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Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Mit der Kfz-Versicherung der Württembergischen sind Sie seit 100 Jahren sicher unterwegs. Tipp: Mit Schadenservice+ sparen Sie 15 % in der Kaskoversicherung.
Wer ein Auto auf Deutschlands Straßen fahren möchte, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Gesetz ist allerdings nicht der einzige gute Grund, abzusichern was Sie mobil macht.
Sie entscheiden, wie viel Sicherheit Ihr Fahrzeug braucht. Unsere starken Leistungen gibt es als Kompakt- und Premiumschutz. Mit Schadenservice+ haben wir Ihr Rundum-sorglos-Paket im Fall eines Schadens.
Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko als Kompakt- und Premiumschutz und wichtige optionale Bausteine: Wir schneidern Ihre Kfz-Versicherung nach Maß.
Die Kfz-Versicherung greift im Schadenfall nicht nur beim Versicherungsnehmer. Es sind der Halter, der Eigentümer, der Fahrer und in entsprechenden Fällen auch der Beifahrer mitversichert.1
Beitragsvorteile für junge Fahrer und die Einstufung in attraktive Schadenfreiheitsklassen: Hier stimmen Preis und Leistung.
Bei Anruf Ersatzwagen: Unser ausgezeichneter Schadenservice weiß im Ernstfall immer weiter und steht mit erstklassigem Schadenmanagement an Ihrer Seite.
Eine Kfz-Versicherung besteht aus zwei Teilen: Der gesetzlich verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung und der freiwilligen Kasko-Versicherung, die aus Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung besteht.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden, den Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Die Versicherungssumme, also der maximale Betrag, mit dem die Versicherung Ihnen nach einem Schaden zur Seite stünde, beträgt 100 Mio. €, davon maximal 15 Mio. € je geschädigter Person bei Personenschäden. Die Kfz-Haftpflicht schützt also vor den finanziellen Folgen von
Mit der Teilkaskoversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Fahrzeug und dessen Diebstahl abgesichert - sofern Sie diese nicht selbst verursacht haben. Die Teilkaskoversicherung deckt zum Beispiel diese Schäden ab:
Damit sind Sie rundum abgesichert: In der Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen des Teilkaskoschutzes inbegriffen - und sie übernimmt z. B. auch die Kosten für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug oder Vandalismus.
Der Unterscheidung zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko & Vollkasko haben wir einen eigenen Ratgeber gewidmet.
Was Ihre Versicherung leistet, bestimmen Sie: Der Premiumschutz bietet starken Leistungsumfang zu fairen Konditionen. Der Kompaktschutz enthält alle wesentlichen Leistungen und punktet zudem im Preis.
100 Mio. € Deckungssumme / 15 Mio. € je geschädigte Person
In der Kfz-Haftpflichtversicherung
In Kompakt und Premium in Teil- & Vollkaskoversicherung
In Kompakt und Premium in Teil- & Vollkaskoversicherung
In der Vollkaskoversicherung
In der Vollkaskoversicherung mit Premium
In der Vollkaskoversicherung mit Premium
In der Vollkaskoversicherung mit Premium
Kompakt oder Premium?
Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko: Wir haben die richtige Absicherung für Sie.
Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: Diese cleveren Zusatzbausteine und zusätzlichen Leistungen runden Ihre Autoversicherung ab. Elektro- und Hybridfahrzeuge sind mit unserer Elektroauto-Versicherung hervorragend abgesichert.
Der Schadenservice+ in unserer Kfz-Versicherung ist Ihr Mobilitätsschutz: Mit nur einem Anruf auf unserer kostenlosen 5-Sterne-Schadenservice-Hotline erhalten Sie ein Schadenmanagement auf höchstem Niveau, inklusive Ersatzfahrzeug. So bleiben Sie während der Reparatur garantiert mobil und profitieren von weiteren Leistungs-Extras:
Im Premiumschutz ist der Schadenservice+ als Baustein zuwählbar und spart bares Geld: Ihr Kaskobeitrag reduziert sich um 15 %!
Durch unseren Kfz-Schutzbrief ist schnelle Hilfe, zum Beispiel bei Fahrzeugausfall, Unfall oder einer Panne, sichergestellt.
Leistungen unseres Schutzbriefs:
Sie können den Fahrer-Schutz zu Ihrer Kfz-Haftpflicht dazu buchen - dann sind alle Fahrer versichert, die Ihr Auto benutzen. Alternativ können Sie die Fahrerschutzversicherung abschließen - dann sind Sie versichert egal mit welchem Auto Sie unterwegs sind.
Ersatzansprüche, z. B.
werden genauso übernommen wie umfangreiche Pflegekosten für z. B.
Unser Rabattschutz schützt Sie vor einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Bei einem Haftpflicht- und/oder Vollkasko-Schaden pro Jahr wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt aufgrund eines Schadenfall nicht zurückgestuft.
Der Baustein Kasko+ (bei Leasing) bzw. Kasko+ (für kredit-und eigenfinanzierte Fahrzeuge) ist mit dem Premiumschutz in der Vollkasko kombinierbar. Sie erhalten einen Wertausgleich (gemäß unten aufgeführter Wertestaffel), wenn Ihr Leasing-Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer mut-oder böswilligen Handlung Dritter in Reparatur muss.
Mit Kasko+ (für kredit-und eigenfinanzierte Fahrzeuge) profitieren Sie ebenfalls vom Wertausgleich. Zudem bietet Ihnen Kasko+ bei einem Totalschaden oder einer Totalentwendung eine Verlängerung der Neu-und Kaufpreisentschädigung um weitere 24 Monate auf 48 Monate.
Wertausgleich (netto) nach Erstzulassung
Dank der Ausfalldeckung im Baustein Kasko+ genießen Sie Schutz vor den ärgerlichen Kosten, wenn Sie nach einem Unfall in Mithaftung genommen werden. Kommt die Kfz-Versicherung des Unfallgegners also nur für einen Teil Ihrer Schäden auf, leisten wir:
Die Kosten Ihrer individuellen Autoversicherung, also der Versicherungsbeitrag, wird individuell anhand verschiedener Merkmale berechnet. Einfluss auf seine Höhe haben unter Anderem folgende Faktoren:
Des Weiteren werden subjektive Tarifmerkmale betrachtet, wie z. B. die jährliche Fahrleistung und ob das Auto in der Garage oder auf der Straße geparkt wird. Der einfachste Weg, seinen individuellen Kfz-Beitrag zu erfahren, ist sich persönlich beraten zu lassen.
Autofahrer müssen - das ist gesetzlich vorgeschrieben - eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abschließen. Aber brauchen Sie ebenfalls eine Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung? Und wenn ja, welche? Lohnt sich die Vollkasko für alle Fahrzeuge? Die Antwort lautet meistens: Es kommt auf Ihre Wünsche, das versicherte Fahrzeug und die Art der Finanzierung, bzw. des Kaufs an. Die für Sie richtige Antwort erfahren Sie also nur bei einer persönlichen Beratung in einer unserer Agenturen vor Ort.
Es kracht während der morgendlichen Rush-Hour, ein Reh springt auf die Straße oder es kommt schlicht und einfach zur Panne: Jetzt hilft die Kfz-Versicherung.
Diese Versicherung greift im Schadenfall nicht nur beim Versicherungsnehmer. Es sind der Halter, der Eigentümer, der Fahrer und in entsprechenden Fällen auch der Beifahrer mitversichert. Dabei sind Rahmenbedingungen zu den jeweiligen Verhältnissen zu beachten.
In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Versicherung auf öffentlichen Straßen zu fahren stellt eine Straftat dar und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Die Faustregel lautet: Was am Straßenverkehr teilnimmt, muss in der Regel eine Kfz-Haftpflichtversicherung aufweisen. Ausnahmen vom Gesetz gelten nur für bestimmte Fahrzeuge wie etwa motorisierte Krankenfahrstühle oder Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit unter 6 km/h.
Um entspannt und sicher losfahren zu können genügt ein Gang zur Zulassungsstelle. Folgendes ist für die Kfz-Zulassung erforderlich:
Die eVB-Nummer ist eine elektronische Versicherungsbestätigung und gilt in Deutschland als Nachweis über eine bestehende gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug. Diese wird vom Versicherer ausgestellt und bei der An- und Ummeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle benötigt.
Wie Sie als Kundin oder Kunde der Württembergischen Versicherung Ihre eVB-Nummer erhalten, erfahren Sie auf unserer Service-Seite Kfz-Unterlagen anfordern.
Tipp: Mit der i-Zulassung können Sie Ihr neues Fahrzeug ganz bequem von Zuhause aus über Ihren Berater zulassen. Kontaktlos und digital.
Starke Leistungen müssen nicht automatisch teuer sein. Sollten Sie über keinen freien Rabatt für Ihr neues Fahrzeug verfügen, können Sie von unseren attraktiven Einstufungsmöglichkeiten profitieren.
Die eVB ist ein digitaler Nachweis des Versicherungsschutzes, der für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlich ist. Sie erhalten die eVB-Nummer von Ihrem Kfz-Versicherer.
Die Faustregel lautet: Was am Straßenverkehr teilnimmt, muss in der Regel eine Kfz-Haftpflichtversicherung aufweisen. Ausnahmen vom Gesetz gelten nur für bestimmte Fahrzeuge wie etwa motorisierte Krankenfahrstühle oder Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit unter 6 km/h.
"Übertragbar" ist nicht ganz der richtige Begriff. Sie sollten uns alle Personen, die das Fahrzeug regelmäßig nutzen, melden, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Eine Kfz-Versicherung kann jeweils zum vereinbarten Vertragsablauf, mit einem Monat Kündigungsfrist, gekündigt werden. Läuft Ihre Versicherung z. B. zum 31. Dezember eines Jahres ab und Sie kündigen zum 30. November, gilt der Vertrag zum Ablaufdatum als beendet.
Auch im Fall einer Beitragserhöhung oder eines Schadenfalls kann der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Je nach Anbieter können Fristen und ihre Bedingungen variieren.
Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, den die Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall übernimmt. In Deutschland beträgt die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personenschäden 7,5 Millionen €, für Sachschäden 1,3 Mio € und für Vermögensschäden 50.000 €.
Die Schadenfreiheitsklasse ergibt sich aus der Zeit, in der Sie schadenfrei gefahren sind, also Ihre Versicherung nicht in Anspruch genommen haben. Je mehr Jahre Sie unfallfrei gefahren sind, desto höher wird die SF-Klasse und desto niedriger der Beitrag Ihrer Autoversicherung.
Fahranfänger oder Personen, die noch nie zuvor ein Fahrzeug auf sich versichert haben, starten in der Regel mit Klasse 0. Jedoch sind die Einstufungsmöglichkeiten von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, sodass auch höhere Schadenfreiheitsklassen gewährt werden können.
Die Schadenfreiheitsklasse kann an Familienangehörige übertragen werden, wenn diese die Fahrzeuge und somit den Rabatt des Versicherungsnehmers mit erfahren haben. Hierbei wird der/die Begünstigte so gestellt, als wenn sie von Anfang an als Versicherungsnehmerin in Erscheinung getreten wäre.
Möchte zum Beispiel die Oma ihrem Enkel ihre 30 schadenfreien Jahre übertragen, aber dieser erst seit 4 Jahren seinen Führerschein hat, so können maximal 4 schadenfreie Jahre übertragen werden, wenn der Enkel das Fahrzeug schadenfrei gefahren ist.
Der Versicherungsschutz Ihres Autos besteht innerhalb der geografischen Grenzen in ganz Europa und den Gebieten, die der Europäischen Union angehören. Der Versicherungsschutz richtet sich dazuhin nach den gesetzlichen Gegebenheiten im Ausland.
Hier gibt es verschiedene Optionen der Sondereinstufung.
Pkw in Klasse 1/2: Wenn bereits ein Kraftfahrzeug bei uns versichert, das zu diesem Zeitpunkt mindestens in der Kfz-Haftpflichtversicherung in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist.
Pkw in Klasse 1: Möglich, wenn Sie bereits einen Pkw, ein Kraftrad, ein Wohnmobil oder einen privat genutzten Lieferwagen in SF-Klasse 1 bei uns versichert haben.
Pkw in die Klasse des Erstfahrzeugs, bis maximal Klasse 5: Möglich, wenn bereits ein Pkw, Kraftrad, Wohnmobil oder privat genutzter Lieferwagen in SF2 (echt) eingestuft und bei der Württembergischen versichert ist. Das ermöglicht eine fiktive Einstufung in die selbe SF-Klasse des Erstfahrzeugs, maximal jedoch in SF-Klasse 5.
Ja, die Kasko-Versicherung übernimmt Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag ab der Teilkasko-Versicherung.
Bei einem Glasschaden sollten Sie uns umgehend informieren, bevor sich dieser noch zu einem ausgewachsenen Riss vertiefen kann.
Ja, Sie haben die Möglichkeit, die Prämie monatlich zu zahlen. Allerdings empfehlen wir die günstigere jährliche Zahlungsweise.
Wenn es zu einem Unfall kommt und der Schuldige begeht Fahrerflucht, stehen wir Ihnen zur Seite. In diesem Fall übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden. Es gibt allerdings Szenarien, in denen Versicherer im Nachgang an die Fahrer herantreten dürfen, um einen Teil der beglichenen Summe wieder einzufordern.
In Deutschland gibt es viele verschiedene Kennzeichen, darunter:
Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Kaskobeiträge sind hingegen nur unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar - im Zweifel hilft Ihnen hier eine professionelle Steuerberatung weiter.
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten - bei Kündigung, Wechsel und Neuabschluss Ihrer Autoversicherung.
Warten auf freie Termine, schwierige Formulare, Hin- und Her: Der Gang zur Zulassungsstelle kann ein Spießrutenlauf sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle so schlau wie möglich gestalten.
Die Schadenfreiheitsklasse belohnt unfallfreies Fahren. Hier erfahren Sie alles Wichtige über Einstufung, Rückstufung und die Übertragung von SF-Rabatten.
Die Kfz-Typklasse gibt die Unfall- und Schadenbilanz eines Fahrzeugmodells in Deutschland wieder und wird jährlich vom GdV festgelegt. Die Einstufung des Autos hat Einfluss auf den Beitrag der Kfz-Versicherung.
HSN, TSN und ESN: Was bedeuten eigentlich die Kürzel in den Fahrzeugpapieren? Wir zeigen Ihnen, was die Schlüsselnummern bedeuten, wofür Sie diese benötigen und wo Sie diese finden.
Das eine ist der gesetzlich vorgeschriebene Grundschutz, die anderen beiden sind freiwillig - aber trotzdem unglaublich wichtig. Wir erklären, wo der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko liegt.
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, um ein Kraftfahrzeug zuzulassen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte dazu - und natürlich wie Sie die eVB-Nummer erhalten.
Ein zweites Auto ist in vielen Fällen ein Segen. Sei es, weil die Familie ohne zweites Fahrzeug kaum zu managen ist, weil die Kinder selbst ein Auto haben möchten oder der Partner den Job wechselt und pendeln muss. Mehr dazu in diesem Artikel.
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