Hier gibt es verschiedene Optionen der Sondereinstufung.
Pkw in Klasse 1/2: Wenn bereits ein Kraftfahrzeug bei uns versichert, das zu diesem Zeitpunkt mindestens in der Kfz-Haftpflichtversicherung in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist.
Pkw in Klasse 1: Möglich, wenn Sie bereits einen Pkw, ein Kraftrad, ein Wohnmobil oder einen privat genutzten Lieferwagen in SF-Klasse 1 bei uns versichert haben.
Pkw in die Klasse des Erstfahrzeugs, bis maximal Klasse 5: Möglich, wenn bereits ein Pkw, Kraftrad, Wohnmobil oder privat genutzter Lieferwagen in SF2 (echt) eingestuft und bei der Württembergischen versichert ist. Das ermöglicht eine fiktive Einstufung in die selbe SF-Klasse des Erstfahrzeugs, maximal jedoch in SF-Klasse 5.