Kfz-Versicherung

Entspannt unterwegs

Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Profitieren Sie von umfangreichen Leistungen im Kompakt- und Premiumschutz und ergänzen Sie diesen mit optionalen Bausteinen. Tipp: Mit dem Baustein Schadenservice+ sparen Sie 20 % in der Kaskoversicherung.

Kfz-Versicherung: Junge Frau mit Autoschlüsse an Ihrem Fahrzeug
Qualitätssiegel Focus Money - Fairste Schadenregulierung
Paar fährt im Auto

Ihre Vorteile

Viele gute Gründe: Das macht unsere Kfz-Versicherung so sinnvoll

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die anderen mit Ihrem Fahrzeug zugefügt werden. Bei Schäden am eigenen Auto steht die Kaskoversicherung an Ihrer Seite: Sturm, Hagel, Blitzschlag bis hin zu Vandalismus.

  • Erstklassiger Schutz, so viel Sie wollen

    Unsere starken Leistungen gibt es als Kompakt- und Premiumschutz. Sie entscheiden, wie viel Sicherheit Ihr Fahrzeug braucht. Mit Schadenservice+ haben wir Ihr Rundum-sorglos-Paket im Fall eines Schadens.

  • Hier stimmen Preis und Leistung

    Beitragsvorteile für junge Fahrer und die Einstufung in attraktive Schadenfreiheitsklassen: Exzellenter Schutz für Ihr Fahrzeug muss nicht teuer sein.

  • Individuelle Absicherung ganz nach Ihrem Bedarf

    Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko als Kompakt- und Premiumschutz und wichtige optionale Bausteine: Wir schneidern Ihre Kfz-Versicherung nach Maß.

  • Felsenfestes Versprechen: Unser 5-Sterne-Schadenservice

    Bei Anruf Ersatzwagen: Unser ausgezeichneter 5-Sterne-Schadenservice weiß im Ernstfall immer weiter und steht mit erstklassigem Schadenmanagement an Ihrer Seite.

Fair, kundenorientiert und TOP-Service: Wir sind ausgezeichnet

  • eKomi Kundenauszeichnung: Schadenabwicklung

    eKomi Kunden­auszeichnung in der Schadenabwicklung.

    4,6/5

  • Qualitätssiegel Focus Money - Fairste Schadenregulierung

    Wir wissen, worauf es ankommt.

    Wir stehen an Ihrer Seite, wenn Sie uns brauchen. FOCUS MONEY bewertet unsere Schadenregulierung so wie unsere Kunden: "Sehr gut".

Unsere Leistungen

Das ist in der Kfz-Versicherung abgedeckt

Was Ihre Versicherung leistet, bestimmen Sie: Der Premiumschutz bietet starken Leistungsumfang zu fairen Konditionen. Der Kompaktschutz enthält alle wesentlichen Leistungen und punktet zudem im Preis.

  • Starke Summen in der Kfz-Haftpflichtversicherung

    Für die Zulassung Ihres Autos benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die mit Ihrem Fahrzeug verursacht werden, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

    100 Mio. € Deckungssumme / 15 Mio. € je geschädigte Person

  • Wichtiger Schutz auf Reisen

    Schäden, die mit einem im europäischen Ausland gemieteten Mietwagen verursacht werden, sind im Kompakt- und im Premiumschutz mit der "Mallorca-Police" abgesichert. Im Premiumschutz bietet der beitragsfrei enthaltene Ausland-Schaden-Schutz Sicherheit, wenn Sie mit Ihrem eigenen Auto unterwegs sind.

    Je nach Tarif eingeschlossen

  • In der Teil- und Vollkasko: Grobe Fahrlässigkeit

    Wir lassen Sie auch bei kniffligen Angelegenheiten nicht im Regen stehen und verzichten nach einem Schaden in der Teilkasko und Vollkasko auf den Einwand bei grober Fahrlässigkeit1.

    Im Kompakt und Premium

  • Neu/Kauf­preis­entschädigung nach Totalschaden

    Bei einem Totalschaden entschädigen wir in der Teilkasko und Vollkasko den Neu/Kaufpreis. Bei der Tariflinie Kompakt gilt das 12, bei Premium 24 Monate.

    Im Kompakt und Premium

  • Schäden nach Vandalismus in der Vollkasko

    Unsere Vollkaskoversicherung kommt auch für die finanziellen Folgen von Schäden auf, die Andere mut- oder böswillig an Ihrem Fahrzeug anrichten.

    In der Vollkasko eingeschlossen

  • Bis zu 100.000 € bei Eigenschäden

    Wenn Sie mit Ihrem bei uns versicherten Auto mit einem weiteren auf Sie zugelassenen Kfz kollidieren, ist dieser Eigenschaden in unserem Premiumschutz mit bis zu 100.000 € versichert. Wir übernehmen auch Eigenschäden, die Sie mit bei uns versicherten Autos an Ihrem Gebäude verursachen.

    bei Vollkasko mit Premium enthalten

  • Vollkasko mit Premium: Allgefahrendeckung für den Akku

    Damit Ihr "Stromer" sicher unterwegs ist, gibt es unsere Allgefahrendeckung für den Akku bei Elektro- und Hybridfahrzeugen.

  • Vollkasko mit Premium: Hacker- und Cyberangriffe

    Manipulationen an der Software sind eine ernste Gefahr für moderne Fahrzeuge. Wir stehen Ihnen nach Unfall-Schäden durch Hacker- oder Cyberangriffe zur Seite.

Kompakt oder Premium?

Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko: Wir haben die richtige Absicherung für Sie.

Frau mit Autopanne ruft mit Smartphone Hilfe

Wertvolle Zusatzbausteine und -leistungen Ihrer Auto­versicherung

Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: Diese cleveren Zusatzbausteine und zusätzlichen Leistungen runden Ihre Autoversicherung ab. Elektro- und Hybridfahrzeuge sind mit unserer Elektroauto-Versicherung hervorragend abgesichert.

  • Der Schadenservice+ in unserer Kfz-Versicherung ist Ihre Mobilitätsgarantie: Mit nur einem Anruf auf unserer kostenlosen 5-Sterne-Schadenservice-Hotline erhalten Sie ein Schadenmanagement auf höchstem Niveau, inklusive Ersatzfahrzeug. So bleiben Sie während der Reparatur garantiert mobil und profitieren von weiteren Leistungs-Extras:

    • Kostenloser Hol- und Bringservice für Ihr reparaturbedürftiges Auto2
    • Reparatur in einer unserer DEKRA- und TÜV-zertifizierten Partnerwerkstätten
    • Ersatzfahrzeug mindestens der Klasse A oder 12
    • Reparatur erfolgt ausschließlich mit Originalersatzteilen, bei Glasschäden mit Ersatzteilen in Erstausrüsterqualität
    • Nach der Reparatur erhalten Sie Ihr Auto von innen und außen gereinigt zurück 2
    • 6 Jahre Garantie auf die durchgeführten Reparaturarbeiten 2

    Im Premiumschutz ist der Schadenservice+ als Baustein zuwählbar und spart bares Geld: Ihr Kaskobeitrag reduziert sich um 20 %! Im Kompaktschutz ist der Schadenservice+ bereits enthalten.

  • Durch unseren Schutzbrief ist schnelle Hilfe, zum Beispiel bei Fahrzeugausfall, Unfall oder einer Panne, sichergestellt.

    Leistungen unseres Schutzbriefs:

    • Pannenhilfe vor Ort
    • Rücktransport des defekten Fahrzeugs aus dem In- und Ausland oder ein Mietwagen
    • Übernahme von Bergungs- und Übernachtungskosten
    • Krankenrücktransport und die Beschaffung von Ersatzdokumenten im Ausland
  • Sie können den Fahrer-Schutz zu Ihrer Kfz-Haftpflicht dazu buchen - dann sind alle Fahrer versichert, die Ihr Auto benutzen. Alternativ können Sie die Fahrerschutzversicherung abschließen - dann sind Sie versichert egal mit welchem Auto Sie unterwegs sind.

    Ersatzansprüche, z. B.

    • Verdienstausfall
    • Schmerzensgeld
    • Unterhaltszahlungen

    werden genauso übernommen wie umfangreiche Pflegekosten für z. B.

    • Hausnotruf
    • Mahlzeitenservice
  • Unser Rabattschutz schützt Sie vor einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Bei einem Haftpflicht- und/oder Vollkasko-Schaden pro Jahr wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt aufgrund eines Schadenfall nicht zurückgestuft.

  • Der Baustein Kasko+ (bei Leasing) bzw. Kasko+ (für kredit-und eigenfinanzierte Fahrzeuge) ist mit dem Premiumschutz in der Vollkasko kombinierbar. Sie erhalten einen Wertausgleich (gemäß unten aufgeführter Wertestaffel), wenn Ihr Leasing-Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer mut-oder böswilligen Handlung Dritter in Reparatur muss.

    Mit Kasko+ (für kredit-und eigenfinanzierte Fahrzeuge) profitieren Sie ebenfalls vom Wertausgleich. Zudem bietet Ihnen Kasko+ bei einem Totalschaden oder einer Totalentwendung eine Verlängerung der Neu-und Kaufpreisentschädigung um weitere 24 Monate auf 48 Monate.

    Wertausgleich (netto) nach Erstzulassung

    • 12,5 % in den ersten 12 Monaten
    • 10,0 % nach 12 bis zu 24 Monaten
    • 7,5 % nach 24 bis zu 36 Monaten
    • 5,0 % nach 36 bis zu 48 Monaten
    • 2,5 % nach mehr als 48 Monaten

    Dank der Ausfalldeckung im Baustein Kasko+ genießen Sie Schutz vor den ärgerlichen Kosten, wenn Sie nach einem Unfall in Mithaftung genommen werden. Kommt die Kfz-Versicherung des Unfallgegners also nur für einen Teil Ihrer Schäden auf, leisten wir:

    • Für die Wertminderung Ihres Fahrzeugs
    • Notwendige Sachverständigenkosten
    • Anfallende Abschleppkosten
    • Die Kosten für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung
    • Eine Kostenpauschale

Häufige Fragen

Weitere Informationen zur Autoversicherung

Brauche ich die Teilkasko oder eine Vollkaskoversicherung? Wann kann ich die Autoversicherung wechseln? Wie erfolgt die Einstufung in meine individuelle Schadenfreiheitsklasse? Wir beantworten Ihre Fragen in Sachen Kfz-Versicherung.

  • Als Autofahrer müssen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie ersetzt den Schaden, den Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungssumme beträgt bei der Württembergischen 100 Mio. Euro, für geschädigte Personen davon je 15 Mio. €.

  • Sollte ich außer der Kfz-Haftpflicht eine Teilkasko oder Vollkasko- Versicherung für mein Auto abschließen? Lohnt sich die Vollkasko? Wo liegt der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko & Vollkasko? Es kommt auf Ihre Wünsche, das versicherte Fahrzeug und die Art der Finanzierung, bzw. des Kaufs an.

    • Für kredit- oder leasingfinanzierte Fahrzeuge empfehlen wir die Vollkaskoversicherung. Sollte Ihr Auto einen Totalschaden erleiden oder gestohlen werden, schützt Sie diese davor, den Kredit für ein gar nicht mehr vorhandenes Fahrzeug weiterhin zurückzahlen zu müssen.
    • Das Alter, der Wert und der Zustand Ihres Autos spielen ebenfalls eine Rolle: Ein brandneuer Sportwagen oder eine Limousine sollte mit einer Vollkasko versichert sein, während ein mehrere Jahre alter Kleinwagen auch mit einer Teilkaskoversicherung sicher unterwegs ist.
    • Beurteilen Sie selbst: Könnten Sie für die Reparaturkosten aufkommen oder ein neues Auto kaufen, wenn es zum (selbstverschuldeten) Totalschaden kommt? Wenn nein, empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkasko.

  • Diese Versicherung greift im Schadenfall nicht nur beim Versicherungsnehmer. Es sind der Halter, der Eigentümer, der Fahrer und in entsprechenden Fällen auch der Beifahrer mitversichert. Dabei sind Rahmenbedingungen zu den jeweiligen Verhältnissen zu beachten.

  • Eine Kfz-Versicherung kann jeweils zum vereinbarten Vertragsablauf, mit einem Monat Kündigungsfrist, gekündigt werden. Läuft Ihre Versicherung z. B. zum 31. Dezember eines Jahres ab und Sie kündigen zum 30. November, gilt der Vertrag zum Ablaufdatum als beendet.

    Auch im Fall einer Beitragserhöhung oder eines Schadenfalls kann der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Je nach Anbieter können Fristen und ihre Bedingungen variieren.

  • Der Versicherungsbeitrag wird individuell anhand verschiedener Merkmale berechnet. Die Höhe des Beitrags wird unter anderem bestimmt durch die Typklasse und das Fahrzeugalter. Diese können u. a. anhand der Schlüsselnummer festgestellt werden. Ebenfalls spielen der Wohnort und die Schadenfreiheit des Versicherungsnehmers sowie die Anzahl der Fahrer und ihr Alter eine Rolle. Des Weiteren werden subjektive Tarifmerkmale betrachtet, wie z. B. die jährliche Fahrleistung und ob das Auto in der Garage oder auf der Straße geparkt wird.

    Je nach Anbieter sind unter bestimmten Voraussetzungen Nachlässe möglich, z. B. für bestimmte Personengruppen (junge Leute oder Kunden mit mehreren Versicherungsverträgen). Eine vereinbarte Selbstbeteiligung reduziert den Versicherungsbeitrag zusätzlich.

  • Die Schadenfreiheitsklasse ergibt sich aus der Zeit, in der Sie schadenfrei gefahren sind, also Ihre Versicherung nicht in Anspruch genommen haben. Je mehr Jahre Sie unfallfrei gefahren sind, desto höher wird die SF-Klasse und desto niedriger der Beitrag Ihrer Autoversicherung.

    Fahranfänger oder Personen, die noch nie zuvor ein Fahrzeug auf sich versichert haben, starten in der Regel mit Klasse 0. Jedoch sind die Einstufungsmöglichkeiten von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, sodass auch höhere Schadenfreiheitsklassen gewährt werden können.

  • Starke Leistungen müssen nicht automatisch teuer sein! Sollten Sie über keinen freien Rabatt für Ihr neues Fahrzeug verfügen, können Sie von unseren attraktiven Einstufungsmöglichkeiten profitieren.

    • Ersteinstufung: Für Bonuskunden und deren Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit SF 1/2 (60 %) möglich.
    • Zweitwagenregelung: Einstufung bis SF 4 möglich.
  • Die Schadenfreiheitsklasse kann an Familienangehörige übertragen werden, wenn diese die Fahrzeuge und somit den Rabatt des Versicherungsnehmers mit erfahren haben. Hierbei wird der/die Begünstigte so gestellt, als wenn sie von Anfang an als Versicherungsnehmerin in Erscheinung getreten wäre.

    Möchte zum Beispiel die Oma ihrem Enkel ihre 30 schadenfreien Jahre übertragen, aber dieser erst seit 4 Jahren seinen Führerschein hat, so können maximal 4 schadenfreie Jahre übertragen werden, wenn der Enkel das Fahrzeug schadenfrei gefahren ist.

  • Der Versicherungsschutz Ihres Autos besteht innerhalb der geografischen Grenzen in ganz Europa und den Gebieten, die der Europäischen Union angehören. Der Versicherungsschutz richtet sich dazuhin nach den gesetzlichen Gegebenheiten im Ausland.

  • Hier gibt es verschiedene Optionen der Sondereinstufung.

    • Pkw in Klasse 1/2: Wenn bereits ein Kraftfahrzeug bei uns versichert, das zu diesem Zeitpunkt mindestens in der Kfz-Haftpflichtversicherung in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist.
    • Pkw in Klasse 1: Möglich, wenn Sie bereits einen Pkw, ein Kraftrad, ein Wohnmobil oder einen privat genutzten Lieferwagen in SF-Klasse 1 bei uns versichert haben.
    • Pkw in die Klasse des Erstfahrzeugs, bis maximal Klasse 4: Möglich, wenn bereits ein Pkw, Kraftrad, Wohnmobil oder privat genutzter Lieferwagen in SF2 (echt) eingestuft und bei der Württembergischen versichert ist. Das ermöglicht eine fiktive Einstufung in die selbe SF-Klasse des Erstfahrzeugs, maximal jedoch in SF-Klasse 4.

  • Um entspannt und sicher losfahren zu können genügt ein Gang zur Zulassungsstelle. Folgendes ist für die Kfz-Zulassung erforderlich:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • Teil II der Zulassungsbescheinigung, bei Gebrauchtwagen auch Teil I
    • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer

    Als Nachweis des Versicherungsschutzes: Die eVB-Nummer

    Die eVB-Nummer ist eine elektronische Versicherungsbestätigung und gilt in Deutschland als Nachweis über eine bestehende gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug. Diese wird vom Versicherer ausgestellt und bei der An- und Ummeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle benötigt.

    Tipp: Mit der i-Zulassung können Sie Ihr neues Fahrzeug ganz bequem von Zuhause aus über Ihren Berater zulassen. Kontaktlos und digital.

    Oder Sie nutzen unser Formular:

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