkranken.

Deshalb lässt sich bei der Zahnzusatzversicherung eine ganz pauschale Faustregel aufstellen: Je gesünder die Zähne, desto günstiger die Beiträge.

Achtung Kostenfalle: Einfach einen "Notgroschen" anzulegen ist keine Alternative

Szenario: Jemand legt, statt eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, einfach selbst Geld für eventuelle Zahnbehandlungen beiseite. Nach kurzer Zeit wird, mit einigem Pech, bereits eine Zahnbehandlung fällig.

  • Das erst vor Kurzem angelegte Ersparte reicht noch lange nicht aus, die teils empfindlichen Kosten zu decken. Gute Zahn-Tarife haben übrigens keine Wartezeit.
  • Eine ZZV kommt (in den ersten Jahren unter bestimmten Obergrenzen) für die Behandlungskosten auf. Dabei ist egal, ob die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge die Behandlungskosten decken würden oder nicht.
  • Den Notgroschen für andere Zwecke anzutasten, kann verlockend sein. Sind es nicht die Zahnarztkosten, könnte es eine unerwartet anstehende Autoreparatur sein.

Beratung

Falls Sie noch offene Fragen zur Zahnzusatzversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Persönlich. Partnerschaftlich. Verlässlich.
  • Sie stehen an erster Stelle - nicht Ihre Vertragsnummer.
  • Seit fast 200 Jahren stehen wir an der Seite von Menschen und Unternehmen.

Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Was möchten Sie noch über dieses Thema wissen?

Brennen Ihnen noch Fragen rund um den privaten Zahnschutz auf der Zunge? Hier finden wir Antworten darauf.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Zahnzusatzversicherungen sind sinnvoll für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und selbst Seniorinnen und Senioren. Wer eine Zahnbehandlung oder sogar Zahnersatz benötigt, der schützt sich mit einer Zahnzusatzversicherung vor den mitunter hohen Kosten.

  • Ist es möglich, eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen? Beinhaltet eine solche Versicherung auch Behandlungen, die bereits vom Zahnarzt eingeplant sind? Was bietet die Württembergische an? Das erfahren Sie in unserem Ratgeber.

  • Eine professionelle Zahnreinigung ist ein wichtiger Bestandteil der Zahnprophylaxe. Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wichtige zum Ablauf und der Kostenerstattung durch eine private Zahnzusatzversicherung.

  • Es gibt Versicherungen, die auch die Kosten für eine bereits laufende, angeratene oder geplante Behandlung übernehmen. Ob sich das für Kunden und Patienten wirklich lohnt, erfahren Sie auf dieser Seite.

  • Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, der muss (zumindest bei den meisten Anbietern) Gesundheitsfragen beantworten. Es gibt allerdings Tarife, die darauf verzichten. Hier erfahren Sie alles über dieses Thema.

  • Ist der Abschluss einer Versicherung noch möglich, obwohl die Zahnbehandlung bereits angeraten ist oder begonnen hat? Erfahren Sie hier, wann ein Abschluss möglich ist und was Sie tun können, wenn es bereits zu spät ist.

  • Auf der Suche nach dem richtigen Zahntarif stellen sich viele Eltern die Frage, ob es Zahnzusatzversicherungen mit Familientarifen gibt. Also eine "Zahn-Allzweck-Versicherung", die für Eltern und Kids passt.

  • Auf dieser Seite erfahren Sie, ob und - wenn ja - ab wann sich eine Zahnzusatz­versicherung für Ihr Kind lohnt. Abschließen lässt sie sich früh, aber ist sie wirklich sinnvoll für den Nachwuchs?

  • Bei Zahnlücken können Zahnbrücken Abhilfe schaffen. Erfahren Sie in unserem Ratgeber unter anderem, was eine Zahnbrücke ist, welche Arten es gibt, was sie kostet und wie eine private Zahnzusatzversicherung diese Kosten übernehmen kann.

Sicher sein beginnt mit einem "Hallo"

Und macht jederzeit ein gutes Gefühl. Was möchten Sie wissen?

Privatpatient beim Zahnarzt mit dem Testsieger von Stiftung Warentest

Zeigen Sie Ihr schönstes Lächeln – auch wenn Ihre Zähne nicht wie in der Werbung glänzen. Viel wichtiger als die perfekt aussehenden Zähne ist doch deren Gesundheit. Dafür können Sie mit unserer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sorgen.

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