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Oldtimer-Versicherung

Sicherheit für Ihren Klassiker

Für das Schmuckstück in der Garage: Unsere „Best for Cars“- Spezialversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz für Oldtimer-Pkw, Lkw, Wohnmobile, Traktoren und Unimogs (alle bis 7,5 t Gesamtgewicht) sowie Motorräder ab mindestens 30 Jahre.

Ihre Vorteile

Das macht unsere Oldtimer-Versicherung so sinnvoll

20% Wertsteigerungsvorsorge, umfassender Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden und exklusive Vorteile für Sie: Das ist "Best for Cars". Unsere Oldtimer-Versicherung sichert Sie und Ihren Klassiker ab. Vertrauen Sie auf die Württembergische.

  • Finanzielle Sicherheit dank taggenauer Abrechnung

    Wir rechnen taggenau ab: Egal ob Sie von April bis Oktober oder von Juni bis September fahren möchten, bei uns zahlen Sie nur im Zulassungszeitraum Beiträge für Ihre Oldtimer-Versicherung. Das gilt übrigens auch bei Saisonkennzeichen.

  • Damit das Fahrzeug altert wie guter Wein

    Ihr Klassiker steigt im Wert? Bei uns werden Sie nicht benachteiligt. Profitieren Sie von 20 % Wertsteigerungsvorsorge: Steigt der Wert Ihres Klassikers, steigt unser Schutz um bis zu 20 % über den vereinbarten Wert an.

  • Keine Sorge bei vielen Arten von Schäden

    Wir schützen Ihren Klassiker vor den finanziellen Folgen zahlreicher Schäden und Risiken: Tierbiss, Vandalismus und Transportschäden und noch viel mehr. In der Haftpflicht schützen wir Sie mit einer starken Deckungssumme von bis zu 100 Mio. €.

  • Entspannt und flexibel in jeder Hinsicht

    Bei uns sind Fahrer ab 18 Jahre möglich und Oldtimer-Wertgutachten für Fahrzeuge erst ab folgendem Marktwert erforderlich: Pkw 50.000 €, Motorrad 20.000 €.

  • Unser Schutz gilt nicht nur für Autos

    Nicht nur Oldtimer-Pkw sind bei uns gut abgesichert. Ab einem Alter von mindestens 30 Jahren bieten wir Oldtimer-Versicherungen auch für Lkw, Wohnmobile, Traktoren und Unimogs bis max. 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht an sowie auch für Motorräder.

  • Oldtimerkunden profitieren weiter

    Wir leben historische Kfz: Oldtimer-Kundinnen und -Kunden erhalten exklusive Vorteile in unseren Privatkundenverträgen. In unserer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir z. B. beim Kauf eines Oldtimers die Kosten von Wertgutachten bis zu 100 €.

Fair, kundenorientiert und TOP-Service: Wir sind ausgezeichnet

  • eKomi Kunden­auszeichnung in der Schadenabwicklung

    4,7 von 5 Sternen

Checkliste: Gibt es Voraussetzungen für eine Oldtimer-Versicherung?

Wenn Sie alle acht Fragen unseres Fahrzeug-Checks hier mit „Ja“ beantworten können, ist eine Versicherung möglich.

  1. Mindestens 30 Jahre alt?
    Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein, um als Oldtimer versichert zu werden. Wenn Ihr Auto das Oldtimer-Alter von 30 Jahren noch nicht erreicht hat, aber ein mindestens 20 Jahre alter Pkw ist, können Sie ihn über unsere Youngtimer-Versicherung absichern.
  2. Alltags-Pkw vorhanden?
    Ihr Oldtimer darf nicht Ihr Alltags-Fahrzeug sein, wenn Sie die Vorteile der Oldtimer-Versicherung nutzen möchten.
  3. Kein Laternenparker?
    Das Fahrzeug ist kein „Laternenparker“, d.h. mögliche Unterstellplätze sind entweder ein verschlossenes Gebäude (z.B. Garage) oder ein umzäunter und überdachter Platz (Carport).
  4. Geringe jährliche Fahrleistung
    Sie dürfen das Auto maximal 10.000 Kilometer im Jahr fahren.
  5. Keine geschäftliche/gewerbliche Nutzung
    Das Fahrzeug wird nicht geschäftlich oder gewerblich genutzt.
  6. Keine Veränderungen und unter 7,5 t Gewicht?
    Am Fahrzeug dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen worden sein und es darf maximal 7,5 Tonnen wiegen.
  7. Kein ausschließliches „Winterfahrzeug“
    Sie haben Ihr Fahrzeug nicht nur für die Wintermonate (zum Beispiel Dezember bis März) zugelassen.
  8. Das passende Kfz-Kennzeichen?
    Sie können bei uns folgende Kennzeichen versichern:
    - Standardkennzeichen
    - Saisonkennzeichen
    - Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen)
    - Oldtimer-Saisonkennzeichen
    - Rotes 07er-Kennzeichen

Sie können alle Voraussetzungen erfüllen? Dann berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Tarif.

Unsere Leistungen

Das ist in der Kfz-Versicherung für Oldtimer abgedeckt

Der Schutz für Ihren Klassiker besteht aus Kfz-Haftpflicht, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Was ist in der Oldtimer-Versicherung genau versichert? Das sind unsere wichtigsten Leistungen für Ihr Schmuckstück.

  • 100 Mio. € Deckungssumme / 15 Mio. € je Personenschaden

    In der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Kein Einwand bei grober Fahrlässigkeit

    In der Teilkaskoversicherung

  • Transportschäden sind abgesichert

    In der Teilkaskoversicherung

  • Schutz nach Vandalismus

    In der Teilkaskoversicherung

  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art und Tierbiss

    In der Teilkaskoversicherung

  • Zahlreiche Risiken bereits in der Teilkasko abgedeckt

    In der Teilkaskoversicherung

  • Unfall durch Eigenverschulden

    In der Vollkaskoversicherung

  • Mitversicherung von Eigenschäden

    In der Vollkaskoversicherung

Premium in jeder Hinsicht

Was ist in der Oldtimer-Versicherung im Detail abgedeckt?

Welche Versicherung ist die richtige für meinen Oldtimer?

Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko: Welche Versicherung die richtige für Sie und Ihr Auto ist, lässt sich pauschal nur schwer sagen. Es gibt jedoch ein paar generelle Richtlinien, an denen Sie sich orientieren können.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Hat Ihr Oldtimer nur geringen Wert und keinen Seltenheitswert, dann lohnen sich teure Reparaturen meist nicht mehr. Hier reicht eine Haftpflichtversicherung meist aus.
  • Teilkaskoversicherung: Befindet sich Ihr Oldtimer hauptsächlich in der Garage und hat einen Wert um 15.000 €, reicht in der Regel eine Teilkasko.
  • Vollkaskoversicherung: Hat Ihr Oldtimer einen stolzen Wert von über 25.000 € oder handelt es sich um ein seltenes Sammlerauto, dann lohnt sich meist eine Vollkasko. Auch wenn Sie Ihren Klassiker regelmäßig auf der öffentlichen Straße ausfahren, ist eine Vollkasko ratsam.

Passend für Ihre Bedürfnisse

Optionale Bausteine der Kfz-Versicherung für Oldtimer

Als Ergänzung zu Ihrer Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko können Sie unsere Bausteine wählen. Damit individualisieren Sie Ihren Versicherungsschutz so wie Sie ihn für Ihr Fahrzeug benötigen.

  • Die All-Risk-Deckung mit Spitzenleistungen in der Vollkaskoversicherung: Fast alle Gefahren sind versichert. Dazu gehören zum Beispiel auch Betriebs- oder Bruchschäden. Nur wenige Ausnahmen, beispielsweise vorsätzliches Herbeiführen eines Schadens oder Schäden auf Grund des gewöhnlichen Alterungsprozesses durch Rost, Korrosion oder Schäden durch Verschleiß, sind ausgeschlossen.

  • Für Inhaber unseres Schutzbriefes ist schnelle Hilfe, z. B. bei einem Unfall oder einer Panne sichergestellt.

    • Reparaturen vor Ort
    • Rücktransport des defekten Fahrzeugs aus dem In- und Ausland
    • Ein Mietwagen ist ebenso Bestandteil unserer Leistungen
    • Die Übernahme von Bergungs-und Übernachtungskosten
    • Krankenrücktransport
    • Beschaffung von Ersatzdokumenten im Ausland

    Den Schutzbrief Classic erhalten Sie mit einem Young- oder Oldtimer-Pkw für nur 29 € im Jahr. Das gilt nur für Pkw mit schwarzem Kennzeichen.

  • Verletzt sich der berechtigte Fahrer des versicherten Pkw bei einem Unfall, leistet unsere Fahrerschutzversicherung für den Personenschaden - und das bis zu 15 Mio. € je Schadensfall! Wir leisten für Schäden, die der Fahrer ganz oder teilweise selbst (mit-)verschuldet hat. Aber auch, wenn der Schädiger nicht auffindbar oder mittellos ist.

    Versicherte Leistungen sind unter anderem:

    • Ausgleich des Verdienstausfalls
    • Ausgleich einer Verdienstminderung bei Wiedereintritt ins Berufsleben und einer daraus resultierenden Rentenminderung
    • Schmerzensgeld
    • Übernahme von Folgekosten (z. B. behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe)
    • Unterhaltszahlungen an Hinterbliebene (z. B. Witwen-/Waisenrente)

Schaden- und Leistungsbeispiele: Oldtimer-Versicherung

Typische Schadensfälle, die unsere Versicherung abdeckt

Was kann passieren und wie hilft die Versicherung? In unseren Leistungsbeispielen können Sie sehen, in welchen Situationen unsere Oldtimer-Versicherung für Sie einspringt.

  • Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

    Vandalismus

    Vandalen reißen bei einer Veranstaltung das Herstelleremblem von der Motorhaube Ihres Oldtimers. Die mut- oder böswillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs – auch Vandalismus genannt – übernimmt in der Oldtimer-Versicherung bereits die Teilkaskoversicherung. Wir kümmern uns um die Reparatur.

  • Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

    Transportschaden

    Der Lastwagen, der Ihren Oldtimer transportiert, erleidet einen Unfall. Der Fahrer bleibt glücklicherweise unverletzt, doch Ihr Wagen auf der Transportfläche trägt Schäden davon. Ihre Teilkaskoversicherung steht Ihnen in dieser Situation zur Seite und übernimmt die Kosten für die Reparatur.

  • Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

    Marderschaden

    Ein Marder findet Ihren Wagen zum "Anbeißen". Mit den durchgebissenen Bremsleitungen und Kabeln können Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr starten. Solche Tierbisse sind in der Voll- und Teilkaskoversicherung unbegrenzt versichert, zuzüglich eventueller Folgeschäden bis 5.000 €.

Häufige Fragen

Versicherung bis Steuer: Alles zur Oldtimer-Versicherung

Classic Car Fans haben gut Lachen: Oldtimer-Versicherungen sind meist günstiger als die Kfz-Versicherung für das Alltagsfahrzeug. Der liebevolle Umgang der Oldtimer-Besitzer mit ihrem historischen Mobil und ihre bedachte Fahrweise werden belohnt.

  • Bei der Württembergischen ist ein Wertgutachten nur für die Kaskoversicherung bei Pkw ab 50.000 € Marktwert und bei Motorrad ab 20.000 € Marktwert erforderlich. Bei Versicherung sonstiger Fahrzeugarten (Bsp. Lkw, Unimogs, Wohnmobile, Traktoren) muss ein Wertgutachten erstellt werden. Dabei stellt der Gutachter eine umfassende Zustandsbeschreibung aller Baugruppen, sämtlicher technischer Daten, Reparaturen und Umbauten am Wagen auf. Die Kosten hierfür hängen von vielen Faktoren und dem Gutachter ab.

    Soll der Wiederbeschaffungswert bzw. der Wiederaufbauwert versichert werden, ist ein aktuelles Gutachten erforderlich. Zudem werden Kopien der Zulassungsbescheinigung I oder II sowie bei roten Oldtimerkennzeichen zusätzlich Kopien der besonderen Fahrzeugscheine benötigt.

    Ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO samt Hauptuntersuchung ist für die Zulassung als historisches Fahrzeug Pflicht.

  • Liebhaber von Classic Cars haben bei den Kosten für ihr Schmuckstück gut lachen: Eine Oldtimer-Versicherung ist meist günstiger als die Kfz-Versicherung für das Alltagsfahrzeug. Dafür können Kosten für Gutachten oder Kennzeichen hinzukommen. Bei der Berechnung des individuellen Beitrags für Ihre Oldtimer-Versicherung spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel:

    • Der Wert des Fahrzeugs
    • Die Motorleistung
    • Das Alter des Versicherungsnehmers

    Ebenso wird ein Großteil der historischen Fahrzeuge über die Wintermonate abgestellt. Bei der Württembergischen wird auch dies in die Beitragsberechnung mit einbezogen. So zahlt jeder nur für den Zeitraum, in dem das versicherte Fahrzeug auch tatsächlich zugelassen ist. So auch bei (historischen) Saisonkennzeichen.

  • Wenn der Gutachter den Originalzustand des Oldtimers bescheinigt hat, können Sie diesen als historisches Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Dafür benötigen Sie übrigens auch die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung. Wie Sie als Kundin oder Kunde der Württembergischen Versicherung Ihre eVB-Nummer erhalten, erfahren Sie auf unserer Service-Seite Kfz-Unterlagen anfordern.

    Mögliche Kosten:

    Die Gebühren für die Anmeldung betragen rund 28 €.

    Mit dem H-Kennzeichen ist Ihr historisches Kraftfahrzeug als solches auf der Straße zu erkennen und darf ohne grüne Umweltplakette in alle Umweltzonen fahren. Für die Oldtimerversicherung ist ein H-Kennzeichen nicht verpflichtend.

  • Das hängt von der Zulassungsart ab. Rote 07-Kennzeichen oder H-Kennzeichen wirken sich sehr oft günstig auf die Kfz-Steuer aus. Ein Vergleich mit der regulären Kfz-Zulassung lohnt sich bei zahlreichen Fahrzeugen.

    Oldtimer Kfz-Steuersätze:

    • 191,73 € für Pkw
    • 46,02 € für Motorräder
  • Als Oldtimer werden Kraftfahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren bezeichnet. Als Youngtimer gelten Fahrzeuge, welche die 30-Jahre-Marke noch nicht überschritten haben, mindestens aber zwischen 15 und 20 Jahre alt sind. Bei der Württembergischen Versicherung muss ein Youngtimer (Pkw) mind. 20 Jahre alt sein.

  • Mit dem Oldtimer kann ein Schadenfreiheitsrabatt für ein anderes Fahrzeug „erfahren“ oder ein bestehender Rabatt von einer anderen Gesellschaft bei der Württembergischen weitergeführt werden. Der „erfahrene“ Schadenfreiheitsrabatt kann auf ein Alltagsfahrzeug übertragen werden, ohne dass der Beitrag für die Oldtimerversicherung teurer wird. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge mit schwarzem Kennzeichen.

  • Der Wert bestimmt die Leistung im Schadenfall. Eine regelmäßige Wertüberprüfung ist daher empfehlenswert. Steigt der Wert an, ist eine 20%-ige Wertsteigerungsvorsorge im Falle eines Totalschadens automatisch mitversichert. Sinkt der Wert, erhalten Sie innerhalb von 2 Jahren trotzdem die vereinbarte Versicherungssumme – garantiert!

  • Das für die Oldtimer-Zulassung erforderliche Gutachten nach § 23 StVZO geben Sie bei zertifizierten Prüforganisationen wie dem TÜV oder DEKRA in Auftrag. Neben diesen haben sich auch einige private Anbieter auf die Bewertung klassischer Fahrzeuge spezialisiert. Hier hilft Ihnen unser Kooperationspartner Classic Data: Über 400 Sachverständige bundesweit wissen Bescheid in Sachen Young- und Oldtimer.

    Weitere Organisationen wie z.B. Classic Analytics oder CT Inspections haben sich auch auf klassische Fahrzeuge spezialisiert.

    • Ruheversicherung
      Ihr Fahrzeug ist in der Haftpflicht- sowie in der Teilkasko versichert, aber ruht in den Wintermonaten, beziehungsweise außerhalb der Saison.
    • Garagenversicherung
      Die Garagenversicherung schützt, wenn das Fahrzeug dauerhaft in der Garage steht und nicht angemeldet ist. Hier ist das Mobil nur teilkaskoversichert.

  • Wenn Ihr historisches Fahrzeug zugelassen ist, muss es auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Dabei ist es dann egal, ob Sie das Auto auf öffentlichen Straßen nutzen oder nur in der Garage stehen haben. Nur wenn Ihr Auto abgemeldet ist, benötigt es keine Versicherung.

  • Grundsätzlich ist es möglich, die Kosten einer Kfz-Versicherung in der Steuererklärung geltend zu machen. Ob Sie die Haftpflicht, Teilkasko oder sogar Vollkasko absetzen können, hängt von Ihrer Berufsgruppe und dem Nutzungszweck ab. Detaillierte Informationen erfahren Sie in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung in der Steuererklärung angeben.

  • Für die Oldtimer-Versicherung ist die Typklasse Ihres Oldtimers nicht relevant. Nur wenn Sie Ihr Auto über eine normale Kfz-Versicherung absichern würden, würde die Typklasse eine Rolle spielen.

  • Es besteht kein Versicherungsschutz wenn:

    • Sie einen Unfall unter Drogen- oder Alkoholeinfluss verursachen.
    • Sie vorsätzlich einen Unfall verursachen.
    • Sie ein defektes Fahrzeug ohne gültigen TÜV gefahren sind.

Gut zu wissen

Versicherungsthemen einfach erklärt

  • Ob Youngtimer oder Oldtimer: Ihre Fahrzeuge verdienen besondere Aufmerksamkeit und Wertschätzung. Auf speziellen Veranstaltungen und bei spezialisierten Anbietern erhalten Ihre Schmuckstücke genau das - unterstützt von der Württembergischen.

  • Sie wollen oder müssen Ihren Oldtimer durch einen Sachverständigen begutachten lassen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Wertgutachten für historische Fahrzeuge.

  • Wie können Sie ein Auto als Oldtimer anmelden? Welche Unterlagen werden benötigt und welche Kosten kommen auf Sie zu? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

  • Wenn Sie einen Oldtimer besitzen, können Sie - unter gewissen Voraussetzungen - ein H-Kennzeichen beantragen. Doch welche Vorteile bietet das und was sind Alternativen? Das erfahren Sie in diesem Kennzeichen-Ratgeber.

  • Wer seinen Oldtimer nur für ein paar Monate im Jahr nutzen möchte, kann mit einer Saisonzulassung Geld sparen. Doch lohnt sich die Kombination mit H-Kennzeichen? Welche Vor- und Nachteile gibt es? Das erfahren Sie hier.

  • Mit dem roten 07-Kennzeichen können Sie einen oder mehrere Oldtimer zulassen. In unserem Ratgeber erfahren Sie welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, was die Vor- und Nachteile sind und wie Sie es beantragen können.

  • Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten - bei Kündigung, Wechsel und Neuabschluss Ihrer Autoversicherung.

  • Warten auf freie Termine, schwierige Formulare, Hin- und Her: Der Gang zur Zulassungsstelle kann ein Spießrutenlauf sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Besuch bei der Zulassungsstelle so schlau wie möglich gestalten.

  • Die sogenannte Mallorca-Police übernimmt Haftpflichtschäden, die Sie mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursachen. Wann und warum Sie diese Mietwagen-Police benötigen, erfahren Sie hier.

Welche Fahrzeuge sind als Oldtimer versicherbar?

Bei der Württembergischen können Sie nicht nur Ihren Oldtimer-Pkw versichern lassen. Wir bieten Ihnen auch passgenauen Versicherungsschutz für Motorräder, Lastwägen, Wohnmobile, Traktoren, Unimogs und andere besondere Fahrzeuge ab 30 Jahren an.

  • Motorräder

    Für Liebhaber von Oldtimer-Motorräder

    So ein Retro-Motorrad ist ein echter Hingucker. Wir versichern Oldtimer-Motorräder, wenn sie das Alter von 30 Jahren erreicht haben. Aktuelle Modelle sind mit unserer Motorradversicherung bestens geschützt.

    Oldtimer-Motorrad-Versicherung
  • Lastwagen

    Für Anhänger von Oldtimer-LKWs

    Lkw sind in unserer Oldtimer-Versicherung ebenfalls versicherbar. Vorausgesetzt, sie sind nicht mehr im Arbeitseinsatz, wiegen unter 7,5 t und haben mindestens 30 Jahre "auf dem Buckel".

    Oldtimer-Lkw-Versicherung
  • Wohnmobile

    Für Retro-Wohnmobil-Fans

    Historische Wohnmobile bis 7,5 t, die das Alter von 30 Jahren überschreiten, fahren mit "Best for Cars" ebenfalls sicher. Ihr moderner Urlaubsgefährte ist mit unserer Wohmobilversicherung sicher unterwegs.

    Oldtimer-Wohnmobil-Versicherung
  • Traktoren

    Für Traktor-Liebhaber

    Traktoren erreichen stolze Alter. Unsere Oldtimer-Versicherung schützt die Senioren unter den landwirtschaftlichen Alleskönnern vor zahlreichen Risiken. Vorausgesetzt, sie sind nicht mehr im landwirtschaftlichen Einsatz und überschreiten das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 t nicht.

    Oldtimer-Traktor-Versicherung
  • Unimogs

    Für Fahrer von Unimog-Klassikern

    Das "Universalmotorgerät" ist nicht nur im Winterdienst von Kommunen zuhause: Auch die Forstwirtschaft verlässt sich auf dessen Stärke. Nicht mehr im Arbeitseinsatz befindliche Oldies unter den Unimogs bis 7,5 t sind bei uns ebenfalls versicherbar.

    Oldtimer-Unimog-Versicherung
  • Besondere Fahrzeuge

    Für Retro-Fans abseits des Mainstreams

    Ist Ihr Mobil nicht dabei? Besondere Fahrzeuge benötigen besonderen Schutz. Bei allen Fragen rund um Ihr Juwel auf Rädern steht Ihnen Ihr persönlicher Berater gerne Rede und Antwort.

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