Kfz-Familienfahrer-Versicherung

349 €/Jahr

Jahresbeitrag pro Person

Der Schlüssel zu allen Autos

Mit unserer Kfz-Familienfahrer-Versicherung kannst du alle Autos der Familie, bis zum 3. Verwandtschaftsgrad fahren. Wenn Du später dein eigenes Auto bei der Württembergischen versicherst, rechnen wir dir bis zu vier schadenfreie Jahre an.

Kfz-Familienfahrer-Versicherung: Junge Frau sitzt glücklich in einem Auto und streckt einen Arm aus dem Fenster

Ihre Vorteile

Darum ist die Kfz-Familien­fahrer-Versicherung sinnvoll

Für junge Leute, die selbst kein Fahrzeug besitzen, eine günstige Alternative: Mit unserer Familienfahrer-Versicherung fürs Auto können Fahranfänger die Pkws der Familie fahren ohne in alle Kfz-Versicherungen eingetragen zu werden.

  • Günstige Versicherung für Fahranfänger

    Für 349 € im Jahr können alle Autos der Familie, bis zum 3. Verwandtschaftsgrad, gefahren werden.

  • Schadenfreiheitsrabatt aufbauen, ohne eigenes Auto

    Bis zu vier schadenfreie Jahre können angerechnet werden, wenn später das eigene Auto bei der Württembergischen versichert wird. Der erfahrene Schadenfreiheitsrabatt (bis max. SF4) wird im Schadenfall nicht zurückgestuft.

  • Flexible Wahl des Versicherers

    Für den Abschluss der Familienfahrer-Versicherung muss lediglich ein Fahrzeug aus dem Verwandtenkreis eine Kfz-Versicherung bei der Württembergischen haben.

Unsere Leistungen

Das deckt die Familienfahrer-Versicherung ab

Du bist Fahranfänger oder besitzt selbst (noch) keinen Pkw, nutzt aber öfter die Autos von Eltern, Geschwistern oder anderen Familienangehörigen? Dann ist die Kfz-Familienfahrer-Versicherung für nur 349 € im Jahr genau das Richtige für dich.

  • Beitragsnachforderungen und Vertragsstrafen

    Die Familienfahrer-Versicherung übernimmt Beitragsnachforderungen und Vertragsstrafen bis 2.500 €, die dadurch entstehen, dass Sie nicht als berechtigter Fahrer in der Kfz-Versicherung aufgeführt sind.

  • Versicherte Fahrzeuge bis zum 3. Verwandtschaftsgrad

    Mit der Kfz-Familienfahrer-Versicherung können Sie alle Fahrzeuge von Verwandten bis zum 3. Verwandtschaftsgrad fahren.

Häufige Fragen

Das sollten Sie über die Kfz-Familienfahrer-Versicherung wissen

Sie haben Fragen, die Ihnen auf der Zunge brennen? Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an Ihren Berater vor Ort.

  • Die Kfz-Familienfahrer-Versicherung ist vor allem für junge Leute, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, eine günstige Alternative. Damit können alle Autos von Familienmitgliedern, bis zum 3. Verwandtschaftsgrad, gefahren werden. Zudem baut sich der Versicherungsnehmer einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt auf (bis max. SF 4). Diesen rechnen wir an, wenn später das eigene Auto bei der Württembergischen versichert wird. So können sich Fahranfänger beispielsweise schon jetzt eine günstigere Einstufung in die Pkw-Versicherung sichern.

  • Sie sind mit dem Auto Ihres Onkels unterwegs und ein Unfall passiert. Das gefahrene Fahrzeug hat keine Kfz-Versicherung bei der Württembergischen, sondern bei einer anderen Versicherungsgesellschaft. In diesem Fall übernimmt die Familienfahrer-Versicherung Beitragsnachforderungen bis max. 2.500 €, die dadurch entstehen, dass Sie nicht als berechtigter Fahrer in der Pkw-Versicherung Ihres Onkels aufgeführt waren und einen Unfall gebaut haben. Das ist die Kern-Leistung der Familienfahrer-Versicherung fürs Auto. Der Schaden selbst wird über den Versicherer bzw. die Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung Ihres Onkels abgedeckt. Und das Beste daran: Wenn Sie sich mit der Familienfahrer-Versicherung z. B. drei schadenfreie Jahre aufgebaut haben, bleiben diese unberührt!

  • Die Familienfahrer-Versicherung ist eine eigenständige Absicherung für Personen, die selbst (noch) kein Auto besitzen und regelmäßig mit den Autos von Eltern, Geschwistern oder anderen Familienangehörigen fahren. Ohne die Familienfahrer-Versicherung müsste der Fahrer in jedem der Pkw-Verträge berücksichtigt werden, was den Beitrag der Familienmitglieder deutlich erhöhen würde. So zahlt der Versicherungsnehmer nur 349 € im Jahr für die Familienfahrer-Versicherung und kann sorglos alle Autos fahren. Tritt der Schadenfall ein, werden Beitragsnachforderungen und Vertragsstrafen bis max. 2.500 € übernommen. Diese entstehen dadurch, dass die Person nicht als berechtigter Fahrer im jeweiligen Pkw-Vertrag aufgeführt war.

  • Der Versicherungsnehmer baut sich für jedes ununterbrochene Jahr der Vertragslaufzeit der Kfz-Familienfahrer-Versicherung einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt (bis max. SF 4) auf, der beim eigenen Pkw, der bei der Württembergischen versichert wird, angerechnet werden kann.

  • Für den Abschluss muss mindestens ein Pkw aus dem Verwandtenkreis eine Autoversicherung bei der Württembergischen haben.

  • Bei Fahrten mit einem Personenkraftwagen eines Familienangehörigen übernehmen wir im Falle eines Schadens Beitragsnachforderungen und Vertragsstrafen bis max. 2.500 €, die dadurch entstehen, dass der Fahrer nicht im Pkw-Vertrag seines Verwandten als berechtigter Fahrer aufgeführt war.

  • Versichert sind alle in Deutschland als Personenkraftwagen zugelassene Fahrzeuge.

    Nicht versichert sind Sie als Fahrer von:

    • Taxen, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeuge
    • allen Fahrzeugen, die nicht als Personenkraftwagen zugelassen sind
    • Fahrzeuge, die bei der Württembergischen als Oldtimer, Youngtimer, Sammlerfahrzeuge oder Exoten versichert sind
  • Alle Autos bis zum 3. Verwandtschaftsgrad:

    • Verwandte 1. Grades: Eltern, Kinder
    • Verwandte 2. Grades: Geschwister, Großeltern, Enkelkinder
    • Verwandte 3. Grades: Nichten und Neffen, Urgroßeltern, Urenkel, Onkel und Tanten

    Sie haben gerade Ihren Führerschein gemacht und auch schon ein eigenes Auto? Dann ist unsere Kfz-Versicherung für Fahranfänger das Richtige für Sie.

  • Ja, es stehen Ihnen alle unterjährigen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, solange eine Einzugsermächtigung erteilt ist.

  • Beziehungspunkt ist der Versicherungsnehmer. Von ihm ausgehend sind die Verwandtschaftsgrade zu betrachten.

  • Nein. Da der Versicherungsschutz bis zum 3. Verwandtschaftsgrad gilt, muss der Versicherungsnehmer nicht mit den Familienangehörigen in einer häuslichen Gemeinschaft leben um abgesichert zu sein.

  • Versicherungsnehmer ist diejenige Person, welche die Familienfahrer-Versicherung für sich abschließt, um die Autos von Familienmitgliedern zu fahren.

  • Der Vertrag Kfz-Familienfahrer-Versicherung hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag kann zum Ablauf gekündigt werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Ab dem zweiten Versicherungsjahr kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.

Gut zu wissen

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