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Die einen bauen Gemüse an, andere schätzen den gepflegten Rasen fürs Zusammensein und Spiele. Wieder andere lieben die Blütenpracht. Gibt es eigentlich eine "Gartenversicherung", um den persönlichen Ruheort zu schützen?
Lesedauer: 6 Minuten
Versicherungsschutz für den Garten gibt es - wobei wir natürlich nicht für alle Versicherungsunternehmen sprechen können - eher selten als eigens dafür ausgedachte "Gartenversicherung", die für sich alleine abgeschlossen werden kann.
Bei der Württembergischen ist Ihr Garten und so gut wie alles darin von der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung geschützt. Beide leisten unterschiedliche Dinge für den Schutz Ihres grünen Wohlfühlortes, aber dazu erfahren Sie im Kapitel zu den Leistungen mehr. Wichtig ist nur: Eine "Gartenversicherung" an sich gibt es nicht. Es handelt sich dabei eher um ein geflügeltes Wort als einen tatsächlichen Begriff aus der Versicherungswelt. Das hat die Gartenversicherung mit der Hausversicherung gemeinsam, hinter der sich ebenfalls eine Reihe von Versicherungen verbirgt, die Hausbesitzern empfohlen wird.
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Welche Versicherungen schützen Ihren Garten?Kosten der GartenversicherungDen Garten schützenSchäden meldenHäufige FragenDen Garten und dessen Inhalt zu versichern ist besonders für Hauseigentümer sinnvoll, die gerne viel Zeit - und mitunter Geld - in ihren Garten investieren. Auch Mieter mit einem eigenen Garten können von einer solchen Versicherung profitieren.
Besitzer von Schrebergärten außerhalb des heimischen Grundstücks sollten sich ebenfalls mit dem Versicherungsschutz auseinandersetzen. Hier greift jedoch nicht automatisch der Schutz, der auch die eigenen vier Wände absichert. Weiter unten erfahren Sie mehr über den Schutz für Schrebergärten.
Ein gepflegter Garten ist mehr als nur eine grüne Fläche – er ist eine Erweiterung des Wohnraums. Ob Gartenmöbel, Gartenhäuser, Lauben, Kinderspielgeräte, gemauerte Grills oder gleich der Pool: Viele investieren erheblich in die Gestaltung ihres Gartens. Die richtige Versicherung bietet den nötigen Schutz für diese wertvollen Investitionen.
Gärten sind verschiedenen Risiken ausgesetzt. Darunter beispielsweise:
Sich vor den finanziellen Folgen solcher Schäden abzusichern, macht für Gartenbesitzer in jeder Hinsicht Sinn. Zumal die Leistungen von Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung auch für alles innerhalb Ihrer vier Wände und die Wände selbst wichtig sind.
Wie oben einleitend erwähnt: Die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung enthalten Leistungen, mit denen der Garten, bzw. Ihr Besitz darin abgesichert werden können.
Hausratversicherung Premium | Wohngebäudeversicherung Premium |
---|---|
Was ist versichert? | |
Ihr Hausrat, der sich im Garten befindet.
| Mit dem Grund und Boden fest verbundene Grundstücksbestandteile und Nebengebäude bis 40 m², wie
Außerdem:
|
Welche Schäden sind abgedeckt? | |
Beschädigungen, Abhandenkommen oder Zerstörungen durch z. B.:
| Beschädigungen oder Zerstörungen durch z. B.:
|
Was leistet die Versicherung nach Schäden? | |
Die Hausratversicherung bietet finanziellen Schutz, indem sie die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der in Mitleidenschaft gezogenen Gegenstände übernimmt. | Die Wohngebäudeversicherung trägt dazu bei, die finanzielle Belastung von Schäden zu mindern, indem sie die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau des beschädigten Gebäudes übernimmt. |
Das Gebäude, das Grundstück und seine Bestandteile und Ihr Hab und Gut darin und darauf sind mit der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung geschützt. Mit den folgenden Versicherungen ergänzen Sie den vorhandenen Schutz rund um Ihren Garten.
Tipp: Die Württembergische bietet mit "Domizil" eine Kombination aus Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an, die Leistungen beider Versicherungen verbindet.
Eine Elementarversicherung schützt vor den Naturereignissen, die von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht abgedeckt werden. Sie bietet einen umfassenden Schutz für Hausbesitzer bei Schäden durch:
Ob Fenster, Spiegel oder Duschkabine: Bei Beschädigung oder Zerstörung von Glas (durch Bruch) ersetzt die Glasversicherung schnell und unkompliziert den entstandenen Sachschaden.
Eine private Haftpflichtversicherung ist, obwohl das Wort darin steckt, zwar nicht gesetzlich verpflichtend, trotzdem ein entscheidender Bestandteil der Absicherung für jeden. Schäden können auch Hausbesitzern jederzeit passieren: Es reicht schon, wenn ein Gast auf der rutschigen Treppe hinaus in den Garten stürzt. In solchen Fällen kann der Hausbesitzer für die entstandenen Kosten haftbar gemacht werden, sei es für medizinische Behandlungen, Reparaturen oder Schmerzensgeldforderungen.
Die Photovoltaikversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden an oder Ausfällen Ihrer Anlage, sei es durch Naturereignisse, technische Defekte oder andere Risiken.
Mit dem Immobilienrechtsschutz genießen Sie Schutz bei Streitigkeiten als Eigentümer Ihrer selbst bewohnten Wohnung oder Ihres selbst bewohnten Einfamilienhauses, z. B. mit dem Nachbarn.
Die wenigsten Wärmepumpen werden wohl als ästhetischer Teil des Gartens empfunden, befinden sich allerdings dort und gehören schon in vielen Häusern dazu. Wir haben dem Thema Versicherung für Wärmepumpen einen eigenen Ratgeber gewidmet.
Ja, der Balkon und auch die überdachte Terrasse gehören zum "Versicherungsort" der Hausratversicherung. Heißt: Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung gilt auch bei Schäden an Gegenständen, die sich auf dem Balkon befinden.
Auch den Pool versichern Sie entweder über die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung. Welche Versicherung im Schadensfall zahlt, hängt von Ihrem Swimmingpool und natürlich Ihrem Versicherer ab. Auch hier gilt: Was Sie bewegen können, ist eher Hausrat denn Gebäude- oder Grundstückbestandteil. Ihr Pool ist im Premiumschutz der Württembergischen - sei es die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung - versichert.
Die Wohngebäudeversicherung schützt also mit dem Grund und Boden fest verbundene Grundstücksbestandteile. Nebengebäude außerhalb des versicherten Grundstücks, wie z. B. Gartenhäuschen und Lauben müssen gesondert versichert werden. Wer einen Schrebergarten besitzt, der sollte sich um gesonderten Schutz für Häuschen, Laube oder sonstige Bauten darin kümmern.
Mit der Hausratversicherung ist Ihr Besitz vor zahlreichen Schäden abgesichert, auch wenn er sich außerhalb Ihrer vier Wände aufhält. Sie gilt in der Regel im Rahmen der zeitlich befristeten Außenversicherung auch für die beweglichen Sachen in den Häuschen und Lauben in Ihrem Schrebergarten.
Die Kosten für eine Hausratversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Der wichtigste ist die Versicherungssumme. Das ist der Betrag, bis zu dem Ihr kompletter versicherter Hausrat im Schadenfall geschützt ist. Sie ist auch die maximale Summe, die Sie im Schadensfall ausgezahlt bekommen. Die Höhe der Versicherungssumme bestimmt maßgeblich den Beitrag, den Sie bezahlen.
Bei der Wohngebäudeversicherung kommen, neben der Gebäudeart und Bauartklasse und der Größe der Wohnfläche noch weitere Faktoren hinzu. Das sind beispielsweise die Lage des Gebäudes und die Region. Und nicht zuletzt, das gilt für beide Versicherungen, wirken sich die von Ihnen gewählten Zusatzbausteine auf den schlussendlichen Beitrag Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung aus.
Wer sein Eigentum im Garten schützt, hat am längsten Freude daran. Hier sammeln wir Tipps, mit denen Sie Ihren Garten und alles darin am besten schützen.
Der Einsatz von Bewegungsmeldern, Alarmanlagen und stabilen Zäunen kann das Risiko von Einbrüchen und Vandalismus reduzieren. Schließen Sie teure Gartengeräte sicher ab und erschweren Sie Langfingern ihr Handwerk, so gut es geht.
Wenn ein Sturm aufzieht, gilt es nicht nur Möbel und Gartengeräte zu sichern oder fest einzuschließen. Wer in Anbetracht von Orkanböen Sorgen um seine Pflanzen hat, sollte folgende Tipps beachten:
Falls Sie noch offene Fragen zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Beraterinnen und Berater der Württembergischen sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Ein verlässlicher Partner, der Ihnen in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wenden Sie sich einfach an die Ihnen bekannte Versicherungsagentur oder finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Wenn Sie einen Schaden an Ihrem Hausrat oder Wohngebäude feststellen - und dabei ist es egal, ob dieser sich im Garten oder innerhalb Ihrer vier Wände befindet, melden Sie sich schnellstmöglich bei Ihrem Versicherer. Schildern Sie genau,
Bei Diebstahl oder Vandalismus zeigen Sie den Vorfall zusätzlich und unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle an. Schäden sollten Sie durch Fotos oder Videos dokumentieren und eine detaillierte Liste der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände erstellen.
Wenn Sie Ihre Hausratversicherung bei der Württembergischen Versicherung haben, finden Sie die Kontaktmöglichkeiten auf unserer Seite Schaden melden: Hausratversicherung.
Der perfekte Versicherungsschutz für den Garten besteht normalerweise aus der Hausrat- und der Wohngebäudeversicherung. Gemeinsam decken sie Schäden an Gartenmöbeln, Gartenhäusern, Pools und anderen Gartenanlagen ab. Dazu gehören auch Schäden durch Unwetter, Vandalismus und Diebstahl.
Gartengeräte, einschließlich Mähroboter und deren Ladestationen, sind in der Hausratversicherung gegen einfachen Diebstahl versichert.
Ja, bei vielen Versicherern, wie beispielsweise der Württembergischen, ist der Schutz für den Garten in die Hausratversicherung integriert - sprich: Mit dem Premiumschutz unserer Hausratversicherung sind viele Hausratgegenstände in Ihrem Garten versichert, nicht nur innerhalb Ihrer vier Wände.
Nein, Pflanzen und Bäume sind nicht automatisch versichert - weder in der Hausrat-, noch der Wohngebäudeversicherung. Ausgenommen sind Grundstückseinfriedungen wie Hecken, diese sind in der Wohngebäudeversicherung abgesichert.
Grundlegend nein. Freistehende Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht mit dem Hauptgebäude verbunden sind und eine Grundfläche von bis zu 40 m² haben, sind in der Wohngebäudeversicherung der Württembergischen mitversichert. Gewächshäuser und als Garage genutzte Gebäude bzw. Carports sind jedoch nicht eingeschlossen.
Auch Gartenmöbel sind Teil Ihres Hausrats und sollten in die Berechnung der Versicherungssumme eingeschlossen sein. Die genaue Ermittlung der Versicherungssumme hängt von den Bedingungen im Versicherungsvertrag und eventuellen Zusatzvereinbarungen ab.
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Hausratversicherung