Haus- & Grundbesitzer­haftpflicht

Der beste Fall im Haftungsfall

Ob Sie selbst darin wohnen oder es vermieten – als Eigentümer sind Sie für Ihr Haus und Grundstück verantwortlich. Sie haften unbegrenzt für Schäden, die auf Verletzung der Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen sind.

Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht: Junge Mutter spielt mit zwei Kindern auf dem Balkon
Zwei Männer lachend vor einem Haus

Ihre Vorteile

Darum ist eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung sinnvoll

Solange in Ihrem Haus alles zum Besten steht, denken Sie an alles, nur nicht an eine Haftpflichtversicherung. Aber: Wenn jemandem etwas passiert, weil Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind, haften Sie für den Schaden.

  • Prüfung der Haftpflichtfrage

    Falls es auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus zu einem Schaden kommt, prüfen wir zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sind. Falls dies nicht der Fall ist, kümmern wir uns um die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

  • Hohe Versicherungssummen

    Wir bieten Ihnen hohe Versicherungssummen: Bis zu 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Übernahme bei leichter oder grober Fahrlässigkeit

    Übernahme von durch leichte oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Unsere Leistungen

Das deckt die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht ab

Unsere Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn auf Ihrem Grundstück etwas passiert. Hier finden Sie einen Auszug der versicherten Gefahren, einen vollständigen Überblick finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    Sie können entscheiden, ob Sie sich für 5 Mio. €, 20 Mio. € und 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern wollen.

    Bis zu 50 Mio €

  • Arbeitsmaschinen

    Beim Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 km/h sichern wir Sie ab.

  • Erneuerbare Energien

    Auch als Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien wie z. B. Photovoltaik- und Solaranlage, Wärmepumpenanlage, Geothermieanlage, Kleinwindanlage, Mini-Blockheizkraftwerk sind Sie mit uns abgesichert.

  • Swimmingpool

    Swimmingpools, Teiche, Biotope sowie Zisternen, Brunnen oder ähnliches auf dem Grundstück sind ebenfalls versichert.

Häufige Fragen

Wer zahlt, wenn Sie haften?

Sie sind Vermieter oder Grundbesitzer und fragen sich, ob Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen? In unseren FAQs finden Sie viele wichtige Informationen, die Ihnen diese Entscheidung erleichtern. 

  • Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert Sie bei Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen, ab. Das können Schäden sein, die zum Beispiel durch schadhafte Treppen oder eine mangelhafte Beleuchtung ausgelöst wurden. Diese Versicherung ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder jemand anderem überlassen oder wenn Sie ein unbebautes Grundstück besitzen.

  • Wenn Sie Ihr Eigenheim selbst bewohnen und privathaftpflichtversichert sind, ist in den meisten Fällen keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig. Dies gilt z. B. auch, wenn Sie als Eigentümer eines Zweifamilienhauses eine Einheit selbst bewohnen.

  • Nicht alle denkbaren Risiken sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:

    • berufliche Tätigkeiten
    • vorsätzliche Handlungen
    • Schäden zwischen Mitversicherten

  • Sie haben Versicherungsschutz als Haus- und Grundbesitzer für das versicherte Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden im Inland. 

  • Als Vermieter können Sie die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der Nebenkosten an Ihre Mieter weitergeben. Sie müssen Ihre Mieter jedoch darüber im Mietvertrag informieren. 

  • Ja, Haus- und Wohnungseigentümer müssen im Winter die Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee und Eis befreien. Das gehört zur sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Stürzt ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg und verletzt sich, haftet in der Regel der Hauseigentümer. Der kann sich mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftplicht absichern. Vermieter können diese Pflicht auch per Mietvertrag auf ihre Mieter übertragen oder einen Hausmeister-Service damit beauftragen. Mieter oder Eigentümer von selbst genutzten Immobilien können sich in der Regel über eine private Haftpflicht versichern.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Sandsäcke als Hochwasserbarriere

    Vorstellen mag es sich niemand, aber darauf vorbereitet sollten Sie sein: Hochwasserkatastrophen und Überschwemmungen durch Niederschläge treten immer häufiger auf. Deswegen geben wir Ihnen wichtige Informationen zum Hochwasserschutz an die Hand.

  • Paar mit Laptop

    Die private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung und ist für alle wichtig. Hier verraten wir Ihnen, wie sich ihr Preis zusammensetzt und geben clevere Tipps, damit Sie an Geld, aber nicht an der Sicherheit sparen.

  • Monteur installiert Wärmepumpe

    Der Gesetzgeber möchte bis 2024 Fakten schaffen: Weg von den fossilen, hin zu den nachhaltigen Energien. Viele Hausbesitzer interessieren sich dabei schon heute für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Im Fokus: Die Wärmepumpe.

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Aktuelle Versicherungsbedingungen

Die hier dargestellten Bedingungen sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.

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