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Kfz-Versicherung

Entspannt unterwegs

Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Mit der Kfz-Versicherung der Württembergischen sind Sie seit 100 Jahren sicher unterwegs. Tipp: Mit Schadenservice+ sparen Sie 15 % in der Kaskoversicherung.

Ihre Vorteile

Das macht unsere Kfz-Versicherung so sinnvoll

Wer ein Auto auf Deutschlands Straßen fahren möchte, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Gesetz ist allerdings nicht der einzige gute Grund, abzusichern was Sie mobil macht.

  • Individualität auf der Straße dank erstklassigem Schutz

    Sie entscheiden, wie viel Sicherheit Ihr Fahrzeug braucht. Unsere starken Leistungen gibt es als Kompakt- und Premiumschutz. Mit Schadenservice+ haben wir Ihr Rundum-sorglos-Paket im Fall eines Schadens.

  • Maßgeschneiderte Absicherung ganz nach Ihrem Bedarf

    Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko als Kompakt- und Premiumschutz und wichtige optionale Bausteine: Wir schneidern Ihre Kfz-Versicherung nach Maß.

  • Hier ist nicht nur der Fahrer versichert

    Die Kfz-Versicherung greift im Schadenfall nicht nur beim Versicherungsnehmer. Es sind der Halter, der Eigentümer, der Fahrer und in entsprechenden Fällen auch der Beifahrer mitversichert.1

  • Leistungsstarker Kfz-Schutz muss nicht teuer sein

    Beitragsvorteile für junge Fahrer und die Einstufung in attraktive Schadenfreiheitsklassen: Hier stimmen Preis und Leistung.

  • Felsenfestes Versprechen:
    Unser 5-Sterne-Schadenservice

    Bei Anruf Ersatzwagen: Unser ausgezeichneter Schadenservice weiß im Ernstfall immer weiter und steht mit erstklassigem Schadenmanagement an Ihrer Seite.

Fair, kundenorientiert und TOP-Service: Wir sind ausgezeichnet

  • eKomi Kunden­auszeichnung in der Schadenabwicklung

    4,7 von 5 Sternen

So funktioniert Kfz-Versicherungs­schutz: Kfz-Haftpflicht, Teil- & Vollkasko

Eine Kfz-Versicherung besteht aus zwei Teilen: Der gesetzlich verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung und der freiwilligen Kasko-Versicherung, die aus Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung besteht.

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden, den Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Die Versicherungssumme, also der maximale Betrag, mit dem die Versicherung Ihnen nach einem Schaden zur Seite stünde, beträgt 100 Mio. €, davon maximal 15 Mio. € je geschädigter Person bei Personenschäden. Die Kfz-Haftpflicht schützt also vor den finanziellen Folgen von

    • Personenschäden
    • Sachschäden
    • Vermögensschäden
  • Mit der Teilkaskoversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Fahrzeug und dessen Diebstahl abgesichert - sofern Sie diese nicht selbst verursacht haben. Die Teilkaskoversicherung deckt zum Beispiel diese Schäden ab:

    • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
    • Sturm
    • Hagel
    • Blitzschlag
    • Überschwemmung
    • Glasschäden
  • Damit sind Sie rundum abgesichert: In der Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen des Teilkaskoschutzes inbegriffen - und sie übernimmt z. B. auch die Kosten für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug oder Vandalismus.

    Der Unterscheidung zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko & Vollkasko haben wir einen eigenen Ratgeber gewidmet.

Unsere Leistungen

Das ist in der Kfz-Versicherung abgedeckt

Was Ihre Versicherung leistet, bestimmen Sie: Der Premiumschutz bietet starken Leistungsumfang zu fairen Konditionen. Der Kompaktschutz enthält alle wesentlichen Leistungen und punktet zudem im Preis.

  • Starke Kfz-Haftpflicht-Deckungssumme

    100 Mio. € Deckungssumme / 15 Mio. € je geschädigte Person

  • Mallorca-Police: Wichtiger Schutz auf Reisen

    In der Kfz-Haftpflicht­versicherung

  • Absicherung bei grober Fahrlässigkeit

    In Kompakt und Premium in Teil- & Vollkasko­versicherung

  • Neu-/Kaufpreis­entschädigung nach Totalschaden

    In Kompakt und Premium in Teil- & Vollkasko­versicherung

  • Schutz nach Schäden durch Vandalismus

    In der Vollkasko­versicherung

  • Bis zu 100.000 € bei Eigenschäden

    In der Vollkasko­versicherung mit Premium

  • Allgefahrendeckung für den Akku

    In der Vollkasko­versicherung mit Premium

  • Schutz vor Hacker- und Cyberangriffen

    In der Vollkasko­versicherung mit Premium

Kompakt oder Premium?

Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko: Wir haben die richtige Absicherung für Sie.

Wichtige Zusatzbausteine und -leistungen der Auto­versicherung

Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: Diese cleveren Zusatzbausteine und zusätzlichen Leistungen runden Ihre Autoversicherung ab. Elektro- und Hybridfahrzeuge sind mit unserer Elektroauto-Versicherung hervorragend abgesichert.

  • Der Schadenservice+ in unserer Kfz-Versicherung ist Ihr Mobilitätsschutz: Mit nur einem Anruf auf unserer kostenlosen 5-Sterne-Schadenservice-Hotline erhalten Sie ein Schadenmanagement auf höchstem Niveau, inklusive Ersatzfahrzeug. So bleiben Sie während der Reparatur garantiert mobil und profitieren von weiteren Leistungs-Extras:

    • Hol- und Bringservice für die Durchführung der Reparatur.3
    • Kostenloses Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer.3
    • Verlängerte Garantie: Unsere Partnerwerkstätten bieten 6 Jahre Garantie auf durchgeführte Reparaturen – die Herstellergarantie bleibt erhalten.3
    • Reparatur mit Originalersatzteilen und nach Herstellervorgaben3 - bei Glasschäden werden Ersatzteile in Erstausrüster-Qualität verwendet.
    • Zertifiziert und vertrauenswürdig: Alle unsere Partnerwerkstätten sind TÜV- und Dekra-zertifiziert.3
    • Kostenlose Fahrzeugreinigung nach der Reparatur.3
    • Direkte Abrechnung mit der Württembergischen Versicherung.
    • Kostenlose Beauftragung eines Kostenvoranschlags, nach dem Sie selbst entscheiden, ob Sie reparieren lassen oder "fiktiv abrechnen".

    Im Premiumschutz ist der Schadenservice+ als Baustein zuwählbar und spart bares Geld: Ihr Kaskobeitrag reduziert sich um 15 %!

  • Durch unseren Kfz-Schutzbrief ist schnelle Hilfe, zum Beispiel bei Fahrzeugausfall, Unfall oder einer Panne, sichergestellt.

    Leistungen unseres Schutzbriefs:

    • Pannenhilfe vor Ort
    • Rücktransport des defekten Fahrzeugs aus dem In- und Ausland oder ein Mietwagen
    • Übernahme von Bergungs- und Übernachtungskosten
    • Krankenrücktransport und die Beschaffung von Ersatzdokumenten im Ausland
  • Sie können den Fahrer-Schutz zu Ihrer Kfz-Haftpflicht dazu buchen - dann sind alle Fahrer versichert, die Ihr Auto benutzen. Alternativ können Sie die Fahrerschutzversicherung abschließen - dann sind Sie versichert egal mit welchem Auto Sie unterwegs sind.

    Ersatzansprüche, z. B.

    • Verdienstausfall
    • Schmerzensgeld
    • Unterhaltszahlungen

    werden genauso übernommen wie umfangreiche Pflegekosten für z. B.

    • Hausnotruf
    • Mahlzeitenservice
  • Unser Rabattschutz schützt Sie vor einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Bei einem Haftpflicht- und/oder Vollkasko-Schaden pro Jahr wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt aufgrund eines Schadenfall nicht zurückgestuft.

  • Der Baustein Kasko+ (bei Leasing) bzw. Kasko+ (für kredit-und eigenfinanzierte Fahrzeuge) ist mit dem Premiumschutz in der Vollkasko kombinierbar. Sie erhalten einen Wertausgleich (gemäß unten aufgeführter Wertestaffel), wenn Ihr Leasing-Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer mut-oder böswilligen Handlung Dritter in Reparatur muss.

    Mit Kasko+ (für kredit-und eigenfinanzierte Fahrzeuge) profitieren Sie ebenfalls vom Wertausgleich. Zudem bietet Ihnen Kasko+ bei einem Totalschaden oder einer Totalentwendung eine Verlängerung der Neu-und Kaufpreisentschädigung um weitere 24 Monate auf 48 Monate.

    Wertausgleich (netto) nach Erstzulassung

    • 12,5 % in den ersten 12 Monaten
    • 10,0 % nach 12 bis zu 24 Monaten
    • 7,5 % nach 24 bis zu 36 Monaten
    • 5,0 % nach 36 bis zu 48 Monaten
    • 2,5 % nach mehr als 48 Monaten

    Dank der Ausfalldeckung im Baustein Kasko+ genießen Sie Schutz vor den ärgerlichen Kosten, wenn Sie nach einem Unfall in Mithaftung genommen werden. Kommt die Kfz-Versicherung des Unfallgegners also nur für einen Teil Ihrer Schäden auf, leisten wir:

    • Für die Wertminderung Ihres Fahrzeugs
    • Notwendige Sachverständigenkosten
    • Anfallende Abschleppkosten
    • Die Kosten für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung
    • Eine Kostenpauschale

Das kostet eine gute Auto­versicherung

Die Kosten Ihrer individuellen Autoversicherung, also der Versicherungsbeitrag, wird individuell anhand verschiedener Merkmale berechnet. Einfluss auf seine Höhe haben unter Anderem folgende Faktoren:

  • Die Typklasse des Fahrzeugs und das Fahrzeugalter (diese können anhand der Schlüsselnummer festgestellt werden)
  • Der Wohnort des Versicherungsnehmers
  • Die Schadenfreiheit des Versicherungsnehmers
  • Die Anzahl der Fahrer und deren Alter

Des Weiteren werden subjektive Tarifmerkmale betrachtet, wie z. B. die jährliche Fahrleistung und ob das Auto in der Garage oder auf der Straße geparkt wird. Der einfachste Weg, seinen individuellen Kfz-Beitrag zu erfahren, ist sich persönlich beraten zu lassen.

Checkliste: Braucht mein Wagen eine Vollkasko oder Teilkasko?

Autofahrer müssen - das ist gesetzlich vorgeschrieben - eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abschließen. Aber brauchen Sie ebenfalls eine Teilkasko oder Vollkasko-Versicherung? Und wenn ja, welche? Lohnt sich die Vollkasko für alle Fahrzeuge? Die Antwort lautet meistens: Es kommt auf Ihre Wünsche, das versicherte Fahrzeug und die Art der Finanzierung, bzw. des Kaufs an. Die für Sie richtige Antwort erfahren Sie also nur bei einer persönlichen Beratung in einer unserer Agenturen vor Ort.

  • Das Alter, der Wert und der Zustand Ihres Autos spielen eine Rolle: Ein brandneuer Sportwagen oder eine Limousine sollte mit einer Vollkasko versichert sein, während ein mehrere Jahre alter Kleinwagen auch mit einer Teilkaskoversicherung sicher unterwegs ist.
  • Für kredit- oder leasingfinanzierte Fahrzeuge empfehlen wir die Vollkaskoversicherung: Sollte Ihr Auto einen Totalschaden erleiden oder gestohlen werden, schützt Sie diese davor, den Kredit für ein gar nicht mehr vorhandenes Fahrzeug weiterhin zurückzahlen zu müssen.
  • Beurteilen Sie selbst: Könnten Sie für die Reparaturkosten aufkommen oder ein neues Auto kaufen, wenn es zum (selbstverschuldeten) Totalschaden kommt? Wenn nein, empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkasko.
  • Wer elektrisch unterwegs ist, braucht übrigens besonderen Schutz: Die E-Auto-Versicherung schützt "Stromer" vor deren ganz eigenen Risiken.
  • Ist Ihr Fahrzeug ein Young- oder Oldtimer? Für historische Fahrzeuge und solche, die es werden wollen, gibt es unsere Youngtimer-Versicherung und die Oldtimer-Versicherung.

Schaden- und Leistungsbeispiele: Kfz-Versicherung

Die Leistungen der Kfz-Versicherung im Ernstfall

Es kracht während der morgendlichen Rush-Hour, ein Reh springt auf die Straße oder es kommt schlicht und einfach zur Panne: Jetzt hilft die Kfz-Versicherung.

  • Kfz-Haftpflicht: Selbstverschuldeter Unfall

    Auffahrunfall im Stadtverkehr

    Tim übersieht im dichten Verkehr, dass Lisa plötzlich bremst, und fährt auf. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten von Lisas Auto und schützt Tim vor finanziellen Belastungen.

    Mehr zur Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Teilkasko: Zusammenstoß mit Tieren

    Wildunfall bei Nacht

    Mia fährt auf einer Landstraße, als plötzlich ein Reh auf die Fahrbahn springt. Sie kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. Die Teilkaskoversicherung deckt die Schäden an ihrem Auto, sodass sie schnell wieder mobil ist.

    Mehr zur Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung: Vandalismus

    Zerkratztes Auto nach der Partynacht

    Paul parkt sein Auto über Nacht in der Stadt. Am nächsten Morgen entdeckt er tiefe Kratzer im Lack. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Lackierung und stellt sicher, dass sein Fahrzeug wieder in einwandfreiem Zustand ist.

    Mehr zur Vollkaskoversicherung
  • Kfz-Schutzbrief: Pannenhilfe vor Ort

    Die Panne auf der Autobahn

    Sophie ist auf dem Weg in den Urlaub, als ihr Auto plötzlich mit einem technischen Defekt liegen bleibt. Dank des Schutzbriefs bekommt sie schnelle Pannenhilfe vor Ort und kann ihre Reise ohne große Verzögerung fortsetzen.

    Mehr zum Kfz-Schutzbrief
  • Fahrerschutzversicherung: Schutz für den Mensch am Steuer

    Verletzung nach dem Unfall

    Lukas verliert auf glatter Fahrbahn die Kontrolle über sein Auto und fährt gegen einen Baum. Er verletzt sich am Arm. Die Fahrerschutzversicherung übernimmt die Behandlungskosten und unterstützt ihn finanziell während der Genesungsphase.

    Mehr zur Fahrerschutzversicherung

Häufige Fragen

Autoversicherung: Das fragen andere Fahrer

Wann kann ich die Autoversicherung wechseln? Wer ist im berechtigten "Fahrerkreis"? Wie erfolgt die Einstufung in meine Schadenfreiheitsklasse? Wir beantworten Ihre Fragen in Sachen Kfz-Versicherung.

  • Diese Versicherung greift im Schadenfall nicht nur beim Versicherungsnehmer. Es sind der Halter, der Eigentümer, der Fahrer und in entsprechenden Fällen auch der Beifahrer mitversichert. Dabei sind Rahmenbedingungen zu den jeweiligen Verhältnissen zu beachten.

  • In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Versicherung auf öffentlichen Straßen zu fahren stellt eine Straftat dar und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

  • Die Faustregel lautet: Was am Straßenverkehr teilnimmt, muss in der Regel eine Kfz-Haftpflichtversicherung aufweisen. Ausnahmen vom Gesetz gelten nur für bestimmte Fahrzeuge wie etwa motorisierte Krankenfahrstühle oder Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit unter 6 km/h.

  • Um entspannt und sicher losfahren zu können genügt ein Gang zur Zulassungsstelle. Folgendes ist für die Kfz-Zulassung erforderlich:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • Teil II der Zulassungsbescheinigung, bei Gebrauchtwagen auch Teil I
    • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
    • Als Nachweis des Versicherungsschutzes: Die eVB-Nummer

    Die eVB-Nummer ist eine elektronische Versicherungsbestätigung und gilt in Deutschland als Nachweis über eine bestehende gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug. Diese wird vom Versicherer ausgestellt und bei der An- und Ummeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle benötigt.

    Wie Sie als Kundin oder Kunde der Württembergischen Versicherung Ihre eVB-Nummer erhalten, erfahren Sie auf unserer Service-Seite Kfz-Unterlagen anfordern.

    Tipp: Mit der i-Zulassung können Sie Ihr neues Fahrzeug ganz bequem von Zuhause aus über Ihren Berater zulassen. Kontaktlos und digital.

  • Starke Leistungen müssen nicht automatisch teuer sein. Sollten Sie über keinen freien Rabatt für Ihr neues Fahrzeug verfügen, können Sie von unseren attraktiven Einstufungsmöglichkeiten profitieren.

    • Ersteinstufung: Für Bonuskunden und deren Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit SF 1 möglich.
    • Zweitwagenregelung: Versichern Sie einen Zweitwagen bei uns, ist eine Einstufung bis SF 5möglich
    • Selbstbeteiligung: Wer vereinbart, sich an den Kosten nach einem Schaden zu beteiligen, reduziert den Versicherungsbeitrag zusätzlich.
  • Die eVB ist ein digitaler Nachweis des Versicherungsschutzes, der für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlich ist. Sie erhalten die eVB-Nummer von Ihrem Kfz-Versicherer.

  • Die Faustregel lautet: Was am Straßenverkehr teilnimmt, muss in der Regel eine Kfz-Haftpflichtversicherung aufweisen. Ausnahmen vom Gesetz gelten nur für bestimmte Fahrzeuge wie etwa motorisierte Krankenfahrstühle oder Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit unter 6 km/h.

  • "Übertragbar" ist nicht ganz der richtige Begriff. Sie sollten uns alle Personen, die das Fahrzeug regelmäßig nutzen, melden, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

  • Eine Kfz-Versicherung kann jeweils zum vereinbarten Vertragsablauf, mit einem Monat Kündigungsfrist, gekündigt werden. Läuft Ihre Versicherung z. B. zum 31. Dezember eines Jahres ab und Sie kündigen zum 30. November, gilt der Vertrag zum Ablaufdatum als beendet.

    Auch im Fall einer Beitragserhöhung oder eines Schadenfalls kann der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Je nach Anbieter können Fristen und ihre Bedingungen variieren.

  • Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, den die Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall übernimmt. In Deutschland beträgt die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personenschäden 7,5 Millionen €, für Sachschäden 1,3 Mio € und für Vermögensschäden 50.000 €.

  • Die Schadenfreiheitsklasse ergibt sich aus der Zeit, in der Sie schadenfrei gefahren sind, also Ihre Versicherung nicht in Anspruch genommen haben. Je mehr Jahre Sie unfallfrei gefahren sind, desto höher wird die SF-Klasse und desto niedriger der Beitrag Ihrer Autoversicherung.

    Fahranfänger oder Personen, die noch nie zuvor ein Fahrzeug auf sich versichert haben, starten in der Regel mit Klasse 0. Jedoch sind die Einstufungsmöglichkeiten von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, sodass auch höhere Schadenfreiheitsklassen gewährt werden können.

  • Die Schadenfreiheitsklasse kann an Familienangehörige übertragen werden, wenn diese die Fahrzeuge und somit den Rabatt des Versicherungsnehmers mit erfahren haben. Hierbei wird der/die Begünstigte so gestellt, als wenn sie von Anfang an als Versicherungsnehmerin in Erscheinung getreten wäre.

    Möchte zum Beispiel die Oma ihrem Enkel ihre 30 schadenfreien Jahre übertragen, aber dieser erst seit 4 Jahren seinen Führerschein hat, so können maximal 4 schadenfreie Jahre übertragen werden, wenn der Enkel das Fahrzeug schadenfrei gefahren ist.

  • Der Versicherungsschutz Ihres Autos besteht innerhalb der geografischen Grenzen in ganz Europa und den Gebieten, die der Europäischen Union angehören. Der Versicherungsschutz richtet sich dazuhin nach den gesetzlichen Gegebenheiten im Ausland.

  • Hier gibt es verschiedene Optionen der Sondereinstufung.

    Pkw in Klasse 1/2: Wenn bereits ein Kraftfahrzeug bei uns versichert, das zu diesem Zeitpunkt mindestens in der Kfz-Haftpflichtversicherung in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist.

    Pkw in Klasse 1: Möglich, wenn Sie bereits einen Pkw, ein Kraftrad, ein Wohnmobil oder einen privat genutzten Lieferwagen in SF-Klasse 1 bei uns versichert haben.

    Pkw in die Klasse des Erstfahrzeugs, bis maximal Klasse 5: Möglich, wenn bereits ein Pkw, Kraftrad, Wohnmobil oder privat genutzter Lieferwagen in SF2 (echt) eingestuft und bei der Württembergischen versichert ist. Das ermöglicht eine fiktive Einstufung in die selbe SF-Klasse des Erstfahrzeugs, maximal jedoch in SF-Klasse 5.

  • Ja, die Kasko-Versicherung übernimmt Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag ab der Teilkasko-Versicherung.

  • Bei einem Glasschaden sollten Sie uns umgehend informieren, bevor sich dieser noch zu einem ausgewachsenen Riss vertiefen kann.

  • Ja, Sie haben die Möglichkeit, die Prämie monatlich zu zahlen. Allerdings empfehlen wir die günstigere jährliche Zahlungsweise.

  • Wenn es zu einem Unfall kommt und der Schuldige begeht Fahrerflucht, stehen wir Ihnen zur Seite. In diesem Fall übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden. Es gibt allerdings Szenarien, in denen Versicherer im Nachgang an die Fahrer herantreten dürfen, um einen Teil der beglichenen Summe wieder einzufordern.

  • In Deutschland gibt es viele verschiedene Kennzeichen, darunter:

    • Standardkennzeichen: Für regulär zugelassene Fahrzeuge.
    • Saisonkennzeichen: Für Fahrzeuge, die nur in bestimmten Monaten genutzt werden.
    • Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen): Für historische Fahrzeuge.
    • Oldtimer-Saisonkennzeichen: Für Oldtimer-Enthusiasten, die nur im Sommer unterwegs sind
    • Das rote 07-Kennzeichen: Ebenfalls für Oldtimer-Fans.
    • Kurzzeitkennzeichen: Für Probe- oder Überführungsfahrten.
    • E-Kennzeichen: Für Elektrofahrzeuge.

  • Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Kaskobeiträge sind hingegen nur unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar - im Zweifel hilft Ihnen hier eine professionelle Steuerberatung weiter.

Gut zu wissen

Unsere Ratgeber rund um Mobilität

  • Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten - bei Kündigung, Wechsel und Neuabschluss Ihrer Autoversicherung.

  • Warten auf freie Termine, schwierige Formulare, Hin- und Her: Der Gang zur Zulassungsstelle kann ein Spießrutenlauf sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle so schlau wie möglich gestalten.

  • Die Schadenfreiheitsklasse belohnt unfallfreies Fahren. Hier erfahren Sie alles Wichtige über Einstufung, Rückstufung und die Übertragung von SF-Rabatten.

  • Die Kfz-Typklasse gibt die Unfall- und Schadenbilanz eines Fahrzeugmodells in Deutschland wieder und wird jährlich vom GdV festgelegt. Die Einstufung des Autos hat Einfluss auf den Beitrag der Kfz-Versicherung.

  • HSN, TSN und ESN: Was bedeuten eigentlich die Kürzel in den Fahrzeugpapieren? Wir zeigen Ihnen, was die Schlüsselnummern bedeuten, wofür Sie diese benötigen und wo Sie diese finden.

  • Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, um ein Kraftfahrzeug zuzulassen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte dazu - und natürlich wie Sie die eVB-Nummer erhalten.

  • Ein zweites Auto ist in vielen Fällen ein Segen. Sei es, weil die Familie ohne zweites Fahrzeug kaum zu managen ist, weil die Kinder selbst ein Auto haben möchten oder der Partner den Job wechselt und pendeln muss. Mehr dazu in diesem Artikel.

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